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Office 365 Pills – Die zweite Pill in Düsseldorf steht an!

office365pills-logo

Ich freue mich heute die zweite Veranstaltung der Office 365 Pills anzukündigen. Die Idee kam ursprünglich von meinem lieben MVP Kollegen Patrick und Toni. Die Idee haben direkt alle anderen MVPs unterstützt. So können wir neben der Office 365 Konferenz in kleinen exklusiven Veranstaltungen bei Microsoft Partner ganz spezielle Themen aufarbeiten.

Als Pill bezeichnet wir kleine kurze Trainingssessions, die ein spezielles Problem beschreibt und Lösungen aufzeigt.

Diesmal geht der Dank an: Lanworks aus Düsseldorf! Sie stellen nicht nur die Räumlichkeiten, sondern auch einen Speaker aus den eigenen Reihen.

 

Agenda:

16:30 – 17:00: Check-In
Empfang und Registrierung

17:00 – 17:20: Session 1: “Was ist eigentlich Office 365 – neue Tools”
Begrüßung und Einführung
In dieser ersten kurzen Session fassen wir gemeinsam kurz und knapp zusammen was Office 365 eigentlich ist und warum man es auch mehr als nur 365 Tage nutzen kann und dies sogar offline.
17:20 – 17:50: Session 2: Sicherheit durch die Cloud mit Office 365 und Microsoft Azure
Die lokale Festplattenlösung ist unsicher!
Speaker: Michael Kirst (MVP)
Unternehmenseigene Daten haben es verdient besser vor externen und internem Zugriff geschützt zu werden. Dies erreicht man optimaler Weise aus einer Kombination von Office 365 und Microsoft Azure Premium. Wie Sie Ihre Dateninhalte kostenfrei vor unbefugten Zugriff schützen, demonstriert der Speaker. Im Rahmen dieser Session verabreicht der Speaker kurz und knapp eine Pille, um Datensicherheitsprobleme zu beheben.
17:50 – 18:00: Pause
Coffee break

18:00 – 18:30: Session 3: Message Encryption in Office 365
Verschlüsselung per default
Speaker: Stephan Weichelt
90% der heutigen Kommunikation wird per E-Mail geführt. Klassische Wege, wie das Telefon, das Fax oder der Brief haben ausgedient. Nun kommt es darauf an diesen Weg der Kommunikation zu sichern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre E-Mails und deren Inhalte verschlüsseln.
18:30 – 19:00: Pause
Coffee break & Networking

19:00 – 19:30: Session 4: Yammer, Delve und Groups = Security im Modern Working
Von der Datensicherheit bis zur Compliance
Speaker: Raphael Köllner
Seit den letzten zwei Jahren verändert sich die Kommunikation innerhalb eines Unternehmens vom klassischen Ablagesystem mittels E-Mailverteilern zu Social Enterprise Tools. Wie Letzteres auf sicher und unkompliziert eingesetzt werden kann zeigt der Speaker. Denn zunächst komplizierte Zusammenhänge sind im Grunde leicht und schnell zu verstehen. Gemeinsam mit den Teilnehmern besteht die Möglichkeit sowohl über den Einsatz, als auch die Datensicherheit und die Compliance dieser Tools zu sprechen. Holen Sie sich die Pill!
19:30 – 20:00: Q & A (restliche Zeit)
Von der Datensicherheit bis zur Compliance
Am Ende des Tages besteht die Möglichkeit die restliche Zeit für eine Fragen- und Antworten Runde zu nutzen. Die Speaker stehen Ihnen zur Verfügung.
20:00: Ende
LINK:
http://www.office365pills.com/pill2/Agenda

Speaker:

Michael Kirst (MVP)
Stephan Weichelt (Lanworks)
Raphael Köllner (MVP)
http://www.office365pills.com/Pill2/Speakers

 

 

Anmeldung ab 1. März:

Sie können sich unkompliziert auf dieser Webseite anmelden. Bitte beachten Sie, dass nur sehr wenige Plätze bedingt durch die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen:
http://www.office365pills.com/Pill2/Anmeldung

 

Office 365 Usergroup Germany gegründet!

Entstehung
Schon Ende September habe ich mit meinem MVP Kollegen Michael Kirst, einigen Microsoft Student Partnern und Microsoft Partnern darüber gesprochen, dass wir in Deutschland eine Office 365 Community benötigen. Der Wunsch kam auch von der ein oder anderen Hochschule. Es gibt bereits gerade im SharePoint oder auch Exchange Umfeld diverse Communites, aber eben noch nicht übergreifend und speziell für Office 365. Also hatten wir im September 2014 schon mal nach einem Namen gesucht, waren uns aber nicht so einig. Dann kam die Office 365 Konferenz in Köln, Office 365 Pills und vieles mehr.

Aber auch wenn wir nicht mit sehr viel Zeit ausgestattet sind, starten wir heute unkompliziert! Für uns Kölner oder auch Rheinländer ist der Tag ebenso gut zu merken: Aschermittwoch!

 

 

Also heute: Gründung!! unter dem Motto: Gemeinsam stark!

Office 365 Usergroup Germany

 

Struktur der Usergroup:

International:
Die Usergroup Germany wird unter die internationale Usergroup gekoppelt. Damit bilden wir die lokale deutsche Usergroup zu der internationalen.

Weiterhin koppeln wir uns an das Yammer itpronetzwerk von Microsoft. Die bereits bestehende Yammer-Gruppe DACH wird als Zentrale in diesem Netzwerk dienen.

national:
Wir haben uns national in West, Ost, Nord und Süd eingeteilt. Es wird pro Region, die nicht den Grenzen der Bundesländer gleichen müssen mindestens einen Organisator und einen Vertreter geben. Diese kümmern sich um lokale räumlich nahe Treffen und regionale Probleme.

Personen:
Willkommen sind alle, die sich für Office 365 interessieren. Es wird eigene Arbeitsgruppen für IT Pro, Development und Information worker geben.

 

Beitreten:

Webseite:
Wir arbeiten aktuell an einer zentralen Webseite, die auf der einen Seite einen kleinen Community-Bereich beinhaltet und auf der anderen Seite alle Termine und die wichtigsten Informationen transportiert.  //danke an Michael Kirst!

Das Yammer-Netzwerk als zentrale Diskussions- und Abstimmungsplattform der Community findet ihr hier: https://www.yammer.com/office365usergroupgermany/#/threads/index?type=following

Auf Facebook haben wir und in dieser Gruppe organisiert: Office 365 Usergroup Germany
https://www.facebook.com/groups/ugoffice365/?ref=Bookmarks

zusätzliche Facebookgruppe mit spezieller Ausrichtung auf Compliance, Datenschutz, Verträge, Sicherheit: Office 365 law force: https://www.facebook.com/groups/111475582360124/?ref=Bookmarks

Zukunft: XING, LinkedIn als Netzwerk für die Abstimmung. jedoch nicht zur inhaltlichen Debatte.

 

Kooperationen:

Wir wollen in Zukunft enge Kooperationen zu den bereits bestehenden Communities bezogen auf die einzelnen Produkte aus Office 365 (Lync, SharePoint, Exchange, Azure) bilden und zu Dritten wie Citrix und VMWare Communites.

Zu der Kooperation gehört vor allen auch auf diese spezielleren Communites zu verweisen und Kontakte zu knüpfen.

Speziell auch im EDU/Hochschulbereich wollen wir bereits bestehende lokale Communites unterstützen!

Wer sich direkt angesprochen fühlt, bitte per Email schreiben: Raphael.koellner@rakoellner.de

 

 
Erste Termine:
Wir wollen alle Termine der Communities sammeln und auf der künftigen Webseite veröffentlichen. Mit einem ersten Termin fangen wir mal an:

Office 365 Pill bei lanworks in Düsseldorf
17.04.2014 von 17:00 bis 20:00 Uhr

 

 

 

Abmahnungen für User von Popcorn Time

Eine neue Welle von Abmahnungen hatte Deutschland im Januar 2015 erreicht. Da in meinem Bekanntenkreis niemand betroffen war nun erst heute mal eine kleine Aufarbeitung der Thematik.

Gefordert werden 815 Euro und eine strafbewerte Unterlassenserklärung. Laut diverser Quellen ist die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Abmahnungen verantwortlich.

Jetzt wissen und kennen wir die Diskussion rund um das Streaming und die mögliche Strafbarkeit mit der Frage der unrechtmäßigen Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Ich hatte auf meinem Blog bereits mehrfach davon berichtet und auch auf die Hinweise der Bundesregierung, sowie des Bundesjustizministeriums hingewiesen. Man ist aktuell fast einheitlich der Meinung, dass keine Vervielfältigung beim Streaming im Sinne des § 16 UrhG vorliegt. Eine Vervielfältigungs- (§ 16 UrhG), ein Verbreitungs- (§17 UrhG) und Veröffentlichungsrecht (§12 UrhG) liegt grob lediglich beim Urheber oder eben bei Lizenznehmern.

Somit würde beim Streaming nach § 44a UrhG nur eine vorübergehende Vervielfältigung vorliegen, die aus technischen Gründen notwendig ist. Das reine Betrachten eines Streams in einem Webbrowser ist für den Nutzer somit aktuell nicht strafbar. Endgültig geklärt ist diese Rechtsmeinung jedoch nicht.

Aktuell im vorliegenden Fall geht es nun darum, dass  bei der Nutzung von Popcorn Time zwar ebenfalls ein Stream von einem User betrachtet wird, aber um diesen zu sehen muss eine Clientsoftware auf dem eigenen Rechner installiert werden. Man betrachtet den Stream also nicht im Browser, der die Daten cached. Der Client geht nach dem Prinzip eines Torrent-Netzwerkes vor. Dies bedeutet, dass die Daten sowohl gedownloaded als auch zur Verbreitung angeboten werden. Im Rahmen von Torrent Netzwerken ist die Rechtsprechung größtenteils eindeutig: strafbar!

Weiterhin darf die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Dies war meiner Meinung nach schon bei Kino.to gegeben, aber hier bei Popcorn sollte dies erst recht gelten. Ein objektiver Dritter, der als klassischer Verbraucher gekennzeichnet ist, sollte auch ohne großes IT Kenntnisse erkennen können, dass ein Kinofilm nicht kostenlos im Internet verfügbar ist, wenn dieser aktuell im Kino läuft. Vor allem wenn dieser chinesische Untertitel hat, aber dies wird aus meiner Sicht von vielen Nutzern in Kauf genommen.

Zusammengefasst:

Alle abgemahnten Popcorn User sollten sich an ihren Anwalt ihres Vertrauens wenden. Es wird zu klären sein, ob der Client auf Basis eines Torrents für die Vervielfältigung und Verbreitung genügt  oder ob die Gerichte auf § 44a UrhG abstellen. Meiner Auffassung wird es zur Strafbarkeit kommen.

Es stehen zwei gegensätzliche Auffassungen gegenüber:

Einmal die der Urheber, die mit ihren Werken Geld verdienen wollen und die sich so selber finanzieren. Sie meinen, dass nur so ein Fortschritt möglich ist, wenn die Entwicklung und Erstellung eine Gegenfinanzierung hat.

Auf der anderen Seite stehen die Personen, die der Meinung sind, dass alle Inhalte und Werke frei verfügbar sein sollen. Genau diese Allverfügbarkeit ohne jegliche Einschränkungen führe nur zu Innovation. Ein Mixing von Werken oder auch eine Weiterentwicklung dürfte nicht verhindert werden. Gegenfinanziert soll dies zum Beispiel durch Crowdfunding, einer allgemeinen Abgabe in der Art eine Steuer oder durch Fianzierungsmodelle, die das Customising entlohnen.

Leider gibt es noch die Dritte Gruppe: Geiz ist geil! Alles kostenlos und nur für mich! Diese Gruppe hat sich in den letzten Jahren leider stark erweitert. iPhones werden per jailbreak nutzbar gemacht, Android und Torrentnetzwerke für den kostenlosen Download erfreuen sich großer Freude und Office kaufen?, ne das Cracke ich mit schon seit Jahren. Diese Gruppe beruft sich immer auf die zweite Meinung, aber würde auch keine Gegenfinanzierung hinnehmen. Diskutiert man mit dieser Gruppe heißt es: Meine Arbeit muss bezahlt werden, aber von anderen nehme ich mir alles: Punkt! Hier kann einfach etwas nicht stimmen!

Abschließend muss es endlich eine Urheberrechtsreform geben!

 

 

via
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/popcorn-time-nutzer-erhalten-abmahnungen-vom-anwalt-a-1013930.html
http://www.golem.de/news/streaming-anwaelte-verzeichnen-viele-abmahnung-zu-popcorn-time-1501-111793.html

Microsoft Azure Gaming Veranstaltung – Game auf!

AzureGamingWie hieß es nochmal, Gück auf und bei Gamern gut Schuss? Game auf? Naja ich werde mir die Erklärung schon holen und noch viel mehr. Ich habe heute exklusiv erfahren, dass Microsoft zum Thema Microsoft Azure und Gaming nun auch eigene Veranstaltungen plant. Dies freut mich natürlich sehr, denn ihr habt bestimmt mitbekommen, dass ich mich in letzter Zeit dank einiger Teilnehmer meiner Kurse mit diesem Thema mehr beschäftigt habe.

Das schöne an diesen Events ist es, dass es sich um um gratis Events mit Mittagessen und vielen Live Demos zu Azure & Gaming handelt!

Veranstaltungen gibt es erst einmal zwei:

TechCamp: Cloud for Gaming München
19. Februar 2015 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Wo?: WERK 1 (Raum Eventspace, Grafinger Str. 6, 81671 München)
Produkte: Microsoft Azure, Visual Studio

Ablauf:

Uhrzeit Thema
08.30 – 09.00 Registrierung und Begrüßungskaffee
09.00 – 10.00 Mobile Services: Leaderboards, Notifications, Game Services
10.00 – 11.00 Azure & Frameworks / Engine compatibility
11.00 – 11.15 Pause
11.15 – 12.15 Azure Websites & erfolgreiche Game samples
12.15 – 13.00 Mittagessen
13.00 – 14.00 Couch Session – Talk Runde mit allen Speakern
14.00 – 14.30 Visual Studio Online
14.30 – 15.30 Azure Virtual Machines
15.30 – 16.00 Azure Netzwerke
16.00 – 16.15 Pause
16.15 – 17.15 Scale via clone vs. Scale out of the box
17.15 – 18.00 Abschluss

Anmeldung:
https://msevents.microsoft.com/CUI/EventDetail.aspx?EventID=1032613479&Culture=de-DE&community=0

Veranstaltung 2: Cloud for Gaming Berlin
26. Februar 2015 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Wo?: SUPERMARKT (Raum Workshop Space, Brunnenstraße 64, 13355 Berlin)
Produkte: Microsoft Azure, Visual Studio

Ablaufplan:

Uhrzeit Thema
08.30 – 09.00 Registrierung und Begrüßungskaffee
09.00 – 10.00 Mobile Services: Leaderboards, Notifications, Game Services
10.00 – 11.00 Azure & Frameworks / Engine compatibility
11.00 – 11.15 Pause
11.15 – 12.15 Azure Websites & erfolgreiche Game samples
12.15 – 13.00 Mittagessen
13.00 – 14.00 Couch Session – Talk Runde mit allen Speakern
14.00 – 14.30 Visual Studio Online
14.30 – 15.30 Azure Virtual Machines
15.30 – 16.00 Azure Netzwerke
16.00 – 16.15 Pause
16.15 – 17.15 Scale via clone vs. Scale out of the box
17.15 – 18.00 Abschluss

 

Anmeldung hier:

https://msevents.microsoft.com/CUI/EventDetail.aspx?EventID=1032613488&Culture=de-DE&community=0

Recap – 1. Office 365 Konferenz 2015

Die Planung für die Konferenz begann schon im April 2014, als wir unsere erste eintägige kleine Konferenz veranstalteten. Mit dieser Konferenz, die am 9. Januar und 10. Januar stattfand, haben wir gemeinsam den Startschuss für eine Initiative im Bereich Cloud Computing und eines modernen Arbeitsplätzes gemacht.

In Kombination mit der Konferenzen, die zwei Mal im Jahr geplant ist, wird es Office365 Pills geben. Pills sind kleine Kurzvorträge von Experten, die bei Microsoft Partnern stattfinden. Eine neue Pill wird Mitte April bei Lanworks in Düsseldorf stattfinden. Diese Pill wird unterstützt von Michael Kirst und mir.

Das Organisationsteam der Office 365 Konferenz besteht aus:

  • Kerstin Rachfahl (MVP)
  • Martina Grom (MVP)
  • Toni Pohl (MVP)
  • Patrick Lambert (MVP)
  • Michael Kirst (MVP)
  • Raphael Köllner (MVP)

Konferenzwebseite: http://office365konferenz.net/

Bericht

Die Konferenz war an beiden Tagen ausverkauft! Dies ist für uns ein großer Erfolg. Zwar kündigte sich dies an, da alle Plätze schon nach wenigen nach der Öffnung der Anmeldung vergeben waren. Aber bei einer kostenlosen Veranstaltung waren wir uns nicht sicher, da üblicherweise bei ähnlichen Veranstaltungen nur 40 bis 50% der Teilnehmer erscheinen. Dennoch hatten wir uns entschieden den Eintritt auf Null zu setzen und nur für ein Nichterscheinen 99 Euro zu verlangen.

So kam es, dass es auch an den Konferenztagen keine NoShowRate gab. Dies bedeutet, dass alle angemeldeten Personen gekommen sind. Dies bedeutet wiederum, dass es nun etwas voller wurde, aber nur in ein bis zwei Sessions musste ein Teil der Teilnehmer stehen, denn kurzum passten wir die Räume an und das Problem war beseitigt.

Zwei Tage und über 25 Sessions später hatten wir zwei Tage erfolgreich absolviert! Die gesamte Konferenz wurde auf einer Skala von 1 bis 5 mit 4,6 bewertet. Das Feedback war überwiegend positiv. Die Wünsche und Anregungen bezüglich der größeren Räume oder auch der Aufzeichnung der Sessions haben wir aufgenommen und werden dies berücksichtigen. Auch das Angebot einer Person der Community am ersten Tag eine Abendveranstaltung zu planen, nehmen wir gerne an.

Nach der Konferenz ist vor der Konferenz! Also nun gilt es Feedback auszuwerten, Videos zu schneiden, Webseiten zu bearbeiten und einen neuen Termin finden.

eigene Session
Ich bedanke mich auch für einen übervollen Vortragsraum, aktive Teilnehmern, die an meinem Lippen hingen und die interessanten Gespräche nach dem Vortrag. Vielen Dank! Dies gibt Ansporn in die Planungen für eine neue Konferenz einzusteigen und die Monate dauernde Arbeit zu vergessen.

Das gesamte Material wie auch meine Folien findet ihr auf meiner Homepage unter Material!

 

Rückmeldung des Premium Sponsors Microsoft

WOW! Wir haben von mehreren Seiten sehr positive Rückmeldungen bekommen und unterstützen auch in Zukunft.

 

Nun ein paar Bilder:

Reservierung beim Speakeressen:

Restaurante

Martina Grom bei ihrer Sesssion: Yammer Identity

Office365_Konf_Martina

Speaker, MVPs und Teilnehmer bei der MVP Q&A Session

MVP_O365_Konf

Session Track 3 im EBC

Microsoft_EBC_Konf2015

Vortrag Michael Kirst  Michael_2015_O365

 

Kerstin und Carsten Rachfahl führten Interviews mit uns !
Hier ein Interview mit Michael Greth

Interview_O365_Konf

Ausblick aus den Räumlichkeiten

Ausblick_O365_Konf_2015

 

 

 

 

 

Yammer Group Office 365 DACH
Link zur Gruppe innerhalb des itpronetwerkes von Microsoft Corp.

Alle Slides der Konferenz finden sich hier
Link zum OneDrive

 

Dank an die Sponsoren:

  • Microsoft Deutschland GmbH (Premium)
  • K2 (Premium)
  • Nintex (Gold)
  • Skybow (Gold)
  • AvePoint (Gold)
  • ANK Business (Silver)
  • atwork (Silver)
  • medialesson (Silver)
  • NUBO (Silver)
  • Rachfahl IT-Solution (Silver)

 

 

andere Berichte:

Hans Brender
Recap Office 365 Konferenz

Martina Grom
Warp Up der Office 365 Konferenz

Toni Pohl
Eine Twitter Auswertung der Konferenz

Adis Jugo
Link zu seinem Blog

 

 

 

 

juristische Checkliste zur AzureNutzung

Eigentlich bin ich kein Freund von Checklisten, denn diese geben einem Anwender das trügerische Gefühl von Sicherheit. Eine Checkliste ist nur so gut, wie sein Anwender oder anders ausgedrückt: Eine Checkliste hilft nur keine groben Fehler zu machen.

Dennoch würde ich euch eine nicht absolut abschließende Checkliste mit Ergänzungen bezogen auf den CloudDienst Azure präsentieren. Diese werde ich mit der Zeit immer wieder aktualisieren, so dass ihr zum Beispiel gut vorbereitet zu eurem Rechtsanwalt des Vertrauens gehen könnt. Denn neben den technischen Problemen, müssen leider oft zunächst die rechtlichen Gegebenheiten geklärt werden.

 

 

Definition von Cloud Computing
Was CloudComputing ist, muss ich dem Publikum des Azure Adventskalender nicht erläutert, diesen Punkt lasse ich damit außen vor.

Beispiel:
Der A ist Geschäftsführer der Firma K und überlege sich über Azure einen neuen CloudDienst für Softwareentwickler anzubieten. Dieser CloudDienst soll die Kommunikation zwischen den Kunden und dem Entwickler/Team verbessern, denn die Vorurteile der Kunden wiegen schwer: das Projekt wird nie rechtzeitig fertig, die verstehen uns eh nicht, absolut überteuert, das kann doch nicht so schwer sein drei Apps für drei Plattformen zu bauen usw. Durch den Dienst soll mehr Transparenz geschaffen werden. Die üblichen Entwicklertools wie ein TFS oder Gidhub sind für Kunden oft zu schwer zu verstehen.

 

 

0. Vorüberlegung
1. Konkretisierung des Konzeptes
2. Prozesse auf Basis gegebenen technischen Möglichkeiten graphisch darstellen
3. ersten Prototypen erstellen

Bis hierhin (3.) läuft es nach dem üblichen Schema einer Projektplanungsphase ab, die wir es unserer Erfahrung her normalerweise auch machen würden. Mehr zur Projektplanung gibt es zum Beispiel auf dem Blog meines Projekt MVP Kollegen Torben Blankertz.

zusätzliche Punkte in der Planung:
2.2: Gesellschaftsform? Angestellte vorhanden? // zukünftige Gesellschaftsform? (Hintergrund: z.B. Arbeitnehmererfindungsrechte)
2.3: Prozessablauf hin auf Datensicherheit und Datenschutz prüfen
Beispielsfragen:
Datensicherheit: Wie werden die Daten vom Kunden auf unsere verschlüsselten Server (Azure) übertragen? Welche Daten werden von wo nach wo übertragen? Ab wann sollten die Daten verschlüsselt werden ? (Achtung: Verarbeitung verschlüsselter Daten ist nicht möglich)
Datenschutz: Welche Daten werden verarbeitet? Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, welcher Erlaubnistatbestand ermöglicht dies? (Erlaubnistatbestände: Einwilligung des Betroffenen, gesetzliche Erlaubnistatbestände des BDSG oder anderer Rechtsvorschriften gemäß § 4 Abs. 1 BDSG), Wer hat wie Zugriff?, Wer kontrolliert unabhänig durch Audits?

§ 4 BDSG ist bezüglich der Datenverarbeitung deutlich:
“Denn jede Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten muss von einem Erlaubnistatbestand gedeckt sein.” (Hilber, Cloud Computing, Teil 4, Rn. 41)

Zusammengefasst, sollte man schon vor der Erstellung eines Prototypen sich einen möglichst genauen Plan machen, wie die Software welche Daten wie und wo verarbeitet. Diese Aufstellung könnt ihr entsprechend zu eurem Juristen euer Wahl mitnehmen.

1. Wahl des Clouddienstes

Der Auswahl des Cloud-Dienstes ist der erste essenzielle Punkt. Denn der Auftraggeber muss den Cloud Anbieter softfaltig auswählen so sagt es § 11 Abs. 2 BDSG. Als Kriterium bezeichnet werden die technische und organisatorischen Maßnahmen. Dies gilt für K als zukünftigen Betreiber eines Dienstes, auf fremden Servern, aber auch für die zukünftigen Kunden, die einen Dienst bei K einkaufen. Die Kette darf nicht unterbrochen werden und muss dokumentiert sein.

2. schriftlicher Vertrag
Der Vertrag zwischen dem CloudDienst Anbieter und den Kunden muss schriftlich geschlossen werden. Das sogenannte Schriftformerfordernis ergibt sich aus § 11 Abs.2 S.2 BDSG. Dazu muss innerhalb des Vertrages der Gegenstand dessen, sowie die Dauer klar vereinbart weden. Weiterhin muss die Art der Daten und der Kreis der Betroffene und letztlich auch der Zugriff und die Zweckbestimmung genau bestimmt sein (Abs. 2.).

Auftragsdatenverarbeitung (ADV) – Vertrag
Ein ADV Vertrag ergänzt die oben genannten Punkte verpflichtend um die Vereinbarung über die technischen und organisatorischen Maßnahmen (§9 BDSG), die Pflichten des Auftragsgebers (Kontrollen), die Vorgaben zur Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten, sowie die Berechtigung zur Begründung von Unterauftragverhältnissen, die Kontrollrechte des Auftraggebers und dessen entsprechende Duldungs- und Mitwirkungspflichten durch den Auftragnehmer. Letztes sollte durch Dritte überprüfbar sein, Microsoft Azure bietet diesbezüglich wie Office365 auf Anfrage an, dass Unterlagen des aktuellen Audits an die Kunden versandt werden. Diese muss A auf Anfrage auch seinen Kunden wiederrum vorlegen können.

Weisung und Mitteilungspflichten
Ebenso muss festgehalten werden wer weisungsbefugt ist und wie die Mitteilungspflichten von Verstößen des Auftragnehmers und der bei ihm beschäftigten Personen definiert sind.

Microsoft bietet bei Azure sogenannte Mitteilungspflichten an und informiert den Kunden über Störungen und Vorfälle. Dieses Verfahren wird durch Externe, bzw. Audits externer geprüft.

Verträge:
ADV & Nutzungsvertrag mit Microsoft Ireland
EU Modelclauses mit Microsoft Corp

Ende des Vertrages
Es muss eindeutig geklärt werden, was beim Ende des Vertrages passiert. Demzufolge muss deutlich sein, was mit den Daten passiert, wer diese löscht und auch was mit den Datenträgern im Anschluss passiert.

Bei Microsoft Azure können die Daten eigenhändig extrahiert und dann auch Datenträger gelöscht werden. Microsoft selber verpflichtet sich diese verschlüsselten Datenträger nicht zu entsorgen, aber nachhaltig zu löschen, so dass die Daten nicht mehr verfügbar sind. Bei möglichen defekten von Datenträgern, verpflichtet sich Microsoft diese fachgerecht zu entsorgen, so dass keine Wiederherstellung möglich ist.

3. Prüfung der Datensicherheit

Diese Prüfung muss vom Auftraggeber (also Herrn A) regelmäßig durchgeführt werden. Er ist gemäß §§ 11 Abs. 2 S.4,5 BDSG dazu verpflichtet.

Da er keinen Zutritt zu dem Rechenzentrum selber erhalten kann, bietet Microsoft an auf die angeboteten Untelagen der Audits zuzugreifen und bietet Zertifizierungen wie die ISO 270001 an. Möglich wäre es einen Dritten zu beauftragen, der auf eigene Kosten ein Audit durchführt. Dies muss speziell mit Microsoft geklärt werden. Teilweise sind auch eigene Besuche in dem Rechenzentrum möglich, die aber nur ein Augenschein von Außen alleine durch ISO 270001 sein können. Microsoft entwickelt weiterhin Funktionen wie FortKnox, die Security by default gewährleisten sollen.

Microsoft: ISO 270001, SAS 70 II/IDW PS 951, SOC3 Zertifikat, Eigenaudit auf Wunsch

Kommentar:
Als Hauptproblem sehen die Datenschutzbeauftragen und auch ich die Kontrolle durch den Auftraggeber. Aber man sollte dem Cloud Computing auch in dem Sinne entgegen kommen, dass die klassischen Mechanismen nicht funktionieren können. Der Auftraggeber und auch der Auftragnehmer (Microsoft) können gerade durch Security by default Maßnahmen nicht immer zu 100% wissen, wo die konkreten Daten liegen. Die definierte totale Kontrolle fehlt. T-Systems kauft Festplatten pro Kunde ein und die Daten des Kunden liefen nur auf diesen Platten. Rechtlich gesehen sind diese damit gut zu identifizieren, aber sicherer sind diese so nicht. Außerdem ist ein Zugriff der Behörden wesentlich leichter.

Diese Diskussionen über die Kontrolle des Auftraggebers und derartige Probleme kamen erstmals mit dem Beginn des Outscouring von Leistungen an Arbeitnehmer von Subunternehmen auf. Die Lösungen sind aber im technischen Bereich nicht 1 zu 1 zu übernehmen. Es muss und wurde ein Mittelweg von Microsoft gefunden. Dieser ist meiner Meinung nach noch nicht der goldene Weg, aber diesbezüglich muss der Gesetzgeber zunächst handeln.

Der diesjährige Entwurf EU Grundverordnung liegt aktuell in der Verhandlung und ich hoffe, dass diese EU einheitlichen Regelungen schnellstmöglichst in Kraft treten. Es könnte so möglich werden, dass auch ein deutscher Datenschutzbeauftrage sich selber ein Bild machen kann, da er Befugnisse in ganz Europa durchsetzen kann.

A. Durchführung

a) Zulässigkeit
aa) Ist die Weitergabe von Daten an Azure zulässig? Zulässigkeit bei Vorliegen von Erlaubnistatbeständen.
bb) Ist es zulässig, dass die Daten außerhalb der EU verarbeitet werden?
Zulässigkeit bei: angemessenes Datenschutzniveau §§ 4b, 4c BDSG). Dies bedeutet, dass in dem Land ein angemessenes Datenschutzniveau herrscht. Die EU-Kommission führt eine Liste in denen neben allen EU Ländern, Länder wie die Schweiz oder auch Kanada genannt werden.
b) Schutz bei Drittlandtransfers (bei Hosting ausserhalb der EU)
Die USA erhält die Zulässigkeit über das Safe Harbour Abkommen mit der EU. Das US Handelsministerium prüft die Firmen in den USA und vergibt entsprechend die Zertifizierung eines angemessenen Datenschutzniveaus. Es wird jedoch empfohlen und ist in Deutschland auch nötig, dass eine ADV, also eine Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Diensteanbieter angeboten wird. Diese ADV finden wir beispielsweise bei Office365 unter optionalen Vertragsergänzungen. Dies müsste ich, wenn ich bei Azure hoste einmal im Verhältnis zu Microsoft haben und dann auch meinen Kunden im Verhältnis zu mir anbieten.

c) Zweckbindung/Verwendungsbeschränkung
Es muss genau festgehalten werden, wie der Zweck des Dienstes ist und damit einher geht eine Verwendungsbeschränkung von Daten. Bei sensiblen Daten wie Sozialversicherungsdaten müssen ebenso gesonderte Vorschriften beachtet werden. Diese Zweckbindung tritt im Verhältnis von Microsoft zu der Firma K und der Firma K zu deren Kunden ein.
d) Transparenz
Alle Vorgänge und Prozesse müssen transparent gemacht werden. Alle Mitarbeiter müssen informiert werden und dies gegenzeichnen. Dafür müssen Prozesse aufgesetzt und etabliert werden.

Dieser Punkt wird von vielen Datenschutzbeauftragen gegenüber Microsoft Azure, aber auch gegenüber vielen anderen neuen und alten Cloud Diensten bemängelt. Ich selber habe mir neuere e-Dienste in Deutschland angeschaut, auch diese sind sehr intransparent. Auch Anrufe und die Bitte um Informationen wird verweigert.

Microsoft bietet diesbezüglich zum Beispiel bezogen auf Anfragen von Behörden einen Transparenzbericht an, den sich jeder jährlich downloaden kann. Diese Bericht beinhaltet immer alle Anfragen bezügich der CloudDienste.
e) Datensicherheit

siehe oben
f) Rechte der Betroffenen

Dieser Punkt ist im Bezug auf die Regelungen zwischen Microsoft und der Firma K, sowie zwischen der Firma K und den zukünftigen Kunden zutreffen. Microsoft bietet hierzu EULA, ADV und EU Standardvertragsklauseln an, die dem europäischen Datenschutz genügen stelle unweit die Artikel 29 Arbeitsgruppe der EU fest. Leider konnte ich diesen Bericht selber noch nicht einsehen.

Problematischer wird dieser Punkt in Bezug auf das Innenverhältnis von Unternehmen. Ein aus meiner Sicht nicht zufriedenstellender Punkt wäre die Erhebung und Verarbeitung von E-Mail Daten. In unserem Fall wären es Kommunikationsdaten der Angestellten des K oder der Angestellten des Auftraggebers an den K als Auftragnehmer. Nach herrschender Meinung (Simitis, Roßnagel) solle man den Arbeitnehmer nicht fragen, sondern auf die gesetzlichen Erlaubnistatbestände zurückgreifen. Das Argument gegen das einholen einer schriftlichen Einwilligung, die transparenter wäre, ist, dass dann der Arbeitnehmer auch ablehnen könnte. Wenn der Arbeitgeber fragt, dann muss dieser auch eine Ablehnung hinnehmen und darf nicht im Anschluss die Daten dennoch über die gesetzlichen Erlaubnistatbestände verarbeiten. Da schon vor drei Jahren ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz seinen Weg nicht zum Bundespräsidenten gefunden hat, werden wir mit dieser für mich leicht unzufriedenen Rechtslage leben müssen.

 

 

 

 

Erweiterung für spezielle Berufsgruppen, die Geheimnisträger sind. Hier am Beispiel von Rechtsanwälten. Die Regeln wurden von den Autoren des unten unter Quellen zu findenden ebook aufgestellt.

“Regel 1: Daten werden bereits in der Kanzlei verschlüsselt, bevor sie in die Cloud eingestellt wurden.

Regel 2: Es erfolgt keine Speicherung bei Cloud-Anbietern, die außerhalb der EU bzw. des EWR tätig sind, oder bei Cloud-Anbietern, die ganz oder teilweise ihre Cloud-Server außerhalb der EUbzw. des EWR betreiben.

Regel 3: Mit der Cloud wird nur über verschlüsselte Verbindungen kommuniziert.

Regel 4:  Cloud-Computing befreit nicht von der Notwendigkeit, Daten zu sichern. Es muss stets dafür Sorge getragen werden, dass funktionierende Datensicherungen verfügbar sind.

Regel 5: Vor Nutzung einer Cloud-Lösung und danach regelmäßig müssen Sie sich von den zum Schutz der Daten getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen beim Cloud-Anbieter überzeugen. Lassen Sie sich Zertifikate vorlegen und vertrauen Sie keinen noch so blumigen Versprechen, was Datenschutz und Datensicherheit angeht.”
Quellen bei Microsoft

Rechtliche Informationen zu Microsoft Azure finden Sie hier:
http://azure.microsoft.com/de-de/support/legal/

Diese Webseite enthält alle wichtigen Informationen in Bezug auf Microsoft Azure.
Bundesdatenschutzgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/

Fachbücher zu dem Thema aus dem juristischen Bereich:

Hilber – Cloud Computing – Dr. Otto Schmidt Verlag 2014 – 49 Euro

Heckmann – JurisPraxiskommentar von 2014 – 160 Euro

Härting – Internetrecht – 2014 – 49 Euro

älter: Hoeren – IT Vertragsrecht – 2. Auflage 2012 – 49,80 Euro

Datenschutz und Datensicherheit
ebook für Rechtsanwälte vom Deutschen Anwaltsverein aus Juni 2014

 

Zukunft “Ein neues Fachbuch”
Der Autor arbeitet seit über einem Jahr mit ehemalig Microsoft Press an einem Fachbuch für IT Administratoren in Bezug auf dieses Thema. Dieses soll Mitte 2015 erscheinen.

 

 

 

1. deutsche Office 365 Konferenz ist online

bannerkonferenz

Ich freue mich sehr heute zu verkünden, dass die AGENDA und die Anmeldung für die erste Office 365 Konferenz in Deutschland online ist!

AGENDA:
http://www.office365konferenz.net/sessionlist

Anmeldung:
http://www.office365konferenz.net/teilnehmer-registrierung/

Alle Links auf einen Blick für die Teilnehmerinnen:

https://curah.microsoft.com/256127/office-365-konferenz-januar-2014

 

 

 

Microsoft Virtual Academy – Office 365 security & compliance Kurse

 

Seit einiger Zeit gibt es nun auch drei security & compliance Kurse bei der Microsoft Virtual Academy (MVA). Hier kommt ihr direkt zu den Kursen. Die Kurse sind in englischer Sprache verfasst und leider nicht auf Europa spezifiziert. Sehr viele Inhalte lassen sich jedoch übertragen und die Kurse bieten einen sehr guten Einblick in die Thematik.

Laut meiner Informationen wird es auch bald deutsche Kurse geben.

 

Kurs 1:
Office 365 Security & Compliance: Exchange Online Protection
http://www.microsoftvirtualacademy.com/training-courses/office-365-security-compliance-exchange-online-protection

 

Kurs 2:
Encryption in Office 365
http://www.microsoftvirtualacademy.com/training-courses/encryption-in-office-365

 

Kurs 3:
Data Loss Prevention in Office 365
http://www.microsoftvirtualacademy.com/training-courses/data-loss-prevention-in-office-365

SQl Server Community Treffen PASS am 13.10.2014

Am 13.10.2014 bin ich nun dabei. Die Community frage mich, ob ich nicht einen Vortrag zum Themenkomplex Datenschutz, Security, Compliance halten könne. Diesbezüglich sage ich natürlich nicht nein und werde für die Community die aktuellen Themen mit Schwerpunkt auf Datenbanken hin aufbereiten.

Informationen zum Treffen – Regional Gruppe:http://sqlpass.de/Regionen/Deutschland/K%C3%B6lnBonnD%C3%BCsseldorf.aspx

Informationen zum PASS Deutschland e.V. .: http://sqlpass.de/Verein/ÜberPASS.aspx

Digital Agenda Action Day 2014

Heute findet der Digitale Action Day der EU Kommission statt. Damit auch ihr nichts verpasst hier der Livestream:

http://webcast.ec.europa.eu/eutv/portal/_v_fl_300_en/player/index_player_en.html?id=23864#

 

papers:

 

Agenda:

Part 1: Introduction and keynote speeches

10.00 – 10.05: Opening by the moderator, Ann Mettler, Executive Director and co-founder of The Lisbon Council

10.05 – 10.15: Keynote speech by Neelie Kroes, Vice-President of the European Commission

10.15 – 10.25: Video message on behalf of the Italian Presidency by Sandro Gozi,  Secretary of State for European Affaires, Italy

10.25 – 10.40: A view from outside Europe on digital transformation and disruption by Jeremy Rifkin, President of The Foundation on Economic Trends, USA

Part 2: Telling the stories of the digital transformation

10.40 – 10.55: Automotive/car sectors in Europe. New models for consuming and automated manufacturing
Dr Volkmar Tanneberger, Head of electrical/electronics development, Volkswagen brand

10.55 – 11.10: Adapting disruption in the media sector: Lessons learned and next steps
John O’Donovan, CTO, Financial Times

11.10 – 11.25: Transforming traditional tourism industry
Gillian Tans, COO, Booking.com

11.25 – 11.40: Developing new disruptive digital business models
Nicolas Brusson, COO and co-founder, Blablacar

11.40 – 11.50: Making digital policy in Europe: What needs to change – transformation and accepting a changed reality
Guy Levin, Executive Director of Coadec and policy columnist of Tech City News

11.50 – 12.10: Voices of the next generation: Actions for the future, co-moderated by Julie Cullen, Young Advisor to Vice-President Kroes
Amy Mather, European Digital Girl 2013, and Jordan Casey, CEO, Casey Games

12.10 – 12.30: Closing of morning session by the moderator and Q&A with the audience

12.30 – 14.00: Lunch break

Afternoon session – Work sessions, Plenary debate and Closing

Part 3: Work sessions

14.00 – 16.00: Parallel work sessions

  • Work session 1 – Traditional industry, digital and data strategies: How to get maximum benefits from disruptive ICT developments? (#DAD14industry)
  • Work session 2 – SMEs going digital, entrepreneurship and Startup Europe: How to stimulate transformation and scaling up of traditional companies as well as creating the conditions for disruptive new companies (#DAD14sme)
  • Work session 3 – Public sector and cities also go digital: What are the solutions for smart government and smart cities? (#DAD14smart)
  • Work session 4 – Transforming the traditional media sector: How to succeed in a strongly disruptive situation? (#DAD14media)
  • Work session 5 – How to ensure that Europe has the digital skills to succeed in transforming all economic sectors for the digital age? (#DAD14skills)
  • Work session 6 – Making it in the Digital Single Market: Overcoming challenges and impact of internet ‘gatekeepers’? (#DAD14dsm)

16.00 – 16.15: Coffee break

Part 4: Debate and closing

16.15 – 16.25: Introduction by the moderator, Ann Mettler

16.25 – 16.50: Feedback on digital actions from the work sessions rapporteurs

16.50 – 17.50: Debate on future policy actions with institutional, business and consumer representatives and the audience

  • Markus Beyrer, Director-General Businesseurope
  • Arnis Daugulis, Deputy State Secretary for ICT, Ministry of Environmental Protection and Regional Development of Latvia, Latvian Presidency
  • Monique Goyens, Director-General BEUC
  • Robert Madelin, Director-General, European Commission, DG CONNECT
  • Catherine Stihler, Vice-Chair of Internal Market and Consumer Protection Committee, European Parliament

17.50 – 18.00: Closing by Vice-President Neelie Kroes with the Digital Champions and Young Advisors