Nun kommt es Anfang Juli vor dem General Court unter dem Aktenzeichen (T-738/16) am 01 und 02. Juli zur Prüfung des Privacy Shield Abkommen zwischen den USA und der EU vor dem hohen Gericht. In der Rechtssache La Quadrature du Net gegen Privacy Shield wird jedes Abkommen geprüft.
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Azure AD Daten bleiben nun in Europa
Einer der größeren Kritikpunkte an Office 365 ist die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA. Dies ließ sich noch bis zum letzten Jahr nicht verhindern, denn für die Azure AD in der globalen Cloud benötigte Microsoft 3 Rechenzentren, wobei eines US West in den USA war und zwei Dublin und Amsterdam in Europa. Dies hat sich nun geändert und was sich geändert hat erkläre ich euch:
Die EU veröffentlicht eine Guideline im Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Das Thema Künstliche Intelligenz ist sowohl im Bundestag, als auch in diversen Arbeitsgruppen von Ethik-Kommission bis zu juristischen Arbeitsgruppen in der Diskussion. Auch große IT Konzerne wie Google, Microsoft und Alibaba beziehen Stellung bei dieser Thematik. Im Speziellen ist Microsoft mit dem Chef-Juristen Brad Smith und der Deutschlandchefin Sabine Bendiek auf Deutschland-Tour, um für Microsoft und deren KI Lösungen und Meinungen zu werben. Nun veröffentlicht die EU eine Guideline, die aus einer Expertenkommission bestehende aus MitgliederInnen verschiedener Mitgliedsstaaten bestand, veröffentlicht:
Update Januar 2019 – Privacy Shield
Das Jahr 2019 hat gerade erst begonnen, so dass ich mich in der regelmäßigen Routine mit dem Privacy Shield beschäftigte. So wurde und wird dieses auch durch das EU Parlament und die EU Kommission überprüft. Letztlich prüft auf der EuGH das Privacy Shield in aktuellen Verfahren.
Das Ultimatum des EU Parlamentes zum Privacy Shield Abkommen ist abgelaufen
Ich berichtete euch von der letzten Debatte und den Beschlüssen des EU Parlamentes zum Thema Privacy Shield. Dies war der Nachfolger von Safe Harbor und wurde auch gegen viele kritische Stimmen vor 2 Jahren ins Leben gerufen. Die Review des bilateralen Abkommens zwischen den USA und der EU stand nun an.
Reform der Cybersecurity in der EU
Cybersecurity wird immer wichtiger. Die EU Kommission und auch das EU Parlament haben dies erkannt. Im Rahmen ihrer Arbeit in Ausschlüssen, Arbeitsgruppen und in der Kommission werden Rechtsakte Vorbereitet, Informationen eingeholt und Grundlagen geschaffen sich in der EU und deren Bürger und Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen. Die großen IT Konzerne wie Microsoft, Google oder auch Amazon sind bei Verhandlungen dabei und verbessern ihre Infrastruktur und ihre Dienste. Letztlich rege und fördert die EU Unternehmen und StartUPs in Europa Lösungen zu entwickeln.
Die Microsoft Teams Rechenzentren auf einen Blick von den USA bis Europa und ?
Microsoft Teams ist in aller Munde und auch in sehr vielen meiner Gesprächen ist Teams ein Thema. Ich bereite auch für die Microsoft Ignite Sessions zu Microsoft Teams vor. Da ich mich in meiner Person auch mit den Speicherorten und Verarbeitungen von Daten in Microsoft Teams.
Erste Überprüfung des EU-U.S. Privacy Shield durch die EU Kommission
Am 18. Oktober veröffentlichte die EU Kommission nun zum ersten Mal ihre jährliche Überprüfung des transatlantischen EU-US Privacy Shield Abkommen. Dieses dient als Basis zur Datenübermittlung in die USA und soll ein „angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten“ gewährleisten. Die Kommission sieht Spielräume zu Verbesserungen.
Microsoft Webinar zur EU Datenschutzgrundverordnung
Es ist noch etwas über ein Jahr bis zur Gültigkeit der EU Datenschutzgrundverordnung. Wie ich euch bereits mehrfach berichtet hatte, hat Microsoft viele Webseiten mit Informationen und auch schon Webinare, sogar mit Julia White und Adam Smith gehalten.
Nun wird es auch ein deutsches Webinar zum Thema geben.
Termin: Dienstag, 27. Juni 2017, 14:00 – 15:00 Uhr
Vorratsdatenspeicherung auf HALT! – OLG NRW
Ich kann schon bald nicht mehr mitzählen, wie oft es die Vorratsdatenspeicherung gibt und diese wieder durch Gerichte oder Gutachten schon in der Entstehung beendet wurde. Nun kurz vor der Geltung der neusten Version der Vorratsdatenspeicherung am 01. Juli 2017 urteilt das OVG NRW in Münster entgegen der vorherigen Entscheidung durch das VG Köln. Der Beschluss ist des OVG ist unanfechtbar.
„Die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht“