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[Buchtipp] Internetrecht – Härting

Internetrecht
+ Verbraucherrechtsnovelle
Autor: Prof. Dr. Niko Härting
Preis: 84,80 Euro
Seiten:882
Verlag: Dr.OttoSchmidt/Köln

Anforderungen:
Das Internetrecht ist in den aktuellen Zeiten eine Thematik, welche sich rasend schnell entwickelt. Oft ist ein Buch schon veraltet, wenn dieses erscheint. Ebenso ist das Internetrecht eher ein Case Law im Unterschied zu klassischen Rechtsgebieten wie dem Sachenrecht, wo bereits alle Rechtsfragen zu 98% geklärt sind.

Zunächst bin ich froh, dass der Otto Schmidt Verlag mir das neue Buch direkt nach der Veröffentlichung zugesendet hat. Zunächst einmal ein Dankeschön!

Herr Prof. Dr. Härting ist Rechtsanwalt in Berlin und beschäftigt sich schon sehr lange mit dem Internetrecht. So freut es nicht nur mich, dass er nun nach seiner letzten Auflage vor drei Jahren eine neue komplett überarbeitete Auflage geschaffen hat.

Wie er auch gut in dem Vorwort schreibt bindet er gerade die für das Internetrecht immer wichtiger werdenen Entscheidungen zum Internetrecht ein und nutzt den Kommissonsentwurf zur europäischen Datenschutzreform und diese Akspekte einzuarbeiten. Das wir aktuell nun eine 721seitigen Abschluss der Reform vorliegen haben, ist wieder der Wahl des Medium des Buches geschultet. Weiterhin erweiterte der Autor sein Fachbuch um einige Kapitel, zum Beispiel zum Thema Online-Games.

Im Grunde würde ich vorschlagen, dass sich die fünf bis sieben wirklich guten Internetrechtler in Deutschland zusammen tun und einen aktuelles Buch/Wiki veröffentlichen und eine Abogebühr verlangen. Sehr gut, wäre es natütlich diese Informationen zum Beispiel als Modul in Office 365 anzubieten und so bestehende Vertriebswege zu nutzen.

Formal:
Das Fachbuch besitzt 11 Kapitel, ein Abkürzungsverzeichnis eine Rechtsprechungsübersicht, ein Literaturverzeichnis und ein Stichwortverzeichnis. Auf insgesamt 644 Seiten beschäftigt sich der Autor mit dem Internetrecht und dessen vielfältigen Verknüpfungen in das nationale und internationale Recht.

Bei der ersten Betrachtung fällt dem Leser sehr positive auf, dass es vor jedem Kapitel eine kleine Inhaltsübersicht mit Angaben der Seitenzahlen gibt. Ebenso sind die Absätze nummeriert und es finden sich bis zu 10 Fußnoten (Stichproben) am jeweiligen Seitenende.

Weiterhin finden sich in den Texten fett hervorgehobene Begriffe und Paragraphen wie “unzulässiger Eingriff”, “Blogger”, “Big-Brother-Situation”, “§ 88 TKG”, “Art 10GG”, die dieses Werk nicht nur als klassisches Fachbuch, sondern auch als Nachschlagewerk rein formal erheben. Aus eigener sehr guter Erfahrung konnte ich durch dieses Stilmittel wesentlich schneller die nötige Information finden. Es erleichtert ebenso das Quer-Lesen, wie auch das noch schnellere Erfassen der wichtigen Informationen.

Wenn man etwas in diesem aktuellen Werk blättert und liest kommt man entsprechend auch immer wieder zu Übersichten. Diese Übersichten beinhalten die wichtigen Prüfungspunkte und Merkmale des jeweilg angesprochenen Paragraphen.

Inhaltlich:
Betrachtet man nun neben der äußerlich formalen Struktur aus Fußnoten, Absätzen und Verzeichnissen ein mal den Inhalt, fällt dem Leser auf, dass das Buch sich leicht lesen läßt. Die Sätze sind lesefreundlich verfasst, auch wenn sich immer mal wieder Einschübe und Schachtessätze finden lassen. Jedoch kam es bei mir nicht vor, dass ich öfter Sätze ein zweites oder drittes Mal lesen musste. 
Nach einer größeren Stichprobe sind die Informationen valide und eligible. Auch die Probe der Fußnoten führte nur zu positiven Ergebnissen.

Zusammenfassung:
Das neue und ausführliche Fachbuch ist nicht nur ein Buch begleitend zu einer Vorlesung oder als Nachschlagewerk zu einer Fachanwaltsausbildung, sondern gehört auf den Schreibtisch eines jeden guten IT Rechtler.

Webseite des Autors:
http://www.haerting.de/de/publikation/internetrecht-5-auflage

 

Gestaltung und Management von IT-Verträgen – Rezension

Rezensionen

Gestaltung und Management von IT-Verträgen

 

Gestaltung und Management von IT-Verträgen
Eine Anleitung für Praktiker
Meinhard Erben, Wolf G.H. Günther
2. Auflage, 2013 269 Seiten
Springer, 978-3-8349-2909-9
39, 99 €

 

Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich nicht um ein klassisches Lehrbuch, welches wir Studierende aus der täglichen Vorlesung kennen. Bei dem Buch handelt es sich, wie der Untertitel schon anmerkt, um eine Anleitung für Praktiker.
Als Praktiker möge ich auf der einen Seite den Studierenden der Rechtswissenschaften meinen, der mit dem Thema beginnt oder pflichtmäßig in seinem Schwerpunkt dieses Thema als Randgebiet hat. Auf der anderen Seite ist dieses Werk eine Möglichkeit für den ITler im Unternehmen oder Assistenten der Geschäftsleitung unkompliziert einen guten Einstieg in die Thematik zu bekommen. Warum diese Einschätzung zutreffend ist, möchte ich in den nächsten Zeilen weiter ausführen.

Der formale Aufbau des Buches ist logisch und strukturiert. So wurde, wie üblich, bei den Grundlagen für Verträge begonnen und Endet bei dem Management von Verträgen: Probleme und Gegenmaßnahmen. Zusammenfassend also der juristische Weg vom Allgemeinen zum Speziellen.

Dieser Aufbau wird ergänzt durch unzählige Beispiele, die die Autoren nach jedem gedanklichen Abschnitt einbauen, um dem Praktiker an Hand der Realität einfach und kurz die Problematik und die Lösung zu veranschaulichen.

Schaut sich der Leser nun die einzelnen Inhalte der 9 Kapitel an, so stellt der rechtskundige Leser fest, dass die Autoren in diesem Werk sehr kleinschrittig vorgehen. Schon der Studierende im ersten Semester wird sicher Anknüpfungspunkte finden bis hin zum Studierenden im Schwerpunkt Medienrecht, der die ersten Unterpunkte des Kapitels überspringen mag und so nur noch die letzten zwei bis drei Punkte des jeweiligen Kapitels interessant finden wird.

Für den Praktiker auf der anderen Seite wird dieser Aufbau besonders hilfreich sein, da er zwar etwas mehr durcharbeiten muss, aber die gerade in diesem Rechtsgebiet wichtigen Grundlagen nicht vergisst.

Inhalt sich spiegelt sich dieser Aufbau sehr gut wieder. Zunächst werden die Grundlagen gelegt und durch Beispiele untermauert. Besonders fällt auf, dass die Autoren Überschriften gewählt haben, wie „Leben Sie den Vertrag“. Diese doch für ein typisches juristisches Werk unüblichen Überschriften verdeutlichen jedoch sehr gut, dass es neben der objektiven gesetzlichen Meinung auch noch die praktische Handhabe gibt. In der Realität müssen Vertragsparteien auch nach einer Lösung einer aufkommenden Problemstellung mit einander Geschäfte machen. Dazu gehört auch, dass man seine selbst verfassten Verträge eben auch leben soll. Dies bedeutet, dass man diese auch im täglichen Geschäft mit Leben füllt und so seine Vertragsparteien über Verträge informiert und auch Kompromisse schließt.

Zusammenfassend beurteile ich dieses Werk für jeden Praktiker als lesenswert. Angesprochen sollten sich diesbezüglich zum Beispiel Systemhäuser oder auch kleinere Softwareschmieden, die nicht mit einer Großkanzlei zusammenarbeiten, sondern einen Teil ihrer Verträge eben auch selber verfassen und verwalten.

Für einen Studierenden des Faches Rechtswissenschaften wird dieses Buch leider nicht ausreichend sein, gerade wenn er sich Schwerpunktmäßig in dem Fachgebiet niederlassen will.
Für Studierende in den neuen Master Wirtschaftsrechts oder Medienrechts Studiengängen bildet das Buch hingegen eine gute Grundlage, wenn sich die Studierenden aus der Wirtschaftsinformatik oder der Betriebswirtschaft diesen Aufbaustudiengang erwählen.

Streng genommen ist das Wort „Gestalten“ für den Inhalt in diesem Buch aus juristischer Sicht leicht übertrieben. Die Beispiele sind für einen Juristen schon seit seiner Ausbildung bekannt und auch die für einen Vertragsjuristen wichtigen Tipps & Tricks fehlen leider. Dazu fehlen in diesem Werk sämtliche Fußnoten zu Urteilen und Richtlinien, sowie Gutachten im Rahmen der Besetzung auf internationaler Ebene bis hin zu nationalen Ebene.

Diesbezüglich bieten andere Werke einen wesentlich besseren Zugang, der aber auch durch dieses Buch nicht gewollt ist, wie das Vorwort erläutert. Dennoch wäre es aus meiner Sicht sehr gut, wenn in der kommenden Auflage wenigstens die wichtigsten Fußnoten zur Nachlese direkt am Ende der Seite angezeigt werden. In diesem doch durch das Case Law begründeten schnelllebigen Fachgebiet kommt es auf jedes einzelne Wort eines Sachverhaltes an. Die Waage schlägt so auch schnell in die auch für die Praxis negative Seite aus.

 

Von:
Raphael Köllner