Daily Archives: 17. Juli 2012

Neues EU-Verfahren gegen Microsoft

 

Der Kommissions-Vizepräsident Joaquin Almunia hat heute mitgeteilt, dass die Kommission einen Verstoß von Microsoft gegen die Auflage aus 2009 vorliegen könnte. Die EU-Kommission beginnt mit der Prüfung der Beschwerde der konkurrierenden Browserhersteller.

In dieser Auflage der EU-Kommission aus dem Januar 2009 sollte Microsoft den Usern über ein kleines Programm bei der Installation anbieten, damit auch andere Browser neben dem InternetExplorer von den Usern ausgewählt und installiert werden können. Die Software enthielt der Service Pack 1 zu Windows 7 nicht mehr. Microsoft entschuldigte sich bereits.

Der Kommission-Vizepräsident nimmt dies jedoch sehr ernst, denn die konkurrierenden Browserhersteller haben bereits eine Beschwerde in Bezug auf das kommende Betriebssystem Windows 8 eingereicht. Die konkurrierenden Browserhersteller vermuten, dass mit der neuen App-Oberfläche Microsoft den Zugang ihrer Browser berhindert oder wenigstens erschwert.

Die Kommission wollte Microsoft durch die Auflage zu mehr Wettbewerb zwingen und die Monopolstellung des InternetExplorers in der Browserwelt verhindert.

Hintergrund:
Der InternetExplorer ist bei der Installation von Windows Betriebssystemen vorinstalliert. Die konkurrierenden Browser müssten die User von der jeweiligen Webseite des Herstellers downloaden und installieren.
Das kleine zusätzliche Programm bei der Installation des WindowsClient bot dem User die direkte Installation aus einem Fenster hinaus an. Ein konkurrierender Browser konnte so innerhalb von Sekunden installiert werden.

Vergleichen wir doch mal (7.2012):

  • Beim IPad:
    nur Safari und eine extrem reduzierte und eingeschränkte Version von Chrome, kein Internetexplorer
  • Beim IPhone:
    nur Safari und Opera mobile, einige kleine kostenpflichte Browser
  • Android-Phone
    Standard, Chrome, Dolphin, Opera mobile, viele kleine Browser, kein Internet Explorer
  • Linux
    Chrome, Opera, Firefox / kein InternetExplorer
  • Mac Books
    nur Firefox, Chrome, / kein InternetExplorer/ Opera wurde beim aktuellen Update ausgegrenzt
  • Windows 7
    alle Browser sind verfügbar! Es gibt keine Einschränkungen.
  • Windows 8 (eigener Test)
    alle Browser sind in der Desktop-Umgebung verfügbar! Es gibt keine Einschränkungen.
    wie und ob es Apps gibt, liegt wohl in der Herrschaft der EntwicklerInnen
  • WindowsPhone
    nur IE zurzeit

 

Pressemitteilung der EU-Kommission:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/10789_de.htm

Regelung und Vereinbarung vom 17. Januar 2009:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/15&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

Urteil des EUGH – Große Kammer Rechtssache T‑201/04:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=62940&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=436474

 

Anonym ins Netz – möglich?

 

In Holland ist das Problem der Anomytät im Netz in Bezug auf WLAN-Points kein wirkliches Thema. Bei meinem letzten Besuch in Den Haag beim internationalen Strafgerichtshof und dem internationalen Gerichtshof, spazierte ich durch die Stadt und in jedem Cafe, in jeder Bar und in jedem Hotel gab es fast immer ein ungesichertes WLAN. Die User konnten sich mit Ihrem Laptop oder SmartPhone ohne Probleme einwählen.

Nun verlegen wir die gesamte Situation nach Deutschland und in den Raum München. Dort klagte ein Betreiber von Hotspots, die oft in Hotels, Bars, Bahnhöfen oder Flughäfen genutzt werden, gegen ein kleineres Unternehmen, die die Netze des obigen Anbieters nutzt, um für Gaststätten und Hotels eigene Hotspots zu betreiben. Nehmen wir die Rede der Bundesjustizministerin zur Anomytät im Internet in Bezug, wird der Fall um so spannender.

Sachverhalt:
Das klagende Unternehmen verpflichtet sich laut Telekommunikationsgesetz und der EU Richtlinie 2006/24/EG eine Vorratsdatenspeicherung anzubieten, die speichert welcher Kunde, wann und wo welche Daten über den betriebenen Hotspot nutzte. Um dies zu gewährleisten muss der User über seinen Account bei der Klägerin sich anmelden und bekommt per SMS die Zugangsdaten zu dem Hotspot automatisiert zugeschickt. Die daraufhin zustande gekommene Verbindung ist damit dem Useraccount und damit dem Konto bei der Klägerin verbunden.
Die Beklagte betrieb ihre Hotspots jedoch ohne Sicherung. Die User konnten ohne ein zugeteiltes Passwort oder eine Sicherung den Hotspot nutzen. Die Verbindung kam dennoch über die Klägerin zustande. Dies wurde zum Beispiel im Hotel Bavaria in München festgestellt.

ENDE
Die Klage wurde als unbegründet angewiesen!

Ergebnis:
Der Betreiber eines Hotspot kann grundsätzlich anonyme Verbindungen über seinen Hotspot ins Internet zulassen, aber er muss für eventuelle Straftaten über diese Verbindung haften.

Begründung des LG München:
Kommt am 18.07.2012

 

Quelle/Urteil [Aktenzeichen 17 HK O 1398/11]:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Lg-muenchen_wlan_17-hk-o-1398-11_anon.pdf