Am heutigen Tage könnte man sich vorkommen, wie am zweiten Tag des Urheberrechtes. Neben der Bundesregierung gab auch die EU Kommission eine Pressemitteilung heraus.
Die EU Kommission kündigt einen Maßnahmenkataloge an der sich im Schwerpunkt mit der gewerbsmäßigen Rechtsverletzungen beschäftigen soll. (“Follow the Money”)
Die EU Kommission definiert das Ziel wie folgt:
” Ziel ist es, mit einem
1. internationalen Ansatz die neuesten Entwicklungen zu berücksichtigen
und die der Kommission derzeit zur
2. Verfügung stehenden Mittel zu verbessern, um
3. höhere Standards beim Immaterialgüterschutz in Drittländern zu fördern
und
4. den Handel mit schutzrechtsverletzenden Waren zu unterbinden.”
“Zur Bewältigung dieser Herausforderung sieht der Aktionsplan der EU zur Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums Folgendes vor:
- Aufnahme eines Dialogs mit den Interessenträgern (z. B. mit Online-Anbietern von Werbe- und Zahlungsdienstleistungen) zur Verringerung der Gewinne aus gewerbsmäßigen Schutzrechtsverletzungen im Internet;
- Einführung besonderer Sorgfaltspflichten für alle Akteure, die an der Herstellung von Waren mit einem hohen Gehalt an geistigem Eigentum beteiligt sind, da eine verantwortungsvolle Kontrolle der Lieferkette und die Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten das Risiko von Schutzrechtsverletzungen verringert;
- Unterstützung kleiner Unternehmen bei der wirksameren Durchsetzung ihrer Rechte des geistigen Eigentums durch Verbesserung der Gerichtsverfahren; zu diesem Zweck wird sich die Kommission zum ersten Mal mit den nationalen Regelungen befassen, die der direkten Unterstützung von KMU beim Zugang zur Justiz dienen;
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Austausch bewährter Methoden;
- Bereitstellung eines umfassenden Schulungsprogramms für die Behörden der Mitgliedstaaten, um rascher Präventivmaßnahmen gegen gewerbsmäßige schutzrechtsverletzende Aktivitäten in der gesamten EU treffen zu können und Hindernisse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu ermitteln.
In Bezug auf den internationalen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums schlägt die Kommission vor:
- Fortsetzung der multilateralen Bemühungen zur Verbesserung des internationalen Rahmens für die Rechte des geistigen Eigentums und Gewährleistung eines angemessenen und effizienten Schutzes für die Rechteinhaber in den das Immaterialgüterrecht betreffenden Kapiteln bilateraler Handelsabkommen;
- Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Rahmen von Dialogen über geistiges Eigentum und entsprechenden Arbeitsgruppen, um die systemischen Probleme und zentralen Schwachstellen in ihren Immaterialgüterschutzsystemen zu beheben;
- Durchführung regelmäßiger Erhebungen zur Aufstellung einer Liste von „Schwerpunktländern“ für gezielte Anstrengungen der EU;
- Unterstützung von KMU und Rechteinhabern vor Ort durch konkrete Maßnahmen wie Helpdesks für Rechte des geistigen Eigentums bei gleichzeitiger Mobilisierung und Stärkung der Sachkenntnis in den Vertretungen der EU und der Mitgliedstaaten in Drittländern auf dem Gebiet des geistigen Eigentums;
- Bereitstellung und Bekanntmachung von geeigneten Programmen für technische Hilfe auf dem Gebiet des geistigen Eigentums für Drittländer (z. B. Schulung, Kapazitätsaufbau, Mobilisierung von Vermögenswerten in Form von geistigem Eigentum).
Nächste Schritte sollen in den kommenden zwei Jahren 2015/2014
+ “Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Kommission prüfen, ob weitere, möglicherweise legislative Maßnahmen erforderlich sind.”
Quelle:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12509_de.htm
“Fragen und Antworten in diesem Memo (in englischer Sprache): MEMO/14/449
Zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums siehe hier.
Zu Handel und geistiges Eigentum siehe hier.”