Tag Archives: Gesetzesänderung

Verbesserungen am Telemediengesetz müssen kommen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6.11.2015 den geplanten und von der Bundesregierung als Gesetzesinitiative eingereichten Gesetzentwurf mit Verbesserungen aus ihrer Sicht versehen.

Zunächst begrüßt auch der Bundesrat das Ziel des Gesetzesentwurfes auf der einen Seite mit Rechtssicherheit für die Betreiber von WLAN-Hotspots zu schaffen und damit eine größere Abdeckung von WLAN Netzen in Deutschland zu schaffen.

Der Bundesrat lehnt aber die “interpretationsbedürftige Formulierungen des Regierungsentwurfes ab und schlägt Alternativen vor”.

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Urheberrecht an Hochschulen

 

Eine für Hochschulen, Schulen und Bildungseinrichtung wichtige Entscheidung in Bezug auf das Urheberrecht ist um zwei Jahre verschoben worden.  Die aktuelle Urheberrechtsregelung wurde um zwei Jahre gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen im Bundestag verlängert.

Inhalt
Die Abstimmung und damit die Entscheidung fiel auf Antrag der CDU/CSU und der FDP zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes ( 17(11317). Die Folge ist nun, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, also bis Ende 2013 unter denen im Gesetz genannten Voraussetzungen, einem abgegrenzten Personenreis zugänglich gemacht werden. Diese Verbreitung ist nur für Unterrichts- und Forschungszwecke zugelassen.
Ein  Beispiel für die Verbreitung könnte demzufolge weiterhin über das Intranet einer Schule oder auch einer Hochschule erfolgen. Die interne Veröffentlichung muss jedoch über eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft (z.B. VG Wort) erfolgen.

Parteien im Konflikt:

Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen)
       VS
Verlage (Urheber)

Gesetzgebungsorgane
Die Regierung begrüßt die Verlängerung um zwei Jahre damit in der nun verfügbaren Zeit nun endgültig eine unbefristete Entscheidung treffen zu können. Die Auswirkungen der nun mehrmals verlängerten Regelungen (§ 52a Urherrechtsgesetz) wäre in der Praxis bisher nicht abschließen geklärt und bewertet worden.

Gegen die Einwürfe und die Voten der Opposition lehne der Bundestag noch einen Gesetzesentwurf der SPD ab. Der Gesetzesentwurf sah vor die Befristung zu Entfernen, da sich die Regelung bewehrt hätte.

Quellen:

Auszug aus dem Bundestrag Entscheidung):
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41832717_kw48_angenommen_abgelehnt/index.html

 Urheberrechtsgesetzes (17/11317)
   http://dip.bundestag.de/btd/17/113/1711317.pdf

Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11699)
 
http://dip.bundestag.de/btd/17/116/1711699.pdf 

SPD Gesetzesentwurf (17/10087)
http://dip.bundestag.de/btd/17/100/1710087.pdf

§312g – 1.08.2012

 Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr

Seit gestern gilt der veränderte §312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Bei dem § 312g BGB handelt es um eine Bestimmung der Pflichten eines Unternehmens, welches sich im elektronischen Rechtsverkehr bedient, um Dienstleistungen zu erbringen.  Am nächsten Wochenende werde ich einen längeren Post schreiben und Euch die Änderungen verständlich näherbringen.

Wer nicht warten will, kann sich auf dieser Webseite schon einmal informieren. Die Änderungen sind am Ende der Webseite sehr gut dargestellt:
http://lexetius.com/BGB/312g