Heute ab 15:45 Uhr wurde das neue EU-US Data Protection Framework in einer Pressekonfernz vorgestellt und in diesem Moment auch veröffentlicht. Die 137 Seiten des Abkommens und diverse Webseiten sind nun abrufbar. Continue reading

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Heute ab 15:45 Uhr wurde das neue EU-US Data Protection Framework in einer Pressekonfernz vorgestellt und in diesem Moment auch veröffentlicht. Die 137 Seiten des Abkommens und diverse Webseiten sind nun abrufbar. Continue reading
Das EU Boundary Program ist eines der teuersten Projekte, welches Microsoft zur Einhaltung der Regulatorik gestartet hat. Das große Update zu Beginn 2023 schloss die Phase 1 ab. Dazu gab es schriftlich Änderungen in den Produktterms und auch die Liste der Unterauftragnehmer wurde aktualisiert.
Nach Safe Harbor folgte Privacy Shield und nun das Trans-Atlantic Data Privacy Framework. Die ersten beiden Abkommen zwischen der EU Kommission und des US Handelsministeriums zur Regelung des Datentransfers von personenbezogenen Daten europäische Bürger in die USA wurden durch den EuGH in den Urteilen Schrems I und Schrems II jeweils vom Berichterstatter Prof. von Danwitz (Deutschland) gekippt. Nun wird es ein neues Abkommen geben, welches die Fehler der vorherigen nicht wiederholen soll und aktiv ein Schrems III verhindern.
Am heutigen 16.12.2021 veranstaltet Microsoft mit dem Führungskreis ein lange erwartetes Webinar zum EU Boundary Program mit erhofften Ankündigung zu den drängenden Fragen des Datenschutzes. Continue reading
Bei wie vielen bundeseigenen Behörden und Unternehmen hat die Bundesregierung die Einhaltung des EuGH-Urteils C-311/18 in Bezug auf die Datenübermittlung in die USA überprüft, und bei welchen Behörden oder Firmen hat es daraufhin Veränderungen bei der Nutzung von Software oder anderen IT-Anwendungen gegeben?
Die Einhaltung des geltenden Rechts, einschließlich der datenschutzrechtlichen Vorgaben, die sich aus dem „Schrems II“ – Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-311/18 für die Datenübermittlung in die USA
ergeben, wird von den Bundesministerien und den jeweils nachgeordneten Behörden in eigener Verantwortung gewährleistet. Eine zentrale Überprüfung und Erfassung durch die Bundesregierung findet nicht statt.
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.Für die Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei den Bundesministerien und Bundesbehörden ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig. Im Hinblick auf die Einhaltung der sich aus dem genannten EuGH-Urteil ergebenden Vorgaben zur Datenübermittlung in die USA hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit mit seinem Informationsschreiben vom 8. Oktober 2020 auf die Auswirkungen des Urteils hingewiesen www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreibe
n/Allgemein/2020/Rundschreiben-Informationen-Schrems-II.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
Drucksache 19/31308 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Download: https://dserver.bundestag.de/btd/19/313/1931308.pdf
Nach dem Fall von Privacy Shield hätte die EU Kommission dies durch einen Angemessenheitsbeschluss aufheben können. Dies ist nicht geschehen, man erkennt das Ende von Privacy Shield an und verweist auf die gültigen EU-Standardvertragsklauseln.