Microsoft Copilot und die Nutzung von KI generell bringt Fragen rund um das Urheberrecht mit sich. Dies stellt Microsoft vor die Herausforderung ihre KI Produkte verkaufen zu können.
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Microsoft fügt Zusagen zu ihrer AI – Copilot Funktionen hinzu ! Datenschutz und Urheberrecht
Seit der Ankündigung der Integration von KI Funktionen über Chat GPT gibt es die Diskussionen auch im Microsoft Universum um Themen des Datenschutzes, der Geheimhaltung und des Urheberrechtes. Dies bewog so manches Unternehmen Bing Chat for Enterprise abzuschalten, aber auch erst gar nicht mit Copilot zu beginnen.
Verbesserungen am Telemediengesetz müssen kommen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6.11.2015 den geplanten und von der Bundesregierung als Gesetzesinitiative eingereichten Gesetzentwurf mit Verbesserungen aus ihrer Sicht versehen.
Zunächst begrüßt auch der Bundesrat das Ziel des Gesetzesentwurfes auf der einen Seite mit Rechtssicherheit für die Betreiber von WLAN-Hotspots zu schaffen und damit eine größere Abdeckung von WLAN Netzen in Deutschland zu schaffen.
Der Bundesrat lehnt aber die „interpretationsbedürftige Formulierungen des Regierungsentwurfes ab und schlägt Alternativen vor“.
TwitterJam mit Herrn Oettinger: Wie soll das Urheberrecht in Zukunft aussehen?
Unter dem Titel: How do YOU want it to be?, veranstaltet die EU Komission einen Twitter Chat zum EU Copyright. Diese Veranstaltung führt eine vorherige Fragestunde an Herrn Askansip weiter.
Heute ab 15:30 Uhr stellt sich Herr Oettinger unter dem Hashtag #AskOettinger über seinen Twitter Account @GOettinger_EU euren Anregungen, Fragen oder Diskussionen.
Da bei den letzten Twitter-Chats nicht soo viele Personen anwesend waren, hier der Aufruf: Macht mit!
Facebook-Event:
https://www.facebook.com/events/820297151340895/
Abmahnungen für User von Popcorn Time
Eine neue Welle von Abmahnungen hatte Deutschland im Januar 2015 erreicht. Da in meinem Bekanntenkreis niemand betroffen war nun erst heute mal eine kleine Aufarbeitung der Thematik.
Gefordert werden 815 Euro und eine strafbewerte Unterlassenserklärung. Laut diverser Quellen ist die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Abmahnungen verantwortlich.
Jetzt wissen und kennen wir die Diskussion rund um das Streaming und die mögliche Strafbarkeit mit der Frage der unrechtmäßigen Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Ich hatte auf meinem Blog bereits mehrfach davon berichtet und auch auf die Hinweise der Bundesregierung, sowie des Bundesjustizministeriums hingewiesen. Man ist aktuell fast einheitlich der Meinung, dass keine Vervielfältigung beim Streaming im Sinne des § 16 UrhG vorliegt. Eine Vervielfältigungs- (§ 16 UrhG), ein Verbreitungs- (§17 UrhG) und Veröffentlichungsrecht (§12 UrhG) liegt grob lediglich beim Urheber oder eben bei Lizenznehmern.
Somit würde beim Streaming nach § 44a UrhG nur eine vorübergehende Vervielfältigung vorliegen, die aus technischen Gründen notwendig ist. Das reine Betrachten eines Streams in einem Webbrowser ist für den Nutzer somit aktuell nicht strafbar. Endgültig geklärt ist diese Rechtsmeinung jedoch nicht.
Aktuell im vorliegenden Fall geht es nun darum, dass bei der Nutzung von Popcorn Time zwar ebenfalls ein Stream von einem User betrachtet wird, aber um diesen zu sehen muss eine Clientsoftware auf dem eigenen Rechner installiert werden. Man betrachtet den Stream also nicht im Browser, der die Daten cached. Der Client geht nach dem Prinzip eines Torrent-Netzwerkes vor. Dies bedeutet, dass die Daten sowohl gedownloaded als auch zur Verbreitung angeboten werden. Im Rahmen von Torrent Netzwerken ist die Rechtsprechung größtenteils eindeutig: strafbar!
Weiterhin darf die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Dies war meiner Meinung nach schon bei Kino.to gegeben, aber hier bei Popcorn sollte dies erst recht gelten. Ein objektiver Dritter, der als klassischer Verbraucher gekennzeichnet ist, sollte auch ohne großes IT Kenntnisse erkennen können, dass ein Kinofilm nicht kostenlos im Internet verfügbar ist, wenn dieser aktuell im Kino läuft. Vor allem wenn dieser chinesische Untertitel hat, aber dies wird aus meiner Sicht von vielen Nutzern in Kauf genommen.
Zusammengefasst:
Alle abgemahnten Popcorn User sollten sich an ihren Anwalt ihres Vertrauens wenden. Es wird zu klären sein, ob der Client auf Basis eines Torrents für die Vervielfältigung und Verbreitung genügt oder ob die Gerichte auf § 44a UrhG abstellen. Meiner Auffassung wird es zur Strafbarkeit kommen.
Es stehen zwei gegensätzliche Auffassungen gegenüber:
Einmal die der Urheber, die mit ihren Werken Geld verdienen wollen und die sich so selber finanzieren. Sie meinen, dass nur so ein Fortschritt möglich ist, wenn die Entwicklung und Erstellung eine Gegenfinanzierung hat.
Auf der anderen Seite stehen die Personen, die der Meinung sind, dass alle Inhalte und Werke frei verfügbar sein sollen. Genau diese Allverfügbarkeit ohne jegliche Einschränkungen führe nur zu Innovation. Ein Mixing von Werken oder auch eine Weiterentwicklung dürfte nicht verhindert werden. Gegenfinanziert soll dies zum Beispiel durch Crowdfunding, einer allgemeinen Abgabe in der Art eine Steuer oder durch Fianzierungsmodelle, die das Customising entlohnen.
Leider gibt es noch die Dritte Gruppe: Geiz ist geil! Alles kostenlos und nur für mich! Diese Gruppe hat sich in den letzten Jahren leider stark erweitert. iPhones werden per jailbreak nutzbar gemacht, Android und Torrentnetzwerke für den kostenlosen Download erfreuen sich großer Freude und Office kaufen?, ne das Cracke ich mit schon seit Jahren. Diese Gruppe beruft sich immer auf die zweite Meinung, aber würde auch keine Gegenfinanzierung hinnehmen. Diskutiert man mit dieser Gruppe heißt es: Meine Arbeit muss bezahlt werden, aber von anderen nehme ich mir alles: Punkt! Hier kann einfach etwas nicht stimmen!
Abschließend muss es endlich eine Urheberrechtsreform geben!
via
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/popcorn-time-nutzer-erhalten-abmahnungen-vom-anwalt-a-1013930.html
http://www.golem.de/news/streaming-anwaelte-verzeichnen-viele-abmahnung-zu-popcorn-time-1501-111793.html
über 7.000 Stellungnahmen bei der EU Konsultation zum europäischen Urheberrecht
Ich hatte zu Beginn dieses Jahres mehrfach dazu aufgefordert sich an der Konsultation der EU Kommission zum europäischen Urheberrecht zu beteiligen. Nachdem die Konsultation noch einmal um einen Monat verlängert wurde, endete diese an 5. März 2014.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen und wird den Mitarbeitern der Kommission erfreulicher Weise viel arbeit machen. Denn es wurden 7.474 Stellungnahmen eingereicht.
Alle Stellungnahmen kann man auf dieser Webseite der EU Kommission downloaden:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_en.htm
Eine Auflistung der größeren und bekannten Stellungnahmen wie die der Bitkom lassen sich auf den Webseiten der Verbände finden
Bitkom: http://www.bitkom.org/de/themen/54834_78786.aspx
oder gesammelt hier auf der Webseite urheberrecht.org
http://www.urheberrecht.org/topic/EU-Konsultation/
Gutachten: „Die Regulierung des Datenschutzes und des Urheberrechts in der digitalen Welt“
Da surft man durch das Netz und was findet man ein Gutachten der Verbraucherzentrale zum Thema „Die Regulierung des Datenschutzes und des Urheberrechts in der digitalen Welt“.
Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Forschungsstelle für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth erstellt.
Kommentar zum Gutachten: (folgt am Wochenende)
Wettbewerbsverzerrung durch den Rundfunkbeitrag?
Thomas Ebeling hat in seiner Rede auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2014 die aktuelle Medienregulierung scharf angegriffen. Er ist der Meinung, dass aktuell kein fairer Wettbewerb möglich sei. Er setze sich für eine „konvergente Medienordnung“ ein, „die über alle Medien und Rechtsprechungen hinweg allen Marktteilnehmern einen fairen Wettbewerb garantiert.“
Er beschwert sich darüber das für Internetkonzerne wie Google und für sein Unternehmen nicht die gleichen Maßstäbe zum Beispiel im Jugendschutz- oder im Datenschutz gelten. Ebenso würde Google sich auch nicht die gleichen Lizenzanforderungen und Urheberrechte halten oder gar an Werbezeitenbeschränkungen, sagt Ebeling in seiner Rede.
Das Internet und das klassische Fernsehen werden immer mehr verschmelzen und um so mehr dies passiert um so mehr würden die Nachteile klassischer Sender gegenüber den Anbietern im Internet wachsen. Der will, dass ein Unternehmen selber entscheiden kann, welche Vorteile es in einer digitalen Welt für sein Geschäft ausnutzen will oder nicht.
Er plädiert für so wenig Regulierung wie möglich, aber eben für so viel wie nötig.
———————————————————————- Kommentar:
Diese Rede ist ein Ausdruck des immer größer werdenden Drucks auf die klassischen Fernsehsender durch die digitale Wirtschaft. Es passiert bereits, dass Internetkonzerne wie Amazon eigene Serien produzieren (z.B. „Betas“) oder auch Konzerne wie Google durch die Darstellung von Ausschnitten von fremden Inhalten Geld verdienen (Leistungsschutzrecht).
Es ist ebenfalls ein Ausdruck, dass immer mehr Streamingdienste in den Markt drängen, bei denen User zu eigenbestimmten Zeiten und Orten Medieninhalte konsumieren können. Durch diese Voraussetzung fallen diese nicht mehr unter den Rundfunkbegriff und auch nicht mehr unter die strengeren Regelungen des dualen Rundfunksystems.
Seit einiger Zeit versuchen die klassischen Sender durch eigene Online-Modelle auch dort Werbung zu platzieren und Einnahmen zu generieren. Schon gibt es Apps für alle Plattformen, aber leider fruchten diese Bestrebungen noch nicht. Der Druck wächst jedoch und ich vermute, dass die einschlagende Idee, wie die der Apps, also kleine Programme für weniger, aber dafür mehr zu verkaufen, noch nicht vorhanden ist.
Letztlich wirft dies Diskussion um das deutsche duale Rundfunksystem wieder auf. Diese üblicherweise von den privaten Rundfunkanbietern oft befeuert wird und auch hier durch den Rundfunkbeitrag eine Wettbewerbsverzerrung angeprangert wird. Auch einige Personen aus dem wissenschaftlichen Bereich wie Prof. Dr. Hain vom Institut für Rundfunkrecht der Universität zu Köln fordert die Abschaffung des dualen Rundfunksystems. Denn auch die Privaten könnten die Grundversorgung abdecken und die Aufgaben der Öffentlich-Rechtlichen übernehmen.
Warum das System nicht abgeschafft wurde, hängt wahrscheinlich auf der einen Seite an den dann vielen neuen Arbeitslosen oder auch an dem Machtverlust der Politiker, die in den höchsten Gremien des dualen Rundfunksystems sitzen und Entscheidungen treffen, dass die Staatsferne oft ausgehöhlt werden könnte. Gerade das Bundesverfassungsgerichtes hat in der aktuellsten Rundfunkentscheidung die Beteiligung von Staatsvertretern im ZDF Rundfunkrat stärker eingeschränkt.
Bisher gab es noch keine größere Reaktion, mal sehen was die Zukunft bringt.
Quelle:
Rede des Vorsitzenden Thomas Ebeling des Vorstandes der ProSiebenSat.1 Media AG
anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2013
http://www.prosiebensat1.com/media/6445204/2014_hv_rede_de.pdf
[Buchtipp] Urheber- und Urhebervertragsrecht Schack
Urheber-und Urhebervertragsrecht
Haimo Schack
6. Auflage 2014
Mohr Siebeck, 978-3-16-152502-5
Preis: 44 Euro
1o Jahre das der Autor Haimo Schack an seinem Werk gearbeitet, bevor er die erste Auflage im Jahr 1997 veröffentlichte. Nun besteht das Werk in der 6. Auflage aus dem Jahr 2013. Das Fachbuch hat einen Umfang von 724 Seiten und ist in neun Teile mit jeweils mehreren Kapiteln unterteilt.
Formal gesehen besitzt das Buch zu Beginn ein Verzeichnis der abgekürzten zitierten Literatur und ein Abkürzungsverzeichnis. Am Ende des Buches nach dem neuen Kapitel zum Ausblick schließt sich ein Gesetzesverzeichnis, ein Entscheidungsverzeichnis und ein Sachverzeichnis an.
Als Beispiel für ein Kapitel habe ich mich für das Kapitel „Das Urheberrecht“ entschieden. Dieses beginnt zunächst mit einem umfangreichen, aber sorgfältig ausgewählten Schrifttum-Angabe. Viele Studierende schauen sich zu unrecht dieses oft nicht an. Hier finden Sie jedoch die entscheidenden Aufsätze, die sie nicht alle komplett lesen müssen, aber Teile davon sollten von dem interessierten Studierenden gelesen werden um die verschiedensten Meinungen auf detaillierter zu kennen. Für den klassischen Studierenden oder auch Referendar genügt es das Lehrbuch durchzuarbeiten, denn auch dieses nutzt die angegebene Literatur und die Meinungen geschickt. Diese werden in die jeweiligen Abschnitte vom Autor geschickt eingebaut.
Betrachtet man die Texte aus der inhaltlichen Sicht sind diese so geschrieben, dass es sich leicht lesen und erfassen lässt. Formal gesehen sind alle Abschnitte mit Randnoten gekennzeichnet, um gesuchte Inhalte einfacher zu finden. Ein kleiner Kritikpunkt mag sein, dass bei vergleichbaren Büchern die Keyword fett hervorgehoben sind und in diesem Fachbuch nicht. Hier arbeitet der Autor eher mit der Sprache und mit kleinerer Schrift in bestimmten Abschnitten.
Besonders fällt auf, dass das Fachbuch an einigen Seiten wie der Seite 310 über sehr viele Fußnoten verfügt. Auf dieser speziellen Seite umfassen diese 2/3 der Seite. Dies mag dem ein oder anderen Leser störend vorzukommen. Ich persönlich finde dies gerade sehr gut, da hier der Anspruch des Autors deutlich wird ein umfassendes fast absolut perfekte Fußnoten anzubieten. Ein kleiner Prozentsatz bleibt immer nicht perfekt, da sich nach der Drucklegung immer etwas verändert. So fehlt zum Beispiel die 13. Rundfunkentscheidung, die man hätte noch einarbeiten können. Jedoch wird dies mit 100% Sicherheit in der nächsten Auflage gesehen.
Zusammenfassung und Empfehlung:
Das Fachbuch ist für Studierende, wie auch Fachanwälte geeignet und erfüllt den Anspruch nicht nur als Nachschlagewerk, sondern auch als Lehrbuch zu glänzen. Wer als Studierender wenig Interesse hat und den Schein als Pflichtschein sieht, sollte sich dieses Lehrbuch dennoch anschaffen, denn etwas besseres wird er nicht wirklich finden können.
Originale21 – Windows 8 App zum Urheberrecht
Diese App von Microsoft setzt die Kampagne fort, dass Microsoft sich für Originale und gegen Fälschungen einsetzt. Immer wieder gibt es Werbespots oder auch Plakate mit denen Microsoft gegen Fälschungen nicht nur im Softwarebereich vorgeht. Erst vor einigen Monaten hat Microsoft einen Softwarehändler zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt, der im großem Maße Microsoft Lizenzenvertrieb. Es steht im Raum, dass es sich dabei um Fälschungen handelte. Immer wieder fallen weiterhin Kunden bei Ebay darauf rein, dass sie Lizenzen kaufen, die entweder gefälscht sind oder aus Lizenzprogrammen stammen, die eben speziell für Behörden oder Bildungseinrichtungen vorgesehen sind und die klassisch nicht eingesetzt werden dürfen.
Die App zeigt viele Artikel, die sehr oft im Frage-Antwort Stil aufgearbeitet sind. So wird zum Beispiel ein bekannter Medienrechtler gefragt, was man bei Abmahnungen machen sollte oder ob ich die Fotos der letzten Klassenfahrt in Facebook einstellen darf. In der letzten Kategorie könnt Ihr die Filme der letzten Kampagne Originale setzen Zeichen anschauen.
Die kostenlose App ist eine gute Empfehlung. Stöbert doch einfach mal rein:
Link zu App:
http://apps.microsoft.com/windows/de-de/app/originale21/3e96afb5-658a-463c-b838-befc9ecb6802