Category Archives: Urheberrecht

Buchtipp – Cloud Computing 2016

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Titel: Cloud Computing

Herausgeber: Prof. Dr. Borges (Uni Saarbrücken) und RA Meents

Autoren: 16 Stück aus der Wirtschaft, z.B. Prof. Nolte von Freshflieds Bruckhaus Derringer LLP

Seiten:734

Verlag: CH. Beck Verlag München

Preis: 136 Euro

Jahr: 2016

Zielgruppe: Praktiker und Wissenschaftler aus dem Bereich der Rechtswissenschaften bis hin zum Datenschützer

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SharePoint Security 2016

Mit dem neuen SharePoint 2016 kommen auch neue Security, Privacy und Compliance Funktionen in den SharePoint/OneDrive for Business sei es in der Cloud oder OnPremise.

Dieses folgende Video zeigt hier ziemlich gut, wie die Architektur aufgebaut ist und wie der SharePoint damit umgeht. Es wird auch ein iPhone als externes Device genutzt und ein Zugriff demonstriert.

 

 

 

Bundesrat genehmigt Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Bei dem Weg durch den Bundestrag wurde die Vorratsdatenspeicherung umbenannt in: “Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten”. Genau um dieses Gesetz geht es nun.

Dieses wurde am 06.11.2015 in den Bundesrat eingebracht und hat diesen auch ohne größere Probleme – anders als die Änderung des TMG – passiert.

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Verbesserungen am Telemediengesetz müssen kommen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6.11.2015 den geplanten und von der Bundesregierung als Gesetzesinitiative eingereichten Gesetzentwurf mit Verbesserungen aus ihrer Sicht versehen.

Zunächst begrüßt auch der Bundesrat das Ziel des Gesetzesentwurfes auf der einen Seite mit Rechtssicherheit für die Betreiber von WLAN-Hotspots zu schaffen und damit eine größere Abdeckung von WLAN Netzen in Deutschland zu schaffen.

Der Bundesrat lehnt aber die “interpretationsbedürftige Formulierungen des Regierungsentwurfes ab und schlägt Alternativen vor”.

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Mein erstes Mal – CIM in Lingen

Lingen

Gestern bekam ich die schöne Mail, dass ich als Speaker bei der CIM in Lingen ausgewählt wurde und dabei sein kann! Dies freut mich natürlich sehr und ich darf direkt über ein sehr schönes Thema vortragen:

Social Enterprise in und um Office 365 – rechtlich-technische Anforderungen für den Einsatz in Deutschlandim TrackBusiness

Also meldet euch an und lasst und in Lingen über viele Dinge sprechen und etwas fachsimpeln.

http://www.cim-lingen.de/

Weitere Termine von mir findet ihr hier: LINK

 

TwitterJam mit Herrn Oettinger: Wie soll das Urheberrecht in Zukunft aussehen?

Unter dem Titel: How do YOU want it to be?, veranstaltet die EU Komission einen Twitter Chat zum EU Copyright. Diese Veranstaltung führt eine vorherige Fragestunde an Herrn Askansip weiter.

Heute ab 15:30 Uhr stellt sich Herr Oettinger unter dem Hashtag #AskOettinger über seinen Twitter Account @GOettinger_EU euren Anregungen, Fragen oder Diskussionen.

Da bei den letzten Twitter-Chats nicht soo viele Personen anwesend waren, hier der Aufruf: Macht mit!

 

via:
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/oettinger/blog/twitter-chat-eu-copyright-how-do-you-want-it-be_en

Facebook-Event:
https://www.facebook.com/events/820297151340895/

Abmahnungen für User von Popcorn Time

Eine neue Welle von Abmahnungen hatte Deutschland im Januar 2015 erreicht. Da in meinem Bekanntenkreis niemand betroffen war nun erst heute mal eine kleine Aufarbeitung der Thematik.

Gefordert werden 815 Euro und eine strafbewerte Unterlassenserklärung. Laut diverser Quellen ist die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Abmahnungen verantwortlich.

Jetzt wissen und kennen wir die Diskussion rund um das Streaming und die mögliche Strafbarkeit mit der Frage der unrechtmäßigen Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Ich hatte auf meinem Blog bereits mehrfach davon berichtet und auch auf die Hinweise der Bundesregierung, sowie des Bundesjustizministeriums hingewiesen. Man ist aktuell fast einheitlich der Meinung, dass keine Vervielfältigung beim Streaming im Sinne des § 16 UrhG vorliegt. Eine Vervielfältigungs- (§ 16 UrhG), ein Verbreitungs- (§17 UrhG) und Veröffentlichungsrecht (§12 UrhG) liegt grob lediglich beim Urheber oder eben bei Lizenznehmern.

Somit würde beim Streaming nach § 44a UrhG nur eine vorübergehende Vervielfältigung vorliegen, die aus technischen Gründen notwendig ist. Das reine Betrachten eines Streams in einem Webbrowser ist für den Nutzer somit aktuell nicht strafbar. Endgültig geklärt ist diese Rechtsmeinung jedoch nicht.

Aktuell im vorliegenden Fall geht es nun darum, dass  bei der Nutzung von Popcorn Time zwar ebenfalls ein Stream von einem User betrachtet wird, aber um diesen zu sehen muss eine Clientsoftware auf dem eigenen Rechner installiert werden. Man betrachtet den Stream also nicht im Browser, der die Daten cached. Der Client geht nach dem Prinzip eines Torrent-Netzwerkes vor. Dies bedeutet, dass die Daten sowohl gedownloaded als auch zur Verbreitung angeboten werden. Im Rahmen von Torrent Netzwerken ist die Rechtsprechung größtenteils eindeutig: strafbar!

Weiterhin darf die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Dies war meiner Meinung nach schon bei Kino.to gegeben, aber hier bei Popcorn sollte dies erst recht gelten. Ein objektiver Dritter, der als klassischer Verbraucher gekennzeichnet ist, sollte auch ohne großes IT Kenntnisse erkennen können, dass ein Kinofilm nicht kostenlos im Internet verfügbar ist, wenn dieser aktuell im Kino läuft. Vor allem wenn dieser chinesische Untertitel hat, aber dies wird aus meiner Sicht von vielen Nutzern in Kauf genommen.

Zusammengefasst:

Alle abgemahnten Popcorn User sollten sich an ihren Anwalt ihres Vertrauens wenden. Es wird zu klären sein, ob der Client auf Basis eines Torrents für die Vervielfältigung und Verbreitung genügt  oder ob die Gerichte auf § 44a UrhG abstellen. Meiner Auffassung wird es zur Strafbarkeit kommen.

Es stehen zwei gegensätzliche Auffassungen gegenüber:

Einmal die der Urheber, die mit ihren Werken Geld verdienen wollen und die sich so selber finanzieren. Sie meinen, dass nur so ein Fortschritt möglich ist, wenn die Entwicklung und Erstellung eine Gegenfinanzierung hat.

Auf der anderen Seite stehen die Personen, die der Meinung sind, dass alle Inhalte und Werke frei verfügbar sein sollen. Genau diese Allverfügbarkeit ohne jegliche Einschränkungen führe nur zu Innovation. Ein Mixing von Werken oder auch eine Weiterentwicklung dürfte nicht verhindert werden. Gegenfinanziert soll dies zum Beispiel durch Crowdfunding, einer allgemeinen Abgabe in der Art eine Steuer oder durch Fianzierungsmodelle, die das Customising entlohnen.

Leider gibt es noch die Dritte Gruppe: Geiz ist geil! Alles kostenlos und nur für mich! Diese Gruppe hat sich in den letzten Jahren leider stark erweitert. iPhones werden per jailbreak nutzbar gemacht, Android und Torrentnetzwerke für den kostenlosen Download erfreuen sich großer Freude und Office kaufen?, ne das Cracke ich mit schon seit Jahren. Diese Gruppe beruft sich immer auf die zweite Meinung, aber würde auch keine Gegenfinanzierung hinnehmen. Diskutiert man mit dieser Gruppe heißt es: Meine Arbeit muss bezahlt werden, aber von anderen nehme ich mir alles: Punkt! Hier kann einfach etwas nicht stimmen!

Abschließend muss es endlich eine Urheberrechtsreform geben!

 

 

via
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/popcorn-time-nutzer-erhalten-abmahnungen-vom-anwalt-a-1013930.html
http://www.golem.de/news/streaming-anwaelte-verzeichnen-viele-abmahnung-zu-popcorn-time-1501-111793.html

Microsoft prüft die Planung eines deutschen Rechenzentrums (durch Dritte)

Vielen Datenschützern und auch Unternehmern ist ein Rechenzentrum in Dublin oder Amsterdam, also in Europa, nicht ausreichend. Dies deutete Christian Illek in einem exklusiven Interview im Tagesspiegel an. In diesem verkündete er auch die Prüfung und Planung eines deutschen Rechenzentrums, welches durch einen Dritten betrieben werden könnte. So könnte man auch aktuelle Urteile in den USA reagieren und die Daten vor dem Zugriff schützen.

 

Ein Dritter könnte die Telekom sein, meine ich, deren Mitarbeiter schon größere Rechenzentren in Deutschland betreibt, bereits Microsoft Dienste anbietet und schon in diversen Konferenzen von einer deutschen Cloud und mehr Diensten aus Deutschland sprach. Christian Illek sagte nur dazu, dass mit verschiedenen Anbietern gesprochen wird.

 

So wird oft noch in alten Strukturen oder besser in “OnPremise” gedacht. Die Daten in der Nähe oder besser im eigenen Land. Schon Russland hatte Clouddienst Anbieter dazu verpflichtet Daten nur innerhalb des Landes zu hosten. Dies scheint mir zu kurz gedacht. Ob Daten nun in Amsterdam oder 250km weiter östlich in Bonn liegen würden, scheint zunächst egal zu sein. Denkt man hier an die EU Grundverordnung oder auch die Digitale Agenda der EU Kommission. Dennoch mit der Digitalen Agenda in Deutschland will die Bundesregierung DeutschlandsIT fit für Europa und fit für den internationalen Wettbewerb machen will. Es könnte aber auch eine Chance für Europa und Deutschland sein, hier vorweg zu gehen und mit Microsoft sowie einem großen deutschen Cloud Dienstanbieter, neue Standards zu setzen.

Fraglich ist dann nur, was wäre wenn, die USA Zugriff in Deutschland verlangen, Amtshilfe der deutschen Behörden beantragen oder sich einfach in die Netze hacken oder direkten Zugriff sich über Provider holt, wie es erst kürzlich aus Berichten von Snowden über die Telekom oder Netcologne hieß. Dann müsste die Bundesregierung eine klare Stellung beziehen. Ist das Recht auf informelle Selbstbestimmung oder auch das Persönlichkeitsrecht höher anzusiedeln, wie ein Streit mit den USA? Wird es geheime Abkommen geben, dass deutsche Geheimdienste Informationen weitergeben, die diese wiederum eingeholt haben?

Es bleibt spannend.
Microsoft geht den Weg um Cloud Dienste wie Office 365 oder auch Azure im Mittelstand besser platzieren zu können, so Christian Illek. Viele deutsche Mittelständler setzen auf die eigenen Server im Hause oder deutsche Cloud Anbieter, Microsoft würde hier die Konkurrenz verschärfen und dieses Segment versuchen für sich zu gewinnen. Ebenso wäre der Bereich der deutschen Hochschulen schneller zu bekommen und Apples iCloud/Dropbox/Googledrive würde hier zurückgedrängt.

 

Vielleicht ist ein Argument auch der Fall IKEA. IKEA setzt seit einiger Zeit Yammer weltweit zur internen Kommunikation, nur nicht in Deutschland.

 

Ich bin sehr gespannt und verspreche euch, ich halte Augen und Ohren offen. Sollte es etwas neues geben, dann erfahrt ihr dies hier.

 

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/wegen-datenschutzbedenken-microsoft-plant-deutsche-cloud/10698214.html