Category Archives: Social Media

GWAVACon – MicrosoftPartner Konferenz Berlin

gwavacon

Es ist die zweite Hälfte des Jahres und somit auch die zweite Hälfte des Konferenzjahres. Wie ihr auf meiner Webseite unter Termine bestimmt schon gesehen habt, bin ich auch bei der GWAVACon in Berlin als Speaker dabei.

Ich werde mehrere Sessions über zwei Tage halten und mit meinem MVP Kollegen Michael Kirst gerade die Bereiche Security, Compliance, Sicherheit, Exchange und Deployment abdecken.

Deshalb würde ich mich freuen, den ein oder anderen auch hier treffen zu können.

Die Location ist besonders ausgewählt, denn es wird das Marriott Hotel in Berlin in der Nähe des Tiergarten in Höhe des Brandenburger Tores sein.

Die Agenda findet ihr hier: AGENDA

Die Anmeldung hier:  ANMELDUNG

 

Mein erstes Mal – CIM in Lingen

Lingen

Gestern bekam ich die schöne Mail, dass ich als Speaker bei der CIM in Lingen ausgewählt wurde und dabei sein kann! Dies freut mich natürlich sehr und ich darf direkt über ein sehr schönes Thema vortragen:

Social Enterprise in und um Office 365 – rechtlich-technische Anforderungen für den Einsatz in Deutschlandim TrackBusiness

Also meldet euch an und lasst und in Lingen über viele Dinge sprechen und etwas fachsimpeln.

http://www.cim-lingen.de/

Weitere Termine von mir findet ihr hier: LINK

 

Office 365 Pills – Die zweite Pill in Düsseldorf steht an!

office365pills-logo

Ich freue mich heute die zweite Veranstaltung der Office 365 Pills anzukündigen. Die Idee kam ursprünglich von meinem lieben MVP Kollegen Patrick und Toni. Die Idee haben direkt alle anderen MVPs unterstützt. So können wir neben der Office 365 Konferenz in kleinen exklusiven Veranstaltungen bei Microsoft Partner ganz spezielle Themen aufarbeiten.

Als Pill bezeichnet wir kleine kurze Trainingssessions, die ein spezielles Problem beschreibt und Lösungen aufzeigt.

Diesmal geht der Dank an: Lanworks aus Düsseldorf! Sie stellen nicht nur die Räumlichkeiten, sondern auch einen Speaker aus den eigenen Reihen.

 

Agenda:

16:30 – 17:00: Check-In
Empfang und Registrierung

17:00 – 17:20: Session 1: “Was ist eigentlich Office 365 – neue Tools”
Begrüßung und Einführung
In dieser ersten kurzen Session fassen wir gemeinsam kurz und knapp zusammen was Office 365 eigentlich ist und warum man es auch mehr als nur 365 Tage nutzen kann und dies sogar offline.
17:20 – 17:50: Session 2: Sicherheit durch die Cloud mit Office 365 und Microsoft Azure
Die lokale Festplattenlösung ist unsicher!
Speaker: Michael Kirst (MVP)
Unternehmenseigene Daten haben es verdient besser vor externen und internem Zugriff geschützt zu werden. Dies erreicht man optimaler Weise aus einer Kombination von Office 365 und Microsoft Azure Premium. Wie Sie Ihre Dateninhalte kostenfrei vor unbefugten Zugriff schützen, demonstriert der Speaker. Im Rahmen dieser Session verabreicht der Speaker kurz und knapp eine Pille, um Datensicherheitsprobleme zu beheben.
17:50 – 18:00: Pause
Coffee break

18:00 – 18:30: Session 3: Message Encryption in Office 365
Verschlüsselung per default
Speaker: Stephan Weichelt
90% der heutigen Kommunikation wird per E-Mail geführt. Klassische Wege, wie das Telefon, das Fax oder der Brief haben ausgedient. Nun kommt es darauf an diesen Weg der Kommunikation zu sichern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre E-Mails und deren Inhalte verschlüsseln.
18:30 – 19:00: Pause
Coffee break & Networking

19:00 – 19:30: Session 4: Yammer, Delve und Groups = Security im Modern Working
Von der Datensicherheit bis zur Compliance
Speaker: Raphael Köllner
Seit den letzten zwei Jahren verändert sich die Kommunikation innerhalb eines Unternehmens vom klassischen Ablagesystem mittels E-Mailverteilern zu Social Enterprise Tools. Wie Letzteres auf sicher und unkompliziert eingesetzt werden kann zeigt der Speaker. Denn zunächst komplizierte Zusammenhänge sind im Grunde leicht und schnell zu verstehen. Gemeinsam mit den Teilnehmern besteht die Möglichkeit sowohl über den Einsatz, als auch die Datensicherheit und die Compliance dieser Tools zu sprechen. Holen Sie sich die Pill!
19:30 – 20:00: Q & A (restliche Zeit)
Von der Datensicherheit bis zur Compliance
Am Ende des Tages besteht die Möglichkeit die restliche Zeit für eine Fragen- und Antworten Runde zu nutzen. Die Speaker stehen Ihnen zur Verfügung.
20:00: Ende
LINK:
http://www.office365pills.com/pill2/Agenda

Speaker:

Michael Kirst (MVP)
Stephan Weichelt (Lanworks)
Raphael Köllner (MVP)
http://www.office365pills.com/Pill2/Speakers

 

 

Anmeldung ab 1. März:

Sie können sich unkompliziert auf dieser Webseite anmelden. Bitte beachten Sie, dass nur sehr wenige Plätze bedingt durch die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen:
http://www.office365pills.com/Pill2/Anmeldung

 

RecapCall – Windows 10 mit Microsoft und MVPs

Ich freue mich verkünden zu können, dass es gelungen ist sowohl Heike Ritter (Microsoft Deutschland), Martin Geuss (MVP/Dr. Windows) als auch Peter Nowak (MVP) und mich (MVP) für einen einstündigen Lync-Call zu gewinnen.

Genau eine Woche nach dem offiziellen Microsoft Event wird es in Deutschland nun die Möglichkeit geben mit dem Schwerpunkt auf Windows 10 Fragen und Antworten zu erhalten.

Am 21. Januar hat Microsoft bei dem Live Event „Windows 10 – the next chapter“ einige Neuerungen vorgestellt, nun besteht die Möglichkeit am kommenden Donnerstag, den 29. Januar 2015 von 20:00 bis 21:00 Uhr mit Heike Ritter (Microsoft Deutschland), Martin Geuss (Dr. Windows/MVP) und Raphael Köllner (angehender Jurist/MVP) die Veranstaltung Revue passieren zu lassen. In einer lockeren Runde wollen wir mit euch über die Neuerungen sprechen und es wird natürlich auch Zeit für euer Feedback geben.
Wir freuen uns auf euch!!!

 

Der Lync-Call ist auf 250 Personen begrenzt.

 

Facebook-Veranstaltung: https://www.facebook.com/events/633097523482557/?notif_t=plan_user_associated

 

Facebook-Gruppe: Windows 10 – Alles zum neuen System

 

Microsoft prüft die Planung eines deutschen Rechenzentrums (durch Dritte)

Vielen Datenschützern und auch Unternehmern ist ein Rechenzentrum in Dublin oder Amsterdam, also in Europa, nicht ausreichend. Dies deutete Christian Illek in einem exklusiven Interview im Tagesspiegel an. In diesem verkündete er auch die Prüfung und Planung eines deutschen Rechenzentrums, welches durch einen Dritten betrieben werden könnte. So könnte man auch aktuelle Urteile in den USA reagieren und die Daten vor dem Zugriff schützen.

 

Ein Dritter könnte die Telekom sein, meine ich, deren Mitarbeiter schon größere Rechenzentren in Deutschland betreibt, bereits Microsoft Dienste anbietet und schon in diversen Konferenzen von einer deutschen Cloud und mehr Diensten aus Deutschland sprach. Christian Illek sagte nur dazu, dass mit verschiedenen Anbietern gesprochen wird.

 

So wird oft noch in alten Strukturen oder besser in “OnPremise” gedacht. Die Daten in der Nähe oder besser im eigenen Land. Schon Russland hatte Clouddienst Anbieter dazu verpflichtet Daten nur innerhalb des Landes zu hosten. Dies scheint mir zu kurz gedacht. Ob Daten nun in Amsterdam oder 250km weiter östlich in Bonn liegen würden, scheint zunächst egal zu sein. Denkt man hier an die EU Grundverordnung oder auch die Digitale Agenda der EU Kommission. Dennoch mit der Digitalen Agenda in Deutschland will die Bundesregierung DeutschlandsIT fit für Europa und fit für den internationalen Wettbewerb machen will. Es könnte aber auch eine Chance für Europa und Deutschland sein, hier vorweg zu gehen und mit Microsoft sowie einem großen deutschen Cloud Dienstanbieter, neue Standards zu setzen.

Fraglich ist dann nur, was wäre wenn, die USA Zugriff in Deutschland verlangen, Amtshilfe der deutschen Behörden beantragen oder sich einfach in die Netze hacken oder direkten Zugriff sich über Provider holt, wie es erst kürzlich aus Berichten von Snowden über die Telekom oder Netcologne hieß. Dann müsste die Bundesregierung eine klare Stellung beziehen. Ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung oder auch das Persönlichkeitsrecht höher anzusiedeln, wie ein Streit mit den USA? Wird es geheime Abkommen geben, dass deutsche Geheimdienste Informationen weitergeben, die diese wiederum eingeholt haben?

Es bleibt spannend.
Microsoft geht den Weg um Cloud Dienste wie Office 365 oder auch Azure im Mittelstand besser platzieren zu können, so Christian Illek. Viele deutsche Mittelständler setzen auf die eigenen Server im Hause oder deutsche Cloud Anbieter, Microsoft würde hier die Konkurrenz verschärfen und dieses Segment versuchen für sich zu gewinnen. Ebenso wäre der Bereich der deutschen Hochschulen schneller zu bekommen und Apples iCloud/Dropbox/Googledrive würde hier zurückgedrängt.

 

Vielleicht ist ein Argument auch der Fall IKEA. IKEA setzt seit einiger Zeit Yammer weltweit zur internen Kommunikation, nur nicht in Deutschland.

 

Ich bin sehr gespannt und verspreche euch, ich halte Augen und Ohren offen. Sollte es etwas neues geben, dann erfahrt ihr dies hier.

 

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wegen-datenschutzbedenken-microsoft-plant-deutsche-cloud/10698214.html

 

 

Umfrage: Was haltet Ihr von der Cloud?

Ich würde gerne etwas die Stimmung bezüglich des Cloud Computing bei Euch abfragen und so herausfinden, ob sich in der letzten Zeit etwas getan hat.

Stimmt bitte unter den angegebenen Möglichkeiten ab. Wenn Ihr mehr als nur einen Punkt auswählen wollt, dann stimmt bitte einfach zwei Mal ab:

[Update: nun auch mit mehr als einer Antwort 🙂 ]

 

[yop_poll id=”3″]

 

 

 

 

 

 

 

 

[Veranstaltung] IT Forum Düsseldorf bei Lanworks AG

Am 15. September ab 16:00 Uhr beginnt ein IT Forum des Microsoft Partner Lanworks AG. Auch ich werde vor Ort sein und mich einbringen, wie auch den Vortragsteil zum Datenschutz/Sicherheit/Compliance übernehmen.

Aktuell sind noch Plätze frei und hier geht es zur Anmeldung: http://www.lanworks.de/de/kurse/anmeldung.php?strKurs=1114&strTermin=17024&strOrt=

 

968 Millionen Sicherheitslücken – Apps

Die Cyber Forensik und Ausbildungs Forschungsgruppe  (Cyber Forensics Research and Education Group (UNHcFREG) der Universität New Haven hat Videos zu Anwendungen bei Youtube veröffentlicht, die die Gefahr mitbringen vertrauliche Daten und Passwörter zu verbreiten.

Die Studierenden um den Assistens-Professor Dr. Ibrahim (Abe) Baggili hatten eine experimentelle Testumgebung aufgebaut, um die Apps zu testen. Getestet wurden Android Apps, darunter befand sich Whats App oder auch Viber.

Obwohl Daten nur von einer zu anderen Person gehen sollten, wurde festgestellt, dass die private Kommunikation von anderen eingesehen werden kann, da die Daten nicht verschlüsselt sind.

Die Details können in den Videos angesehen werden: http://www.youtube.com/user/UNHcFREG

Quelle:
http://www.newhaven.edu/feature-stories/Cyber-Forensics-Group-Reveals-App-Issues-Affecting-968-Million/

Apps zum Thema Sicherheit – Office 365

Mein Office 365 MVP Kollege Michael hat zwei Apps in die Stores gebracht. Wer sich gerne über Office 365 und das Thema Sicherheit informieren möchte, die oder der soll sich diese Apps laden:

Windows Phone:
http://www.windowsphone.com/de-de/store/app/sicherheit-durch-office-365/8ce4ad4b-44b2-48e1-9858-3d5ae60402ee

Windows 8.1 App:
http://apps.microsoft.com/windows/app/sicherheit-durch-office-365/ba51a7c3-d1f3-4cd0-a38d-fa8b88b31988

 

Kein Auskunftsanspruch gegen Betreiber eines Internetportals

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte wieder einmal in Bezug auf ein Bewertungsportal vs. des Persönlichkeitsrechtes zu entscheiden. Bei dem vorliegenden Fall klagte ein frei praktizierender Arzt auf Auskunft der Daten eines Verletzenden von dem Bewertungsportal. Der Verletzter hatte auf dem Portal (Sanego) nach dem Kläger unwahre Tatsachenbehauptungen veröffentlicht. Der Portalbetreiber löschte die Bewertung, diese erschien aber erneut für einige Monate sichtbar.

Im zweiten Rechtszug entschied das OLG Stuttgart auf das Bestehen eines Auskunftsanspruch gemäß den allgemeinen Vorschriften §§ 242,259,260 BGB, denn § 13 VI Satz 1 TMG schließe den allgemeinen Auskunftsanspruch nicht aus, so das Gericht dogmatisch am Gesetz begründet.

Im dritten und letzten Rechtszug entschied der BGH abweichend vom OLG Stuttgart. Der BGH begründet dies mit der Aussage, dass in Ermangelung einer Ermächtigungsgrundlage nach § 12 II TMG Betreiber von Telemedien grundsätzlich nicht befugt “ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogenen Daten zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen wegen einer Persönlichkeitsverletzung an den Betroffenen übermitteln darf”.
Weiter begründet er dies mit der Zweckbindung von § 12 II TMG, der für die Auskunft eine gesetzliche Schranke vorschreibt oder der Nutzer müsste einwilligen (vorher).

Der Zivilsenat urteile konkret laut Pressemitteilung:
“Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 Telemediengesetz grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln”, so die Begründung der Karlsruher Richter. Eine Vorschrift, die dies ermögliche, habe der Gesetzgeber “bisher – bewusst – nicht geschaffen.”

 

Rechtsschutz können Betroffene von persönlichkeitsrechtsverletzlichen Inhalten über einen “üblichen” Unterlassensanspruch ( z.B. § 1004 BGB) gegen den Dienstanbieter erhalten, den das OLG ebenfalls bejahte. “Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u. a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.”

 

Wichtig: Es handelt sich hier um ein zivilrechtliches Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Der Kläger hatte keine Strafanzeige gestellt und so nicht den Weg über die Strafgerichte eingeschlagen.

 

Quelle:
Urteil vom 1. Juli 2014 – VI ZR 345/13

Pressemitteilung des BGH Nr. 102/2014
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=68159&pos=0&anz=102

Rechtszug zum BGH:
LG Stuttgart – Urteil vom 11. Januar 2013 – 11 O 172/12

OLG Stuttgart – Urteil vom 26. Juni 2013 – 4 U 28/13

BGH – Urteil vom 1. Juli 2014 – VI ZR 345/13