Die Landesdatenschutz aus Hamburg hat nun Datenübermittlungen in die USA geprüft und allen Unternehmen, die nicht rechtzeitig auf die Standardvertragsklauseln umgestellt haben, ein Bußgeld verhängt. Die betroffenen Unternehmen haben unrechtmäßig Daten ohne Rechtsgrundlage in die USA übermittelt und haben erst nach Einleitung des Bußgeldverfahrens auf Standardvertragsklauseln umgestellt.
Mittlerweile sind drei Bußgeldbescheide wegen unzulässiger Datenübermittlung rechtskräftig geworden, teilten heute die Landesdatenschützer in Hamburg in ihrer Pressemitteilung mit.
Es wurden zwar keine genauen Bußgelder genannt und diese waren im Hinblick auf die Umstellung geringer gewesen, jedoch warnt der Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Casper:
„Dass die Unternehmen schließlich doch noch eine rechtliche Grundlage für die Übermittlung geschaffen haben, war bei der Bemessung der Bußgelder positiv zu berücksichtigen. Für künftig festgestellte Verstöße wird sicherlich ein schärferer Maßstab anzulegen sein.“ (fett durch den Autor)