Category Archives: Cloud

LG Berlin – Erklärt nun auch die Nutzung- und Datenschutzbedingen von Google für rechtswidrig

Das LG Berlin Az.15 O 402/12 – Erklärt Nutzung-  und Datenschutzbedingen von Google für rechtswidrig

Ansicht des Verbraucherzentralen Bundesverbandes
Das Landgericht Berlin hat in einem Verfahren einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbz) über 25 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen  von Google Inc. für rechtswidrig erklärt. Gleiches tat das Gericht schon im April aus gleichem Grund mit den Datenschutzbestimmungen von Apple (Az. 15 O 92/12).
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandete, dass die Klauseln der Google Inc. viel zu schwammig formuliert seinen und damit den Nutzern zu viel Raum für Spekulationen lässt. Es gäbe jedoch auf Passagen im Text, die den Nutzer wiederum zu sehr einschränken.

Bei der Registrierung sollten sie Nutzer weiterhin nur einen Text ankreuzen, der für eine rechtskonforme Einwilligung nicht ausreiche. Es wäre zu ungenau wofür man als Nutzer eine Zustimmung erteilen solle:
” Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärungen gelesen.”

Begründung des Landgerichtes Berlin
Das Landgericht Berlin stimmt den Beschwerden der Klägerin zu und sieht 25 Klauseln als zu schwammig und damit als rechtswidrig an. Eine der  wichtigsten Bestimmungen des Bundesdatenschutzes der § 4 BDSG bestimmt, dass eine rechtskonforme Erhebung und Verarbeitung von Daten in Deutschland nur möglich ist, wenn die Nutzer über den genauen Zweck und den Umfang der Datennutzung informiert sind und dieser Nutzung eingewilligt haben.

Folgen
Das Urteil ist nach heutigem Stand der Informationen noch nicht rechtskräftig. Wenn die Firma Google Ihre Dienste in Deutschland weiterhin anbieten will, muss sie sich dem Bundesdatenschutzgesetz unterwerfen. Google hat bereits nach diversen Quellen angekündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Meiner Meinung nach wird Google die Berufung nichts nützen, da die Gerichte in Deutschland den Datenschutz einen hohen Stellenwert einräumen und dieser eben durch die auch nun seit 3 Tagen neuen Nutzungsbedingungen immer noch nicht erfüllt werden. Auch in den “Neuen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen” sind unbestimmte Rechtsbegriffe zu finden wie möglicherweise.
erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen”  (Geräte bezogene Informationen/ Auszug aus den Nutzungsbedingungen)

 

Quellen:

Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Google
https://www.google.de/intl/de/policies/?fg=1

LG Berlin Az. 15 O 92/12 – Datenschutzbedingungen von Apple sind rechtswidrig

LG Berlin Az.15 O 402/12 – Datenschutzbedingungen von Google Inc sind teilweise rechtswidrig

LG Berlin:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/landgericht/

 

 

OLG Stuttgart 4 U 78/13 – Wiki-Betreiber haftet für Verdachtsberichterstattung

Leitsätze ( teilweise vereinfacht/umformuliert):

  1. Ein Betreiber einer Online-Enzyklopädie treffen keine grundsätzlichen proaktiven Prüfungspflichten hinsichtlich persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigender Inhalte.// Dies gilt unter den Voraussetzung, dass der Betreiber nur die Plattform und den Speicherplatz zur Verfügung stellt. Die Beiträge werden von den Nutzerinnen selber erstellt und ohne Vorabkontrolle (Einwilligung) oder nachträgliche Kontrolle (Genehmigung) des Betreibers freigeschaltet.
  2. Der Betreiber haftet jedoch nach Rechtsprechung des BGH für sogenannte Host-Provider entwickelten Grundsätzen als Störer, wenn er vom Verletzten über persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte in Kenntnis gesetzt wird und dennoch nicht reagiert.// Dies bedeutet, wenn der Nutzer dem Betreiber meldet, dass bestimmte Inhalte seine Persönlichkeitsrechte verletzte sind und der Betreiber diese nicht entfernt, haftet dieser.

3. Ein Unterlassungsanspruch ist dann nur hinsichtlich der Begehungsform des Verbreitens gegeben und – mangels Begehungsgefahr – nicht hinsichtlich der Begehungsform des Behauptens.

//

4. Die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnend mit der Entscheidung “Online-Archiv I” (Urteil vom 15.12.2009, VI ZR 227/08) entwickelten Grundsätze für die Zulässigkeit der Abrufbarkeit älterer Artikel in Online-Archiven von Publikationsorganen sind auf Beiträge (etwa Kurzbiographien) in derartigen Online-Enzyklopädien, die auf Aktualisierung angelegt sind, nicht übertragbar.

//

5. Die von der Rechtsprechung für die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung über strafprozessuale Ermittlungsverfahren und Strafanzeigen und zur Verdachtsberichterstattung entwickelten Grundsätze sind auf die Berichterstattung über behördliche Verfahren jedenfalls dann zu übertragen, wenn diese die Überprüfung von Vorwürfen zum Gegenstand haben, die den Ruf des Betroffenen in ähnlich schwerwiegender Weise betreffen wie der Vorwuf einer Straftat.

//

6. Sind die in einem solchen Verfahren geprüften Vorwürfe unstreitig unwahr, überwiegt bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie der Meinungsfreiheit andererseits das Persönlichkeitsrecht  bei fehlender Aktualität regelmäßig auch dann, wenn gleichzeitig die Einstellung des Verfahrens mitgeteilt wird.

Zusammengefasst
Gerade bei der Verdachtsberichterstattung sind die Richter der Meinung, dass die Betreiber einer Online-Enzyklopädie (Wiki) in der Pflicht sind.

 

Bundesgerichtshof (2009)
Der BGH stärkt die Pressefreiheit und die Medienarchive mit seinem Urteil aus dem Jahr 2009.

 

Quelle:
OLG Stuttgart Urteil vom 2.10.2013 Az. 4 U 78/13
Link: http://openjur.de/u/655558.print

Normen:
§§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB
Artikel 1 Abs. 1, Artikel 2 Abs. 1 GG
§ 8 Abs. 1 EMRK

[Stellenangebote] Frei ab 1.7.2014

Hallo zusammen,

ab 1.7.2014 bin ich frei zu haben !

Also wer hat Lust einen erfahrenen IT-Rechtler mit 20 bis 25 Stunden die Woche in seiner Firma zu beschäftigten? Nebenbei würde ich wahrscheinlich eine Dr. Stelle mit Lehrauftrag besetzen und mein 2. Staatsexamen machen, also mehr Zeit bleibt nicht.

Erfahrungen und Qualifikationen gehen vom MVP für Office 365 über ein eigenes Lehrbuch zum Cloud Computing bei Microsoft Press über App Entwicklungserfahrung, gutem Staatsexamen, Dr. Stelle im Cloud Computing mit Lehrauftrag an einer großen deutschen Uni, angehender Fachanwalt für Informationstechnologie, über 10 Jahre Berufserfahrung in der Kanzleiarbeit und als Dozent, MCT-Trainer, 10 Jahre Gerichtsfahren der RW Fakultät Köln und sehr gute Kontakte zu int. Gerichten und Einrichtungen, 4 Jahre Microsoft Expert Student Partner, 1 Jahr ASTA Vorstand an der Uni Köln, 1 Jahr Vorstand der Studierendenschaft der rechtswissenschaftlichen Fakultät Köln, 6 Jahre Gremientätigkeit in den höchsten Gremien der Uni Köln, Wirtschaftsmediator, Seminare z.B. zur Zeugenvernehmung, Lehrauftrag beim ZDI Zentrum Frechen,usw. ?

Email mit Gehalt, Webseite und Name der Firma an: raphael.koellner@rakoellner.de !

Beste Grüße
Raphael

10 Tipps zum Schutz der Privatsphäre im Internet

Das EU Parlament veröffentlichte am 3.10.2013 10 Tipps um seine Privatsphäre zu schützen.

Hier die Tipps:

  1. Fragen nach persönlichen Daten ignorieren
  2. Die besten Cookies kann man essen
  3. Kennwörter – Kein Sesam-Öffne-Dich
  4. Andere können mit ihren Daten Geld verdienen
  5. Halten Sie Ihre persönlichen Daten unter Verschluss
  6. Schließen Sie eine Tür, bevor Sie die nächste öffnen
  7. Haben Sie ungebetene Gäste in Ihrem WLAN?
  8. Sicherheit ist keine Einbahnstrasse
  9. Schadensbegrenzung
  10. Achten Sie auf das Kleingedruckte

Quelle:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131003STO21413/html/10-Tipps-So-sch%C3%BCtzen-Sie-Ihre-Privatsph%C3%A4re-im-Internet

Entwürfe zur Gesetzgebung:
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/libe/draft-reports.html?linkedDocument=true&ufolderComCode=&ufolderLegId=&ufolderId=&urefProcYear=2012&urefProcNum=0011&urefProcCode=COD#menuzone

http://www.europarl.europa.eu/committees/de/libe/draft-reports.html?linkedDocument=true&ufolderLegId=&ufolderComCode=&urefProcYear=2012&urefProcNum=0010&ufolderId=&urefProcCode=COD

http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20130502BKG07917/html/QA-on-EU-data-protection-reform

Buchtipp Medienrecht 2013 – Frank Fechner

Medienrecht
Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia

 

Prof. Dr. Medienrecht-Fechner-BildFrank Fechner

14. Auflage, 2013 ggf. 465 Seiten

UTB Mohr Siebeck, 978-3-8252-3921-3

€19,99 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Titel des Lehrbuches von Prof. Dr. Frank Fechner beschreibt schon sehr genau, worum sich das Lehrbuch thematisch drehen wird. Es handelt vom Medienrecht. Der Untertitel ist aus dem ersten Blick des Betrachters sehr sportlich, da es verspricht das gesamte Medienrecht zu behandelt und dies unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia.

 Zunächst zu Prof. Dr. Frank Fechner. Er hat die Professur für Öffentliches Recht, insbesondere öffentlich-rechtliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Technischen Universität Ilmenau inne. Ilmenau liegt in der Nähe von Erfurt in Sachsen in der Nähe der Tschechischen Grenze. Ob es Auswirkungen hat, dass dieses Lehrbuch von einer Professur für Öffentliches Recht an einer Technischen Universität stammt, werden wir in den nächsten Absätzen näher erörtern. An der Universität zu Köln haben wir ebenfalls zwei Professoren, die sich mit dem Thema Medienrecht befassen. Auf der einen Seite ist dies Prof. Dr. Peifer und auf der anderen Seite Prof. Dr. Hain.  

Formal besitzt das Lehrbuch 465 Seiten und besteht aus 12 unterschiedlichen großen Kapiteln. Didaktisch ist das Buch ähnlich wie eine Vorlesung von Allgemeinen Medienrecht über das besondere Medienrecht, Verfassungsprinzipien, Mediengrundrechte, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Jugendschutz, Datenschutz und Strafrecht bis zum Spezielleren Presse, Buch, Rundfunk, Film und Multimedia und auch Cyber Crime aufgebaut.

Die aktuellen Thematiken, die das DE-Mail-Gesetz, Recht in virtuellen Welten oder auch die sozialen Netzwerke sind dargestellt und dort die wichtigsten Themenschwerpunkte gesetzt. Ich persönlich hätte mir einen etwas größeren Teil im Bereich Datenschutz gewünscht, dies kann an der Erwartung aus dem Untertitel und auch an der aktuellen Sensibilisierung dieser Thematik der einen oder anderen Späh-Affäre liegen.

Inhaltlich ist das Lehrbuch sehr gut. Besonders positiv fallen dem Leser die fettmarkierten Begriffe auf, die jeweils die Schwerpunkte des Textabschnittes bilden. Weiterhin arbeitet der Autor mit vielen Grafiken und Aufbauschemata. Besonders gut für uns Studierende sind dir Prüfungsschemata, die der Autor gewissenhaft in sein Lehrbuch eingebaut hat. Diese runden einen inhaltlichen Abschnitt/Kapitel sehr gut ab. Hier lohnt es sich diese auf Karteikarten zu schreiben und zur Wiederholung zu nutzen. Eine kleine Anmerkung zu den Problemschwerpunkten könnte auf der Karteikarte zusätzlich nicht schaden. In diesem Lehrbuch sind diese jedoch klar erkennbar.

Ebenso hervorragend sind die vielen Fußnoten und zu Beginn des Buches auch die gesammelte Literatur zum Medienrecht auf drei Seiten mit vielen Links zu Gesetzestexten, Urteilen und zum Medienrecht allgemein.

 

Raphael Köllner
(Entstanden über die Rezensionsabteilung der Fachschaft Jura Köln)

MVP Treffen in Köln 2013

17.12.2013
Raum: EBC 5. Etage / Regionaloffice von Microsoft in Köln
Beginn: 13:30 Uhr

Anmeldung bitte per Email: raphael.koellner@studentpartners.de
(Anmeldung ist geschlossen)

 

Agenda (Stand 10.12.2013)

  1. Ankunft am RO Köln (13:30 Uhr-14:00)    EBC 5. Etage
  2. Vorstellungsrunde und Begrüßung durch den RO Leiter  Johannes Rosenboom (30 Minuten)
  3. Führung durch das Regional Office mit Johannes Roseboom (30 Minuten)
  4. Vortrag 1:  “Windows Apps + Services: IE, Skydrive & Outlook.com, Xbox Music” von Frank Maenz, Produkt Manager für den Internet Explorer bei Microsoft Deutschland  (30 Minuten)
  5. Snack-Pause
  6. Vortrag 2: “Network Virtualization mit System Center 2012 R2
    Virtual Machine Manager und Hyper-V”  von Daniel Neumann MVP für System Center (30 Minuten)
  7. Vortrag 3: “Was gibt es neues bei Windows Azure?“ von Malte Lantin – AZURE Evangelist bei Microsoft Deutschland (30 Minuten)
  8. Vortrag 4: “Aktuelle rechtliche Fragen beim Cloud Computing” von Raphael MVP für Office 365 (30 Minuten)
  9. Ende im Office ca. 17:45 – 18:00 Uhr
  10. Führung durch die Altstadt mit Besuch des Weihnachtsmarktes am Dom mit der Möglichkeit den Dom zu besichtigen  (Weg zum Brauhaus vom RO am Rhein entlang zum Dom und zurück)
  11. Einkehr ins Brauhaus, z.B. Brauhaus Päffgen am Rhein 20:00 Uhr
  12. Ausklang und Ende 23:00 Uhr (offen)

 

TeilnehmerInnen:

Most Valuabe Professionals(MVP)

Torben Blankertz 
MVP für Project

Bernhard Fischer
MVP für Project

Elisabeth Wilke-Thissen
MVP für Word

Mourad Louha
MVP für Excel

Oliver Sommer
MVP für Windows Server for Small and Medium Business

Nicki Borell
MVP für SharePoint Server

Meinolf Weber
MVP für Directory Services

Benedict Berger
MVP für Virtual Machine

Damir Dobric
MVP für Microsoft Integration

Norbert Klenner
MVP für Exchange Server

Daniel Neumann
MVP für System Center Cloud and Datacenter Management
Dozent beim MVP Treffen

Mark Kreuzer
MVP für OneNote

Raphael Köllner
MVP für Office 365
Organisation + Dozent beim MVP Treffen

 

Microsoft Deutschland:

Frank Maenz           Produktmanager für den Internet Explorer
Malte Lantin           Evangelist für AZURE + Microsoft Student Partner Lead
Katrin Letzel          Programmmanager für das MVP-Programm (vielleicht)

 

Community

Holger Wendel
Mobile-/Webdeveloper, UX/UI Specialist & Software Architect
Blog: http://blog.levdaywalker.de/

Christian Thönes
Microsoft Expert Student Partner, IT Pro

Rafael Regh
Microsoft Expert Student Partner, App-Dev

Sebastian Kleinschmager
Microsoft StudentPartner, ALUMI

Anfahrt:
Regional Office Köln
Am Holzmarkt 2a
50676 Köln
Webseite:
http://www.microsoft.com/de-de/corporate/ueber-uns/standorte-directions.aspx#124


S
tadt Köln:
http://www.koeln.de/

 

Hotels:

Motel One (Waidmark)
Einzelzimmer:  73 Euro
Doppelzimmer:  88 Euro
Frühstück: 7,40 Euro

http://www.motel-one.com/de/hotels/koeln/koeln-waidmarkt/

NH Hotel Köln-City (Holzmarkt)
Einzelzimmer: ab 79.70 Euro  (Achtung zur Zeit im Angebot / sonst 93 Euro)
Doppelzimmer: ab 79,70 Euro  (Achtung zur Zeit im Angebot / sonst 93 Euro)

http://www.nh-hotels.de/nh/de/hotels/deutschland/koln/nh-koln-city.html

Arthotel Köln
Einzelzimmer: ab 69,30 Euro
Doppelzimmer:ab 69,30 Euro

http://www.hotel.de/de/art-otel-cologne–by-park-plaza/hotel-263009/

www.hotel.de
Hotels ab 31 Euro pro Nacht

 

Evolution Visual Studio

Am vergangenen Montag war ich auf der Microsoft Evolution Visual Studio Konferenz im Swisshotel in Neuss. Leider konnte ich erst kurz nach dem Mittagessen eintreffen, so dass ich die Keynote leider verpasst habe. Dennoch war es möglich sehr viele bekannte Gesichter zu treffen und auch Personen zu treffen, die man durch die Entfernung sonst nur per Email oder per Lync in Kontakt erreichen kann.

Besonders interessant waren neben Vorträgen wie “Tipps & Tricks bei Visual Studio” oder auch ein Vortrag zu den neuen Windows 8.1 Apps und dessen APIs, dass Ben Lower aus den USA gekommen ist. Er hielt einen Vortrag zur Bewegungssteuerung und zur neuen Kinect, die wohl im nächsten Jahr nicht nur bei der XBOX One, sondern auch für den Windows PC verfügbar sein wird.

Wir konnten, so Ben Lower, als erste Gruppe erleben, wie die neue Kinect mit einem PC zusammenarbeitet und wie die neuen Samples aussetzen. Es befand sich teilweise noch im ALPHA Stadium, aber lief dafür stabil und recht flüssig. Am Ende verriet er, dass es sich bei dem PC um ein Surface Pro 2 handelte. Gerade die Kombination aus Kinect 1.8 und dem Surface Pro 2 hat den Besuch des Konferenz schon gelohnt.
(1.8 = neues SDK)

Hier ein paar Eindrücke:

Sponsoren der Konferenz
Sponsoren der Konferenz
Vortrag Ben Lower Kinect 8.1

Vortrag Ben Lower Kinect 8.1
vorne die neue Kinect  hinten die alte Kinect
vorne die neue Kinect hinten die alte Kinect

Student Advantage – Bildungskampange von Microsoft mit Office 365Student Advantage – Office 365

Microsoft startet mit einer neuen Bildungskampagne “Student Advantage”. Ziel ist es Studierende die bestmöglichen Voraussetzungen für Ihre Ausbildung zu sichern. Microsoft spricht hier vom “Vorsprung sichern mit Office 365”.

“Der Student Advantage Benefit ist für Bildungseinrichtungen verfügbar, die organisationsweit mit allen Mitarbeitern aus Forschung, Lehre und Verwaltung auf Office 365 ProPlus oder Office Professional Plus lizensiert sind.” Dies bedeutet, dass alle Studierende, die an einer Hochschule studieren, die  Office 365 auch für Ihre Dozenten und Mitarbeiter einsetzt, Office 365 Prof. Plus kostenlos über ihre Hochschule ab dem 1. Dezember 2012 erhalten können.

Die Studierenden erhalten Office 365 Prof. Plus, also die größte verfügbare Version von Office kostenlos für den Einsatz in Ihrem Studium. Die Variante ist für 12 Euro über die Office 365 Webseite für jeden erhältlich.

Funktionen/Produkte, die verfügbar sind:

  • Word
  • PowerPoint
  • Excel
  • OneNote
  • Outlook
  • Access
  • Publisher
  • Lync
  • Steam your Office on any PC
  • The “New” Office (touch freundlichere Office Versionen)
  • immer das aktuellste Office!

Bezugsberechtigung  (Auszug von der Office 365 Webseite)

“Bezugsberechtigt sind alle Volumenlizenzkunden mit folgenden Vertragsformen:
Enrollment for Education Solutions: unter einem Campus Agreement Rahmenvertrag ab 1.000 Mitarbeitern bzw. dem Rahmenvertrag für Hochschulen (Bundesvertrag) ab 100 Mitarbeitern.
FWU-Rahmenvertrag: Für allgemein und berufsbildende Schulen ab 50 Einheiten (z.B. Desktop School = 3 Einheiten)
Open Value Subscription for Education Solutions (OVS-ES): Für kleinere Kunden aus dem Bildungswesen ab 5 Mitarbeitern
Mitarbeiter der Institution in Lehre und Verwaltung müssen entweder mit der gesamten Einrichtung auf Office 365 ProPlus, Office 365 Education A3, Office 365 Education A4 oder aber auch auf Office Professional Plus (on premise) lizensiert sein, damit die Institution den Student Advantage Benefit für Schüler/Studenten beziehen kann. Bildungseinrichtungen können die 0 EUR Office 365 ProPlus Lizenzen für ihre Studenten/Schüler über ihren Partner, das heißt Licensing Solution Partner (LSP) oder Authorized Education Reseller (AER), erhalten.”

Pressrelease “Announcing Student Advantage”

deutsche Webseite:
http://www.edu365.de/Office_365/Office_365/1950_Student_Advantage_Benefit.htm

Pressebox (dt.)
http://www.pressebox.de/pressemitteilung/microsoft-deutschland-gmbh-0/Vorsprung-sichern-mit-Office-365-ProPlus-Bildungseinrichtungen-profitieren-von-neuem-Microsoft-Student-Advantage-Benefit/boxid/632786

Office 365 für Bildungseinrichtungen

Office 365 Prof. Plus (Info)

Anleitung zum Anlegen:
http://sicherheitmachtschule.blob.core.windows.net/mediabase/pdf/2376.pdf

 Since today Microsoft announces the “Student Advantage”.

Microsoft wanted “to help prepare students for Technology skills required in the workforce”. Office is only one part of this. Also Microsoft has the IT Academy Programm and the DreamSpark Programm to support students in their training.  Now students can get all of the Microsoft products for their education. ( Visual Studio 2012 Ulimate via Windows Server 2012 R2 to Office 365 Prof. Plus.

This offer is amazing for students. At the 1. Dez. 2013 they can work cooperative with Lync or SharePoint Online, plan their Training with their calander or write Emails with Exchange on every Smartphone.

It is the optimal setting for a painting student to complete his studies as possible.

 

Office 365 Professional Plus:

  • Word
  • PowerPoint
  • Excel
  • Outlook
  • OneNote
  • Access
  • Lync
  • Publisher
  • Steaming Office on any PC
  • Always the latest version of the products.
  • (Home use Up to 5 Pc´s) (?)

Several months ago Microsoft started with their Office 365 for education offer. Plan A2 (Office Web Apps, IM & Presence, SharePoint Online Collaboration, Conferencing, Email, calendar, AV/AS, Personal Archive) is for free. They can upgrade their Plan to A3 ( plus Office Prof. Plus; Home Use Rights up to 5 PCs; Voicemail & Advanced Archive Capability, Access, Excel, Forms, Visio Services.) with paying 2,5 Dollar to 6 Dollar per month for every Student/Faculty Staff).

Student Advantage
Now the students get Office365 Pro Plus with their Plan for free.

restriction:

  • School have to use Office 365
  • School have to use Office 365 for their faculty Staff
  • (any EDU contract with Microsoft)

Links:
Office 365 for education

Drogen, Adminrechte und Killer – Silk Road

In dieser Woche wurde der mutmaßliche Besitzer des Online-Schwarzmarktes Silk Road vom FBI festgenommen. Der Besitzer soll über die Plattform Rauschgift geliefert und verteilt haben. Darunter soll laut Strafantrag Heroin, Kokain, LSD und Methamphetamin fallen.

Neben dem Betrieb der Webseite soll der auch einen Auftragskiller beaufragt haben einen User auszuschalten, der gedroht hatte hundertausende Käufer aufzudecken.

Schätzungsweise wurden Substanzen in einer Höhe von 1,2 Milliarden Dollar umgesetzt. Die Site alleine machte einen Umsatz von 80 Millionen Dollar mit ca. 1 Million Accounts. Das FBI zählte zwischen Februar 2011 und diesen Sommer gut 1,2 Millionen Transaktionen. Die Webseite nutze angeblich das TOR-Netz um anonym zu bleiben.

Neben Drogen werden wohl auch kriminelle Dienstleistungen über Silk Road abgewickelt. Dazu zählen Hackingangriffe zwecks Identitätsdiebstahl, Geldfälschung, Kreditkarteninformationen, Waffen, Bankautomatenhacks, Munition und auch Auftragsmorde.

Strafantrag des FBI:
http://www1.icsi.berkeley.edu/~nweaver/UlbrichtCriminalComplaint.pdf