Im Rahmen der Neuerungen des Datenschutzrechts in Europa, gerade im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), hat sich nun die Schweiz als nicht EU-Mitglied bewegt und ein neues Datenschutzrecht beraten und am 2023 in Kraft treten lassen.
Fakten
ab: 01. September 2023 in Kraft
Download der zweiten Etappe: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2020/1998/de
Auf dem Weg zum neuen Datenschutzrecht in der Schweiz
Die “Schengen-relevante Richtlinie (EU) 2016/680 zum Datenschutz in Strafsachen umgesetzt. In der zweiten Etappe wurde die Totalrevision des DSG beraten. Diese Revision trägt auch der Verordnung (EU) 2016/679 und dem revidierten Datenschutzübereinkommen SEV 108 des Europarats Rechnung. Ausserdem wird ein Teil der Anpassungen der ersten Etappe wieder aufgehoben und in die Totalrevision des DSG integriert.”
Kommentar
Die Schweiz hatte sehr lange auch mit den Bundesstaaten über ein neues einheitliches Datenschutzrecht gestritten. Man wollte bewusst nicht einfach die DSGVO übernehmen, sondern sich ein eigenes modernes Datenschutzrecht verpassen. Nun ist es gesehen, aber mit einigen Unterschieden. Es gilt für Unternehmen genau zu prüfen und nicht einfach die DSGVO als Standard zu nehmen.
Quelle:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/datenschutzstaerkung.html