Anfang Juli prüft der General Court das Privacy Shield Abkommen

Nun kommt es Anfang Juli vor dem General Court unter dem Aktenzeichen (T-738/16) am 01 und 02. Juli zur Prüfung des Privacy Shield Abkommen zwischen den USA und der EU vor dem hohen Gericht. In der Rechtssache La Quadrature du Net gegen Privacy Shield wird jedes Abkommen geprüft.

Der Nachfolger des Safe Harbor Abkommens aus dem Jahre 2000 kommt nun ebenfalls vor ein europäisches Gericht, den General Court, der ebenfalls wie der EuGH tagt. Der EuGH hatte am 06.10.2015 Safe Habor für ungültig erklärt, welches auch vom deutschen Richter am EuGH, dem  Berichterstatter Herrn Prof. von Danwitz (Prof. damals an der Universität zu Köln) in diesem Verfahren hing.

In Folge dessen verabschiedete die EU am 12. Juli 2016 den Nachfolger Privacy Shield mit dem die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA wieder möglich wurde.

Nun wurde auch dieses bereits am 17. November 2016 vor dem EuGH mit FFDN und FDN angegriffen. Diese Verfahren beschäftigen sich mit der auch durch Privacy Shield erlaubte Massenüberwachung durch US Dienste. 

Nun ladeten diese Verfahren vor dem General Court der EU. Dieses hat nun die Beschwerde als ernsthaft und ernst genug erachtet, um das Verfahren einzuleiten. Die EU Kommission muss und musste das Abkommen verteidigen. Viele Länder (Deutschland, Frankreich, UK oder auch die Niederlande) sprangen der EU Kommission helfend zur Seite, aber auch Unternehmen wie Microsoft verteidigten das Abkommen. Auf der Gegenseite tragt z.B. die französische Verbraucherschutzorganisation UFC Que Choisir bei Seite.

Dies lieft alles bis zum 10. April 2019 und nun nach 3 Jahren ist das Verfahren für den 1 und 2 Juli 2019 angesetzt worden. Dies ist ein großer Schritt, Privacy Shield gerichtlich überprüfen zu lassen.

Ein Sieg der La Quadrature du Net hätte weitreichende und große Folgen, da viele Verarbeitungen über dieses Abkommen laufen und eben nicht über EU Modelclauses oder Binding Rules. Mit dem Kampt gegen die Massenüberwachung durch die USA und einem Sieg vor Gericht, müssten viele Verarbeitungen eingestellt werden. 

Schaut mal sich die Verarbeitungen bei Microsoft und Office 365 an, dann sind einige Dienste betroffen wie Cognitive Services oder 90% der Apps im Office, Teams und Microsoft Store. Ein sofortiges Ende ist für diese Verarbeitungen in Sicht, wenn die Unternehmen nicht nachbessern.

 

Quelle:

Hearing against the Privacy Shield before the General Court of the EU!