Kleine Werkzeuge wie digitale Whiteboards sind im hybriden Arbeitsplatz in den letzten zwei Jahren immer wichtiger geworden. Diese Werkzeuge müssen dennoch einer Compliance Prüfung Stand halten, sowie für den Unternehmenseinsatz konfigurierbar sein.
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Kleine Werkzeuge wie digitale Whiteboards sind im hybriden Arbeitsplatz in den letzten zwei Jahren immer wichtiger geworden. Diese Werkzeuge müssen dennoch einer Compliance Prüfung Stand halten, sowie für den Unternehmenseinsatz konfigurierbar sein.
Microsoft und deren Kunden in Deutschland sind von der DSGVO unmittelbar betroffen. Dazu gehören Themen wie Diagnose- und Telemetriedaten, sowie damit auch generell der Datentransfer in ein unsicheres Drittland die USA, die eine Nutzung von Microsoft 365 beeinflusst.
Nach Safe Harbor folgte Privacy Shield und nun das Trans-Atlantic Data Privacy Framework. Die ersten beiden Abkommen zwischen der EU Kommission und des US Handelsministeriums zur Regelung des Datentransfers von personenbezogenen Daten europäische Bürger in die USA wurden durch den EuGH in den Urteilen Schrems I und Schrems II jeweils vom Berichterstatter Prof. von Danwitz (Deutschland) gekippt. Nun wird es ein neues Abkommen geben, welches die Fehler der vorherigen nicht wiederholen soll und aktiv ein Schrems III verhindern.
Im Rahmen der Neuerungen des Datenschutzrechts in Europa, gerade im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), hat sich nun die Schweiz als nicht EU-Mitglied bewegt und ein neues Datenschutzrecht beraten und am 2023 in Kraft treten lassen.
Im Rahmen des Einsatzes von Produkten und Services US-Amerikanischer Dienstleister steht nicht erst seit Schrems2, aber auch gerade deshalb, die Frage des US-Überwachungsrechts und der Überwachungsbefugnisse im Raum. Nun hat die DSK dazu ein Gutachten in den USA in Auftrag geben und ergänzt somit die Informationen aus der Literatur und dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Microsoft setzt auf virtuelle Desktops mit Windows 365 als kompletter Arbeitsplatz aus der Cloud Dies spricht kleine und größere Unternehmen gerade zu Zeiten der Pandemie an mit Argumenten der Informationssicherheit und der Kosten. Nun kommen wir auch in den Genuss dies aus Deutschland zu nutzen und so die Compliance/Datenschutz zu stärken.
Seit den neuen EU Standardvertragsklauseln müssen Unternehmen Transfer-Impact-Assesments (TIA) durchführen. Im Rahmen dessen muss geprüft werden, wie risikobehaftet der Transfer von personenbezogenen Daten in die USA ist.
Universitäten müssen auch wie Unternehmen im Rahmen der Pandemie auf Videokonferenzlösungen setzen, um die Lehre auch weiterhin überhaupt durchführen zu können. Die Kapazitäten der eigenen Rechenzentren der Universitäten kommen oft an ihre Grenzen, so dass man auf eine Cloud-Lösung (SaaS) setzt, so wie die FU Berlin mit WebEx. Andere Universitäten setzen auf andere Videokonferenzwerkzeuge wie Microsoft Teams (Universität Saarbrücken) oder Zoom (Universität zu Köln).
Microsoft aktualisiert in regelmäßigen Abständen immer wieder die Dokumente im Trust Center. Dies hängt mit neuen Zertifizierungen oder erneuerten zusammen oder mit Anpassungen, wie zum Beispiel einer neuer Liste mit Unterauftragnehmern von Microsoft für Ihre Clouddienste vom 23.11.2021. In dem folgenden Blogpost habe ich die relevanten Änderungen mit direkten Links ins Trust Center zusammengestellt:
Im Jahr 2022 wird es zwei Datenschutzkonferenzen in Bonn geben. Dazu kommen drei Vorkonferenzen und zwei Zwischenkonferenzen. Dies ist nun durch eine IFG Anfrage bekannt geworden.