Stärkung des Datenschutzes in der Schweiz ab 2023

Im Rahmen der Neuerungen des Datenschutzrechts in Europa, gerade im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), hat sich nun die Schweiz als nicht EU-Mitglied bewegt und ein neues Datenschutzrecht beraten und am 2023 in Kraft treten lassen.

Fakten

ab: 01. September 2023 in Kraft

Download der zweiten Etappe: https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2020/1998/de

Auf dem Weg zum neuen Datenschutzrecht in der Schweiz

Die “Schengen-relevante Richtlinie (EU) 2016/680 zum Datenschutz in Strafsachen umgesetzt. In der zweiten Etappe wurde die Totalrevision des DSG beraten. Diese Revision trägt auch der Verordnung (EU) 2016/679 und dem revidierten Datenschutzübereinkommen SEV 108 des Europarats Rechnung. Ausserdem wird ein Teil der Anpassungen der ersten Etappe wieder aufgehoben und in die Totalrevision des DSG integriert.”  

Kommentar

Die Schweiz hatte sehr lange auch mit den Bundesstaaten über ein neues einheitliches Datenschutzrecht gestritten. Man wollte bewusst nicht einfach die DSGVO übernehmen, sondern sich ein eigenes modernes Datenschutzrecht verpassen. Nun ist es gesehen, aber mit einigen Unterschieden. Es gilt für Unternehmen genau zu prüfen und nicht einfach die DSGVO als Standard zu nehmen.

Quelle:

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/datenschutzstaerkung.html