Tag Archives: Twitter

Mitbestimmung beim Twitter Account des Unternehmens?

Immer mehr Unternehmen stellen sich auch professionell bei den verschiedensten Netzwerken auf. Zuvor steht nicht nur die richtige Auswahl der Strategie, der Agentur und Fragen des Datenschutzes, sondern auch die Frage der Mitbestimmungsrechte des Gesambetriebsrates bei der Nutzung eines Twitter Accounts.

Continue reading

Microsoft Teams kommt auch in bestehende Installationen ab dem 14. Januar 2020

Microsoft Teams ist der Hub for Teamwork für Microsoft und ist damit die zentrale Anwendung noch vor Outlook für Microsoft. So wurde schon Mitte 2019 Teams in die Office 365 Pro Plus Installation integriert und nun kommen auch die vorher installierten Pro Plus Installationen auf Windows Rechnern in den Genuss, dass Teams nachinstalliert wird. Wer dies nicht möchte, muss nun handeln.

Continue reading

TwitterJam mit Herrn Oettinger: Wie soll das Urheberrecht in Zukunft aussehen?

Unter dem Titel: How do YOU want it to be?, veranstaltet die EU Komission einen Twitter Chat zum EU Copyright. Diese Veranstaltung führt eine vorherige Fragestunde an Herrn Askansip weiter.

Heute ab 15:30 Uhr stellt sich Herr Oettinger unter dem Hashtag #AskOettinger über seinen Twitter Account @GOettinger_EU euren Anregungen, Fragen oder Diskussionen.

Da bei den letzten Twitter-Chats nicht soo viele Personen anwesend waren, hier der Aufruf: Macht mit!

 

via:
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/oettinger/blog/twitter-chat-eu-copyright-how-do-you-want-it-be_en

Facebook-Event:
https://www.facebook.com/events/820297151340895/

Teilen – eine Funktion mit Vorsicht zu genießen

BGH Urteil vom 12. September 2013 . I ZR 208/12  // AG Köln zum LG Köln zum BGH
BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs.1 Satz 2, UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

Die Weiterempfehlungsfunktion

Seit gut einem Jahr redet die Presse und seit gut 3 Jahren die Community immer über das Teilen von Informationen. In der Presse wurde schon von der Share-Community gesprochen. In aktuellen Betriebssystemen wie Windows 8.1 ist der Button “Teilen” in der Charm-Bar fest eingebaut und auf vielen Webseiten befinden sich Twitter, Facebook und Google + Button mit denen der Leser seinen Freunden die Information auf der Webseite teilen kann. Einige Webseiten verfügen darüber hinaus auch einen Button, der es ermöglicht die Information der Freundin oder dem Freund direkt per Email zu schicken.
Sogar im aktuellen Office 365 ist es zum Beispiel in Word über “Freigeben” möglich das Dokument direkt per Email zu teilen oder diesen auf einen gemeinsamen SharePoint einzuladen. Mit dem Einzug der Cloud Services auch auf den heimischen Desktop kann und wird alles noch schneller geteilt.

Unternehmen nutzen diese Teilen-Funktion gerne, da ihre Informationen, die zu Werbe- und Informationszwecken auf Webseiten oder in Apps angezeigt werden, ohne ihr zutun kostenlos durch ihre Kunden weitergetragen wird.

Bundesgerichtshof

Nun hat sich der BGH über ein Verfahren des AG Köln und des LG Köln sich mit der Frage beschäftigt, wie eine so weitergeleitete und ungewollt zugesandte Information eines Unternehmens zu werten ist:

Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den In-ternetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.”

(Unterlassung eines rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB)

Sachverhalt 

Der Kläger (ein Rechtsanwalt) hatte am 26.12.2010 ohne seine Zustimmung mehrere  Empfehlungsmails erhalten. Nach einer Abmahnung und einer weiteren Beschwerde des Rechtsanwaltes erklärte sich die Beklagte die Emailadresse zu entfernen, so der Anwalt keine Emails mehr erhalten wird. Leider erhielt der Anwalt weitere acht Emails, die als “Test-E-Mails” bezeichnet waren.

Der Rechtanwalt schaltete den Rechtsweg daraufhin ein und hat beantragt der Beklagten zu verbieten, ” mit ihm zur Aufnahme eines erstmaligen Kontaktes per E-mail Kontakt aufzunehmen, ohne dass seine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.”

 Entscheidungsgründe

[folgt in den nächsten Tagen]