Windows 8 für sehbehinderte Personen

 

Windows 8 wurde für sehbehinderte Personen und behinderte Menschen hin optimiert. Ich selber komme in meinen Kursen immer wieder mit Menschen mit Behinderung in Kontakt. Erst vor wenigen Tagen habe ich den riesen Vorteil miterlebt, wenn man mit einem „Klick“ das gesamte Farbschema auf „hohen Kontrast“ stellt und eine sehbehinderte Person auch an meinem Rechner sofort die Informationen ablesen konnte.

Die Einstellung „hoher Kontrast“ findet man:

Charm Bar – Einstellungen – PC Einstellungen ändern – Erleichtere Bedingung

 Weitere Einstellungen sind die Vergrößerung des Cursors, bzw. dessen Breite.

Die Anzeigedauer der Benachrichtigungen kann auf bis zu 5 Minuten verlängert werden.

Ebenfalls kann die Sprachausgabe durch Windows + Lauter aktiviert werden.

 

100 Tage Office 356

 

Seit 100 Tagen ist Office 356 auf dem Markt. Passend dazu gab Microsoft heute eine Pressemitteilung raus. Dazu gab es diese Grafik, denn Bilder sagen mehr als tausend Worte:

Grafik von der Webseite:
http://blogs.msdn.com/b/edublog/archive/2012/10/11/100-tage-office-365-eine-erfolgsstory.aspx

Pressemitteilung:
http://www.microsoft.com/germany/newsroom/pressemitteilung.mspx?id=533628

 

 

Windows 8 AppEntwicklung am ZDI-Zentrum Frechen

 

Ab morgen geht es los und ich freue mich schon. Die Ferienpraktiker der LNU Frechen / des ZDI Zentrums Frechen beginnen. Das Zentrum wird von diversen lokalen Firmen, aber auch vom Land unterstützt. Kurz vor den Toren von Köln werden Jugendliche und Hochbegabte durch Lehrer oder Firmenangehörige mit pädagogischer Ausbildung in einem drei tägigen Workshop unterrichtet.

Alle Informationen findet Ihr hier.

Soziales Engagement gehört zu einem Unternehmen und auch zu meiner Person, so dass auch ich in dieser Runde einen Kurs halte und 18 begeistertere Jugendliche über drei Tage in Windows 8 und Office 356 begeistere.

Hier findet Ihr die Kursbeschreibung.

Die nächsten Beiträge folgen also erst am kommenden Donnerstag 🙂 Ich freue mich!

Papierlos in die Insolvenz

 

Ich bin Partner beim der Gruppe „Papierlos“ und versuche im Alltag möglichst wenig Papier zu verbrauchen und eher auf neue Technologien zu setzen, die das Papier bereits abgelöst haben.

Jetzt fragt man sich, was ist eigentlich in der Juristerei so alles papierlos? Natürlich gibt es unzählige juristische Onlinedatenbanken, in denen wir unsere Urteile oder auch Vertragsvorlagen downloaden. Aber seit 2002 ist ein ganzer Fachbereich papierlos geworden. Es geht um das „Insolvenzverfahren“ für natürliche Personen (Verbraucherinsolvenz) und rechtliche Personen ( z.B. Unternehmen/GmbHs).

In der „Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren im Internet vom 12.02.2002, BGB 1. I S.677 und dann im § 9 InsO wurde festgelegt, dass diese Bekanntmachungen ausschließlich online auf www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht werden. Jedoch kann daneben das Insolvenzgericht auch die Veröffentlichung in Zeitungen, also in Printmedien verlassen, dies muss das Gericht aber ausdrücklich anordnen.

Was wird veröffentlicht?

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Abweisung mangels Masse
  • Schlusstermin
  • Beschluss über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters
  • Ankündigung und Erteilung des Restschuldbefreiung
  • etc.

Einiges Wissenswertes zum Insolvenzverfahren findet Ihr zum Beispiel auf dem Portal der Justiz des Landes Niedersachsen,

Tagesschau – App Urteil

 

Zum Ende des vergangen Monates entschied das Landgericht Köln wie angekündigt über das Verfahren der klagenden Zeitungsverlage gegen die Tagesschau und Ihre App. Ich habe in meinem Blog bereits zweimal über dieses Verfahren berichtet.

Die klagenden Verlage haben nun einen kleinen Sieg errungen. Das Landgericht Köln verbot die „Tagesschau-App“ vom 15.Juli 2011 nicht mehr zu vertreiben. Dieses kostenlose Angebot der Tagesschau ist damit beendet worden. Die Verlage haben Ihren neu gefunden Markt verteidigt.

Vorsitzender Richter war in diesem Verfahren Dieter Kehl. In seiner Begründung folge er und das Gericht den Argumenten der klagenden Verlage, dass die App zu presseähnlich ist und sich nicht ausreichend auf die Nachrichtensendung bezog. Es dürfte keine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet geben. Dies liegt im Rundfunkvertrag verankert, der vorschreibt, dass öffentlich rechtliche Sender wie ARD, ZDF oder auch der WDR im Internet präsent sein dürfen, aber müssen sich dabei immer auf die jeweilige Sendung beziehen müssen.

Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf diese eine App, die an diesem einen Tag veröffentlicht wurde, denn das Landgericht kann nur in jedem Einzelfall entscheiden. Die klagende Verlage hätten Verfahren nur verbinden können oder nun dieses Urteil in den anderen Verfahren einbringen.

Gründung der NFRW

 

Am heutigen Tage gründe ich mit ein paar Kollegen eine neue nur online abrufbare juristische und wirtschaftswissenschaftliche Zeitschrift:

Neue Fachzeitschrift für Recht und Wirtschaft (NFRW)

Diese Zeitschrift wird nicht in traditioneller Weise nur über spezielle teure juristische Datenbanken abrufbar sein, sondern gegen ein geplantes geringen Beitrag über WindowsPhone Apps und eine Windows Store App.

Der Beitrag fällt auch erst an, wenn man sich den gesamten Inhalt anschauen möchte. Der Titel und der jeweilige Leitsatz der jeweiligen Entscheidungsbesprechung oder auch des Aufsatzes wird frei verfügbar sein.

Themenschwerpunkte:
IT Recht in Verbindung mit dem Wirtschaftsrecht
Internationales Privatrecht
wirtschaftliche internationale und nationale Themen

Gemeinsam wollen wir eine optimale online abrufbare und jederzeit verfügbare und regelmäßig einmal im Monat erscheinende Fachzeitschrift für Juristinnen und WirtschaftswissenschaftlerInnen publizieren. Wir sind so nicht an Verlage gebunden und können unabhängig agieren.  

Wir werden in der nächsten Zeit eine große Datenbank mit vielen interessanten Beiträgen aufbauen.

Vielen Dank an die vielen Mitstreiterinnen!

Besten Dank

rakoellner

Cloud ist die Zukunft

 

Ich habe schon mehrfach auf meinem Blog über das Cloud – Computing gesprochen und widme sogar eine gesamte Seite, sowie regelmäßige Artikel dem Thema Office 356. Nun hat die EU-Kommission unter dem Titel „Mehr Schwung für das Cloud Computing“ eine weitere Pressemitteilung und Artikel auf Ihrer Webseite veröffentlicht.

Die EU Kommission geht davon aus, dass sehr viele Europäer bereits Dienste aus der Cloud nutzen. So sind zum Beispiel Facebook, Spotify oder der klassische Emaildienst nur ein paar der Dienste, die wir täglich nutzen ohne zu Ahnen, was eigentlich dahinter steckt.

Hinter „Cloud Computing“ stehen riesige Rechenzentren, die für uns weltweit die Dienste im Internet bereitstellen. Der Markt richtet sich immer mehr auf die Zentralisierung von Diensten. Dies hat große Vorteile. Die EU-Kommission nennen die größten Vorteile und beziffert, dass 80% der Unternehmen, die bereits auf das Cloud Computing setzen 20%-30% weniger Ausgaben für Ihre IT haben. Es senkt nicht nur die reinen IT-Kosten, sondern auch die Personalkosten oder auch den Platzbedarf. Die Unternehmen müssen nicht mehr Ihre eigenen kleinen teuren Rechenzentren selber betreiben, sondern greifen auf bestehende große Rechenzentren großer Anbieter wie Microsoft oder Amazon zurück.

Weiterhin sagt die EU Kommission, dass die das Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft wird. Aus diesem Grund haben Sie eine Strategie ausgearbeitet, um die Nutzung zu verbessern und Risiken wie den Datenschutz zu minimieren. Ein einfaches Regelwerk soll den europäischen Unternehmen helfen das Potenzial von Cloud Computing zu nutzen.

„Mit der Strategie werden vier zentrale Ziele verfolgt:

  • Gewissheit für Nutzer, dass Daten zwischen Rechnerwolken übertragen oder ganz abgezogen werden können
  • EU-weite Zertifizierung vertrauenswürdiger Cloud-Anbieter
  • Musterverträge für das Cloud-Computing, die rechtliche Verpflichtungen klar darstellen
  • Eine europäische Cloud-Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektor und der Industrie, um Bedarf zu ermitteln und zu gewährleisten, dass der europäische IT-Sektor diesen decken kann. Dies wird die europäischen Unternehmen im Wettbewerb mit ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Firmen stärken.“

„Den Schätzungen in einem Bericht über Chancen und Hindernisse für Cloud Computing in Europa (EN – Bericht) zufolge könnten die europäischen Unternehmen durch neue Innovationschancen und den Zugang zu produktivitätssteigernden Technologien das BIP der EU zwischen 2015 und 2020 um nahezu 600 Milliarden Euro steigern.

Bis Ende 2013 sollte geklärt sein, ob weitere Maßnahmen oder Rechtsvorschriften zur Förderung des Cloud Computing notwendig sind.“, so die EU Kommission.

Ich freue mich auf ein spannendes Jahr 2013 in dem auch ich meine Dr. Arbeit zu dem Thema schreiben möchte und die EU Kommission, wie auch die Bundesregierung bei der schweren Aufgabe unterstütze.

 

Links:

Strategien der EU Kommission zur Ausschöpfung des Potenzials von Cloud Computing

Bericht über Chancen und Risiken des Cloud Computing der EU-Kommission

Zitat von der Webseite der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/news/science/120927_de.htm

 

Apple und das Verbraucherrecht

 

Laut der Bild-Zeitung, die einen Spiegelbericht zitiert soll die EU Kommissarin Viviane Reding wiederholt auf die Missstände und die fehlerhafte Kommunikation von Apple hingewiesen haben. Italien soll ebenfalls bereits eine Strafe von 900 000 Euro aus gleichem Grund verhängt haben.

Apple wird vorgeworfen, dass der Konzern die Kunden systematisch täuscht, wenn es um das Verbraucherrecht und damit um das Recht der Kunden geht.

Sobald es auf der Webseite der EU-Kommission weitere und haltbare Informationen gibt, werde ich keinen Kommentar zu der Sachlage abgeben, aber ich bleibe dran!

Office 356 – Windows 8 App

 

Seit heute läuft das Projekt „Office 356“ als Windows 8 App. Ihr werdet in den kommenden drei Wochen eine App im Windows 8 Store finden. Der Name der App wird sein „Office 356“.

Jetzt fragt Ihr Euch, krass er hat den Namen bekommen und was passiert jetzt damit?

Ich habe vor alle Neuerungen und alles wissenswerte in dieser App zu Office 356 zu publizieren. Freut Euch also schon einmal auf eine coole neue App mit vielen Informationen rund um Office 356.

 

 

Office365 – Einsatz im Institut+Lehrstuhl Teil 1

 

Aus aktuellem Anlass habe ich mich immer wieder aus praktischen, aber auch aus rechtlichen Gründen mit der Nutzung von Office 365 am Institut/Lehrstuhl einer Universität beschäftigt.

Die Anforderungen liegen klar auf der Hand:

1. Kommunikation innerhalb und außerhalb des Lehrstuhls

2. gemeinsame Kalender und Aufgabenverwaltung

3. gemeinsame Dokumentenverwaltung und kolloboratives Arbeiten

4. Dokumenten teilen mit Personen außerhalb des Lehrstuhls

5. Projektmanagement

6. Verwaltungsaufgaben (z.B. Personalverwaltung, Budgetverwaltung)

7. Datenschutz relevante sichere Verbindungen und Server (Server in der EU)

 zu 1: Kommunikation innerhalb und außerhalb des Lehrstuhles

 innerhalb:
An einem heutigen Lehrstuhl muss die Kommunikation schnell und zuverlässig funktionieren. Es müssen teilweise große und kleine Dateien verschickt werden, Dokumente geteilt und gemeinsam bearbeitet werden.
Stand heute ist dafür das Telefon und Handy oder in manchen Fällen Skype/Adobe Connect. Für die Dokumentenverwaltung werden hauseigene Server (BSCW//IBM) benutzt. Im Grunde werden alle einzelnen Funktionen teuer eingekauft oder in einer Art „Stückwerk“ durch kostenlose Tools ersetzt. So wird z.B. doodle als Terminfindungstool eingesetzt, um auch diese Funktion in der internen Kommunikation abzudecken.

optimal:
Zur optimalen Lösung setzt man Lync ein. Das Kommunikationsprogramm verfügt über folgende Funktionen:

  1. Chat
  2. Audioverbindung
  3. Videoverbindung / Videotelefonie
  4. Datensharing (Daten senden und empfangen)
  5. PC-Remotefreigabe über Lync
  6. VOIP
  7. Audio- und Videokonferenzing mit bis zu 250 Usern in O365-Plan A2 (Chat, Freigabe (Programm, Desktop, Dateien), Wideboard, Umfagen, Datenanhänge)

 zu 2 folgt in den nächsten Tagen.

Einsatzbeispiele:
TU München – http://www.microsoft.com/casestudies/Case_Study_Detail.aspx?CaseStudyID=710000000953

Europäische Fachhochschule: http://www.microsoft.com/casestudies/Case_Study_Detail.aspx?CaseStudyID=710000000954