Am heutigen Tage veröffentlicht die EU Kommission einen Leitfaden zu den neuen Datenschutzbestimmungen. Dies und eine neue Webseite wurde heute im Livestream mit Commissioner Věra JOUROVÁ angekündigt und veröffentlicht.
Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte: „Unsere digitale Zukunft kann nur auf Vertrauen fußen.Wir müssen die Privatsphäre aller Bürger schützen. Ab 25. Mai werden die strengeren EU-Datenschutzbestimmungen Realität sein. Sie sind ein wichtiger Schritt nach vorne, und wir werden dafür sorgen, dass sie ein voller Erfolg werden.“
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte ergänzend hinzu: „In der heutigen Zeit ist die Art, wie wir mit Daten umgehen, ausschlaggebend für unsere wirtschaftliche Zukunft und persönliche Sicherheit. Wir brauchen moderne Vorschriften, um uns gegen neue Risiken zu wappnen. Darum rufen wir alle Regierungen, Behörden und Unternehmen in der EU auf, die verbleibende Zeit bestmöglich zu nutzen und ihre Aufgaben bei den Vorbereitungen auf den 25 Mai zu erfüllen.“
Wichtigste Regelungen und Neuerungen
- Ein Regelwerk für ganz Europa, das Rechtssicherheit für Unternehmen und ein EU-weit einheitliches Datenschutzniveau für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.
- Einheitliche Regeln für alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, selbst wenn sie außerhalb der EU ansässig sind.
- Neue, gestärkte Rechte für Bürgerinnen und Bürger: Die Rechte auf Information, auf Auskunft und auf Vergessenwerden werden gestärkt. Ein neues Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es Bürgern, ihre Daten von einem Unternehmen zu einem anderen zu übertragen. Damit werden auch neue Geschäftsfelder für Unternehmen eröffnet.
- Besserer Schutz vor Datenschutzverletzungen: Wird der Schutz personenbezogener Daten in einem Unternehmen verletzt, muss das Unternehmen die Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden über den Vorfall informieren.
- Effektive Regeln und Geldbußen mit Abschreckungswirkung: Alle Datenschutzbehörden werden befugt, Geldbußen von bis zu 20 Mio. EUR oder, im Fall von Unternehmen, von 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes zu verhängen.
Das Online-Tool ist abrufbar: https://ec.europa.eu/commission/priorities/justice-and-fundamental-rights/data-protection/2018-reform-eu-data-protection-rules_en
via:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-386_de.htm
Weitere Informationen
Factsheets:
– Bessere Bestimmungen für die europäischen Unternehmen
– Bessere Datenschutzrechte für die europäischen Bürger
– Nächste Schritte vor dem 25. Mai
– Datenschutz-Grundverordnung: der Weg zu ihrer Anwendung
– Erfolgreiche Umsetzung der Datenschutzreform: ein gemeinsames Unterfangen