Category Archives: App

MVP App für Windows 8 im Store

 

Lars Heinrich und Peggy Reuter haben eine MVP App für Windows 8.1 heute in den Store gestellt. Die MVP Kollegen haben diese sehr ansprechend umgesetzt.

Ich finde diese beim ersten Eindruck sehr gelungen. Also wer sich über die MVPs in DACH informieren will, sollte sich die App zulegen.

Link:
http://apps.microsoft.com/windows/en-us/app/microsoft-mvp/76423176-608d-49d3-9670-efe4c14a40d3

 

Office Online

Office-Online

Webseite: https://www.office.com/start/default.aspx

Zeitgleich mit der Umsetzung des Wechsels von Skydrive zu OneDrive wurden auch die WebApps innerhalb der Microsoft-ID (z.B. Outlook.com) in Office Online umbenannt.

Zur Verfügung stehen Word Online, OneNote Online, Excel Online, PowerPoint Online, Kalender, Kontakte und OneDrive.

Die Verwendung ist nach dem Login mit einer Microsoft-ID möglich.

Funktionen/Umfang Beispiele:

Vorlagen

  • Aus einer Reihe Vorlagen für Word, Excel und PowerPoint können gleich zu Beginn wie in der Desktop-Version die passende ausgewählt werden.
  • Es stehen diverse Kategorien innerhalb der Vorlagen zur Verfügung.

Dokument

  • Es besteht die Möglichkeit zu Beginn der Office Online Programme (Word, Excel, PowerPoint) ein neues leeres Dokument zu Beginnen, aus den Vorlagen zu wählen oder ein Dokument des eigenen OneDrive nutzen.
  • Bei OneNote Online können bestehende Notizbücher bearbeitet werden. Diese werden automatisch aufgelistet und stammen aus dem OneDrive.

Features

  • PowerPoint: Reiter Start, Reiter Einfügen, Reiter Entwurf, Reiter Übergange, Reiter Animationen, Reiter Ansicht, Reiter (optional) ZeichenTools, Reiter: In PowerPoint öffnen, Öffnen (OneDrive), Neu, Speichern, Drucken (.pdf), Freigeben, Info
    sowie: z.B. Freigeben und Präsentieren (Bildschirmpräsentation)nicht möglich: Einfügen von Videos, weniger Übergänge, weniger Animationen

 

  • Word: Reiter: Datei, Reiter Start, Reiter Einfügen, Reiter Seitenlayout, Reiter Ansicht, Reiter Überprüfen, Suchfeld, In Word öffnen, Öffnen (OneDrive), Neu, Speichern, Drucken (.pdf), Freigeben, Infonicht möglich: z.B. automatisches Inhaltsverzeichnis, Makros

 

  • Excel: Reiter Datei, Reiter Start, Reiter Einfügen, Reiter Daten, Reiter Ansicht, Reiter In Excel öffnen, Neu, Speichern, Drucken (.pdf), Freigeben, Info, Umfrage
    Es sind sehr viele Funktionen möglich. Ebenso können Umfragen erstellt werden, dies wurde uns auf der letzten Cebit 2012 schon von Microsoft präsentiert.

Zusammengefasst handelt es sich bei Offline Online um eine leicht umgestaltete Version der alten WebApps. Die Oberfläche wurde dem aktuellen Office 2013 angeglichen, so dass man sich in der Online Version wie auch auf der Desktop Version gut zurecht findet.

Ich persönlich finde die Weiterentwicklung sehr gut. Vergleicht man Office Online mit der Konkurrenz wie z.B. Googledocs finde ich persönlich Office Online wesentlich ansprechender und der Funktionsumfang ist in Teilen größer. Aber auch einige Funktionen aus Googledocs sind bei Office Online noch nicht verfügbar (z.B. Formeln in Word oder Translation oder Video-Import bei PowerPoint)

Weitere Informationen und auch Videos findet Ihr auf dem engl. Office Blog:
http://blogs.office.com/2014/02/19/introducing-office-online/

EU app economy – Studie

Die EU Kommission hat eine Studie von GIGAOM Research in Auftrag gegeben und in der vergangenen Woche veröffentlicht.

Der Bericht konzentriert sich auf die Dimensionierung und die Qualifizierung der EU App-Ökosysteme. Dies bezieht sich auf Umsatzgenerierung, unterstützende Arbeitsplätze und Engpässe bei EU App-Entwicklern.

Zu der Erhebung gehörten auch einige Zahlen:

  • 17,5 Mrd. Euro Umsatz machten EU Entwickler im Jahr 2013 und die Prognose geht auf einen Umsatz von 63 Mrd. Euro
  • 8,1 Mrd. Euro aus dem App Vertrieb, aus InApp Verkäufen und Werbung
  • 11,5 Mrd. Euro wurden von EU Entwicklern im Rahmen von Auftragsarbeiten erwirtschaftet

Schaut Euch doch einfach mal die Studie an:

Quelle:
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/sizing-eu-app-economy

EU Cloud Computing Magazin
https://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/net-cloud-magazine

[Datenschutz – Tag] Blogreihe Datenschutz

Am 28.01  besinnen wir uns jedes Jahr seit 2007 zum Thema Datenschutz am sogenannten Datenschutz-Tag. Dieses Datum wurde gewählt, da am 28.1.1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet wurde und damit erstmals Regelungen für die gesamte Europäische Union.

Das Ziel dieses Tages ist es die Bürger der Europäischen Union für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Im Jahre 2008 schlossen sich dann sogar die USA und Kanada der Initiative des Datenschutz-Tages an. Das dies gerade in Bezug auf die USA und die diversen NSA Affären interessant ist, mag jeder selber beurteilen.

Heute fand zum Beispiel ein Live-Twitter-Chat zum Thema Datenschutz statt von 12:00 bis 13:00 Uhr. Wer die Tweets verfolgen will, der suche nach #EUdataP + #EUchat. Gerade die EU Kommission beantwortet auch sonst über Twitter viele Fragen zum Thema und nimmt Meinungen und Äußerungen ernst. Ich finde diese Offenheit und Transparenz vorbildlich. Auch wenn die Mühlen bei der EU auch langsamer mahlen als gewünscht, hier tut sich etwas!

Um dieses Ziel und die Gedanken weiter zu unterstützen wird am heutigen Tage eine 28 teilige Blogreihe zum Thema Datenschutz in der IT gegründet. Ich habe und werde viele Personen aus dem Themengebiet zusammensammeln und Blogbeiträge hier veröffentlichen oder auf andere Blogs verweisen.

Blogreihe: Datenschutz – Datenschutz fängt bei jedem selber an

Ab Morgen werdet Ihr in Deutsch auf: www.rakoellner.de unter Datenschutz und auch Englisch unter www.rakoellner.com unter data policy die ersten Informationen finden und die Themen der ersten Blogbeiträge.

Neue Zahlen zur App Plattform Windows

Wie Microsoft Quellen bestätigen gibt es neue Zahlen zur Windows und WindowsPhone. Ich stelle Euch die wichtigsten Zahlen und Fakten einmal zusammen:

  • Windows 8 + Windows 8.1 haben einen aktuellen Marktanteil von 10.49% beim Betriebssystem-Markt weltweit und damit mehr Marktanteil als alle Versionen des Apple Betriebssystems OSX.
  • Windows 8.1 war das schnellste Update, welches Microsoft jeh ausgeliefert hat.
  • Windows wird von mehr als 1,5 Billionen Personen auf der ganzen Welt genutzt und damit benutzen Leute öfter Windows als jedes andere Betriebssystem.
  • In einem 90 Tagezeitraum im November wurden insgesamt 49 Millionen Stunden Windows 8 Geräte genutzt. Der Startbildschirm von Windows 8 wurde 13 Milliarden mal gesehen. Bei Windows 8.1 schauen 13,8 % weniger auf die neue Oberfläche, aber nur 34,2 % der Nutzer haben einen direkten Start auf den Desktop eingestellt. Live-Kacheln wurden 230 Milliarden mal aktualisiert.
  • Neue Features und Funktionen:
    50% der Tablet Nutzer, 37% der  Nutzer insgesamt haben mehrere Anwendungen auf dem Bildschirm und 36% der Nutzer haben die Flexibilität zum Ändern der Größe ihrer Kacheln genutzt und sich so eine eigene Oberfläche gebaut.
  • Über 40% der Windows Hardware wird mit der Windows 8 touchfähige Geräte Generation durch US Big Box an Einzelhändler verkauft. Dies sind rund 5% mehr als noch vor einem Jahr.
  • Es liegt ein zweistelliges Wachstum nun schon fast zwei Monate in Folge vor seit Dezember 2013. Dies liegt auch darin, dass kleine Tabletts in den Regalen der Einzelhändler immer mehr ausliegen und nachgefragt werden. Als Beispiele wird das Dell Venue Pro 8 oder das ASUS T100 erwähnt.
  • mehr als 140.000 Apps sind im Windows Store und mehr als 200.000 Apps im WindowsPhone Store erhältlich. Dazu gehört, dass die kritische Masse an Apps, die die Nutzer unbedingt haben wollen erreicht wurde. Die Mehrheit der Top-Apps sind auf den Plattformen weltweit vertreten und diese haben sich in den letzten 5 Monaten erhöht durch Apps wie Facebook, Flipboard, Instagram, Vine, Mint oder auch CNN. Damit hat sich auch die Besuche im Windows Store vervierfacht.
  • Im WindowsPhone Bereich ist als Betriebssystem für Smartphones auf Platz 2 in 14 Märkten geworden  und es wurden mehr WindowsPhones in Q3 in 24 Märkten verkauft als IPhones. Dies liegt in der hohen Aktivierungsrate in den ersten Dezemberwochen durch starke Verkäufe von Lumia 520,625 und 920.

Um Euch etwas mehr zu zeigen hier meine Lieblingsapps:

Bundestag App für Windows 8 und Windows 8.1
http://apps.microsoft.com/windows/de-de/app/deutscher-bundestag/654bd292-6d89-436a-a54e-8efe4402a90f

Fresh Paint für Windows 8 und Windows 8.1
http://apps.microsoft.com/webpdp/app/1926e0a0-5e41-48e1-ba68-be35f2266a03

Skype für Windows 8 und Windows 8.1
http://apps.microsoft.com/webpdp/app/5e19cc61-8994-4797-bdc7-c21263f6282b

Tagesschau für Windows 8 und Windows 8.1
http://apps.microsoft.com/webpdp/app/aeeaef30-7480-4c0b-8467-4cc76acdd280

ZDF Mediathek für Windows 8 und Windows 8.1
http://apps.microsoft.com/webpdp/app/b702f46b-d14c-4414-9022-e2f00f9566d9

Sportschau  für Windows 8 und Windows 8.1
http://apps.microsoft.com/webpdp/app/bc4646cb-f81c-4e96-a1f7-00962d831d35

Phone:

HERE Drive +

HERE Maps
http://www.windowsphone.com/de-de/store/app/here-maps/efa4b4a7-7499-46ce-aa95-3e4ab3b39313

HERE Explorer Beta
http://www.windowsphone.com/de-de/store/app/here-explore-beta/ad397a96-9adc-4f31-b132-ea6c8fc26d5c

Twitter
http://www.windowsphone.com/de-de/store/app/twitter/0b792c7c-14dc-df11-a844-00237de2db9e

Skype
http://www.windowsphone.com/de-de/store/app/skype/c3f8e570-68b3-4d6a-bdbb-c0a3f4360a51

Yammer
http://www.windowsphone.com/de-de/store/app/yammer/54b05abd-9724-42a7-9b22-59fc71a8c59d

Lufthansa
http://www.windowsphone.com/de-de/store/app/lufthansa/64137064-021f-4ef5-bf5e-df07713a4aae

 

Rückgaberecht bei App-Käufen

Das Rückgaberecht von Apps ist in Deutschland noch nicht abschließend durch die Literatur, aber auch nicht durch die Rechtsprechung oder den Gesetzgeber behandelt worden. 

Windows Phone Apps

Das Rückgaberecht von Apps, die über den Windows Phone Store vertrieben werden, müssten in den Nutzungsbedingungen des Stores geregelt sein oder jeder einzelne Entwickler muss dies gesondert regeln. Für die Nutzungsbedingungen spricht, dass Microsoft den Entwicklern mit dem Store den Vertriebsweg und einen Abrechnungsweg bietet, der mit einem gewissen Prozentsatz an den Verkäufen bezahlt wird. 

Problem: kurze und ungenaue Formulierung in den Nutzungsbedingungen

Das Wort „Dienste“ oder „Dienstangebote“ implementiert eben, dass es sich nicht um Apps handelt. Gerade im Hinblick darauf, dass der Vertrag zwischen dem Entwickler und dem User zustande kommt und nicht zwischen Microsoft und dem Nutzer. Microsoft bietet, wie auch Google oder Apple nur eine Plattform (ganz grob Ebay) an. Also konkret nur den Vertriebsweg und ein Abrechnungsmodell. Leider steht nicht genau in den Nutzungsbedingungen wie der Vertrag geschlossen wird und wie dann auch die Rückgabe läuft.  

Abschließend gibt es nur einen Absatz, der nicht von Microsoft „Diensten“ oder „Dienstangeboten“ spricht und das ist 6.9 und damit gäbe es keine Rückerstattung und auch kein Rückgaberecht.  Microsoft schließt dieses aus, wenn es keine gesetzlichen Rückgaberechte gibt. Hier liegt aber das Problem, es gibt aktuell noch keine normierten und festgelegten Rückgaberechte für Apps. Siehe hier rechtliche Aspekte. Also kein gibt es kein Rückgaberecht gekaufter Apps.  

Praxis: Ich konnte weder kostenlose noch kostenpflichtige Apps zurückgeben. In meinem DevAccount ist die Anzahl kostenpflichtige App Einkäufe aber schon mal reduziert worden, was eigentlich darauf hindeutet, aber dies ist nicht so.

 Quellen:

Auszug aus den Nutzungsbedingungen mit Wirksamkeit November 2013

3.4.             Was geschieht, wenn meine Dienste gekündigt oder beendet werden? Wenn Ihre Dienste gekündigt oder beendet wurden (von Ihnen oder von uns), endet damit Ihr Recht, die Dienste zu nutzen. Wenn Ihre Dienste gekündigt oder beendet werden, sind wir berechtigt, Informationen in Verbindung mit Ihrem Account, einschließlich der Inhalte, dauerhaft von unseren Servern zu löschen, und wir sind nicht verpflichtet, Ihre Inhalte an Sie zurückzugeben.“

„6.6.             Widerrufsfrist. Wenn Sie von uns einen Dienst anfordern, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir möglicherweise unverzüglich mit der Bereitstellung des Diensts beginnen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Kündigungs- oder „Widerrufsfrist“, außer wenn im Gesetz eine Widerrufsfrist vorgesehen ist. Sie sind berechtigt, kostenpflichtige Dienste wie in Abschnitt 6.10 dargelegt zu kündigen.“

 „6.9.             Rückerstattungsrichtlinien. Sofern gesetzlich oder durch ein bestimmtes Dienstangebot nichts anderes festgelegt ist, sind alle Käufe endgültig und nicht erstattungsfähig.“

„6.10.          Kündigen der Dienste. Sie können die Dienste jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen kündigen. Informationen und Anweisungen zum Kündigen Ihrer Dienste finden Sie auf der Website für Abrechnungs- und Kontoverwaltung (https://billing.microsoft.com). Prüfen Sie zuvor eingehend das Angebot, in dem die Dienste beschreiben werden, da (i) Sie möglicherweise zum Zeitpunkt der Kündigung keine Erstattung erhalten, (ii) Sie möglicherweise verpflichtet sind, Kündigungsgebühren zu zahlen, (iii) Sie ggf. verpflichtet sind, alle Gebühren zu begleichen, mit denen Ihr Abrechnungskonto vor dem Kündigungsdatum für die Dienste belastet wurde, oder (iv) Sie ggf. den Zugriff auf Ihr Account verlieren, wenn Sie die Dienste kündigen. Wenn Sie kündigen, enden Ihre Dienste am Ende Ihres aktuellen Dienstzeitraums oder, wenn wir Ihnen einen Dienst auf Basis eines Zeitraums in Rechnung stellen, am Ende des Zeitraums, in dem Sie gekündigt haben.“

 

 Google Play Store:

Der User kann gekaufte Apps aus dem Google Play Store zurückgeben. Google beschreibt dies recht kurz in den Vereinbarungen für den Entwicklervertrieb unter Ziffer 3.4 „Erstattung“:

„3.4 Besondere Bedingungen für Erstattungen. Im Hinblick auf Erstattungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zahlungsabwickler. Abweichungen davon sind nur möglich, wenn die über Android Market verbreiteten Produkte unter eine der folgenden Kategorien fallen:

Produkte, die vom Käufer in einer Vorschau angezeigt werden können (wie beispielsweise Klingeltöne und Hintergrundbilder): keine Erstattung erforderlich oder zulässig.

Produkte, für die der Käufer keine Vorschau anzeigen kann (wie beispielsweise Anwendungen): Sie autorisieren Google, dem Käufer den Produktpreis vollständig zu erstatten, wenn der Käufer die Erstattung innerhalb von 48 Stunden nach dem Kauf anfordert.“

Problem: kurze und ungenaue Formulierung

 

Apple – ITunes Store

Die App-Käufe laufen über ITunes. Eine Zeit lang konnte man Apps zurückgeben, dies ist heute nicht mehr möglich. (http://www.tipps-tricks-kniffe.de/ipad-und-iphone-apps-umtausch-gekaufte-apps-zuruckgebenumtauschen-und-geld-zuruckbekommen/)

Die Nutzungsbedingungen sind im Gegensatz zu denen von Google eindeutig nur eine Übersetzung aus der englischen Sprache. Einige Klauseln sind selbst für fachkundige Leser unverständlich und sie bewegen sich sehr nahe an der Grenze des Transparentsverbotes.[1]

Die Nutzungsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht. (Absatz „Verschiedenes“) Vertragspartner ist die Niederlassung von Apple in Luxemburg.

Eine Rückgabe oder auch Rückerstattung nach den Fernabsatzverträgen wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies hätte man nicht machen müssen, ist aber eine Ergänzung, die neu hinzugekommen ist. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nur vor dem Download der App möglich oder wenn der Download fehlerhaft war. Aber nach einem fehlerhaften Download wird der Kaufpreis nur gutgeschrieben und nicht erstattet.

 Quellen:

ITunes Store Nutzungsbedingungen

 Verschiedenes […]

“Der Dienst wird von iTunes von dessen Niederlassung in Luxemburg aus angeboten. Sie sind verpflichtet, alle lokalen, landesrechtlichen, bundesrechtlichen und nationalen Gesetze, Anordnungen und Verordnungen, die auf Ihre Nutzung des Dienstes Anwendung finden, zu befolgen. Diese Vereinbarung und die Nutzung des Dienstes unterliegen dem deutschen Recht.”

[…]

“A. VERKAUFSBEDINGUNGEN DES ITUNES STORES, DES MAC APP STORES, DES APP STORES UND DES IBOOKS STORES

ZAHLUNG, STEUERN UND KAUFPREISRÜCKERSTATTUNGEN

Sie sind verpflichtet, alle Produkte, die Sie über die Stores kaufen, zu bezahlen. iTunes kann Ihr Zahlungsmittel für alle gekauften Produkte und alle zusätzlichen Beträge, die durch oder im Zusammenhang mit Ihrem Konto anfallen, belasten (einschließlich aller Steuern und etwaiger Mahngebühren). Sie sind für die fristgemäße Zahlung aller Gebühren sowie für die Angabe eines gültigen Zahlungsmittels für Zahlungszwecke verantwortlich. Für detaillierte Informationen zur Rechnungsstellung bei Einkäufen besuchen Sie bitte http://support.apple.com/kb/HT5582.

Ihr Gesamtpreis beinhaltet den Preis des Produktes und die am Tage des Downloads gültige Mehrwertsteuer.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen über Produkte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, wie Downloads von Audio- und Videodateien, eBooks oder Software, nicht zu (§ 312d Absatz 4 Nr.1 BGB). iTunes gibt Ihnen jedoch bis zum Beginn der Lieferung des Produkts die Möglichkeit, von Ihrem Einkauf gegen Erstattung des Kaufpreises Abstand zu nehmen. Die Lieferung beginnt in dem Moment, in dem Sie mit dem Download des Produktes aus dem jeweiligen Store beginnen. Wenn Sie einen unakzeptabel schlechten Download erhalten haben, melden Sie uns dies bitte über den “Berichte ein Problem”-Link, der in Ihrer Rechnung enthalten ist.

Solange noch kein Einkauf erfolgt ist, kann iTunes jederzeit die Preise von Produkten, die über die Stores angeboten werden, ändern. Die Stores bieten keine Preisgarantie oder gewähren keine Kaufpreisrückerstattung für den Fall einer Preisreduzierung oder eines Sonderangebotes, die nach einem Einkauf angeboten werden.

Wenn ein Produkt nach einem Einkauf, aber vor dem Download, nicht mehr verfügbar ist, wird Ihnen der Kaufpreis für dieses Produkt in Ihrem Account gutgeschrieben. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.”

Vergleich:

Store Rückgaberecht URL
Google Play JA, „Erstattung“

Vereinbarung für Entwicklervertrieb Ziffer 3

Innerhalb von 48 Stunden nach dem Kauf kann eine Rückgabe und Erstattung des vollständigen Produktpreises erfolgen.

Produktdeaktivierung durch Sie oder durch Google Ziffer 7 ( 7.1 Sie / 7.2 Google)

Programmrichtlinie für Entwickler: http://play.google.com/intl/ALL_de/about/developer-content-policy.html

Vereinbarung für den Entwicklervertrieb http://play.google.com/intl/ALL_de/about/developer-distribution-agreement.html

Windows Phone 6.9 : Kein Rückgaberecht, Keine Erstattung

Einschränkung: Wenn gesetzlich nichts anderes vereinbart.

Praxis als User: Apps können nur deinstalliert werden

Nutzungsrichtlinie http://www.windowsphone.com/de-de/store/terms-of-service

 

Apple IPhone Nein Ausnahme:

a)      App noch nicht gedownloadet

b)      Download war schlecht, dann aber nur eine Gutschrift

 

Unter A. und dann ZAHLUNG, STEUERN UND KAUFPREISRÜCKERSTATTUNGEN

ITunes Store Nutzungsbedingungen

http://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/de/terms.html

 

 Rechtliche Sicht:

Wie ein „Rückgaberecht“ rechtlich einzuordnen ist, ist in der Literatur bislang noch nicht abschließend untersucht worden. In Betracht kommen vier Optionen a) einfaches Rückgaberecht b) Widerrufsrecht c) Rückgaberecht im Sinne von § 356 BGB. (http://dejure.org/gesetze/BGB/365.html)  oder d) im Rahmen der Fernabsatzverträge gemäß § 312d  innerhalb von 14 Tagen. (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html)

Problematik Das Rückgaberecht ist zunächst auf Sachen normiert und damit eher auf den Versandhandel ausgelegt.[2] Bei einer App ist meiner Meinung nach eine Rückgabe schlecht möglich. Es handelt sich um ein Stück Software, welches beliebig oft vervielfältigt werden kann ohne, dass für die Vervielfältigung Kosten entstehen würden. Damit scheidet ein Rückgaberecht nach Regelungen des Fernabsatzvertrages aus gemäß § 312d, da Absatz 4 Nr. 1 diesen ausschließt, wenn „(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen 1.  zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,[…]“ (((5) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 506 bis 512 ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht. Bei Ratenlieferungsverträgen gelten Absatz 2 und § 312e Absatz 1 entsprechend.“))

Unter den Halbsatz in Punkt 1 fallen alle Güter, die digital per Download vertrieben werden.[3]

Google nutzt hier das Wort „Erstattung“ und damit könnte ein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht bestehen, welches Google auch den Nutzern einräumt.

Der Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt dürfte in der Praxis hingegen marginal sein. Den beim Widerrufsrecht handelt es sich um nichts anderes, als eine besondere Form des Rücktrittrechts.[4]

 

Zusammengefasst: Ein noch ungeklärtes Thema, das Rückgaberecht bei App Käufen.

Google (Google Play) = vertragliches Recht der Erstattung

Apple (Itunes)  = Rückgabe mit Erhalt des vollen Kaufpreises nur vor Download der App. Gutschrift bei schlechtem Download.

Microsoft(Phone) = kein Rückgaberecht, keine Erstattung / Rückzug auf rechtliche Bestimmungen, die es nicht gibt. In der Praxis keine Rückgabe und Erhalt des Geldes möglich.

 



[1] Baumgartner/Ewald, in Apps&Recht, Rn 64

[2] Micklitz/Schirmbacher in: Spindler/Schuster, Kommentar, BGB § 312b, Rn. 100

[3] Schmidt-Räntsch, in BeckOK BGB, § 312d Rn. 41

[4] Baugartner/Ewald, in Apps&Recht, Rn. 85

Surface in a classroom

Genau auf diese Aktion hatte ich schon gewartet:
http://www.surfaceclassroomchallenge.com/

Mitmachen lohnt sich:
Wer eigene Ideen einreicht, kann Surface 2 und Surface 2 Pro gewinnen, so die Webseite.

Papierlos im Unterricht ist seit einiger Zeit auch in Deutschland kein fremder Begriff mehr. Ich werde als Office 365 MVP oft gefragt, ob ich nicht mal einen Vortrag halten will oder auch inhaltlich zu C#, Kinect oder Office365 Entwicklung mit den Jugendlichen im Klassenraum arbeiten will. Soweit es mir zeitlich möglich ist, mache ich dies.

Gerade erst gestern konntet Ihr einen Artikel von mir zu meiner Engagement für Schüler + Studierende aus dem MINT-Fachbereich lesen. (Lego Education, Spheroball + Windows 8.1 + WindowsPhone8)

Ein heutiger Klassenraum sieht so aus:

Klasse1

Die klassische Tafel ist einem Smartboard gewichen:
Smartboard

Dieses Smartboard konnte ich mit meinem Surface Pro optimal nutzen, wenn ich verband es per USB oder sogar per AirSmart. Mit letzterem war es mir möglich mobil durch die Klasse zu gehen und Präsentationen, Inhalte sowie handschriftliche Notizen direkt an die neue Tafel zu werfen.

Wir nutzten in unseren Kursen als Hardware noch die Surface RTs und Surface Pros und als Software Office 365. Nun hat Microsoft mal einen Aufschlag gemacht und seine Ideen auf der oben genannten Seite veröffentlicht:

img_intro img_gallery_charging_cart

(Quelle der Bilder: http://www.surfaceclassroomchallenge.com)

Ich persönlich finde, dass mit einem Office 365 Account hier eine optimale Lernumgebung geschaffen wird. Ich würde sogar jedem Schüler und Studierenden ein Surface Pro 2 mit Tastatur schenken, wenn ich das Geld hätte. Die Technik ist leichter, mobiler und flexibler als Bücher, Blöcke oder auch die Tafelkreide. Ebenfalls könnten sich die Schüler über die kabellose Verbindung direkt auf die Tafel aufschließen und Inhalte präsentieren.

IPad + Galaxy Note vs. Surface 2/ Surface 2 Pro

Dieser Vergleich ist eigentlich recht unfair, aber er wird immer und immer wieder auf den verschiedensten Webseiten so gestellt.
Die Bildschirmgröße des Surface liegt bei 10,5 und bestimmt damit auch die Größe des Gerätes. Mit einem Kickstand kann man das Gerät optimal in zwei verschiedenen Einstellungen auf den Tisch oder auch auf die Beine stellen.  Das IPad, wie auch das Galaxy Note besitzen zwar ebenfalls einen Bildschrim mit einer guten Auflösung und der Touchfähigkeit, aber keine eingebauten Möglichkeiten das Gerät auch auf einen Tisch auf zustellen. Weiterhin besitzten die Surfaces 2 ein Office Paket, welches direkt vorinstalliert ist und beim Pro nachinstalliert werden kann (z.B. über Office 365). Beim IPad und auch beim Galaxy Note kann man nur auf kostenpflichtige und kostenlose Apps zugreifen, die nicht dem Umfang einer klassischen Office Suite haben. Weiterhin ermöglicht es das Surface Pro 2 die Installation der gesamten Software von Microsoft Software über Drittsoftware und alle Treiber für angeschlossene Hardware an den USB Port ohne Adapter.

Letztlich geht es immer um die Verwaltung der PC und Tablets an einer Schule. Diese darf so gut wie keine Zeit in Anspruch nehmen und muss ich in die vorhandene Infrastruktur einordnen lassen. Aus meiner Erfahrung mit IPad Klassen und Surface Klassen liegt der Vorteil auch hier eindeutig beim Surface, welches sich ohne Probleme in eine vorhandene Domain eines Windows Server 2008 R 2 einbinden lässt. Gerade auch das Multi-User-Management des Windows 8.1 RT und des Windows 8.1 Pro ermöglicht es für verschiedene Stunden verschiedene Profile einzurichten oder den SchülerInnen Ihr Standardpasswort zuzusenden.

Office und Bürosoftware: + für Surface 2 und Surface Pro 2, gerade Office 365 Plan A3 schlägt die Konkurrenz um Meilen!

Tastatur und Tauglichkeit für den Unterricht:  + Surface 2 und Surface Pro 2

Klausuren + elearning:
Ich war mehrere Jahren Mitglied der ELearning AG der Universität zu Köln. Aus dieser Erfahrung  und der Erfahrung aus 10 Jahren eigener Kurse in dem Bereich kann ich nur sagen, dass ein Touch Slate in kleinerem Format (Surface Pro) nicht nur auf jeden Tisch passt, sondern auch per USB die gesamte Hardware von Periskop bis zum Scanner, Drucker oder Wacome Tablet.

Aufgaben in Klausuren können per elerning-Tool einfach gestellt werden, so dass man als Prüfling auch zeichnen und schreiben kann (z.B. Formeln oder Grafiken) und so das Spektrum der Prüfungen erweitert werden kann.

Im Gegensatz zum IPad oder Galaxy Note besitzt das Surface Pro die Leistung eines PCs, einen USB 3.0 Anschluss, einen Kickstand und eine Tastatur, die gleichzeitig als Schutzhülle fungiert. Mäuse können bequem per Bluetooth angeschlossen werden. Auch die Leistung des Tablets Surface 2 steht diesen nicht hinterher mit Desktop, Office Suite, Muti-User Verwaltung und vielem mehr. Nur die Installation von Drittsoftware ohne Apps ist nicht möglich, dafür liegen die Vorteile z.B. in der Laufzeit.

Aktualisierung/Anmeldung:
Seit dem Windows Server 2012 R2 können auch IPhone und IPad in die Domain geholt werden. Es ist wie immer bei den Geräten aber mehr provisorisch als komfortable.

Datenschutz im Klassenraum

(Nächste Tage)

 

 

 

 

Lego Mindstorm, Windows 8.1 und WindowsPhone 8

Einige Freunde und Kollegen haben mich schon gefragt: “Was hast du eigentlich an den letzten drei Samstagen so gemacht ?”. Dies möchte ich diesmal durch einen Blogbeitrag kurz erläutern:

LNUIch habe drei Samstage von 9:00 Uhr bis gut 14:30 Uhr im Gymnasium Frechen verbracht. Dort fand eine Konferenz mit rund um 300 Teilnehmerinnen statt. Die Teilnehmerinnen waren Schülerinnen und teils auch Studierende aus der Region Aachen bis nach Köln. Es fanden über 10 verschiedene Kurse statt und darunter auch meiner.

 

Material

Diesmal hatte ich einen Kurs mit dem Titel Lego Education & Microsoft.  In dem Kurs haben wir in drei Tagen eigene Apps für Windows 8.1 und WindowsPhone 8 gebaut. Zur Planung und Kommunikation haben wir Features aus Office 365 und AZURE genutzt. Zum Beispiel haben wir einen Skydrive Pro zur Verteilung von meinen drei PowerPoint Präsentationen eingesetzt oder TFS (Team Foundation Server) zur gemeinsamen Arbeit an einem App-Projekt.

Klasse1

Besonders beeindruckend fand ich es, dass schon Schüler ab 12 Jahren sehr gut mit den Tools umgehen konnten. Ganz intuitive haben Sie Blend eingesetzt um ihre zuvor gemalte UI umzusetzen. Mit einem Klick “Open Project in Visual Studio” wurde das Projekt dann in Visual Studio 2013 Professional/Premium geöffnet. Dort bauten wir gemeinsam die Eventhandler, d.h. grob, dass wir der UI die Funktion verpasst haben. Dazu habe ich Codeschnippel vorbereitet, die die Schüler nur noch einsetzen und anpassen mussten. Dies hat mich zwei Nächte Arbeit gekostet, aber das Ergebnis war es wert.

Die Software haben vom DreamSpark Förderprogramm kostenlos erhalten, denn Schüler/Studierende können über www.dreamspark.com kostenlos Visual Studio 2013 laden. Der Download und die Installation war innerhalb von einer Stunde erledigt, so dass ich die Zeit genutzt habe, um Grundlagen der UI zu vermitteln.

kostenlose Software für Schüler/Studierende:
https://www.dreamspark.com/Student/Software-Catalog.aspx

Ein Dank geht hier auch an Nokia! Ich habe einige Tage vor dem Kurs mit Nokia Kontakt gehabt und konnte 4 Smartphones für den Kurs erhalten. Ich habe  ein Lumia 520, ein Lumia 625, ein Lumia 820 und ein Lumia 925 für den Kurs geschickt bekommen. Die Teilnehmer stützten sich auf die Phones und ließen Ihre Android-Phones links liegen. Als ich Ihnen noch zeigte, wie schnell mal die App über Visual Studio direkt auf das Smartphone bekamm, um diese zu testen, waren Sie absolut begeistert. Nicht mal eine angeordnete Pause wollte genutzt werden, es wurde einfach weitergearbeitet. Schüler/Studierende die freiwillig ihr Pause opfern, um an ihren Projekten weiterzuarbeiten, sind nicht alltäglich. Dementsprechend waren die Smartphones von Nokia und auch die NXT Roboter nicht mehr gesehen. Ich bekam nur noch die Frage: Wo sind die vollen Akkus? (NXT V2 Roboter brauchen 6 Batterien. Ich nahm umweltschonend natürlich Akkus.)

Nokia Developer Programm: http://developer.nokia.com/entwicklergeraet
dvlup: http://www.dvlup.com/SignIn

Ein weitere Dank geht an das Academia Team von Microsoft für die Leihe von 2 Surface RTs mit Touch-Cover. So hatten wir auch für die Windows 8.1 Apps zwei Testgeräte. Für die technische Beratung und die Bereitstellung eines Projektes für den NXT geht der Dank an Guter Logemann von Microsoft!

Neben dem NXT Mindstorm Robotern habe ich gleichzeitig für die andere Hälfte der Gruppe einen SpheroBall eingesetzt. Diesen Spheroball konnte man etwas vielfälliger einsetzen, da er nicht nur RGB-Farben darstellen, sondern auch touch-empfindlich ist und mit einer wahnsinnigen Geschwindigkeit durch den Raum rast. Übrigens Tests der Jugendlichen haben gezeigt, dass der Spheroball auch Unterwasser recht schnell ist.

SpheroBall: http://www.gosphero.com/

Nun hab ich zuletzt noch gut zwei Tage Arbeit, um die Apps abzuschließen und in den Store hochzuladen. Dann sollte es 10 neue Apps für das WindowsPhone 8 und 5 für Windows 8.1 geben. Die Anzahl der kostenlose Apps für den Spheroball und den NXT sollten damit verdoppelt werden!

Präsentation
(Vorstellung der Apps + Präsentation vor über 500 Leuten)

Ergebnis:
3 coole interessante Tage
Die Erfahrung, dass C# für Jugendliche kein Hexenwerk ist und zu schnellen Ergebnissen führt.
Nokia Lumia Smartphones sind cooler als Android und iPhone.
15 neue Apps (Phone + Windows)
gut 200 Personen Projekte + Hardware im 1 zu 1 vorgestellt (Die Jugendlichen haben dies übernommen und begeistert erzählt.)
2 direkte Käufe von Lumia 1020 (berichtet von den Eltern)
2 direkte Käufe von Surface 2 Pro (berichtet von den Lehrern der Schule)
2 Ausleihen von Lumia Phones über das Developerprogramm von Nokia zur AppEntwicklung
neidische Jugendliche in den parallelen Kursen, die immer vorbei kamen und mit der Hardware spielten.

 

verwendete Basis für die Demo-Apps und als Material für den Kurs:

NXT Lego Mindstorm Roboter
http://nxtnet.codeplex.com/
RoboterMoverApp (WindowsPhone) von Gunter Logemann
http://legobotprima.codeplex.com/

Spheroball for Windows 8.1 + WindowsPhone
http://developer.nokia.com/Community/Wiki/Controlling_Sphero_with_Windows_Phone_8
http://code.msdn.microsoft.com/windowsapps/Sphero-SDK-Sample-2b18913c

 

Buchtipp Medienrecht 2013 – Frank Fechner

Medienrecht
Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia

 

Prof. Dr. Medienrecht-Fechner-BildFrank Fechner

14. Auflage, 2013 ggf. 465 Seiten

UTB Mohr Siebeck, 978-3-8252-3921-3

€19,99 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Titel des Lehrbuches von Prof. Dr. Frank Fechner beschreibt schon sehr genau, worum sich das Lehrbuch thematisch drehen wird. Es handelt vom Medienrecht. Der Untertitel ist aus dem ersten Blick des Betrachters sehr sportlich, da es verspricht das gesamte Medienrecht zu behandelt und dies unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia.

 Zunächst zu Prof. Dr. Frank Fechner. Er hat die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere öffentlich-rechtliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Technischen Universität Ilmenau inne. Ilmenau liegt in der Nähe von Erfurt in Sachsen in der Nähe der Tschechischen Grenze. Ob es Auswirkungen hat, dass dieses Lehrbuch von einer Professur für Öffentliches Recht an einer Technischen Universität stammt, werden wir in den nächsten Absätzen näher erörtern. An der Universität zu Köln haben wir ebenfalls zwei Professoren, die sich mit dem Thema Medienrecht befassen. Auf der einen Seite ist dies Prof. Dr. Peifer und auf der anderen Seite Prof. Dr. Hain.  

Formal besitzt das Lehrbuch 465 Seiten und besteht aus 12 unterschiedlichen großen Kapiteln. Didaktisch ist das Buch ähnlich wie eine Vorlesung von Allgemeinen Medienrecht über das besondere Medienrecht, Verfassungsprinzipien, Mediengrundrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Jugendschutz, Datenschutz und Strafrecht bis zum Spezielleren Presse, Buch, Rundfunk, Film und Multimedia und auch Cyber Crime aufgebaut.

Die aktuellen Thematiken, die das DE-Mail-Gesetz, Recht in virtuellen Welten oder auch die sozialen Netzwerke sind dargestellt und dort die wichtigsten Themenschwerpunkte gesetzt. Ich persönlich hätte mir einen etwas größeren Teil im Bereich Datenschutz gewünscht, dies kann an der Erwartung aus dem Untertitel und auch an der aktuellen Sensibilisierung dieser Thematik der einen oder anderen Späh-Affäre liegen.

Inhaltlich ist das Lehrbuch sehr gut. Besonders positiv fallen dem Leser die fettmarkierten Begriffe auf, die jeweils die Schwerpunkte des Textabschnittes bilden. Weiterhin arbeitet der Autor mit vielen Grafiken und Aufbauschemata. Besonders gut für uns Studierende sind dir Prüfungsschemata, die der Autor gewissenhaft in sein Lehrbuch eingebaut hat. Diese runden einen inhaltlichen Abschnitt/Kapitel sehr gut ab. Hier lohnt es sich diese auf Karteikarten zu schreiben und zur Wiederholung zu nutzen. Eine kleine Anmerkung zu den Problemschwerpunkten könnte auf der Karteikarte zusätzlich nicht schaden. In diesem Lehrbuch sind diese jedoch klar erkennbar.

Ebenso hervorragend sind die vielen Fußnoten und zu Beginn des Buches auch die gesammelte Literatur zum Medienrecht auf drei Seiten mit vielen Links zu Gesetzestexten, Urteilen und zum Medienrecht allgemein.

 

Raphael Köllner
(Entstanden über die Rezensionsabteilung der Fachschaft Jura Köln)

Evolution Visual Studio

Am vergangenen Montag war ich auf der Microsoft Evolution Visual Studio Konferenz im Swisshotel in Neuss. Leider konnte ich erst kurz nach dem Mittagessen eintreffen, so dass ich die Keynote leider verpasst habe. Dennoch war es möglich sehr viele bekannte Gesichter zu treffen und auch Personen zu treffen, die man durch die Entfernung sonst nur per Email oder per Lync in Kontakt erreichen kann.

Besonders interessant waren neben Vorträgen wie “Tipps & Tricks bei Visual Studio” oder auch ein Vortrag zu den neuen Windows 8.1 Apps und dessen APIs, dass Ben Lower aus den USA gekommen ist. Er hielt einen Vortrag zur Bewegungssteuerung und zur neuen Kinect, die wohl im nächsten Jahr nicht nur bei der XBOX One, sondern auch für den Windows PC verfügbar sein wird.

Wir konnten, so Ben Lower, als erste Gruppe erleben, wie die neue Kinect mit einem PC zusammenarbeitet und wie die neuen Samples aussetzen. Es befand sich teilweise noch im ALPHA Stadium, aber lief dafür stabil und recht flüssig. Am Ende verriet er, dass es sich bei dem PC um ein Surface Pro 2 handelte. Gerade die Kombination aus Kinect 1.8 und dem Surface Pro 2 hat den Besuch des Konferenz schon gelohnt.
(1.8 = neues SDK)

Hier ein paar Eindrücke:

Sponsoren der Konferenz
Sponsoren der Konferenz
Vortrag Ben Lower Kinect 8.1

Vortrag Ben Lower Kinect 8.1
vorne die neue Kinect  hinten die alte Kinect
vorne die neue Kinect hinten die alte Kinect