Monthly Archives: Juli 2012

Neuer Dienst outlook.com

 

Wer heute schnell reagiert hat, bekam noch seinen Namen in Verbindung mit outlook.com und damit auch direkt einen Zugang zur neuen UI und der neuen Generation Email-Account.

Wer noch schnell zugreifen will sollte den Link nutzen: www.outlook.com

Eine kurze Vorstellung wurde von einem Kollegen in einem 13Minütigen Video erstellt. Ich spare mir deshalb alle Erläuterungen und wünsche viel Spaß!

Wer lieber etwas lesen will:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Microsoft-erneuert-Webmail-Dienst-Aus-Hotmail-wird-Outlook-1656800.html

Das juristische Thema ist natürlich Cloud. In den nächsten Tagen schauen wir uns diesen neuen/alten Dienst mal näher an.

Google und die Wlandaten

 

Google begann als erste große Firma mit Fahrzeugen durch unsere Städte zu fahren und Daten zu sammeln. Ziel war und ist es, dass die eigenen Karten durch Bilder erweitert würden und gleichzeitig ein Alleinstellungsmerksam entsteht virtuell durch eine Straße oder sogar durch einen Park wie einen Centerparc zu gehen.

Google machte während der Fahrt aber nicht nur Bilder, sondern zeichnete auch die Wlannetze auf. So entstanden passend zu dem Kartenmaterial eine Karte der Wlanabdeckung einer bestimmten Straße, einer bestimmten Stadt und sogar eines bestimmten Gegend.

Diese Wlandaten sollten wie auch die Bilder auf Antrag gelöscht werden.

Warum Wlandaten?
Diese Daten können für die Standortbestimmung über die Suchmaschine “Google” oder auch für die verschiedensten Phones genutzt werden. Die Standordbestimmung ist so bis auf wenige Meter möglich, wenn ausreichend Wlan-Netze zur Verfügung stehen.

Eine Software mit der jeder User einmal selber seine Umgebung testen kann ist z.B. der inSSIDer 2.0. Den kostenlosen Download findet Ihr zum Beispiel unter:

http://www.chip.de/downloads/inSSIDer_41273737.html

Google findet Wlan-Daten
Google hat nun vor einigen Tagen bekannt gegeben, dass es zulöschende Daten noch auf Datenträgern “gefunden” hätte. Diese sollen aber umgehend gelöscht werden. Betroffen sein wohl einige Länder, aber nicht Deutschland.

Mal sehen was google noch alles “findet”.

elearning IT Kurse

 

Ich beginne in dieser Woche auch mein Material online zur Verfügung zu stellen. Als ein erster Schritt ist das Material für alle KursteilnehmerInnen über das elearning System der Universität zu Köln erreichbar:

Magazin » RRZK » e-Learning Angebote des RRZK » Materialien der Computerkurse am RRZK » Microsoft Kurse

Ich wünsche allen TeilnehmerInnen viel Spaß beim Lernen. In wenigen Tagen erscheinen auch die ersten Videos!

 

 

WhatsApp – unsicher!

 

In den letzten Tagen wird immer wieder über verschiedenste kostenlose Dienste gesprochen. Wir schauen uns auf diesem Blog den größten Anbieter Whats-App an. Die großen Telefonanbieter haben schätzungsweise über 3Mrd Euro Verlust im SMS-Geschäft durch Whats-App verbüßen müssen.

Was ist eigentlich Whats-App?
Whats-App ist eine App, die es ermöglicht mit USERN, die auch die App besitzen Kurznachrichten und auch Bilder zu versenden. Diese Inhalte werden als eine Art SMS dargestellt. Im Grunde ist es eine schlichte Datendienstleistung, die über den Server von Whats-App läuft. Die App ist für alle großen Plattformen verfügbar, so dass der Nutzerkreis sehr groß ist.

Warum gefährlich?
Diese Anwendung ist unsicher, weil die Daten unverschlüssel versendet werden. Die Kommunikation mit dem Server von Whats-App läuft über eine ungesicherte Verbindung. Das Abfangen dieser Verbindung ist nicht nur über fast jeden Laptop möglich, sondern auch zurzeit auch mit Android-Phones und sogenannten Launcher-Apps. Dafür muss man das Handy einmal zurücksetzen, die App installieren und kann alle Verbindungen mitlesen.

Ein zweiter nicht zu vernachläßigender Grund liegt in der Tatsache, dass die App eine Dienstleistung anbietet, indem  alle Kontakte im Adressbuch des Smartphones auf eine Mitgliedschaft überprüft werden. Diese Funktion läßt sich nicht abschalten. Das gesamte Adressbuch wird zu diesem Zwecke auf den Whats-App Server kopiert. Diese Datenleitung ist natürlich auch nicht gesichert. Was mit den Daten passiert ist nicht klar und kann nicht beantwortet werden.

Lösung
Ich kann nur anraten kein Whats-App mehr zu nutzen.
Sicherer und einfacher sind gesicherte Emailumgebungen. Eine Email kann auch kurz sein und es können ebenfalls Bilder versendet werden!

Es gibt aber auch sichere Apps z.B. von Samsung. Diese kommunizieren über eine sichere Datenleitung. (kommt, wenn getestet/danke an Dirk)

Quelle:
für den Nicht-Juristen:
Punkt 12 – RTL Nachrichten
http://rtl-now.rtl.de/punkt-12/punkt-12-das-rtl-mittagsjournal.php?film_id=79456&player=1&season=0

Auf Wunsch auf eine Auswahl andere Quellen:

Computerwoche:
http://www.computerwoche.de/netzwerke/mobile-wireless/2512358/

Sniffer-App:
http://whatsapp-sniffer.beepworld.de/index.htm
http://android-app.npage.de/

Stadt Bremerhaven:
http://stadt-bremerhaven.de/whatsapp-sniffer-whatsapp-nachrichten-im-wlan-mitlesbar/

PC-Welt:
http://www.pcwelt.de/news/Spyware-App-WhatsApp-Sniffer-spioniert-Chats-aus-5804774.html

 

 

Apple – Die Sprachsteuerung

 

Heute wollen wir einmal einen Blick in Richtung der Sprachsteuerrung von Apple nehmen. In der Werbung wird dieses Feature groß umworbel und ist nun auch in das neue Betriebssystem OSX 10.8 eingezogen. Ein Anlass dies doch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Funktion:
Laut mehrer Medienberichte werden die Spracheingaben kompremiert und an einen Server in den USA geschickt. Dieser erkennt, da er fast alle persönlichen Daten von einem besitzt, wer z.B. Papa, Oma oder Opa ist und löst das endgültigen Eventhändler aus. Es geschied auch ein Abgleich mit dem Telefonbuch auf dem Gerät, auf dem Ihr vielleicht Daten zu Oma, Papa und Mama gespeichert habt.

Problem:
Ich sehe in dieser Funktion massive Probleme. Einmal werden die Daten unverschlüssel versendet und auch die Sammlung der persönlichen Daten wird vor der Sammlung durch Apple nicht abgefragt. Eine Einwilligung wird nach meinen Informationen zurzeit nicht eingeholt, sei es für die Sammlung, die Verschickung in die USA oder auch die Nutzung der Daten außerhalb von Siri.

Apple hat zwar aus “Datenschutz gründen” eingeräumt, dass diese Funktion sich beim Iphone, Ipad und auch beim neuen Betriebssystem abstellen läßt. Das Resultat ist, dass die Spracheingabe nicht mehr funktioniert. Ob die Sammlung der persönlichen Daten außerhalb von Europa und damit außerhalb des europäischen Datenschutzes, auch beendet wird, ist nicht bekannt.

Apple stand auf meine Anfrage hin nicht zur Verfügung. Sie reagierten erst gar nicht.

Resultat:
Ich kann nur empfehlen diese Funktion auszuschalten. Solange der USER selber nicht Herr oder Herrin seiner Daten ist, kann auch nicht gesagt werden, was mit den Daten überhaupt passiert. Apple ist erst vor einem Jahr damit aufgefallen, dass sie auf dem IPhones die Bewegungsdaten tracken und auf dem Phone speichern. Laut Apple werden die Daten aber nicht abgerufen, dies ist fraglich. Das IPhone, aber auch das IPad oder alle Mac-Rechner “telefonieren” regelmäßig nach hause, dies konnte ich durch diverse Sniffer selber feststellen.

Quellen z.B. :
z.B. SpiegelOnline
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/os-x-10-8-mountain-lion-im-test-a-846294.html

Apple wegen irreführender Siri-Werbung verklagt
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sprachsteuerung-apple-wegen-irrefuehrender-siri-werbung-verklagt-a-820966.html

Apples eigene Webseiter zur Sprachsteuerung:
http://www.apple.com/de/iphone/features/siri.html

Kritik an Siri von Steve Wozniak
http://www.golem.de/1201/89115.html

Apples Siri ist geknackt
http://www.pcwelt.de/news/Gehackt-Apples-Sprachsteuerung-Siri-ist-geknackt-worden-3914599.html

 

 

 

IT im Rechtssystem

 

Die IT in Verbindung mit dem Justizsystem ist schon seid einigen Jahren ein stark diskutiertes Thema.

Erst vor wenigen Stunden forderte der zustänige EU-Kommissar, dass die öffentliche Verwaltung zu einem Hauptabnehmer von Clouddiensten werden soll, damit so schnell wie möglich einheitliche Standards entwicklet und etabliert werden.

Nun schauen wir uns doch Teile unseres Rechtssystem im Hinblick auf diese Forderung an:

Behördengänge
Viele Behördengänge können zurzeit schon über das Internet abgewicklet werden. Die Polizei in NRW besitzt ebenfalls seit einigen Jahren eine Webseite, auf der Opfer und Zeugen Straftaten anzeigen können. Diese werden an die richtigen Dienststellen und Sachbearbeiter weitergeleitet.

Ein Richter beeindruck
Eine weitere Neuerung sind Dikitierprogramme, die auf Laptops installiert sind. Viele Anwälte nutzen diese bereits, um den immer größer werdenden Schriftverkehr zu bewältigen. Einige RichterInnen nutzen zurzeit Dikitierprogramme bei ihren mündlichen Verhandlungen. Als diese Systeme aufkamen, war ich beeindruckt, wie ein junger Richter das System unverzüglich einsetzte. Als die mündliche Verhandlung durch ihn beendet wurde, konnten die Parteien das Protokoll wenige Minuten später ausgedruckt mitnehmen. (1996) Normalerweise werden diese Protokolle durch Angestellte des Gerichtes abgetippt und den Parteien per Post zugesandt. Einen Schritt weiter könnte man gehen, wenn der Richter die Unterlagen per Email an die Tablets/Slates der Anwälte versendet hätte.

elektronische Rechtsverfahren?
Eine auch verfahrenstechnische Frage innerhalb des Gerichtsprozesses ist die Frage nach dem reinen elektronisch abgewickelten Verfahren.

Einige Gerichte besitzen durch Verordnungen die Möglichkeit Klagen per Email einzureichen. Für NRW gilt dies zum Beispiel für das AG Olpe. Dort ist eine elektronische Rechtsverordnung erlassen worden. Klagen können so dank Anlage zu § 2 Nr.4 in folgenden Formaten über eine gesicherte Verbindung mit einer HTTPS und SSL3 Verschlüsselung übertragen werden:

Das elektronische Dokument muss eines der folgenden Formate aufweisen:
“a) Adobe PDF (Portable Document Format) b) Microsoft Word c) Microsoft RTF (Rich Text Format) d) HTML (Hypertext Markup Language)  e) XML (Extensible Markup Language) gemäß Definition des W3C (World Wide Web Consortium) f) UNICODE (als reiner Text, ohne Formatierungscodes) g) ASCII (American Standard Code for Information Interchange) als reiner Text ohne Formatierungscode und ohne Sonderzeichen h) TIFF 6.0, CCITT/TTS Gruppe 4”

Die Pläne der Justizministerien sehen vor, dass dies bald an allen Gerichten in Deutschland möglich sein soll.

Kommentar:
Mein Vorschlag wäre eine Einrichtung einer “Private Cloud” bei jedem Landesjustizministerium. Über zum Beispiel eine Office 365 Umgebung mit Accounts für alle Angehörigten des Rechtssystems hätte das System eine Vielzahl von Vorteilen, wenn eine sichere Umgebung ermöglicht wird.
Vorteile (Auszug):

  • Kostenersparnis ( z.B. kein Porto, massiv geringere Telefonkosten, keine Kosten für Fax, geringere Reisekosten für Anwälte)
  • Ökologische Askpekte (z.B. weniger Treibhausgas ausstoß durch weniger Reisen, weniger Papierverbrauch)

Einsatz der Technologie (Beispiele):

  • Lync:  Kommunikation innerhalb des Gerichtes und außerhalb des Gerichtes, zwischen Anwälten und auch Staatsanwälten
  • Exchange-Email Accounts: sichere Emailumgebung, die den elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht. Die Identifikation der Sender und Empfänger ist eventuell zusätzlich über die Signatur eines Anwaltsausweises + Passwort eindeutig zuzuordnen.
    Darüber hinaus enthalten alle Kontaktbücher alle Adressen aller RichterInnen, aller Staatsanwälte und aller Anwälte. Die Suche nach Adressen und Daten findet damit ein Ende. Letztlich ist es Möglich über gemeinsame Kalender Partein zu laden und unkompliziert Termine zu verwalten.
  • SharePoint:  benutzerverwaltete Dokumentendatenbank für jedes Verfahren, alle Dokumente sind elektronisch jederzeit abrufbar. Die Akte aus Papier ist damit “von gestern”. Alle Gesetze sind immer in der aktuellsten Fassung abrufbar.

Wer macht uns ein sicheren Einsatz und eine optimale Nutzung der IT im Rechtssystem vor? Genau es sind die europäischen und internationalen Gerichtshöfe. Besonders hervorzuheben ist der internationale Strafgerichtshof. der internationale Gerichtshof und das Jugoslawien Tribunal in Den Haag, die ich bereits mehrfach besuchen konnte.

Als Beispiel schaut Euch bitte die Bilder auf der Webseite des internationalen Strafgerichtshofes an:

Bilder aus dem internationalen Strafgerichtshof:

http://www.icc-cpi.int/nr/exeres/b00f1f2d-cf4b-43fc-868a-46cf498a2dc9.htm
Achtet bitte auf das Bild “public gallery”. Dort sind die Rechner an jedem Sitzplatz zu sehen.

Der Aufbau ist wie folgt:

  • ein Rechner mit Bildschirm an jedem Arbeitsplatz
  • ein Rechner mit Scanner, Videokamera und Grafiktablet für die Unterstützung des Gerichtes ausgestattet

Ablauf:

  • jedes neue Beweismittel wird über einen Scanner digitalisiert
  • jeder Arbeitsplatz sieht in der selben Sekunde das, was alle sehen
  • jeder Arbeitsplatz hat Zugriff auf eine umfangreiche Datenbank mit allen Beweismitteln
  • jeder Arbeitsplatz hat Zugriff auf alle aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlienen und dies Weltweit
  • Jeder Arbeitsplatz hat verschiedenste Suchmasken, um schnell und effektiv innerhalb weniger Sekunden die entscheidene Information zu finden

Nehmen wir uns ein Vorbild an Europa und versuchen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine optimierte und effektive Rechtsverwaltung zu etablieren.

 

Streit um die Tagesschau App

 

 

Tagesschau-App

Grund+Steitpunkt:
Einige Verlage haben sich zusammengetan und verklagen die ARD ( “Tagesschau App”), dass sie ihre App aus dem App-Store entfernen. Sie beklagen einen massiven Eingriff in den Wettbewerb durch die durch Gebühren finanzierte ARD.

Klägerinnen:
Axel-Springer-Konzern + die Verlagshäuser der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ + Verlage wie DuMont Schauberg + die WAZ-Mediengruppe + die Medienholding Nord

Argumentation:
Die Klägerinnen sehen in der Tagesschau App schon seit einier längeren Zeit eine unfaire Konkurrent für ihre Internetseiten. Die Redaktionen, die diese Webseiten betreiben, seinen auf die Werbeeinnahmen und den Verkauf von Abonnements angewiesen.
Die Macher der Tagesschau-App widersprechen dieser Argumentation. Die App sei weder textlastig noch presseähnlich.

(Kommentar)
Im Grunde wollen die Verlage ihre gerade erst neu entdeckten Geschäftsfelder schützen. Sie haben massive Einbrüche im klassichen Verlagsgeschäft und wollen über Apps, Online-Stores ihre Bücher, Zeitungen und auch die dort enthaltenen Informationen verkaufen. Eine kostenlose qualitativ gute Tagesschau-App würde von den Usern einer kostenpflichten App aus dem Hause der Verlage von den Usern natürlich vorgezogen werden.

Der Streit wird nicht nur unter dem Punkt “Tagesschau-App” geführt, sondern auch parallel auf anderen Feldern wie in einem Verfahren eines Verbundes aus Verlagen gegen Google. Ich berichtete schon einmal darüber, dass die Verlage erreichen wollen, dass Google keine sogenannten Snippits mehr in ihrer Suchmaschine nutzt. Snippits setzen sich aus einem Bild und einem ersten Teil des Textes der Webseite auf die der Link leitet. Die Verlage beanstanden, dass Google seine eigenen verkauften Werbeplätze mit fremden Inhalt ausstatten würde. Die Verlage würden aber nicht an den Werbeeinnahmen beteiligt. Sie wollen beteiligt werden oder Google soll es verboten werden, automatisch Snippits mit ihrem Inhalt zu erstellen.

OLG-Düsseldorf:
Die zuständige Kammer für Wettbewerbsrecht gibt den beiden Parteien eine verlängerte Frist bis Ende August um sich außergerichtlich zu einigen. Die Kammer wünscht diese Einigung. Sollte es nicht zu einer Einigung der beiden streitenden Partein kommen, will das Gericht am 27.September sein Urteil fällen.

Sollte es neue Ergebnisse geben, werde ich auf dem Blog berichten.

 

 

Apple mit Teilerfolg gegen Samsung

 

Der Kampf vor den Gerichten in Deutschland geht in die nächste Runde. Diese findet wie die meisten Verfahren vor dem OLG Düsseldorf statt.

Apple verlangt ein Unterlassen von Samsung gegen ihre Patente zu verstoßen. Im Ziel geht es darum, dass diese die IPad Konkurrenz in Europa nicht vertrieben wird. Apple ist der Auffassung, dass Samsung mehrere Design-Patente (Geschmacksmuster-Patente) verstößt.

Apple konnte nun einen Teilerfolg erreichen.
Das OLG Düsseldorf verbot den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 7.7 für Europa!

“Hingegen scheiterte Apple mit dem Versuch, ein bundesweites Vertriebsverbot für das modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N zu erreichen. Der iPad-Entwickler wirft den Südkoreanern vor, geschützte Design-Muster zu verletzen. Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.” so die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.

PM – OLG Düsseldorf vom 24.07.2012