Monat: Juli 2016
Viele sind derzeit auf den Straßen unterwegs auf der Suche nach kleinen Monstern. Früher gab es diese nur in Form von Karten und in meiner Generation auf dem Gameboy. Genau diesem erst sehr dicken roten oder grauen Spielekonsole, dessen Leistungswerte jedes Smartphone heute übertrifft. Nun gibt es Pokemon als App eben auf den neuen Smartphone und dies in Form von AR. Es ist das erste AR-Game, welches den Durchbruch geschafft hat, sogar so sehr, dass es bereits Verletzte gab.
Kommentare geschlossen.
Microsoft hat heute einen neuen Videostreaming Dienst mit Namen “Stream” rausgebracht. Diese ist nun in einer Preview verfügbar und kann kostenlos genutzt werden. Ich habe mir diesen Dienst heute direkt einmal kurz für euch angeschaut und werde am Wochenende auch mal ein Video dazu produzieren.
Kommentare geschlossen.Ich habe mir die Keynote zum neuen SharePoint nochmal angeschaut und bin auf die Roadmap zum SharePoint gestoßen. Hier finden sich interessante Neuigkeiten, die uns bei vielen Erklärungen und Erläuterungen helfen wird, wenn es um SharePoint und den Einsatz geht.
Interessant ist hier, dass der SharePoint Online ab H2 2016 in der deutschen Microsoft Cloud verfügbar sein wird. Ebenfalls freue ich mich in H2 auf BYOK, den wir schon in RMS nutzen können und natürlich auf die Granular access policies 🙂
Kommentare geschlossen.Ich stelle euch heute mal die Subsites von Office.com vor. Wenn ich einige vergessen habe, wie immer bitte ich um Feedback an: raphael.koellner@rakoellner.com.
Also hier folgt nun eine Zusammenstellung der mir bekannten Subsites von Office und damit zu den für euch hilfreichen Inhalten:
Kommentare geschlossen.Ich freue mich sehr, dass Microsoft sich entschieden hat sehr viele ebooks und vor allem auch aktuelle ebooks kostenlos zum Download anzubieten. Der Download der…
Kommentare geschlossen.Ich konnte einen ersten TechNet Artikel auf der Microsoft-Blog Seite als Gastbeitrag platzieren. Es wird in Zukunft einige weitere Artikel und auch ch9 videos +…
Kommentare geschlossen.Urteil: Urteil des Kammergerichts vom 08.04.2016, Az. 5 U 156/14 – nicht rechtskräftig
Parteien: Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. ./. WhatsApp inc.
WhatsApp wird durch eine große Mehrheit der Smartphone-User genutzt und löst fast zu 100% die klassische SMS ab. Der Dienst einer amerikanischen Firma (WhatsApp Inc, gehört seit 2014 zu Facebook) und genauer deren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wurden von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. bemängelt und ein Verfahren vor dem Kammergericht in Berlin angestrengt und durchgeführt. Bemängelt wurde, dass WhatsApp Inc lediglich ihre sehr komplexen AGBs in englischer Sprache zur Verfügung stellt, obwohl es auch mit einer deutschsprachigen Webseite wirbt und ein deutsches Publikum adressiert. Nutzer müssen die AGBs und auch die englischen Datenschutzhinweisen zustimmen, bevor sie den Dienst nutzen können.
Kommentare geschlossen.Es ware eine der beeindrucktesten Reden, die ich von Brad Smith gehört habe und es zeigt auch die Entschlossenheit von Microsoft und die Wichtigkeit, die Microsoft auch in der Klärung rechtlicher Issues wie dem Schutz der Kunden sieht. Aus meiner Sicht kann Microsoft und sollte Microsoft auch gar nicht anders.
Dies sehen wir nicht nur an dieser Rede, sondern auch an den vielen Blogs, Verfahren oder auch an der Technik. Microsoft stellt Security & Compliance, wie auch das Vertrauen der Kunden in die Cloud auf eine von drei Säulen. In den letzten zwei Jahren sind noch nie so viele Tools und Features durch Microsoft veröffentlicht worden in diesem Bereich wie jeh zuvor.
Kommentare geschlossen.