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Vorträge der Cloud- und Datacenter 2016 in Düsseldorf online abrufbar

ch9CloudConference2016

Einige Wochen ist es her und gefühlt war es gestern, als Carsten Rachfahl mit seiner Frau Kerstin und ihrer Firma der Rachfahl IT die erste Cloud und Datacenter Konferenz auf die Beine gestellt haben. Ich berichte schon auf meinem Blog davon.

Nun sind alle Vorträge auf dem Microsoft Video-Channel ch9 abrufbar:

https://channel9.msdn.com/Events/community-germany/Cloud–Datacenter-Conference-Germany-2016?sort=sequential&direction=desc&page=3#theSessions

 

 

Auch mein Vortrag ist abrufbar. Es ist immer sehr interessant sich selber zu sehen und die Perspektive zu wechseln:

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Link: https://channel9.msdn.com/Events/community-germany/Cloud–Datacenter-Conference-Germany-2016/Aktuelles-rund-um-das-Recht-bei-Private-und-Public-Cloud-Computing

Recap Office 365 Pill in Düsseldorf

Security & Compliance

Am 17.04.2015 fand die zweite Office 365 Pill in Düsseldorf bei dem Microsoft Partner lanworks statt. Auch wenn hervorragendes Wetter an diesem Tage war, welches wir auch im Vortragsraum mit herrlichem Blick genießen konnten, fanden sich über 50% der Angemeldeten ein. Bei Getränken und kleinen Snacks begannen wir um 17:00 Uhr mit einer kleinen Vorstellung der Speaker, sowie einer Einführung in das Thema Security & Compliance in Office365. Besonders gut fanden wir, dass alle Office 365 bereits kannten und wir diese Erläuterung aufsparen konnten. So hatten wir mehr Zeit für die eigentlichen Themen.

Der Dank für diese Veranstatung geht an:

Office 365 Pills – Die zweite Pill in Düsseldorf steht an!

office365pills-logo

Ich freue mich heute die zweite Veranstaltung der Office 365 Pills anzukündigen. Die Idee kam ursprünglich von meinem lieben MVP Kollegen Patrick und Toni. Die Idee haben direkt alle anderen MVPs unterstützt. So können wir neben der Office 365 Konferenz in kleinen exklusiven Veranstaltungen bei Microsoft Partner ganz spezielle Themen aufarbeiten.

Als Pill bezeichnet wir kleine kurze Trainingssessions, die ein spezielles Problem beschreibt und Lösungen aufzeigt.

Diesmal geht der Dank an: Lanworks aus Düsseldorf! Sie stellen nicht nur die Räumlichkeiten, sondern auch einen Speaker aus den eigenen Reihen.

 

Agenda:

16:30 – 17:00: Check-In
Empfang und Registrierung

17:00 – 17:20: Session 1: „Was ist eigentlich Office 365 – neue Tools“
Begrüßung und Einführung
In dieser ersten kurzen Session fassen wir gemeinsam kurz und knapp zusammen was Office 365 eigentlich ist und warum man es auch mehr als nur 365 Tage nutzen kann und dies sogar offline.
17:20 – 17:50: Session 2: Sicherheit durch die Cloud mit Office 365 und Microsoft Azure
Die lokale Festplattenlösung ist unsicher!
Speaker: Michael Kirst (MVP)
Unternehmenseigene Daten haben es verdient besser vor externen und internem Zugriff geschützt zu werden. Dies erreicht man optimaler Weise aus einer Kombination von Office 365 und Microsoft Azure Premium. Wie Sie Ihre Dateninhalte kostenfrei vor unbefugten Zugriff schützen, demonstriert der Speaker. Im Rahmen dieser Session verabreicht der Speaker kurz und knapp eine Pille, um Datensicherheitsprobleme zu beheben.
17:50 – 18:00: Pause
Coffee break

18:00 – 18:30: Session 3: Message Encryption in Office 365
Verschlüsselung per default
Speaker: Stephan Weichelt
90% der heutigen Kommunikation wird per E-Mail geführt. Klassische Wege, wie das Telefon, das Fax oder der Brief haben ausgedient. Nun kommt es darauf an diesen Weg der Kommunikation zu sichern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre E-Mails und deren Inhalte verschlüsseln.
18:30 – 19:00: Pause
Coffee break & Networking

19:00 – 19:30: Session 4: Yammer, Delve und Groups = Security im Modern Working
Von der Datensicherheit bis zur Compliance
Speaker: Raphael Köllner
Seit den letzten zwei Jahren verändert sich die Kommunikation innerhalb eines Unternehmens vom klassischen Ablagesystem mittels E-Mailverteilern zu Social Enterprise Tools. Wie Letzteres auf sicher und unkompliziert eingesetzt werden kann zeigt der Speaker. Denn zunächst komplizierte Zusammenhänge sind im Grunde leicht und schnell zu verstehen. Gemeinsam mit den Teilnehmern besteht die Möglichkeit sowohl über den Einsatz, als auch die Datensicherheit und die Compliance dieser Tools zu sprechen. Holen Sie sich die Pill!
19:30 – 20:00: Q & A (restliche Zeit)
Von der Datensicherheit bis zur Compliance
Am Ende des Tages besteht die Möglichkeit die restliche Zeit für eine Fragen- und Antworten Runde zu nutzen. Die Speaker stehen Ihnen zur Verfügung.
20:00: Ende
LINK:
http://www.office365pills.com/pill2/Agenda

Speaker:

Michael Kirst (MVP)
Stephan Weichelt (Lanworks)
Raphael Köllner (MVP)
http://www.office365pills.com/Pill2/Speakers

 

 

Anmeldung ab 1. März:

Sie können sich unkompliziert auf dieser Webseite anmelden. Bitte beachten Sie, dass nur sehr wenige Plätze bedingt durch die Räumlichkeiten zur Verfügung stehen:
http://www.office365pills.com/Pill2/Anmeldung

 

BGH: Rapidshare oder Rapidstore?

 

Der Bundesgerichtshof verhandelte ein Verfahren zwischen Rapidshare und dem Spielehersteller Atari Europe.

Urteil: Az.: I ZR 18/11

Rechtszug:
LG Düsseldorf  – Klage stattgegeben
OLG Düsselorf – Klage abgewiesen
BGH –  Klage an das Berufungsgericht zurück verwiesen
OLG Düsselorf – Klägerin stellt neue Anträge

Sachverhalt:
Ein User von Rapidshare hatte das von Atari vertriebene Spiel „Alone in the Dark“ auf den Server von Rapidshare hochgeladen und öffentlich verfügbar gemacht. Die Klägerin die Atai Europe sieht darin eine Urheberrechtsverletzung und verlangt ein Unterlassen von der Beklagten.

Was ist eigentlich Rapidshare?
Rapidshare ist ein sogenannter File-Hosting-Dienst, der den Usern ermöglicht über die Rapidshare Webseite Daten hochzuladen. Die Daten werden über die Webseite auf einem Server von Rapidshare oder einem von ihnen angemieteten Datenspeicher abgesichert. Rapidshare kennt die Inhalte der Daten nicht. Ohne eine Benutzerregistrierung sind bis zu 200MB Daten hochzuladen und per generierten „Download-Link“ für alle frei verfügbar.  Die öffentlichen Inhalte können mit einigen Suchmaschienen durchsucht werden, so dass man diese downloaden kann.

Frage (Rapidshare oder Rapidstore)
Die Frage stellt sich nun in wie weit der Hoster Urheberrechtsverletzungen verfolgen muss und was er tun muss, um auch wirklich alle Inhalte auch anderer User mit gleichem Inhalt zu entfernen.

Problem
Die File-Hosting-Dienste bieten als Dienstleistung nur das Hosting der Daten an. Sie prüfen nicht, welche Inhalte von dem User hochgeladen werden. Eine Prüfung könnte ähnlich zu dem Ring im See zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Hoster führen.

Ähnliche Fragestellungen traten schon bei Ebay auf. Ebay musste nach einer Entscheidung des BGH einen neuen Suchalgorithmus und einige Mitarbeiter einstellen, die effektiv verhindern müssen, dass rechtsradikale Produkte über deren Plattform vertrieben werden. Ich war selber anwesend bei der spannenden Verhandlung.

Urteil und Begründung
Das Urteil ist leider bis zum heutigen Tage noch nicht verfügbar. Laut Pressemitteilung des BGH hatte der Hoster nach der Meldung der Atari Europe die entsprechende Datei unverzüglich gesperrt. Rapdishare hatte es jedoch unterlassen über eine Wortsuche „Alone in the Dark“ Inhalte anderer Nutzer ebenfalls auf dem Server befindlich zu finden und zu sperren. Die Inhalte waren weiterhin unter leicht geänderten Namen von dritten Usern öffentlich downloadbar.

Der BGH bemängelt, dass Rapidshare grundsätzlich das technisch und wirtschaftlich Zumutbare  tun muss, ohne ihr Geschäftsmodell zu gefähren, um Urheberrechtsverletzungen, auf die sie aufmerksam gemacht wurden, zu unterbinden.

Verweisung an das OLG Düsseldorf

Die Klägerin erweitere mit einer zweiten Unterlassenserklärung, dass Rapidshare auch Hyperlinks von bestimmten Link-Sammlungen auf die gespeicherten Datein ihres Comupterspiels verhindern muss. Zwar sei Rapidshare nicht Betreiber dieser Link-Sammlungen, aber Sie kann immerhin durch Löschen der Daten, auf die der Link verweist, den Download verhindern.

Der BGH verwies daraufhin das Verfahren zurück an das OLG Düsseldorf, damit die Klägerin alle erweiterten Anträge erneut stellen kann. Verfahrenstechnisch muss die Beweisaufnahme und die dazugehörigen Anträge spätestens im Berufungsgericht eingereicht/gestellt werden. Der Bundesgerichtshof überprüft das Verfahren lediglich und verweist öfter Fälle zurück an das Berufungsgericht, wenn es sich nicht um Fälle mit allgemeiner Belangen handelt oder eine schnelle Entscheidung nötig ist.

 Verfahren in Düsseldorf:
LG Düsseldorf – 12 O 40/09 – Entscheidung vom 24. März 2010

OLG Düsseldorf – I-20 U 59/10 – Entscheidung vom Urteil vom 21. Dezember 2010 Karlsruhe, den, 13. Juli 2012

Eigene Vermutung:
Meines Erachtens wird das Verfahren so ausgehen, dass Rapidshare verurteilt wird und parallel zu dem fast baugleichen Ebay-Fall eine automatische und anonyme Suche für Urheberrechtsverletzungen einführen muss. Diese Suche muss aber nur dann durchgeführt werden, wenn Rapidshare auf einen Verstoß hingewiesen wurde. Das Geschäftsmodell ist gewahrt und der Eingriff verhältnismäßig. Ebenfalls ist es parallel zu ziehen zu Youtube, die auf Hinweis von Urheberrechtsverstößen die Videos + Musik für bestimmte Länder oder komplett sperrt.

Alles wie immer. Wollen wir mal schauen, ob man uns erstaunt und das OLG Düsseldorf mal ein Urteil auspackt, an dem man sich messen lassen kann.