Stellungnahme von Jan Philipp Albrecht zum Datenherausgabeverfahren vor dem Supreme Court gegen Microsoft

Die EU Abgeordneten Viviane Reding (EVP), Birgit Sippel (S&D), Sophie In’t Veld (ALDE) und der deutsche Abgebordnete Jan Philpp Albrecht (Grüne) haben gemeinsam eine juristische Stellungnahme beim Supreme Court eingereicht. Dies ist ein probates Mittel, um bei höchstrichterlichen Entscheidungen in den USA Meinungen und Sichtweisen andere Länder und Institutionen einzureichen. (Amicus-Brief)

Argumentation

Die Abgeordneten machen in ihrer Stellungnahme klar, dass ein Datenzugriff von US Behörden (z.B. FBI) auf Daten in der Europäischen Union gegen die Grundrechte-Charta der Europäischen Union verstoßen würde.  Denn dies ist ein “Eingriff in das Grundrecht der betroffenen Personen auf Achtung des Privatlebens” welcher in Artikel 7 der Charta bezeichnet wird. Diese Eingriff sei ihrer Meinung ebenso ein “besonders schwerwiegender Eingriff” in das Grundrecht der EU Bürger.

Weiterhin betonen sie, dass in dem Fall dieses Eingriffes EU-Recht gelte. Betroffene Personen könnten Europäische Gerichte und sich auch das europäische Datenschutzrecht berufen.

[Dies würde aus meiner Sicht dann ernsthafte Konsequenzen für Microsoft bedeuten, so dass die Errichtung einer Deutschen Cloud hier diesen vorgebaut haben könnte.]

Weiterhin hat der EuGH den Datenschutzgesetzen der EU einen besondern weiten räumlichen Anwendungsbereich gegeben, damit Umgehungen verhindert und ausgeschlossen werden. Dies wurde in mehreren Beschlüssen und Urteilen und auch vom Generalanwalt mehrfach betont.

Jan Philipp Albrecht sagte, dass es “das Ende des Internets, wie wir es heute kennen” bedeuten würde. “Dann könnten und würden auch Länder wie China, Russland oder die Türkei eine Herausgabe von Daten europäischer Kunden einfordern und könnten Internetunternehmen hierzulande zu Handlangern ihrer rechtstaatlich hoch bedenklichen Praktiken machen.“ Das Ergebnis wären aus Sicht Albrechts „massive Einschränkungen von Bürgerrechten und rechtstaatlicher Verfahren im Digitalen“*Zitat Handelsblatt

Bitkom

Die Bitkom hat sich ebenfalls eingelassen.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, sollte sich das Gericht dem Willen der US-Regierung beugen, würde das „tief in den europäischen Datenschutz eingreifen“. „Ein direkter Zugriff von US-Behörden auf Personendaten aus Europa ist unvereinbar mit europäischem Datenschutzrecht.“*Zitat Handelsblatt

 

 

zentrale Argumente

  1. Datenschutz und Datenverarbeitung sind Grundrechte
  2. Ausgleich von Individualrechten und öffentlichen Interessen
  3. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der MLATs
  4. Es gibt MLATs, um territoriale Probleme zu mildern

Die Stellungnahme in englischer Sprache ist im Original hier abrufbar:

https://www.supremecourt.gov/DocketPDF/17/17-2/28328/20180118155453076_17-2%20bsac%20Jan%20Philipp%20Albrecht.pdf

 

Handelsblatt [Update 23.01]

www.handelsblatt.com/politik/international/datenschutz-in-gefahr-ende-des-internets-wie-wir-es-heute-kennen/20876998.html