Monthly Archives: Juli 2012

Made in Europe

 

 

.Made in Europe.

Mit diesem Siegel will die EU einheitliche Standards im Thema Sicherheit und Datenschutz setzen. Der zuständige EU Kommissar Neelie Kroes ist der Meinung, dass der “Cloud” eine ähnliche Sprengkraft besitzt, wie die Einführung des Internets vor einigen Jahrzehnten.

Das Cloud-Computing stelle einen “ähnlichen Paradigmenwechsel” für die IT-Industrie dar, wie das Aufkommen des Internet, heißt es in dem Entwurf der zuständigen EU-Kommissarin Neelie Kroes. Europa werde den ganzen Nutzen der Technologie aber nicht erleben, solange “bestehende Barrieren bei der Einführung und der Nutzung der Cloud” nicht beseitigt werden, so Financel Times Deutschland.

Der Datenschutz und die Sicherheit einer Anwendung eines Clouddienstes sind für viele Cloudanbieter Hauptargumente in der Werbung.  Dies gilt besonders zum Beispiel bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Die Umsetzung der einheitlichen Regelungen ist jedoch nicht so einfach, wie eine Umsetzung einer Richtlinie.

Der Kommissar möchte die Einführung des Siegels “Made in Europe” in einem drei Säulen Programm umsetzen.

Die erste Säule ist ein gesetzliches Rahmenwerk, denn die unterschiedlichen Regelungen in der EU müssen vereinheitlicht und gebündelt werden. In diesem Rahmen schlägt der Kommissar eine Service-Level-Agreements (SLA) vor, die zum Beispiel die Haftung für den Ausfall von Rechenzentren regelt. Weiterhin soll es einen Zertifizierungsmechanismus geben, an dem die Qualität des Datenschutzes und der Sicherheit gemessen werden kann.
Die zweite Säule ist die “Strategie der Standardisierung”. Er möchte, dass aus dem öffentlichen Sektor ein großer Abnehmer wird und so schneller Standards defintiert werden in Zusammenarbeit mit den Firmen. Diese Erarbeitung technischer Standards soll durch das European Telecommunications Standards Institut (ETSI) ausgeführt werden.
Die dritte Säule muss der internationale Dialog sein. Ländern wie die USA und auch Japan müssen eingebunden werden, den ein Datenverkehr kann nur auf dieser obersten Ebene geregelt werden.

Wir sind gespannt, wie einheitliche Regelungen aussehen sollen. Ich bleibe an dem Thema dran und erarbeite selber Regelungen, die einen einheitlichen Standard setzen könnten. Diesen Vorschlag der Regelungen werde ich in den nächsten Wochen hier auf dem Blog veröffentlichen.

BGH: Rapidshare oder Rapidstore?

 

Der Bundesgerichtshof verhandelte ein Verfahren zwischen Rapidshare und dem Spielehersteller Atari Europe.

Urteil: Az.: I ZR 18/11

Rechtszug:
LG Düsseldorf  – Klage stattgegeben
OLG Düsselorf – Klage abgewiesen
BGH –  Klage an das Berufungsgericht zurück verwiesen
OLG Düsselorf – Klägerin stellt neue Anträge

Sachverhalt:
Ein User von Rapidshare hatte das von Atari vertriebene Spiel “Alone in the Dark” auf den Server von Rapidshare hochgeladen und öffentlich verfügbar gemacht. Die Klägerin die Atai Europe sieht darin eine Urheberrechtsverletzung und verlangt ein Unterlassen von der Beklagten.

Was ist eigentlich Rapidshare?
Rapidshare ist ein sogenannter File-Hosting-Dienst, der den Usern ermöglicht über die Rapidshare Webseite Daten hochzuladen. Die Daten werden über die Webseite auf einem Server von Rapidshare oder einem von ihnen angemieteten Datenspeicher abgesichert. Rapidshare kennt die Inhalte der Daten nicht. Ohne eine Benutzerregistrierung sind bis zu 200MB Daten hochzuladen und per generierten “Download-Link” für alle frei verfügbar.  Die öffentlichen Inhalte können mit einigen Suchmaschienen durchsucht werden, so dass man diese downloaden kann.

Frage (Rapidshare oder Rapidstore)
Die Frage stellt sich nun in wie weit der Hoster Urheberrechtsverletzungen verfolgen muss und was er tun muss, um auch wirklich alle Inhalte auch anderer User mit gleichem Inhalt zu entfernen.

Problem
Die File-Hosting-Dienste bieten als Dienstleistung nur das Hosting der Daten an. Sie prüfen nicht, welche Inhalte von dem User hochgeladen werden. Eine Prüfung könnte ähnlich zu dem Ring im See zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Hoster führen.

Ähnliche Fragestellungen traten schon bei Ebay auf. Ebay musste nach einer Entscheidung des BGH einen neuen Suchalgorithmus und einige Mitarbeiter einstellen, die effektiv verhindern müssen, dass rechtsradikale Produkte über deren Plattform vertrieben werden. Ich war selber anwesend bei der spannenden Verhandlung.

Urteil und Begründung
Das Urteil ist leider bis zum heutigen Tage noch nicht verfügbar. Laut Pressemitteilung des BGH hatte der Hoster nach der Meldung der Atari Europe die entsprechende Datei unverzüglich gesperrt. Rapdishare hatte es jedoch unterlassen über eine Wortsuche “Alone in the Dark” Inhalte anderer Nutzer ebenfalls auf dem Server befindlich zu finden und zu sperren. Die Inhalte waren weiterhin unter leicht geänderten Namen von dritten Usern öffentlich downloadbar.

Der BGH bemängelt, dass Rapidshare grundsätzlich das technisch und wirtschaftlich Zumutbare  tun muss, ohne ihr Geschäftsmodell zu gefähren, um Urheberrechtsverletzungen, auf die sie aufmerksam gemacht wurden, zu unterbinden.

Verweisung an das OLG Düsseldorf

Die Klägerin erweitere mit einer zweiten Unterlassenserklärung, dass Rapidshare auch Hyperlinks von bestimmten Link-Sammlungen auf die gespeicherten Datein ihres Comupterspiels verhindern muss. Zwar sei Rapidshare nicht Betreiber dieser Link-Sammlungen, aber Sie kann immerhin durch Löschen der Daten, auf die der Link verweist, den Download verhindern.

Der BGH verwies daraufhin das Verfahren zurück an das OLG Düsseldorf, damit die Klägerin alle erweiterten Anträge erneut stellen kann. Verfahrenstechnisch muss die Beweisaufnahme und die dazugehörigen Anträge spätestens im Berufungsgericht eingereicht/gestellt werden. Der Bundesgerichtshof überprüft das Verfahren lediglich und verweist öfter Fälle zurück an das Berufungsgericht, wenn es sich nicht um Fälle mit allgemeiner Belangen handelt oder eine schnelle Entscheidung nötig ist.

 Verfahren in Düsseldorf:
LG Düsseldorf – 12 O 40/09 – Entscheidung vom 24. März 2010

OLG Düsseldorf – I-20 U 59/10 – Entscheidung vom Urteil vom 21. Dezember 2010 Karlsruhe, den, 13. Juli 2012

Eigene Vermutung:
Meines Erachtens wird das Verfahren so ausgehen, dass Rapidshare verurteilt wird und parallel zu dem fast baugleichen Ebay-Fall eine automatische und anonyme Suche für Urheberrechtsverletzungen einführen muss. Diese Suche muss aber nur dann durchgeführt werden, wenn Rapidshare auf einen Verstoß hingewiesen wurde. Das Geschäftsmodell ist gewahrt und der Eingriff verhältnismäßig. Ebenfalls ist es parallel zu ziehen zu Youtube, die auf Hinweis von Urheberrechtsverstößen die Videos + Musik für bestimmte Länder oder komplett sperrt.

Alles wie immer. Wollen wir mal schauen, ob man uns erstaunt und das OLG Düsseldorf mal ein Urteil auspackt, an dem man sich messen lassen kann.

geplante Obsoleszenz

 

Geplante Obsoleszenz ist ein erstes Thema.
Die weltweiten Resourcen sind begrenzt und wir nutzten täglich Grundprodukte wie Erdöl, die endlich sind. Aber viele nationalen und internationalen Firmen planen die Vergänglichkeit der Produkte. Auch aktuelle und neue Produkte sind so geplant, um mehr Produkte zu verkaufen.

Als aktuelles Beispiel gehört hier zum Beispiel der Ölwechsel. Es gibt zurzeit viele verschiedene Untersuchungen, die die ARD vor kurzer Zeit in einem Bericht zusammengefasst hat. Diese Untersuchungen zeigen, dass von den Autoherstellern im “Scheckheft” verpflichtenden Ölwechsel nicht nötig sind. Es gibt zurzeit auch Langlauföle, die nie mehr gewechselt werden müssen. Aber es werden 98% Öle verkauft, die eine schon vorher bestimmte Verfallsrate haben. Also eine geplante Obsoleszenz!

Ein weiteres Beispiel ist die Nokia Lumia Reihe. Diese aktuellen SmartPhone, aber auch viele andere haben keinen austauschbaren Akku. Das gesamte SmartPhone wird unbrauchbar und hat einen geplanten Verfall, der schon bei der Produktion bekannt ist. Glücklicher Weise wurde reagiert. Die neuen WindowsPhones ab WindowsPhone 8 sollen alle austauschbare Akkus erhalten!

Ein weiteres Beispiel sind die “Drucker”. Diese meisten Drucker sind heute über einen Chip so gesteuert, dass diese nach einer vorher durch das Unternehmen bestimmten Seitenanzahl ausfallen. Es müssen immer sehr teure Teile nachgekauften werden, um weitere Seiten drucken zu können. Mein alter “HP Laserjet-1” läuft und läuft und läuft. So erkennt man, dass die geplante Obsoleszenz nicht von Anfang an, sondern erst als “ökonomisches” Konzept im Unternehmen eingefügt wurde. Das das Ziel die Gewinnoptimierung ist, muss man nicht erst erfragen, sondern direkt feststellen.

Es gibt Beispiele über Beispiele, die wir alle nicht aufzählen können. Nun wollen wir uns einmal einen der bekanntesten Fälle “geplanter Obsolezenz” gemeinsam anschauen:

Fall in den USA verhandelt:
Westeley vs. Apple

Diese Sammelklage in der Herr Westeley für ca. 1500 andere Kläger mit der gleichen Forderung steht, wurde über mehrere Monate geführt. Die Forderung richtet sich darauf, dass der Akku der IPods nur eine gewissen Zeitraum hielt. Die Akkus hielten bei den Klägern im Durchschnitt 18 Monate. Dannach war der IPod 1 nicht nehr benutzbar, da der Akku defekt ist.
Im Rahmen der Sammelklage musste Apple die Konzeptionspläne, Baupläne und alle Informationen zu den Akkus in den IPods freigeben. Das Ergebnis war, dass die Akkus mit “geplanter Obsoleszenz” gebaut wurden. Die Akkus sollten nach einer möglichst geringen Zeitraum und Nutzung ausfallen.
Der Service von Apple beriet die KlägerInnen durch die Callcenters, dass man einen neues Gerät kaufen müsse. Ein Austausch des defekten Akkus ist nicht möglich. Ein neues Gerät kostete mind. 400-500 Dollar!

Damit dieses Verfahren nicht zu einem Abschluss kommt, einigte sich Apple mit allen KlägerInnen. Diese wurden mit “Gutscheinen von mehreren 50 bis 100 Dollar” für Apple-Produkte “entschädigt”. Apple kaufte sich so “frei”. Weiterhin wurde ein Akku-Tausch-Programm ins Leben gerufen und die Garantie auf 2 Jahre verlängert.

Dieses Austausch-Programm gibt es aber heute nicht mehr. Alle heute verkauften IPods und auch IPhones sind bis heute nicht mit austauschbaren Akkus vorgesehen. Technisch umsetzbar wäre dies ohne zusätzliche Kosten. Aus diesem Grund entsteht in Europa ein großer Markt der “Reparaturdienste”, die Akkus tauschen oder defekte Displays ersetzen.

Eine Mögliche Lösung:
“Cardle to Cardle”  (Naturprinzip)

Die Interligenz der natürlichen Systeme! Kreislaufsysteme!

http://de.wikipedia.org/wiki/Cradle_to_cradle

Ich bleibe für Euch dran und sammele Urteile, Verordnungen, Richtlinen zu dem Thema!

Neues EU-Verfahren gegen Microsoft

 

Der Kommissions-Vizepräsident Joaquin Almunia hat heute mitgeteilt, dass die Kommission einen Verstoß von Microsoft gegen die Auflage aus 2009 vorliegen könnte. Die EU-Kommission beginnt mit der Prüfung der Beschwerde der konkurrierenden Browserhersteller.

In dieser Auflage der EU-Kommission aus dem Januar 2009 sollte Microsoft den Usern über ein kleines Programm bei der Installation anbieten, damit auch andere Browser neben dem InternetExplorer von den Usern ausgewählt und installiert werden können. Die Software enthielt der Service Pack 1 zu Windows 7 nicht mehr. Microsoft entschuldigte sich bereits.

Der Kommission-Vizepräsident nimmt dies jedoch sehr ernst, denn die konkurrierenden Browserhersteller haben bereits eine Beschwerde in Bezug auf das kommende Betriebssystem Windows 8 eingereicht. Die konkurrierenden Browserhersteller vermuten, dass mit der neuen App-Oberfläche Microsoft den Zugang ihrer Browser berhindert oder wenigstens erschwert.

Die Kommission wollte Microsoft durch die Auflage zu mehr Wettbewerb zwingen und die Monopolstellung des InternetExplorers in der Browserwelt verhindert.

Hintergrund:
Der InternetExplorer ist bei der Installation von Windows Betriebssystemen vorinstalliert. Die konkurrierenden Browser müssten die User von der jeweiligen Webseite des Herstellers downloaden und installieren.
Das kleine zusätzliche Programm bei der Installation des WindowsClient bot dem User die direkte Installation aus einem Fenster hinaus an. Ein konkurrierender Browser konnte so innerhalb von Sekunden installiert werden.

Vergleichen wir doch mal (7.2012):

  • Beim IPad:
    nur Safari und eine extrem reduzierte und eingeschränkte Version von Chrome, kein Internetexplorer
  • Beim IPhone:
    nur Safari und Opera mobile, einige kleine kostenpflichte Browser
  • Android-Phone
    Standard, Chrome, Dolphin, Opera mobile, viele kleine Browser, kein Internet Explorer
  • Linux
    Chrome, Opera, Firefox / kein InternetExplorer
  • Mac Books
    nur Firefox, Chrome, / kein InternetExplorer/ Opera wurde beim aktuellen Update ausgegrenzt
  • Windows 7
    alle Browser sind verfügbar! Es gibt keine Einschränkungen.
  • Windows 8 (eigener Test)
    alle Browser sind in der Desktop-Umgebung verfügbar! Es gibt keine Einschränkungen.
    wie und ob es Apps gibt, liegt wohl in der Herrschaft der EntwicklerInnen
  • WindowsPhone
    nur IE zurzeit

 

Pressemitteilung der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10789_de.htm

Regelung und Vereinbarung vom 17. Januar 2009:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/15&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Urteil des EUGH – Große Kammer Rechtssache T‑201/04:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=62940&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=436474

 

Anonym ins Netz – möglich?

 

In Holland ist das Problem der Anomytät im Netz in Bezug auf WLAN-Points kein wirkliches Thema. Bei meinem letzten Besuch in Den Haag beim internationalen Strafgerichtshof und dem internationalen Gerichtshof, spazierte ich durch die Stadt und in jedem Cafe, in jeder Bar und in jedem Hotel gab es fast immer ein ungesichertes WLAN. Die User konnten sich mit Ihrem Laptop oder SmartPhone ohne Probleme einwählen.

Nun verlegen wir die gesamte Situation nach Deutschland und in den Raum München. Dort klagte ein Betreiber von Hotspots, die oft in Hotels, Bars, Bahnhöfen oder Flughäfen genutzt werden, gegen ein kleineres Unternehmen, die die Netze des obigen Anbieters nutzt, um für Gaststätten und Hotels eigene Hotspots zu betreiben. Nehmen wir die Rede der Bundesjustizministerin zur Anomytät im Internet in Bezug, wird der Fall um so spannender.

Sachverhalt:
Das klagende Unternehmen verpflichtet sich laut Telekommunikationsgesetz und der EU Richtlinie 2006/24/EG eine Vorratsdatenspeicherung anzubieten, die speichert welcher Kunde, wann und wo welche Daten über den betriebenen Hotspot nutzte. Um dies zu gewährleisten muss der User über seinen Account bei der Klägerin sich anmelden und bekommt per SMS die Zugangsdaten zu dem Hotspot automatisiert zugeschickt. Die daraufhin zustande gekommene Verbindung ist damit dem Useraccount und damit dem Konto bei der Klägerin verbunden.
Die Beklagte betrieb ihre Hotspots jedoch ohne Sicherung. Die User konnten ohne ein zugeteiltes Passwort oder eine Sicherung den Hotspot nutzen. Die Verbindung kam dennoch über die Klägerin zustande. Dies wurde zum Beispiel im Hotel Bavaria in München festgestellt.

ENDE
Die Klage wurde als unbegründet angewiesen!

Ergebnis:
Der Betreiber eines Hotspot kann grundsätzlich anonyme Verbindungen über seinen Hotspot ins Internet zulassen, aber er muss für eventuelle Straftaten über diese Verbindung haften.

Begründung des LG München:
Kommt am 18.07.2012

 

Quelle/Urteil [Aktenzeichen 17 HK O 1398/11]:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Lg-muenchen_wlan_17-hk-o-1398-11_anon.pdf

 

Office 15 – Preview

 

Wir aus der Welt der Unternehmen warten schon lange auf ein neues Office. Konferenzen schnell und unkompliziert führen, Inhalte teilen und Lync/Skype integrieren, waren unser Wünsche.

Nun scheint man uns in Redmond erhört zu haben!

Die Office Preview ist nun kostenlos verfügbar:
www.microsoft.com/office/preview/en

Die Aufzeichnung der Vorstellung ist hier abrufbar:
http://www.microsoft.com/en-us/news/presskits/office/liveevent.aspx

Eine gute erste Erläuterung findet Ihr hier:
http://tech-impact.de/microsoft-zeigt-office-2013/

Nun müssen wird es durch die Cloud auch wieder ins juristische führen. Ich werde mich in dieser Woche mit den vielen juristischen Askpekten beschäftigen.

 

 

 

DreamSpark – kostenlose Software – kostenlos Windows7

 

Es besteht immer die Frage, wie erhalte ich lizenzkonform Softwarelizenzen ohne in den juristischen Graubereich der “gebrauchten” Lizenzen zu gelangen.

Möglichkeit 1
Ihr erwerbt bei einem der üblichen IT- Handelsgewerbe eine Lizenz. Auch bei diesen Gechäften erhaltet Ihr “Home & Students” Versionen, die im Preis zu den normalen Lizenzen vergünstigt sind. Hierzu müsst Ihr jedoch einen Nachweis führen. Dieser Nachweis kann zum Beispiel im Studierendenausweis liegen.

 

Möglichkeit 2:
Ihr nutzt Plattformen wie www.studentenleben.de für kostengünstige Software und kauft direkt beim Hersteller.

 

Möglichkeit 3:
Netzt euren Status und holt Euch die Software kostenlos vom Hersteller, den studieren ist schon teuer genug!

DreamSpark
Das DreamSpark Programm von Microsoft bietet kostenlose Designer – und Entwicklersoftware für SchülerInnen und Studierende. Über www.dreamSpark.com können sich alle Schüler und Studierende einen Account erstellen. Mit diesem Account bekommen Sie kostenlos zum Beispiel VisualStudio Professional, WindowsServer 2008 R2, verschiedene SDKs oder auch die Expression Suite Ultimate.

DreamSpark Premium
Das DreamSpark Premium Angebot von Microsoft ist ein exklusives Angebot für Studierende, Lehrkräfte und Dozenten. Die Studierenden im bezugsberechtigten Fachbereich erhalten kostenlos Windows 7 Professional (XP, VISTA), viele Office-Produkte (Visio, Access, OneNote oder Project) und das gesamte Angebot aus dem kleineren DreamSpark Programm.
Besonders interessant ist hier die Visual Studio Ultimate Lizenz!

Alle Informationen findet Ihr auf www.dreamspark.de

 

Europäische Kommission und die AppWelt

 

Die Europäische Kommission geht einen Schritt weiter und verbessert ihr Online-Angebot. Seit dieser Woche bietet die Kommission verschiedene Apps zu den unterschiedlichsten Themen an. Besonders interessant ist bestimmt die App zu den Passagierrechten.

http://ec.europa.eu/transport/passenger-rights/en/mobile.html

Die App ist in verschiedene Kategorien eingeteilt:

  • Vor einer Reise (z.B. Transparente Preisinformationen, Fehler bei einer Buchung, Änderung der Flugzeit, gestrichener Flug)
  • Während einer Reise (z.B. Flugverspätung, Änderung der Flugzeit, umgeleiteter Flug, Nichtbeförderung)
  • Service (z.B. Verletzung oder  Unfall,  Änderung der Sitzplatzreservierung)
  • Gepäck (z.B. verlorenes Gepäck)
  • Mehr (z.B. Kontakt)

 

Grafik EU-Fluggastrechte-App

Quelle: Webseite der EU Kommission

Microsoft Surface bei Amazon gelistet

 

Heute tauchte bei Amazon das neue Microsoft Surface auf:

 

http://www.amazon.de/mn/search/?_encoding=UTF8&camp=1638&creative=19454&hidden-keywords=B008DBWP7Y%7CB008DBXCZI%7CB008DBXELA%7CB008DBXGHC%7CB008DBXI52&linkCode=ur2&page=1&pf_rd_i=surface&pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_p=308259807&pf_rd_r=E706B26E4A5747239FD4&pf_rd_s=auto-sparkle&pf_rd_t=301&rh=n%3A340843031%2Cp_n_availability%3A419126031&site-redirect=de&tag=pocketpc0d-21

 

Leider ist es noch ohne Bilder oder Preise zu sehen. Warten wir mal, wann es verfügbar ist!