Office 365 Usergroup Germany gegründet!

Entstehung
Schon Ende September habe ich mit meinem MVP Kollegen Michael Kirst, einigen Microsoft Student Partnern und Microsoft Partnern darüber gesprochen, dass wir in Deutschland eine Office 365 Community benötigen. Der Wunsch kam auch von der ein oder anderen Hochschule. Es gibt bereits gerade im SharePoint oder auch Exchange Umfeld diverse Communites, aber eben noch nicht übergreifend und speziell für Office 365. Also hatten wir im September 2014 schon mal nach einem Namen gesucht, waren uns aber nicht so einig. Dann kam die Office 365 Konferenz in Köln, Office 365 Pills und vieles mehr.

Aber auch wenn wir nicht mit sehr viel Zeit ausgestattet sind, starten wir heute unkompliziert! Für uns Kölner oder auch Rheinländer ist der Tag ebenso gut zu merken: Aschermittwoch!

 

 

Also heute: Gründung!! unter dem Motto: Gemeinsam stark!

Office 365 Usergroup Germany

 

Struktur der Usergroup:

International:
Die Usergroup Germany wird unter die internationale Usergroup gekoppelt. Damit bilden wir die lokale deutsche Usergroup zu der internationalen.

Weiterhin koppeln wir uns an das Yammer itpronetzwerk von Microsoft. Die bereits bestehende Yammer-Gruppe DACH wird als Zentrale in diesem Netzwerk dienen.

national:
Wir haben uns national in West, Ost, Nord und Süd eingeteilt. Es wird pro Region, die nicht den Grenzen der Bundesländer gleichen müssen mindestens einen Organisator und einen Vertreter geben. Diese kümmern sich um lokale räumlich nahe Treffen und regionale Probleme.

Personen:
Willkommen sind alle, die sich für Office 365 interessieren. Es wird eigene Arbeitsgruppen für IT Pro, Development und Information worker geben.

 

Beitreten:

Webseite:
Wir arbeiten aktuell an einer zentralen Webseite, die auf der einen Seite einen kleinen Community-Bereich beinhaltet und auf der anderen Seite alle Termine und die wichtigsten Informationen transportiert.  //danke an Michael Kirst!

Das Yammer-Netzwerk als zentrale Diskussions- und Abstimmungsplattform der Community findet ihr hier: https://www.yammer.com/office365usergroupgermany/#/threads/index?type=following

Auf Facebook haben wir und in dieser Gruppe organisiert: Office 365 Usergroup Germany
https://www.facebook.com/groups/ugoffice365/?ref=Bookmarks

zusätzliche Facebookgruppe mit spezieller Ausrichtung auf Compliance, Datenschutz, Verträge, Sicherheit: Office 365 law force: https://www.facebook.com/groups/111475582360124/?ref=Bookmarks

Zukunft: XING, LinkedIn als Netzwerk für die Abstimmung. jedoch nicht zur inhaltlichen Debatte.

 

Kooperationen:

Wir wollen in Zukunft enge Kooperationen zu den bereits bestehenden Communities bezogen auf die einzelnen Produkte aus Office 365 (Lync, SharePoint, Exchange, Azure) bilden und zu Dritten wie Citrix und VMWare Communites.

Zu der Kooperation gehört vor allen auch auf diese spezielleren Communites zu verweisen und Kontakte zu knüpfen.

Speziell auch im EDU/Hochschulbereich wollen wir bereits bestehende lokale Communites unterstützen!

Wer sich direkt angesprochen fühlt, bitte per Email schreiben: Raphael.koellner@rakoellner.de

 

 
Erste Termine:
Wir wollen alle Termine der Communities sammeln und auf der künftigen Webseite veröffentlichen. Mit einem ersten Termin fangen wir mal an:

Office 365 Pill bei lanworks in Düsseldorf
17.04.2014 von 17:00 bis 20:00 Uhr

 

 

 

Quizduell auf Azure mit Skype

Im vergangenen Jahr können wir uns noch gut an die ersten Sendungen Quizduell in der ARD erinnern. Es lief einfach nicht und später wurde vermutet, dass sogar Hacker das System der Sendung angegriffen hätten.

Nun platzt Microsoft Deutschland heute mit einer Pressemeldung raus:

Das Quizduell läuft auf Azure mit Skype!

s.h. Pressemitteilung: http://www.microsoft.com/de-de/news/pressemitteilung.aspx?id=535292

Die Entwicklerfirma heißt APPsFactory und kommt aus Leipzig. Die Second Screen App für die ARD verwendt Microsoft Azure als Backend. Damit dient Azure und die App als Schnittstelle zwischen den Spielen und dem Studio in Hamburg.

Konkret werden die Fragen über Azure an die Spieler verteilt, aggregiert und analysiert, so die Pressemitteilung. Ebenfalls heißt es, dass bereits deutlich mehr als 100.000 Zugriffe gleichzeitg stattgefunden haben und die Anwendung über Azure reibungslos lief.

Einen kleinen Fehler gibt es noch:

“Die neue App zum „Quizduell im Ersten” steht in den Stores für iOS und Android gratis zum Download bereit.”

und gefunden? Ja es gibt keine Windowsphone App! Also liebe Microsoft ran an die Tasten und her mit der Windows Phone App!

Googles Security Checkup – mehr Schein als Sein

Passend zum Safer Internet Day veröffentlicht Google einen Security Checkup für dessen Google Account. Zu Testzwecken habe ich den Checkup natürlich auch einmal gemacht:

1. Informationen zur Wiederherstellung

google1

In diesem Feld konnte ich meine alternative E-Mail wie auch meine Telefonnummer prüfen. Ich entfernte weiterhin eine Sicherheitsfrage, die ich leider nicht neu erstellen oder ändern konnte. Hier ist es sinnvoll Optionen anzubieten.

2. Letzte Aktivitäten prüfen
An dieser Stelle prüft man seine letzten Aktivitäten. Also wie oft man eingeloggt war und wann man das letzte Mal eingeloggt wurde.

3.Zugriff für weniger sichere Apps deaktivieren
Hier kann eingestellt werden, von welchen Apps der Zugriff nicht erlaubt ist.

https://support.google.com/accounts/answer/6010255

 4. Kontoberechtigung prüfen
Welche Apps, Geräte oder Anwendungen haben Zugriff auf das Konto und auf was.

google2
5. Anschluss

Hier erhaltet ihr eine Zusammenfassung der Einstellungen und der Kontoinformationen. Im Anschluss bekommt ihr das folgende Bild:

googl3

Zusammengefasst 
Betrachtet man diese Checkliste in Bezug auf Datenschutz, Security und Datensicherheit ist es mehr Schein als Sein. Das man hierfür mit 2 GB zusätzlichen Speicherplatz belohnt wird, um noch mehr persönliche Daten zur Analyse hochzuladen scheint paradox.

Diese Funktion ist alleine für einen komplett unwissenden User interessant, erfüllt aber auch nicht die Anforderungen an Datenschutzeinstellungen, Security oder Datensicherheit mit Verschlüsselung etc., die man sonst gewohnt ist.

Google hat hier schnell und ohne Plan etwas aufgesetzt, ohne eine konkretes Konzept oder ohne sich wirklich Gedanken zu machen. Schade Google!

 

 

via + Bildquellen von folgender Webseite:
http://googledrive.blogspot.com.au/2015/02/safer-internet-day-2015.html

Office 365 & Moodle für Schulen

Moodle ist eine Lernplattform auf Basis eines Softwarepaketes um auf einem lokalen Server zum Beispiel im Schulnetz oder auch aus dem Internet auf diesem Server Lernprogramme zu starten. Moodle basiert auf PHP mit einer MySQL (SQL) Datenbank. Es läuft sowohl auf MAC wie auch auf Windows oder Linux Servern. Die Idee hinter Moodle ist es intuitive zu lernen, sich mit neuen Dingen zu beschäftigen und so auch zu neuen Einsichten zu kommen und neue Gedanken zu entwickeln, so die Webseite.

Moodle gehört nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zu einer der meistgenutzten online Lernplattformen in Schulen und Universitäten. So nutzen Schulen die Plattform als reinen Datenspeicher für ihre Kurse und Klassen oder schöpfen die Möglichkeiten von Moodle aus und bauen interaktive Lernübungen, interaktive Kurse oder bauen direkt eine gesamte online Lernumgebung auf.

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Abmahnungen für User von Popcorn Time

Eine neue Welle von Abmahnungen hatte Deutschland im Januar 2015 erreicht. Da in meinem Bekanntenkreis niemand betroffen war nun erst heute mal eine kleine Aufarbeitung der Thematik.

Gefordert werden 815 Euro und eine strafbewerte Unterlassenserklärung. Laut diverser Quellen ist die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Abmahnungen verantwortlich.

Jetzt wissen und kennen wir die Diskussion rund um das Streaming und die mögliche Strafbarkeit mit der Frage der unrechtmäßigen Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Ich hatte auf meinem Blog bereits mehrfach davon berichtet und auch auf die Hinweise der Bundesregierung, sowie des Bundesjustizministeriums hingewiesen. Man ist aktuell fast einheitlich der Meinung, dass keine Vervielfältigung beim Streaming im Sinne des § 16 UrhG vorliegt. Eine Vervielfältigungs- (§ 16 UrhG), ein Verbreitungs- (§17 UrhG) und Veröffentlichungsrecht (§12 UrhG) liegt grob lediglich beim Urheber oder eben bei Lizenznehmern.

Somit würde beim Streaming nach § 44a UrhG nur eine vorübergehende Vervielfältigung vorliegen, die aus technischen Gründen notwendig ist. Das reine Betrachten eines Streams in einem Webbrowser ist für den Nutzer somit aktuell nicht strafbar. Endgültig geklärt ist diese Rechtsmeinung jedoch nicht.

Aktuell im vorliegenden Fall geht es nun darum, dass  bei der Nutzung von Popcorn Time zwar ebenfalls ein Stream von einem User betrachtet wird, aber um diesen zu sehen muss eine Clientsoftware auf dem eigenen Rechner installiert werden. Man betrachtet den Stream also nicht im Browser, der die Daten cached. Der Client geht nach dem Prinzip eines Torrent-Netzwerkes vor. Dies bedeutet, dass die Daten sowohl gedownloaded als auch zur Verbreitung angeboten werden. Im Rahmen von Torrent Netzwerken ist die Rechtsprechung größtenteils eindeutig: strafbar!

Weiterhin darf die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Dies war meiner Meinung nach schon bei Kino.to gegeben, aber hier bei Popcorn sollte dies erst recht gelten. Ein objektiver Dritter, der als klassischer Verbraucher gekennzeichnet ist, sollte auch ohne großes IT Kenntnisse erkennen können, dass ein Kinofilm nicht kostenlos im Internet verfügbar ist, wenn dieser aktuell im Kino läuft. Vor allem wenn dieser chinesische Untertitel hat, aber dies wird aus meiner Sicht von vielen Nutzern in Kauf genommen.

Zusammengefasst:

Alle abgemahnten Popcorn User sollten sich an ihren Anwalt ihres Vertrauens wenden. Es wird zu klären sein, ob der Client auf Basis eines Torrents für die Vervielfältigung und Verbreitung genügt  oder ob die Gerichte auf § 44a UrhG abstellen. Meiner Auffassung wird es zur Strafbarkeit kommen.

Es stehen zwei gegensätzliche Auffassungen gegenüber:

Einmal die der Urheber, die mit ihren Werken Geld verdienen wollen und die sich so selber finanzieren. Sie meinen, dass nur so ein Fortschritt möglich ist, wenn die Entwicklung und Erstellung eine Gegenfinanzierung hat.

Auf der anderen Seite stehen die Personen, die der Meinung sind, dass alle Inhalte und Werke frei verfügbar sein sollen. Genau diese Allverfügbarkeit ohne jegliche Einschränkungen führe nur zu Innovation. Ein Mixing von Werken oder auch eine Weiterentwicklung dürfte nicht verhindert werden. Gegenfinanziert soll dies zum Beispiel durch Crowdfunding, einer allgemeinen Abgabe in der Art eine Steuer oder durch Fianzierungsmodelle, die das Customising entlohnen.

Leider gibt es noch die Dritte Gruppe: Geiz ist geil! Alles kostenlos und nur für mich! Diese Gruppe hat sich in den letzten Jahren leider stark erweitert. iPhones werden per jailbreak nutzbar gemacht, Android und Torrentnetzwerke für den kostenlosen Download erfreuen sich großer Freude und Office kaufen?, ne das Cracke ich mit schon seit Jahren. Diese Gruppe beruft sich immer auf die zweite Meinung, aber würde auch keine Gegenfinanzierung hinnehmen. Diskutiert man mit dieser Gruppe heißt es: Meine Arbeit muss bezahlt werden, aber von anderen nehme ich mir alles: Punkt! Hier kann einfach etwas nicht stimmen!

Abschließend muss es endlich eine Urheberrechtsreform geben!

 

 

via
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/popcorn-time-nutzer-erhalten-abmahnungen-vom-anwalt-a-1013930.html
http://www.golem.de/news/streaming-anwaelte-verzeichnen-viele-abmahnung-zu-popcorn-time-1501-111793.html

“Office ist da, wo die Nutzer sind.” – Interview mit Thorsten Hübschen

Heute veröffentlicht WindowsUnited ein Interview mit Thorsten Hübschen. Er ist seit Anfang 2014 Business Group Lead bei der Microsoft Office Division und leitet das deutsche Office Geschäft.

Das gesamte Interview findet ihr hier:
http://windowsunited.de/2015/02/10/office-ist-da-die-nutzer-sind-interview-mit-thorsten-huebschen-leiter-des-office-geschaefts-bei-microsoft-Deutschland/

Windows 365 – Die Zukunft?

Windows365

Wir haben vor einiger Zeit schon darüber gesprochen und das Thema Windows365 kam auch bei der Office 365 Konferenz zu Beginn des Januar 2015 auf. Nun scheint es vielleicht schon mit Windows 10 zu kommen.

Windows365 als Paket, vielleicht in dieser Variante:
Windows365 & Office365

Arbeiten, Leben, Privat oder Beruflich alles in einem Abo und alles unkompliziert und schnell. Keine Sorgen mehr über Updates, Upgrades oder Softwarewartung.

Um diesen Gerüchten etwas Futter zu geben fand ich heute im europäischen Marken- und Patentamt einen Eintrag, der zeigt, dass Windows365 als Marke von Microsoft Corp. eingetragen wurde. Inhalt sind sowohl Kommunikationsdienste, wie auch Computer Software, Betriebssysteme, Netzwerkdienste, Onlinespeicher, Training & Entertainment, IT Security, Protection, SaaS Services und vieles mehr.

Die Marke Windows365 wurde am 30.07.2014 eingetragen!

Hier findet ihr die Excel mit den heutigen Informationen: LINK ZUR DATEI

Ich habe mir daraufhin mal die Patentanmeldungen von Microsoft beim europäischen Patentamt angesehen. Interessante Anmeldungen:

Microsoft kommt so auf 10045 Patentanmeldungen in der EU. Filtert man dies alleine auf 2014 und 2015 findet man interessante Patente, die ebenfalls viel über die Zukunft aussagen, dies aber zu einem anderen Zeitpunkt.

Natürlich kann man auch beim Deutschen Markten- & Patentamt nachschauen. Hierbei erhält man unter Marken alleine 249 Treffer. Zum Beispiel findet man die gelöschte Marke Skydrive, aber man findet auch:

  • GROOVE – Markennummer: 001376417 – Wortmarke Link  (bekannt: OneDrive)
    Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen:
    Klasse(n) Nizza 09: Computerhardware und -software; Kommunikationsgeräte; Ton- und Videogeräte; elektronische Publikationen; Computersoftware zur Erleichterung und Koordinierung von asynchroner interpersoneller Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Softwareprogrammen von Drittanbietern, Computerservern/-prozessoren und Benutzern, die gemeinsam auf Informationen zugreifen; Hardware mit einem Mikroprozessor oder Mikrocontroller, die durch Software oder Firmware gesteuert wird, nämlich Server, Personalcomputer, Modems, Scanner, Daten-/Audio-/Videospeichermedien, Palmtop-Computer/Kommunikationsgeräte/Organisationshilfen, Router, Personenrufgeräte, Set-Top-Boxen (Zusatzgeräte für digitales Fernsehen), Telephone, Tastaturen, Tonabspielgeräte und Videoabspielgeräte; elektronische Veröffentlichungen mit Inhalten zu den Gebieten Computersoftware zur Erleichterung und Koordinierung von asynchroner interpersoneller Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Softwareprogrammen von Drittanbietern, Computerservern/-prozessoren und Benutzern, die gemeinsam auf Informationen zugreifen, netzgestützte Computeranwendungen, Spitzentechnologie, Kommunikation und gemeinsame Nutzung von Informationen durch mehrere Softwareprogramme, Benutzer und Computerserver/-prozessoren, Speicher- und Abrufverfahren in bezug auf Daten/Software und elektronische Informationsdienste.
    Klasse(n) Nizza 16: Veröffentlichungen.
    Klasse(n) Nizza 38: Kommunikationsdienste; Bereitstellung von Telekommunikationsanbindungen an ein globales Computernetz; Speicherung und Übertragung von Daten und Software; Ermöglichung des Mehrfachnutzer-Zugriffs auf ein globales Computerinformationsnetz zur Übertragung und Verbreitung einer breiten Palette von Informationen.
    Klasse(n) Nizza 41: Ausbildung in bezug auf Computer, Computersoftware und Kommunikation; Ausbildung in bezug auf die Nutzung und Bedienung von Computersoftware zur Erleichterung und Koordinierung von asynchroner interpersoneller Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Softwareprogrammen von Drittanbietern, Computerservern/-prozessoren und Benutzern, die gemeinsam auf Informationen zugreifen, sowie von Hardware mit einem Mikroprozessor oder Mikrocontroller, die durch Software oder Firmware gesteuert wird; Ausbildung auf dem Gebiet der Entwicklung, Anwendung, Nutzung und des Vertriebs von Software zur Erleichterung und Koordinierung von asynchroner interpersoneller Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Softwareprogrammen von Drittanbietern, Computerservern/-prozessoren und Benutzern, die gemeinsam auf Informationen zugreifen.
    Klasse(n) Nizza 42: Computerdienstleistungen, Dienstleistungen in bezug auf Computerprogramme und Computersoftware; Entwicklung und kundenspezifische Anpassung von Computerprogrammen für Dritte sowie Unterstützung, nämlich Pflege von Software, Helpdesk-Dienste und Bereitstellung von Computer- und Benutzerverzeichnislisten, Beratung, Unterbreitung von Vorschlägen und Bereitstellung von elektronischen Datenbanken auf dem Gebiet der Entwicklung, Anwendung, Nutzung und des Vertriebs von Software zur Erleichterung und Koordinierung von asynchroner interpersoneller Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Softwareprogrammen von Drittanbietern, Computerservern/-prozessoren und Benutzern, die gemeinsam auf Informationen zugreifen, Computerberatung auf den Gebieten Software, Netze, Informationssysteme, Hardware und Spitzentechnologie, Dokumentation und Entwicklung auf den Gebieten Software, Netze, Informationssysteme, Hardware und Spitzentechnologie, Softwareentwicklung; Wartung und kundenspezifische Anpassung, Bereitstellung von Speichermöglichkeiten, nämlich einer Datenbank mit Benutzernachrichten für Dritte.

 

  •  Windows . Markennummer: 001691963 – Wortmarke –LINK
    Waren- und Dienstleistungen:
    Klasse(n) Nizza 35: Versandhandel auf den Gebieten Computersoftware und Veröffentlichungen in Bezug auf Computerhardware und -software; Online-Einzelhandelsdienstleistungen auf den Gebieten Computerhardware, Computersoftware und Veröffentlichungen in Bezug auf Computerhardware und -software; Organisation und Durchführung von Handelsmessen in Bezug auf Computer, Computersoftware und Waren im Zusammenhang mit Computersoftware; computergestützte Such- und Abfragedienste.
    Klasse(n) Nizza 41: Bereitstellung von Informationen auf den Gebieten Unterhaltung, Musik und interaktive Spiele über Computernetze und weltweite Kommunikationsnetze; Erziehung, nämlich Bereitstellung von Online-Lernprogrammen auf dem Gebiet Computer und Computersoftware; Computerdienstleistungen, nämlich Bereitstellung eines Online-Magazins auf dem Gebiet Computer und Computersoftware.
    Klasse(n) Nizza 42: Computerdienstleistungen, nämlich Bereitstellung von technischer Unterstützung, Information und Beratung in Bezug auf Computerhardware, alles bereitgestellt über Computernetze und weltweite Kommunikationsnetze; Computerdienstleistungen, nämlich Bereitstellung von technischer Unterstützung, Information und Beratung in Bezug auf Computerhardware, Computersoftware und Computerbetriebssysteme, alles bereitgestellt über Computernetze und weltweite Kommunikationsnetze; Softwareprüfung; Computerdienstleistungen, nämlich Bereitstellung von Softwareaktualisierungen über Computernetze und weltweite Kommunikationsnetze; Lizenzvergabedienste.
  • Microsoft Office – Wortmarke – LINK
  • Office 365 – Wortmarkte – LINK
    Waren- und Dienstleistungensverzeichnis:
    Klasse(n) Nizza 09: Computerprogramme;Computersoftware und Computerprogramme für Datenbankverwaltung, elektronische Tabellenkalkulation, Entwurf, Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Dokumenten, Aufzeichnung von Notizen, elektronische Nachrichtenübermittlung (E-Mail), Terminplanung, Kontaktverwaltung, Präsentationsgrafiken, Desktop-Publishing, Dokumentenverwaltung, Textverarbeitung, Instant-Messaging, Internettelefonie (VoIP), Durchführung von Videokonferenzen, Audiokonferenzen, gemeinsame Nutzung von Anwendungen, gemeinsame Nutzung von Computerarbeitsplätzen, Übertragung von Dateien, Erfassung und Bereitstellung von Benutzerpräsenzinformationen und Telefonie, Computernetzsicherheit, Virenschutz sowie Erkennung und Verhinderung von unbefugtem Zugriff.
    Klasse(n) Nizza 42: Computer-Dienstleistungen;Computerdienstleistungen, nämlich Online-Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software für Datenbankverwaltung, elektronische Tabellenkalkulation, Entwurf, Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Dokumenten, Aufzeichnung von Notizen, elektronische Nachrichtenübermittlung (E-Mail), Terminplanung, Kontaktverwaltung, Präsentationsgrafiken, Desktop-Publishing, Dokumentenverwaltung, Textverarbeitung, Instant-Messaging, Internettelefonie (VoIP), Durchführung von Videokonferenzen, Audiokonferenzen, gemeinsame Nutzung von Anwendungen, gemeinsame Nutzung von Computerarbeitsplätzen, Übertragung von Dateien, Erfassung und Bereitstellung von Benutzerpräsenzinformationen und Telefonie, Computernetzsicherheit, Virenschutz sowie Erkennung und Verhinderung von unbefugtem Zugriff.
  •  OneDrive – Wortmarke – LINK

 

 

Microsoft Azure Gaming Veranstaltung – Game auf!

AzureGamingWie hieß es nochmal, Gück auf und bei Gamern gut Schuss? Game auf? Naja ich werde mir die Erklärung schon holen und noch viel mehr. Ich habe heute exklusiv erfahren, dass Microsoft zum Thema Microsoft Azure und Gaming nun auch eigene Veranstaltungen plant. Dies freut mich natürlich sehr, denn ihr habt bestimmt mitbekommen, dass ich mich in letzter Zeit dank einiger Teilnehmer meiner Kurse mit diesem Thema mehr beschäftigt habe.

Das schöne an diesen Events ist es, dass es sich um um gratis Events mit Mittagessen und vielen Live Demos zu Azure & Gaming handelt!

Veranstaltungen gibt es erst einmal zwei:

TechCamp: Cloud for Gaming München
19. Februar 2015 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Wo?: WERK 1 (Raum Eventspace, Grafinger Str. 6, 81671 München)
Produkte: Microsoft Azure, Visual Studio

Ablauf:

Uhrzeit Thema
08.30 – 09.00 Registrierung und Begrüßungskaffee
09.00 – 10.00 Mobile Services: Leaderboards, Notifications, Game Services
10.00 – 11.00 Azure & Frameworks / Engine compatibility
11.00 – 11.15 Pause
11.15 – 12.15 Azure Websites & erfolgreiche Game samples
12.15 – 13.00 Mittagessen
13.00 – 14.00 Couch Session – Talk Runde mit allen Speakern
14.00 – 14.30 Visual Studio Online
14.30 – 15.30 Azure Virtual Machines
15.30 – 16.00 Azure Netzwerke
16.00 – 16.15 Pause
16.15 – 17.15 Scale via clone vs. Scale out of the box
17.15 – 18.00 Abschluss

Anmeldung:
https://msevents.microsoft.com/CUI/EventDetail.aspx?EventID=1032613479&Culture=de-DE&community=0

Veranstaltung 2: Cloud for Gaming Berlin
26. Februar 2015 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Wo?: SUPERMARKT (Raum Workshop Space, Brunnenstraße 64, 13355 Berlin)
Produkte: Microsoft Azure, Visual Studio

Ablaufplan:

Uhrzeit Thema
08.30 – 09.00 Registrierung und Begrüßungskaffee
09.00 – 10.00 Mobile Services: Leaderboards, Notifications, Game Services
10.00 – 11.00 Azure & Frameworks / Engine compatibility
11.00 – 11.15 Pause
11.15 – 12.15 Azure Websites & erfolgreiche Game samples
12.15 – 13.00 Mittagessen
13.00 – 14.00 Couch Session – Talk Runde mit allen Speakern
14.00 – 14.30 Visual Studio Online
14.30 – 15.30 Azure Virtual Machines
15.30 – 16.00 Azure Netzwerke
16.00 – 16.15 Pause
16.15 – 17.15 Scale via clone vs. Scale out of the box
17.15 – 18.00 Abschluss

 

Anmeldung hier:

https://msevents.microsoft.com/CUI/EventDetail.aspx?EventID=1032613488&Culture=de-DE&community=0