Bei dem Weg durch den Bundestrag wurde die Vorratsdatenspeicherung umbenannt in: “Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten”. Genau um dieses Gesetz geht es nun.
Dieses wurde am 06.11.2015 in den Bundesrat eingebracht und hat diesen auch ohne größere Probleme – anders als die Änderung des TMG – passiert.
Was wird durch die Telekommunikationsunternehmer gespeichert?
“Bei Anrufen werden Rufnummern sowie Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs gespeichert. Bei Mobilfunkverbindungen sind auch die Standortdaten vorzuhalten. Kommt eine Internetverbindung zustande, werden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe erfasst. E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen – ebenso der Inhalt der jeweiligen Kommunikation.”
Speicherfrist: generell 10 Wochen, Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden. Eine Löschung der Daten muss unmittelbar nach Ende der Frist erfolgen.
Wer speichert? – Die Telekommunikationsunternehmen müssen speichern. Damit wird die Handlung einfach auf Dritte ausgelagert, die natürlich näher an den Daten sind aber auch dadurch erhebliche Aufwände haben.
Wo wird gespeichert? – Es soll ausschließlich in Deutschland gespeichert werden. Dies verstößt lauft einer Stellungnahme der EU Kommission und auch meiner Ansicht nach gegen die Dienstleistungsfreiheit, also einer Grundfreiheit der Europäischen Union.
Wer hat Zugriff? – Zugriff dürfen nur Behörden erhalten um schwerste Straftaten zu verfolgen. Jeder Zugriff muss durch einen Richter legitimiert werden.
Datensicherheit? – Diese Daten müssen zusätzlich geschützt werden, so dass der neue Straftatbestand der Datenhehlerei eingerichtet wird. “Dadurch ist es strafbar, Daten entgegenzunehmen, die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat – beispielsweise einen Hackerangriff – erlangt hat. Journalistische Arbeit wird von dem Straftatbestand nicht erfasst.”
via:
Presse: https://www.tagesschau.de/inland/vorratsdatenspeicherung-139.html
Bundesrat: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/15/938/938-pk.html
Drucksache: http://www.bundesrat.de/drs.html?id=492-15%28B%29