Webcast – Rechtliche Grundlagen für die Cloud Computing Nutzung in Deutschland

Vor wenigen Tage wurde sowohl mein MVP Kollege Michael Kirst, als auch ich angesprochen, ob wir nicht den Experten Chat zu einer Microsoft Webcast betreuen wollen. Dies lasse ich mir natürlich nicht nehmen und beteilige mich gerne an diesem Chat.

Worum geht es: Office 365 und die rechtliche Situation und Nutzung in Deutschland

„Cloud Computing stellt mehr als nur einen kurzfristigen Trend dar. Kunden profitieren von einer professionellen Infrastruktur ohne hohe Anschaffungs- und Betriebskosten und höhere Flexibilität im Umgang mit der IT. Cloud Computing und die damit einhergehende Rechtsfragen im Bereich Datenschutz und Sicherheit sind deshalb relevante Themen. Wie sehen vor diesem Hintergrund die aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit in der Microsoft Cloud aus? Wie sorgt Microsoft für die Einhaltung von deutschem und europäischem Datenschutzrecht?Gemeinsam mit Rechtsanwalt Wilfried Reiners, PRW (PRW Rechtsanwälte Reiners Wilser Schloßmacher Herrmann PartG mbB) informieren wir Sie in diesem Live-Webcast über wichtige rechtliche Grundlagen für die Cloud Nutzung in Deutschland.“

Termine:

26. März 2015
04. April 2015 ( Informationen folgen)
11. April 2015 (Informationen folgen)

Anmeldung für den 26. März 2015: 14:30 bis 16:00 Uhr:

http://www.microsoft.com/de-de/smb/business-events/rechtliche-grundlagen-fur-die-cloud-nutzung-in-Deutschland
https://msevents.microsoft.com/CUI/EventDetail.aspx?EventID=1032619180&Culture=de-DE&community=0

Recap Speakerbewertung Open Community Day

Ich habe letzte Woche meine Speakerbewertung für den Open Community Day 2015 für meinen Vortag „Eine Runde Recht durch das Web“ erhalten. Mit 8,6 von 9 für den Vortrag und 8,7 für das Thema bin ich natürlich mehr als zufrieden! Im gleichen Maße freue ich mich über Feedback und nehme direkt mit: weniger Einleitung.

Danke an die Community! #rockt

Haftung eines Hotelbewertungsportal für unwahre Tatsachenbehauptungen

Der BGH entschied vor wenigen Tagen, dass ein Hotelbewertungsbetreiber nicht für unwahre Tatsachenbehauptungen eines seiner Nutzers auf Unterlassen (§ 4 Nr. 8, § 3 Abs .1 UWG) haftet, wenn dieser seine Prüfpflichten einhält.

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Office 365 DNS Einträge bei 1&1 setzen

Um Office 365 mit der eigenen Domain richtig nutzen zu können, müssen einige DNS Einstellungen gemacht werden. Konkret muss die Domain zu Office 365 umgebogen werden. Da durch Microsoft angekündigte wurde, dass die öffentliche Webseite des SharePoint Online eingestellt wird, muss eine mögliche Webseite immer noch über den 1&1 Server erreichbar sein.

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[Buchtipp] Formularhandbuch Datenschutzrecht

Formularhandbuch_Beck_2015 Formularhandbuch Datenschutzrecht

Herausgeber: Ansgar Koreng, Matthias Lachenmann
Bearbeiter: Matthias Bergt, Nikolaus Bertermann, Jörg Jaenichen, Olaf Koglin, Sascha Kremer, Dr. Joachim Müller, Carlo Piltz, Stzefan Sander, Steffan Weiß

1. Auflage 2015

Preis 99 Euro

Seiten: 593
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WPA2 Verschlüsselung endgültig geknackt

Schon 2007 wurde die WPA2 Verschlüsselung für WLAN Netze geknackt, diese Sicherheitslücke wurde damals auch wieder geschlossen. Laut einer einschlägigen Hacker-Seite (http://www.latesthackingnews.com/2015/02/21/cracking-wpawpa2-psk-encryption/#) wurde die Verschlüsselung nun geknackt und kann nun endgültig als nicht mehr sicher bezeichnet werden.

Aktuell wird jedoch schon an WPA3 gearbeitet. Wann wir von der Einführung als WLAN Standard sprechen können, ist noch nicht bekannt. Wer hier Informationen hat, ich würde mich über eine E-Mail an: raphael.koellner@rakoellner.de freuen.

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