Tag Archives: Datentransfer

Aufregung um das neue Outlook – Ein Sachstand und Reaktionen

Seit einigen Tagen gibt es Vorwürfe gegen Microsoft in Bezug auf das neue Outlook und dessen Funktionsweise Benutzernamen und Passwörter zu Microsoft zu übertragen, um die Funktionsweise, also den Abruf von Emails samt Anhänge an Outlook zu gewährleisten. Die Vorwürfe stammen aus einem Heise Beitrag.

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Update des EU Boundary Program von Microsoft zu Beginn April 2022 ?

Das EU Boundary Program ist eines der teuersten Projekte, welches Microsoft zur Einhaltung der Regulatorik gestartet hat. Das große Update zu Beginn 2023 schloss die Phase 1 ab. Dazu gab es schriftlich Änderungen in den Produktterms und auch die Liste der Unterauftragnehmer wurde aktualisiert.

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Privacy Shield 2.0 ? – Neues Trans-Atlantik Data Privacy Framework der EU und USA zum internationalen Datentransfer von personenbezogenen Daten

Nach Safe Harbor folgte Privacy Shield und nun das Trans-Atlantic Data Privacy Framework. Die ersten beiden Abkommen zwischen der EU Kommission und des US Handelsministeriums zur Regelung des Datentransfers von personenbezogenen Daten europäische Bürger in die USA wurden durch den EuGH in den Urteilen Schrems I und Schrems II jeweils vom Berichterstatter Prof. von Danwitz (Deutschland) gekippt. Nun wird es ein neues Abkommen geben, welches die Fehler der vorherigen nicht wiederholen soll und aktiv ein Schrems III verhindern.

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Bundesbehörden und Datenübermittlung in die USA – kleine Anfrage im Bundestag

 

 

Abgeordneter Victor Perli (DIE LINKE.)

Bei wie vielen bundeseigenen Behörden und Unternehmen hat die Bundesregierung die Einhaltung des EuGH-Urteils C-311/18 in Bezug auf die Datenübermittlung in die USA überprüft, und bei welchen Behörden oder Firmen hat es daraufhin Veränderungen bei der Nutzung von Software oder anderen IT-Anwendungen gegeben?

Antwort des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke
vom 30. Juni 2021

Die Einhaltung des geltenden Rechts, einschließlich der datenschutzrechtlichen Vorgaben, die sich aus dem „Schrems II“ – Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-311/18 für die Datenübermittlung in die USA
ergeben, wird von den Bundesministerien und den jeweils nachgeordneten Behörden in eigener Verantwortung gewährleistet. Eine zentrale Überprüfung und Erfassung durch die Bundesregierung findet nicht statt.

Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.Für die Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei den Bundesministerien und Bundesbehörden ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig. Im Hinblick auf die Einhaltung der sich aus dem genannten EuGH-Urteil ergebenden Vorgaben zur Datenübermittlung in die USA hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit mit seinem Informationsschreiben vom 8. Oktober 2020 auf die Auswirkungen des Urteils hingewiesen www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreibe
n/Allgemein/2020/Rundschreiben-Informationen-Schrems-II.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

 

Drucksache 19/31308 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

Download: https://dserver.bundestag.de/btd/19/313/1931308.pdf