Seit einige Zeit gibt es nun den dem ISO Standard 27001 auch den neuen Standard ISO 27018!
ISO 27018
IT und Recht, Cloud und mehr
Seit einige Zeit gibt es nun den dem ISO Standard 27001 auch den neuen Standard ISO 27018!
Im vergangenen Jahr können wir uns noch gut an die ersten Sendungen Quizduell in der ARD erinnern. Es lief einfach nicht und später wurde vermutet, dass sogar Hacker das System der Sendung angegriffen hätten.
Nun platzt Microsoft Deutschland heute mit einer Pressemeldung raus:
s.h. Pressemitteilung: http://www.microsoft.com/de-de/news/pressemitteilung.aspx?id=535292
Die Entwicklerfirma heißt APPsFactory und kommt aus Leipzig. Die Second Screen App für die ARD verwendt Microsoft Azure als Backend. Damit dient Azure und die App als Schnittstelle zwischen den Spielen und dem Studio in Hamburg.
Konkret werden die Fragen über Azure an die Spieler verteilt, aggregiert und analysiert, so die Pressemitteilung. Ebenfalls heißt es, dass bereits deutlich mehr als 100.000 Zugriffe gleichzeitg stattgefunden haben und die Anwendung über Azure reibungslos lief.
Einen kleinen Fehler gibt es noch:
“Die neue App zum „Quizduell im Ersten” steht in den Stores für iOS und Android gratis zum Download bereit.”
und gefunden? Ja es gibt keine Windowsphone App! Also liebe Microsoft ran an die Tasten und her mit der Windows Phone App!
Passend zum Safer Internet Day veröffentlicht Google einen Security Checkup für dessen Google Account. Zu Testzwecken habe ich den Checkup natürlich auch einmal gemacht:
1. Informationen zur Wiederherstellung
In diesem Feld konnte ich meine alternative E-Mail wie auch meine Telefonnummer prüfen. Ich entfernte weiterhin eine Sicherheitsfrage, die ich leider nicht neu erstellen oder ändern konnte. Hier ist es sinnvoll Optionen anzubieten.
2. Letzte Aktivitäten prüfen
An dieser Stelle prüft man seine letzten Aktivitäten. Also wie oft man eingeloggt war und wann man das letzte Mal eingeloggt wurde.
3.Zugriff für weniger sichere Apps deaktivieren
Hier kann eingestellt werden, von welchen Apps der Zugriff nicht erlaubt ist.
https://support.google.com/accounts/answer/6010255
4. Kontoberechtigung prüfen
Welche Apps, Geräte oder Anwendungen haben Zugriff auf das Konto und auf was.
Hier erhaltet ihr eine Zusammenfassung der Einstellungen und der Kontoinformationen. Im Anschluss bekommt ihr das folgende Bild:
Zusammengefasst
Betrachtet man diese Checkliste in Bezug auf Datenschutz, Security und Datensicherheit ist es mehr Schein als Sein. Das man hierfür mit 2 GB zusätzlichen Speicherplatz belohnt wird, um noch mehr persönliche Daten zur Analyse hochzuladen scheint paradox.
Diese Funktion ist alleine für einen komplett unwissenden User interessant, erfüllt aber auch nicht die Anforderungen an Datenschutzeinstellungen, Security oder Datensicherheit mit Verschlüsselung etc., die man sonst gewohnt ist.
Google hat hier schnell und ohne Plan etwas aufgesetzt, ohne eine konkretes Konzept oder ohne sich wirklich Gedanken zu machen. Schade Google!
via + Bildquellen von folgender Webseite:
http://googledrive.blogspot.com.au/2015/02/safer-internet-day-2015.html
Moodle ist eine Lernplattform auf Basis eines Softwarepaketes um auf einem lokalen Server zum Beispiel im Schulnetz oder auch aus dem Internet auf diesem Server Lernprogramme zu starten. Moodle basiert auf PHP mit einer MySQL (SQL) Datenbank. Es läuft sowohl auf MAC wie auch auf Windows oder Linux Servern. Die Idee hinter Moodle ist es intuitive zu lernen, sich mit neuen Dingen zu beschäftigen und so auch zu neuen Einsichten zu kommen und neue Gedanken zu entwickeln, so die Webseite.
Moodle gehört nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zu einer der meistgenutzten online Lernplattformen in Schulen und Universitäten. So nutzen Schulen die Plattform als reinen Datenspeicher für ihre Kurse und Klassen oder schöpfen die Möglichkeiten von Moodle aus und bauen interaktive Lernübungen, interaktive Kurse oder bauen direkt eine gesamte online Lernumgebung auf.
Eine neue Welle von Abmahnungen hatte Deutschland im Januar 2015 erreicht. Da in meinem Bekanntenkreis niemand betroffen war nun erst heute mal eine kleine Aufarbeitung der Thematik.
Gefordert werden 815 Euro und eine strafbewerte Unterlassenserklärung. Laut diverser Quellen ist die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Abmahnungen verantwortlich.
Jetzt wissen und kennen wir die Diskussion rund um das Streaming und die mögliche Strafbarkeit mit der Frage der unrechtmäßigen Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken. Ich hatte auf meinem Blog bereits mehrfach davon berichtet und auch auf die Hinweise der Bundesregierung, sowie des Bundesjustizministeriums hingewiesen. Man ist aktuell fast einheitlich der Meinung, dass keine Vervielfältigung beim Streaming im Sinne des § 16 UrhG vorliegt. Eine Vervielfältigungs- (§ 16 UrhG), ein Verbreitungs- (§17 UrhG) und Veröffentlichungsrecht (§12 UrhG) liegt grob lediglich beim Urheber oder eben bei Lizenznehmern.
Somit würde beim Streaming nach § 44a UrhG nur eine vorübergehende Vervielfältigung vorliegen, die aus technischen Gründen notwendig ist. Das reine Betrachten eines Streams in einem Webbrowser ist für den Nutzer somit aktuell nicht strafbar. Endgültig geklärt ist diese Rechtsmeinung jedoch nicht.
Aktuell im vorliegenden Fall geht es nun darum, dass bei der Nutzung von Popcorn Time zwar ebenfalls ein Stream von einem User betrachtet wird, aber um diesen zu sehen muss eine Clientsoftware auf dem eigenen Rechner installiert werden. Man betrachtet den Stream also nicht im Browser, der die Daten cached. Der Client geht nach dem Prinzip eines Torrent-Netzwerkes vor. Dies bedeutet, dass die Daten sowohl gedownloaded als auch zur Verbreitung angeboten werden. Im Rahmen von Torrent Netzwerken ist die Rechtsprechung größtenteils eindeutig: strafbar!
Weiterhin darf die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig sein. Dies war meiner Meinung nach schon bei Kino.to gegeben, aber hier bei Popcorn sollte dies erst recht gelten. Ein objektiver Dritter, der als klassischer Verbraucher gekennzeichnet ist, sollte auch ohne großes IT Kenntnisse erkennen können, dass ein Kinofilm nicht kostenlos im Internet verfügbar ist, wenn dieser aktuell im Kino läuft. Vor allem wenn dieser chinesische Untertitel hat, aber dies wird aus meiner Sicht von vielen Nutzern in Kauf genommen.
Zusammengefasst:
Alle abgemahnten Popcorn User sollten sich an ihren Anwalt ihres Vertrauens wenden. Es wird zu klären sein, ob der Client auf Basis eines Torrents für die Vervielfältigung und Verbreitung genügt oder ob die Gerichte auf § 44a UrhG abstellen. Meiner Auffassung wird es zur Strafbarkeit kommen.
Es stehen zwei gegensätzliche Auffassungen gegenüber:
Einmal die der Urheber, die mit ihren Werken Geld verdienen wollen und die sich so selber finanzieren. Sie meinen, dass nur so ein Fortschritt möglich ist, wenn die Entwicklung und Erstellung eine Gegenfinanzierung hat.
Auf der anderen Seite stehen die Personen, die der Meinung sind, dass alle Inhalte und Werke frei verfügbar sein sollen. Genau diese Allverfügbarkeit ohne jegliche Einschränkungen führe nur zu Innovation. Ein Mixing von Werken oder auch eine Weiterentwicklung dürfte nicht verhindert werden. Gegenfinanziert soll dies zum Beispiel durch Crowdfunding, einer allgemeinen Abgabe in der Art eine Steuer oder durch Fianzierungsmodelle, die das Customising entlohnen.
Leider gibt es noch die Dritte Gruppe: Geiz ist geil! Alles kostenlos und nur für mich! Diese Gruppe hat sich in den letzten Jahren leider stark erweitert. iPhones werden per jailbreak nutzbar gemacht, Android und Torrentnetzwerke für den kostenlosen Download erfreuen sich großer Freude und Office kaufen?, ne das Cracke ich mit schon seit Jahren. Diese Gruppe beruft sich immer auf die zweite Meinung, aber würde auch keine Gegenfinanzierung hinnehmen. Diskutiert man mit dieser Gruppe heißt es: Meine Arbeit muss bezahlt werden, aber von anderen nehme ich mir alles: Punkt! Hier kann einfach etwas nicht stimmen!
Abschließend muss es endlich eine Urheberrechtsreform geben!
via
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/popcorn-time-nutzer-erhalten-abmahnungen-vom-anwalt-a-1013930.html
http://www.golem.de/news/streaming-anwaelte-verzeichnen-viele-abmahnung-zu-popcorn-time-1501-111793.html
Heute veröffentlicht WindowsUnited ein Interview mit Thorsten Hübschen. Er ist seit Anfang 2014 Business Group Lead bei der Microsoft Office Division und leitet das deutsche Office Geschäft.
Das gesamte Interview findet ihr hier:
http://windowsunited.de/2015/02/10/office-ist-da-die-nutzer-sind-interview-mit-thorsten-huebschen-leiter-des-office-geschaefts-bei-microsoft-Deutschland/
Heute ist der Safer-Internet-Day. Ein Aktionstag für ein sicheres Internet. Die Datenschutz Expertin bei der EU Kommission hat dazu passend ein Interview gegeben:
https://www.youtube.com/watch?v=jBA03zrUlAM
Auch viele andere stellen Informationen ein:
SPD Fraktion:
Interview mit Lars Klingenbeil bei WDR 5
Wir haben vor einiger Zeit schon darüber gesprochen und das Thema Windows365 kam auch bei der Office 365 Konferenz zu Beginn des Januar 2015 auf. Nun scheint es vielleicht schon mit Windows 10 zu kommen.
Windows365 als Paket, vielleicht in dieser Variante:
Windows365 & Office365
Arbeiten, Leben, Privat oder Beruflich alles in einem Abo und alles unkompliziert und schnell. Keine Sorgen mehr über Updates, Upgrades oder Softwarewartung.
Um diesen Gerüchten etwas Futter zu geben fand ich heute im europäischen Marken- und Patentamt einen Eintrag, der zeigt, dass Windows365 als Marke von Microsoft Corp. eingetragen wurde. Inhalt sind sowohl Kommunikationsdienste, wie auch Computer Software, Betriebssysteme, Netzwerkdienste, Onlinespeicher, Training & Entertainment, IT Security, Protection, SaaS Services und vieles mehr.
Die Marke Windows365 wurde am 30.07.2014 eingetragen!
Hier findet ihr die Excel mit den heutigen Informationen: LINK ZUR DATEI
Ich habe mir daraufhin mal die Patentanmeldungen von Microsoft beim europäischen Patentamt angesehen. Interessante Anmeldungen:
Microsoft kommt so auf 10045 Patentanmeldungen in der EU. Filtert man dies alleine auf 2014 und 2015 findet man interessante Patente, die ebenfalls viel über die Zukunft aussagen, dies aber zu einem anderen Zeitpunkt.
Natürlich kann man auch beim Deutschen Markten- & Patentamt nachschauen. Hierbei erhält man unter Marken alleine 249 Treffer. Zum Beispiel findet man die gelöschte Marke Skydrive, aber man findet auch:
Wie hieß es nochmal, Gück auf und bei Gamern gut Schuss? Game auf? Naja ich werde mir die Erklärung schon holen und noch viel mehr. Ich habe heute exklusiv erfahren, dass Microsoft zum Thema Microsoft Azure und Gaming nun auch eigene Veranstaltungen plant. Dies freut mich natürlich sehr, denn ihr habt bestimmt mitbekommen, dass ich mich in letzter Zeit dank einiger Teilnehmer meiner Kurse mit diesem Thema mehr beschäftigt habe.
Das schöne an diesen Events ist es, dass es sich um um gratis Events mit Mittagessen und vielen Live Demos zu Azure & Gaming handelt!
Veranstaltungen gibt es erst einmal zwei:
TechCamp: Cloud for Gaming München
19. Februar 2015 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Wo?: WERK 1 (Raum Eventspace, Grafinger Str. 6, 81671 München)
Produkte: Microsoft Azure, Visual Studio
Ablauf:
Anmeldung:
https://msevents.microsoft.com/CUI/EventDetail.aspx?EventID=1032613479&Culture=de-DE&community=0
Veranstaltung 2: Cloud for Gaming Berlin
26. Februar 2015 von 9:00 bis 17:30 Uhr
Wo?: SUPERMARKT (Raum Workshop Space, Brunnenstraße 64, 13355 Berlin)
Produkte: Microsoft Azure, Visual Studio
Ablaufplan:
Anmeldung hier:
https://msevents.microsoft.com/CUI/EventDetail.aspx?EventID=1032613488&Culture=de-DE&community=0
Seit heute sind die folgenden Office Apps im Beta App Store der Technical Preview von Windows 10 in der Build 9926 verfügbar:
WORD https://t.co/Qz0VhRl1Kv
EXCEL https://t.co/NmqWn6lvVo
POWERPOINT https://t.co/T9o1wc4wNj
Bei den Apps handelt es sich um Universal Apps. In den nächsten Tagen werden diese wahrscheinlich auch in der WindowsPhone 10 Preview verfügbar sein. Dies behebt Office nun in eine neue Ebene der mobilen Arbeit.
Der Umfang der Funktionen ähnelt der der WebApps.
Die Apps sind kostenlos verfügbar!
Ebenfalls verfügbar auch: PowerBi
Quelle:
http://blogs.office.com/2015/02/04/next-chapter-office-windows/