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[Buchtipp] Internetrecht – Härting

Internetrecht
+ Verbraucherrechtsnovelle
Autor: Prof. Dr. Niko Härting
Preis: 84,80 Euro
Seiten:882
Verlag: Dr.OttoSchmidt/Köln

Anforderungen:
Das Internetrecht ist in den aktuellen Zeiten eine Thematik, welche sich rasend schnell entwickelt. Oft ist ein Buch schon veraltet, wenn dieses erscheint. Ebenso ist das Internetrecht eher ein Case Law im Unterschied zu klassischen Rechtsgebieten wie dem Sachenrecht, wo bereits alle Rechtsfragen zu 98% geklärt sind.

Zunächst bin ich froh, dass der Otto Schmidt Verlag mir das neue Buch direkt nach der Veröffentlichung zugesendet hat. Zunächst einmal ein Dankeschön!

Herr Prof. Dr. Härting ist Rechtsanwalt in Berlin und beschäftigt sich schon sehr lange mit dem Internetrecht. So freut es nicht nur mich, dass er nun nach seiner letzten Auflage vor drei Jahren eine neue komplett überarbeitete Auflage geschaffen hat.

Wie er auch gut in dem Vorwort schreibt bindet er gerade die für das Internetrecht immer wichtiger werdenen Entscheidungen zum Internetrecht ein und nutzt den Kommissonsentwurf zur europäischen Datenschutzreform und diese Akspekte einzuarbeiten. Das wir aktuell nun eine 721seitigen Abschluss der Reform vorliegen haben, ist wieder der Wahl des Medium des Buches geschultet. Weiterhin erweiterte der Autor sein Fachbuch um einige Kapitel, zum Beispiel zum Thema Online-Games.

Im Grunde würde ich vorschlagen, dass sich die fünf bis sieben wirklich guten Internetrechtler in Deutschland zusammen tun und einen aktuelles Buch/Wiki veröffentlichen und eine Abogebühr verlangen. Sehr gut, wäre es natütlich diese Informationen zum Beispiel als Modul in Office 365 anzubieten und so bestehende Vertriebswege zu nutzen.

Formal:
Das Fachbuch besitzt 11 Kapitel, ein Abkürzungsverzeichnis eine Rechtsprechungsübersicht, ein Literaturverzeichnis und ein Stichwortverzeichnis. Auf insgesamt 644 Seiten beschäftigt sich der Autor mit dem Internetrecht und dessen vielfältigen Verknüpfungen in das nationale und internationale Recht.

Bei der ersten Betrachtung fällt dem Leser sehr positive auf, dass es vor jedem Kapitel eine kleine Inhaltsübersicht mit Angaben der Seitenzahlen gibt. Ebenso sind die Absätze nummeriert und es finden sich bis zu 10 Fußnoten (Stichproben) am jeweiligen Seitenende.

Weiterhin finden sich in den Texten fett hervorgehobene Begriffe und Paragraphen wie “unzulässiger Eingriff”, “Blogger”, “Big-Brother-Situation”, “§ 88 TKG”, “Art 10GG”, die dieses Werk nicht nur als klassisches Fachbuch, sondern auch als Nachschlagewerk rein formal erheben. Aus eigener sehr guter Erfahrung konnte ich durch dieses Stilmittel wesentlich schneller die nötige Information finden. Es erleichtert ebenso das Quer-Lesen, wie auch das noch schnellere Erfassen der wichtigen Informationen.

Wenn man etwas in diesem aktuellen Werk blättert und liest kommt man entsprechend auch immer wieder zu Übersichten. Diese Übersichten beinhalten die wichtigen Prüfungspunkte und Merkmale des jeweilg angesprochenen Paragraphen.

Inhaltlich:
Betrachtet man nun neben der äußerlich formalen Struktur aus Fußnoten, Absätzen und Verzeichnissen ein mal den Inhalt, fällt dem Leser auf, dass das Buch sich leicht lesen läßt. Die Sätze sind lesefreundlich verfasst, auch wenn sich immer mal wieder Einschübe und Schachtessätze finden lassen. Jedoch kam es bei mir nicht vor, dass ich öfter Sätze ein zweites oder drittes Mal lesen musste. 
Nach einer größeren Stichprobe sind die Informationen valide und eligible. Auch die Probe der Fußnoten führte nur zu positiven Ergebnissen.

Zusammenfassung:
Das neue und ausführliche Fachbuch ist nicht nur ein Buch begleitend zu einer Vorlesung oder als Nachschlagewerk zu einer Fachanwaltsausbildung, sondern gehört auf den Schreibtisch eines jeden guten IT Rechtler.

Webseite des Autors:
http://www.haerting.de/de/publikation/internetrecht-5-auflage

 

Neue Scripte zum Internetrecht & IT-Recht kostenlos zum Download

Seit ca. 6 Tagen sind neue Scripte kostenlos zum Download verfügbar. Prof. Dr. Hoeren vom IT Rechtslehrstuhl an der Universität Münster stellt diese zur Verfügung:

Skript Internetrecht April 2014:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skript-Internetrecht-April-2014.pdf

Skript IT-Recht April 2014:
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/itm/wp-content/uploads/Skriptum-IT-Vertragsrecht2.pdf

[OLG Düsseldorf] Informationspflicht in Facebook

OLG Düsseldorf
13. August 2013
I 20 U 75/13
Urteil
Vorinstanz: Landgericht Mönchengladbach

Normen: §§ 3 Nr. 1, 8 Abs. 1, 4 Nr.11 UWG; § 5 TMG
Rechtsgebiet: IT- und Medienrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht

Zusammenfassung:

Der Betreiber einer Facebook-Seite kommt seinen Informationspflichten nach § 5 TMG nicht ausreichend nach, wenn er das Impressum lediglich unter dem Button “Info” verlinkt.

(Im Falle der Zuwiderhandlung wird dem Antragsgegener die Verhängung eines Ordungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, bzw. eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall bis zu insgesamt zwei Jahren angedroht.)

Sachlage:
Im vorliegenden Verfahren vor dem OLD Düsseldorf, welches bereits im zweiten Rechtszug war, stritten zwei Schlüsseldienstbetreiber gegeneinander. Beide Unternehmer bieten Leistungen im Rahmen Ihrer Unternehmen auch im Internet an und auch bei Facebook. Der Beklagte führte eine Facebook-Seite ohne Impressum, sondern bot unter dem Punkt “Info” einen Link zu seiner Webseite an. Diese Webseite enthielt ein Impressum und schloss die Haftung für andere Webseiten ausdrücklich aus.

Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verpflichten, es zu unterlassen im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Unternehmensauftritte oder Unternehmensprofile im Internet auf so genannten Social Media Plattformen oder Werbeportalen wie Facebook und anderen, auf denen Internetauftritte unter exklusiven Unterseiten veröffentlicht werden können, zu unterhalten oder unterhalten zu lassen und hierbei die nach § 5 TMG erforderlichen Angaben (Vorname, Name, Ort, Postleizahl, Straße und zutreffender Hausnummer) nicht leicht erkennbar und/oder unmittelbar erreichbar zu Verfügung zu stellen.

Der Beklagte ist der Meinung, dass ein Link unter dem Punkt “Info” ausreicht.

Das OLG entscheidet, dass ein Link unter dem Punkt “Info” nicht ausreicht und verurteilt den Beklagten.

 

Quelle:
http://openjur.de/u/657350.html

Gestaltung und Management von IT-Verträgen – Rezension

Rezensionen

Gestaltung und Management von IT-Verträgen

 

Gestaltung und Management von IT-Verträgen
Eine Anleitung für Praktiker
Meinhard Erben, Wolf G.H. Günther
2. Auflage, 2013 269 Seiten
Springer, 978-3-8349-2909-9
39, 99 €

 

Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich nicht um ein klassisches Lehrbuch, welches wir Studierende aus der täglichen Vorlesung kennen. Bei dem Buch handelt es sich, wie der Untertitel schon anmerkt, um eine Anleitung für Praktiker.
Als Praktiker möge ich auf der einen Seite den Studierenden der Rechtswissenschaften meinen, der mit dem Thema beginnt oder pflichtmäßig in seinem Schwerpunkt dieses Thema als Randgebiet hat. Auf der anderen Seite ist dieses Werk eine Möglichkeit für den ITler im Unternehmen oder Assistenten der Geschäftsleitung unkompliziert einen guten Einstieg in die Thematik zu bekommen. Warum diese Einschätzung zutreffend ist, möchte ich in den nächsten Zeilen weiter ausführen.

Der formale Aufbau des Buches ist logisch und strukturiert. So wurde, wie üblich, bei den Grundlagen für Verträge begonnen und Endet bei dem Management von Verträgen: Probleme und Gegenmaßnahmen. Zusammenfassend also der juristische Weg vom Allgemeinen zum Speziellen.

Dieser Aufbau wird ergänzt durch unzählige Beispiele, die die Autoren nach jedem gedanklichen Abschnitt einbauen, um dem Praktiker an Hand der Realität einfach und kurz die Problematik und die Lösung zu veranschaulichen.

Schaut sich der Leser nun die einzelnen Inhalte der 9 Kapitel an, so stellt der rechtskundige Leser fest, dass die Autoren in diesem Werk sehr kleinschrittig vorgehen. Schon der Studierende im ersten Semester wird sicher Anknüpfungspunkte finden bis hin zum Studierenden im Schwerpunkt Medienrecht, der die ersten Unterpunkte des Kapitels überspringen mag und so nur noch die letzten zwei bis drei Punkte des jeweiligen Kapitels interessant finden wird.

Für den Praktiker auf der anderen Seite wird dieser Aufbau besonders hilfreich sein, da er zwar etwas mehr durcharbeiten muss, aber die gerade in diesem Rechtsgebiet wichtigen Grundlagen nicht vergisst.

Inhalt sich spiegelt sich dieser Aufbau sehr gut wieder. Zunächst werden die Grundlagen gelegt und durch Beispiele untermauert. Besonders fällt auf, dass die Autoren Überschriften gewählt haben, wie „Leben Sie den Vertrag“. Diese doch für ein typisches juristisches Werk unüblichen Überschriften verdeutlichen jedoch sehr gut, dass es neben der objektiven gesetzlichen Meinung auch noch die praktische Handhabe gibt. In der Realität müssen Vertragsparteien auch nach einer Lösung einer aufkommenden Problemstellung mit einander Geschäfte machen. Dazu gehört auch, dass man seine selbst verfassten Verträge eben auch leben soll. Dies bedeutet, dass man diese auch im täglichen Geschäft mit Leben füllt und so seine Vertragsparteien über Verträge informiert und auch Kompromisse schließt.

Zusammenfassend beurteile ich dieses Werk für jeden Praktiker als lesenswert. Angesprochen sollten sich diesbezüglich zum Beispiel Systemhäuser oder auch kleinere Softwareschmieden, die nicht mit einer Großkanzlei zusammenarbeiten, sondern einen Teil ihrer Verträge eben auch selber verfassen und verwalten.

Für einen Studierenden des Faches Rechtswissenschaften wird dieses Buch leider nicht ausreichend sein, gerade wenn er sich Schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet niederlassen will.
Für Studierende in den neuen Master Wirtschaftsrechts oder Medienrechts Studiengängen bildet das Buch hingegen eine gute Grundlage, wenn sich die Studierenden aus der Wirtschaftsinformatik oder der Betriebswirtschaft diesen Aufbaustudiengang erwählen.

Streng genommen ist das Wort „Gestalten“ für den Inhalt in diesem Buch aus juristischer Sicht leicht übertrieben. Die Beispiele sind für einen Juristen schon seit seiner Ausbildung bekannt und auch die für einen Vertragsjuristen wichtigen Tipps & Tricks fehlen leider. Dazu fehlen in diesem Werk sämtliche Fußnoten zu Urteilen und Richtlinien, sowie Gutachten im Rahmen der Besetzung auf internationaler Ebene bis hin zu nationalen Ebene.

Diesbezüglich bieten andere Werke einen wesentlich besseren Zugang, der aber auch durch dieses Buch nicht gewollt ist, wie das Vorwort erläutert. Dennoch wäre es aus meiner Sicht sehr gut, wenn in der kommenden Auflage wenigstens die wichtigsten Fußnoten zur Nachlese direkt am Ende der Seite angezeigt werden. In diesem doch durch das Case Law begründeten schnelllebigen Fachgebiet kommt es auf jedes einzelne Wort eines Sachverhaltes an. Die Waage schlägt so auch schnell in die auch für die Praxis negative Seite aus.

 

Von:
Raphael Köllner

 

 

 

 

 

 

Internetrecht – Wien

 

Rezension

Wien_InternetrechtInternetrecht
Eine praxisorientierte Einführung
Andreas Wien
3. Auflage, 2012 243 Seiten Springer Gabler, 978-3-8349-3564-9
27, 95 €

 

Das Werk Internetrecht von Andreas Wien ist nun in der 4. Auflage erschienen und hat sich zu einem der Standardwerke für die Vorlesung „Internetrecht“ neben IT-Recht aus dem Hause Beck entwickelt.

Aufgebaut ist das Lehrbuch für das Studium der Rechtswissenschaften in 10 Kapitel und einem 11ten Kapitel mit Wiederholungsfragen. Es beginnt mit einer kurzen Einführung auf 18 Seiten, die mit den wesentlichen Begrifflichkeiten, wie auch den relevanten Gesetzen, Verträgen auf internationaler Ebene, europäischer Ebene und nationaler Ebene vorstellt. Dieser Aufbau ist im Grunde kurz und knapp gefasst und reduziert auf das Wesentliche, dies erfreut jeden lernoptimierenden Studierenden.

Weiter setzt der Autor Schwerpunkte in den Kapiteln Streitigkeiten über Domainnamen, Internet-Angebote und Urheberrecht, Werbung im Netz, Verträge im Internet, E-Commerce, Computerkriminalität und Strafrecht, Datenschutz und Verfahrensrechtliches. Von der Struktur her hätte ich persönlich das Kapitel Datenschutz vor die Computerkriminalität gesetzt. Denn gerade der Datenschutz ist leider eine in der Praxis und auch im Studium unterschätze Materie. Ohne eine ordentliche Datenschutzerklärung kann dem Unternehmer empfindliche Strafen und Verfahren das tägliche Geschäft erschweren, besonders in Zeiten in denen der Verbraucher in Deutschland panische Angst vor Datensammlern hat.

Inhaltlich ist das Lehrbuch sehr gut aufgebaut und enthält neben den im Text eingebauten Beispielen auch die entsprechenden Fußnoten und vor allen sehr deutlich hervorgehoben die entsprechenden Paragraphen der behandelten Gesetze. Dieser letzte Punkt fällt besonders positiv auf, da der Studierende so auch ohne die entsprechenden Gesetze immer parat zu haben, das Lehrbuch recht zügig durcharbeiten kann. Der Text ist gut leserlich verfasst.

Leider handelt es sich um ein recht kurzes Lehrbuch, so dass aus meiner Sicht wichtige Stellen wie das Impressum auf einer halben Seite abgehandelt werden. Gerade an diesem auch für die Praxis wieder hochrelevanten Thema hätte ich mir neben zwei Beispielen, dem § 5 TMG in Auszügen eine Darstellung der aktuellen Probleme und Herausforderungen gewünscht. Dies bezieht sich zum Beispiel auf die Möglichkeit aus Applikations (App) heraus auf Webseiten zu verweisen, um sich eine entsprechende Seite in einer App für das Impressum zu ersparen und flexibler auf Änderungen reagieren zu können.

Zusammengefasst ist dieses Lehrbuch eine gute Empfehlung für jeden Studierenden der Rechtswissenschaften für den Bereich Medienrecht mit der entsprechenden Vorlesungen Internetrecht. Die beiden kleineren Auslassungen mit den fehlenden Beispielen im Anhang und den teilweise zu knappen Behandlungen von Themen bietet das Lehrbuch einen sehr guten Überblick über die Themenlage. Im Gegensatz zu anderen praxisorientierten Lehrbüchern ist die Herangehensweise an die Thematik eindeutig vom Studium her zu sehen und damit auch eine Empfehlung mehr für Juristen in der Ausbildung vom Fachanwalt für Informationstechnologie als für reine Praktiker wie Softwareentwickler. Ergänzend zu dem Lehrbuch empfiehlt es sich einen der Kommentare aus dem Themengebiet und ein Werk mit Beispielen für Verträge, Impressen oder Datenschutzerklärungen anzuschaffen.

Ich wünsche allen LeserInnen eine ebenso gute zwei Tage Lesestoff, in denen Ihr gut 80% der Vorlesung mit Hilfe der Wiederholungsfragen einprägen könnt.

 

Raphael Köllner