öffentliche Konsultation zum Urheberrecht in der EU verlängert

Die EU Kommission, genauer gesagt das Referat D1, der GD Binnenmarkt und Dienstleistungen hat die Frist für die Einreichung von Hinweisen zum Urheberrecht auf den 05.03.2014 als Einsendeschluss verlängert.

Ziel ist es, dass alle Interessensgruppen zu dieser Konsultation beitragen. Gesucht werden Beiträge von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentliche Behörden und Mitgliedsstaaten, so die entsprechende Webseite. Dieser Input soll der Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht beitragen.

Meine Vermutung für den Grund der Verlängerung ist es, dass es nicht genug Einreichungen gab.

Alle Informationen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm

Alle Informationen zum Urheberrecht und verwandter Schutzrechte finden hier:
http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/acquis/index_de.htm