Tag Archives: Datenschutz

mehr Datenschutz durch Verbandsklagen?

Aktuell steht noch ein Gesetzesentwurf in der Diskussion. Dieser soll Wirtschafts- und Verbraucherschutz Verbänden ein Klagerecht (aktiv Legitimierung) ermöglichen, um bei Datenschutzverstößen vorgehen zu können. So könnte neben dem Betroffenen selber auch Verbände klagen und gegen Datenschutzverstöße vorgehen.

Diese Möglichkeit ist umstritten. So sehen der Deutsche Richterbund oder auch die Bundesrechtsanwaltskammer diesen Entwurf als durchaus positiv an. Sie versprechen sich davon eine bessere Durchsetzbarkeit der bestehenden Datenschutzvorschriften. Auf der anderen Seite muss aber die personelle Ausstattung der Gerichte verbessert werden, um die Mehrbelastung abzufangen, so der Deutsche Richterbund.

Dagegen wenden sich jedoch die Bitkom und auch die GDC, die der Auffassung sind, dass es aktuell genug Schutzmöglichkeiten für Betroffene gebe, der Datenschutz nicht mit dem Verbraucherschutz gleichzusetzen ist. Weiterhin bestünde die Möglichkeit, dass Verbände ohne Willen des Betroffenen handeln und dass man eher die Datenschutzbeauftragten stärken solle an stelle die Verbände. Das aktuelle Kontrollsystem solle besser ausgebaut werden und dies nicht den Verbänden überlassen werden.

Stellungnahmen:

1. GDC – Die Deutschen Versicherer „Zweifel an der Verbandsklage“

http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2014/08/GDV-Stellungnahme-Verbandsklagerecht-Datenschutz-2014.pdf

Webseite:
http://www.gdv.de/2014/08/zweifel-an-einfuehrung-von-verbandsklagerecht-bei-datenschutzverstoessen/

2. BITKOM

http://www.bitkom.org/files/documents/20140805_Stellungnahme_Verbandsklage.pdf

3. Bundesrechtsanwaltskammer

https://beck-aktuell.beck.de/news/bundesrechtsanwaltskammer-f-r-geplante-verbandsklage-bei-verst-en-gegen-verbrauchersch-tzende

4. Deutscher Richterbund

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140802168&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

5. Deutscher Konsumentenbund

http://www.konsumentenbund.de/907486745-stellungnahme.html

Deutsche Datenschutzbestimmungen für App Entwickler und Anbieter [Bayern]

Apps und gerade die App Entwicklung war und ist bei Gerichten, Behörden und beim Gesetzgeber bisher keine große relevante Materie. Bisher gibt es meines Wissens nach auch nur ein veraltetes Buch aus dem Beck Verlag mit Titel Apps & Recht.

Nun hat im Juni das Bayerische Landesamt für Datenschutz eine Orientierungshilfe veröffentlicht. Diese spricht die App Entwickler und auch App Anbieter an. An Hand von Beispielen wird die juristische Materie beleuchtet und verdeutlicht.

Bis ich die Zeit gefunden habe mir das Dokument genauer anzusehen, hier einige Hinweise:

  1. Während des Entwicklungsprozesses müssen App-Entwickler nach dem Sparsamkeitsgrundsatz Daten erheben. Dies bedeutet, dass nur solche personenbezogenen Nutzungsdaten erhoben und verarbeitet werden dürfen, die für die Leistung der App absolut notwendig sind.
     „Privacy by Design“ – gehört ebenso zum Entwicklungsprozess.
  2. Benutzer müssen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, der Verarbeitung und den Anwendungsfällen der persönlichen Daten in verständlicher Weise informiert werden. Es darf somit keine allgemeine Datenschutzerklärung geben, sondern diese muss auf die App angepasste. So muss die Datenerfassung speziell auf den jeweiligen Prozess transparent gemacht werden. Dazu zählen auch alle einzelnen Sensoren oder auch Kamera, Mikrophone etc. Wichtig ist dies vorallem bei der aufkommenden Trackingmanie.

    senible Daten I:
    Besonders ist in dem Entwurf auf die Verwendung von Standortdaten als sensible Daten hingeweisen. Diese sollten so sparsam wie möglich abgefragt werden und eigentlich so gut wie gar nicht verarbeitet werden. Bei einer Verwendung muss die Verarbeitung transparenz sein und der User aufgeklärt.

  3. Die Datenschutzbestimmungen der App sollten auf der Seite der App der des jeweiligen App-Stores so eingebunden sein, dass Benutzer diese vor dem Download lesen kann.
  4. Die Datenschutzbestimmungen und Kontaktinformationen der Entwickler muss in die App integriert werden und aus der App leicht zugänglich sein. So muss der User mit einem Klick auf die Informationen kommen. Auch ein Kontaktformular sollte eingerichtet sein. Es muss aber nicht genau die eigene Adresse genannt werden, es reicht nach aktueller Rechsprechung auch ein Postfach aus.
  5. sensible Daten II
    Daten aus dem Bereich Bankwesen oder auch aus dem Bereich Gesundheit oder andere sensible persönliche Daten wie die von Minderjährigen sind besonders zu sichern. Zur Sicherung soll eine eine verschlüsselte Übertragung, eine Verschlüsselung auf dem Backend Server und eine Verschlüsselung auf dem Gerät stattfinden. Die Passwörter müssen so sicher wie möglich sein.
    Weiterhin muss man natürlich auf gesetzliche zusätzliche Regelungen wie die des SGB z.B. bei Sozialversicherungsdaten achten.

Quelle:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht  Juni 2014
http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/lda_daten/Orientierungshilfe_Apps_2014.pdf

Pressemitteilung zum Problem der Datenschutzes in Apps von Mai 2014
http://www.lda.bayern.de/lda/datenschutzaufsicht/p_archiv/2014/pm008.html

 

BIG Data eine Herausforderung für den Datenschutz – Expertenrunde

Erst gestern habe ich über dieses Thema noch Abends mit einem Kollegen diskutiert und heute finde ich auf der Webseite des BSI eine entsprechende Ankündigung zu einem Live-Stream einer Expertenrunde zu diesem Thema.

Termin: 21. August 2014
Zeit: 11:45 Uhr

Abrufbar unter : http://www.bmi.bund.de/big-data

22.08.2014: Aufzeichnung der Expertenrunde ist nun in der Mediathek abrufbar:
http://www.bmi.bund.de/DE/Nachrichten/Mediathek/mediathek_node.html

„Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière trifft sich am 21. August mit Vertretern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft um sich auszutauschen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.“, so das BSI.

Quelle und Webseite des BSI:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/08/expertenrunde-big-data.html?nn=3314802

 

 

Datenschutz – neues Vorabentscheidungsverfahren beim EUGH

Am vergangenen Freitag veröffentlichte der Europäische Gerichtshof ein Vorabentscheidungsersuchen der Kuria aus Ungarn. Bei den Fragen an den EUGH geht es um Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Es handelt sich um die Frage, welche Zuständigkeit besteht, wenn die zu verarbeitenden Daten zwar aus dem Land stammen, dann aber in ein anderes Land zur Verarbeitung geschickt werden. Konkret handelt es sich um eine Webseite für Immobilien.

Ich bin hier ganz gespannt, was der EUGH antworten wird.

Quelle:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=154887&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=7662

 

interessante Gesetzesentwürfe 2014

EU-USA-Freihandelsabkommen und Datenschutz
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/010/1801056.pdf

Datenschutz im Auto
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/011/1801166.pdf

Beschäftigtendatenschutz in sozialen Netzwerken http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/011/1801122.pdf

Mobilfunkindustrie und objektiver Strahlenschutz
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/022/1802222.pdf

Viel Spaß beim Lesen!

 

Gutachten: „Die Regulierung des Datenschutzes und des Urheberrechts in der digitalen Welt“

Da surft man durch das Netz und was findet man ein Gutachten der Verbraucherzentrale zum Thema „Die Regulierung des Datenschutzes und des Urheberrechts in der digitalen Welt“.

Das Gutachten wurde von Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Forschungsstelle für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth erstellt.

Kommentar zum Gutachten: (folgt am Wochenende)

 

 

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Regulierung_Datenschutz_Urheberrecht_Digitale-Welt-Untersuchung-FFV-2014.pdf

Microsoft veröffentlicht ein neues Cloud Compendium

Cloud-Compendium2014

Quelle: CloudCompendiumV2_July2014 / Microsoft Deutschland GmbH – Titelseite

Microsoft hat eine kleine Publikation veröffentlicht: das Cloud Compendium
Titel: Compliance in der Microsoft Enterprise Cloud

Inhalt dieser sechsseitigen Publikation aus dem July 2014 beantwortet Microsoft die 12 häufigsten Fragen rund um die Microsoft Cloud und gibt weiterreichende Links und Informationen an.

 

Quelle:
http://blogs.technet.com/b/kleine-unternehmen-und-mittelstand/archive/2014/07/10/neues-compendium-zur-microsoft-cloud.aspx

Office 365 Fort Knox Encrypted Storage

Das Thema Datensicherheit und damit auch die Datenverschlüsselung nimmt gerade bei Unternehmen, aber auch immer mehr bei Privatpersonen einen wichtigen Stellenraum ein.

Microsoft arbeitet diesbezüglich weiter und führt für Office 365 die „Fort Knox Encrypted Storage“ ein. Als MVP habe ich diese Neuerung schon ersehnt.

Fort Knox Encryption: (Security by Design)
Bei dieser Form der Verschlüsselung werden die Daten verschlüsselt im Azure Blob-Speicher gespeichert. Der Zugriff erfolgt über den SharePoint. Wenn also eine Datei gespeichert wird, dann werden diese in mehrere Fragmente aufgeteilt und jedes mit einem eigenen AED 256-Bit-Verschlüssel verschlüsselt. Jedes Fragment wird in getrennten Azure Storages gespeichert, die bei Bedarf generiert werden.

Hauptschlüssel.. (folgt)
Video: „From Inside the Cloud: Is your Data Safe at Rest?“
https://www.youtube.com/watch?v=S4QqQG8tTSg

https://youtu.be/Jt3TYFOqEbI

 

Quelle:
http://www.microsofttrends.com/2014/05/26/technical-details-on-office-365-fort-knox-encrypted-storage/

Umfrage Trusted Cloud Europe bis zum 02.05

Noch bis zum 02.05.2014 kann man an einer Umfrage/Diskussion der EU Kommission teilnehmen.

Teilnahme per:

 

Über die Trusted Cloud Europa, welche durch die europäische Cloud -Partnerschaft ( ECP)  vorbereitet wurde, sollen Optionen für die Europäische Kommission vorschlagen und erarbeitet werden. Ziel ist es, dass öffentliche und private Organisationen in Europa, die Cloud-Services nutzen oder vertreiben eine sichere und vertrauenswürdige Umgebung in Europa geschaffen wird.

Die Europäische Kommission will Europa als vertrauenswürdigen Bereich für Cloud Computing zu etablieren , aufbauend auf Europas Ruf für hohe Datenschutzstandards , die Sicherheit und für die Handhabung von öffentlichen Dienstleistungen und Transparenzfragen, so die Webseite.

 

Informationen:
Trusted Cloud Europe proposal
European Cloud Partnership (ECP) Steering Board
2012 European Cloud Strategy.

„Aber es könnte mehr getan werden, um die Voraussetzungen zu schaffen – rechtliche, technische am Markt, so dass das Cloud Computing in Europa gedeihen kann und die Bedenken zerstreut werden und Hindernisse für eine breite Cloud- Annahme entfernen werden. Das neue Trusted Cloud Europa als Vorschlag ist ein greifbares Ergebnis der europäischen Cloud- Partnerschaft ( ECP). Es ist ein Lenkungsausschuss, welches als ein Beratungsgremium der Kommission, eine Aktion der Umsetzung der 2012 European Cloud-Strategie vorschlägt und setzt.“, heißt es weiter auf der Webseite.

Quelle:
https://ec.europa.eu/digital-agenda/trusted-cloud-europe-survey