Zum Ende des vergangen Monates entschied das Landgericht Köln wie angekündigt über das Verfahren der klagenden Zeitungsverlage gegen die Tagesschau und Ihre App. Ich habe in meinem Blog bereits zweimal über dieses Verfahren berichtet.
Die klagenden Verlage haben nun einen kleinen Sieg errungen. Das Landgericht Köln verbot die “Tagesschau-App” vom 15.Juli 2011 nicht mehr zu vertreiben. Dieses kostenlose Angebot der Tagesschau ist damit beendet worden. Die Verlage haben Ihren neu gefunden Markt verteidigt.
Vorsitzender Richter war in diesem Verfahren Dieter Kehl. In seiner Begründung folge er und das Gericht den Argumenten der klagenden Verlage, dass die App zu presseähnlich ist und sich nicht ausreichend auf die Nachrichtensendung bezog. Es dürfte keine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet geben. Dies liegt im Rundfunkvertrag verankert, der vorschreibt, dass öffentlich rechtliche Sender wie ARD, ZDF oder auch der WDR im Internet präsent sein dürfen, aber müssen sich dabei immer auf die jeweilige Sendung beziehen müssen.
Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf diese eine App, die an diesem einen Tag veröffentlicht wurde, denn das Landgericht kann nur in jedem Einzelfall entscheiden. Die klagende Verlage hätten Verfahren nur verbinden können oder nun dieses Urteil in den anderen Verfahren einbringen.