Daily Archives: 24. Juli 2012

IT im Rechtssystem

 

Die IT in Verbindung mit dem Justizsystem ist schon seid einigen Jahren ein stark diskutiertes Thema.

Erst vor wenigen Stunden forderte der zustänige EU-Kommissar, dass die öffentliche Verwaltung zu einem Hauptabnehmer von Clouddiensten werden soll, damit so schnell wie möglich einheitliche Standards entwicklet und etabliert werden.

Nun schauen wir uns doch Teile unseres Rechtssystem im Hinblick auf diese Forderung an:

Behördengänge
Viele Behördengänge können zurzeit schon über das Internet abgewicklet werden. Die Polizei in NRW besitzt ebenfalls seit einigen Jahren eine Webseite, auf der Opfer und Zeugen Straftaten anzeigen können. Diese werden an die richtigen Dienststellen und Sachbearbeiter weitergeleitet.

Ein Richter beeindruck
Eine weitere Neuerung sind Dikitierprogramme, die auf Laptops installiert sind. Viele Anwälte nutzen diese bereits, um den immer größer werdenden Schriftverkehr zu bewältigen. Einige RichterInnen nutzen zurzeit Dikitierprogramme bei ihren mündlichen Verhandlungen. Als diese Systeme aufkamen, war ich beeindruckt, wie ein junger Richter das System unverzüglich einsetzte. Als die mündliche Verhandlung durch ihn beendet wurde, konnten die Parteien das Protokoll wenige Minuten später ausgedruckt mitnehmen. (1996) Normalerweise werden diese Protokolle durch Angestellte des Gerichtes abgetippt und den Parteien per Post zugesandt. Einen Schritt weiter könnte man gehen, wenn der Richter die Unterlagen per Email an die Tablets/Slates der Anwälte versendet hätte.

elektronische Rechtsverfahren?
Eine auch verfahrenstechnische Frage innerhalb des Gerichtsprozesses ist die Frage nach dem reinen elektronisch abgewickelten Verfahren.

Einige Gerichte besitzen durch Verordnungen die Möglichkeit Klagen per Email einzureichen. Für NRW gilt dies zum Beispiel für das AG Olpe. Dort ist eine elektronische Rechtsverordnung erlassen worden. Klagen können so dank Anlage zu § 2 Nr.4 in folgenden Formaten über eine gesicherte Verbindung mit einer HTTPS und SSL3 Verschlüsselung übertragen werden:

Das elektronische Dokument muss eines der folgenden Formate aufweisen:
“a) Adobe PDF (Portable Document Format) b) Microsoft Word c) Microsoft RTF (Rich Text Format) d) HTML (Hypertext Markup Language)  e) XML (Extensible Markup Language) gemäß Definition des W3C (World Wide Web Consortium) f) UNICODE (als reiner Text, ohne Formatierungscodes) g) ASCII (American Standard Code for Information Interchange) als reiner Text ohne Formatierungscode und ohne Sonderzeichen h) TIFF 6.0, CCITT/TTS Gruppe 4”

Die Pläne der Justizministerien sehen vor, dass dies bald an allen Gerichten in Deutschland möglich sein soll.

Kommentar:
Mein Vorschlag wäre eine Einrichtung einer “Private Cloud” bei jedem Landesjustizministerium. Über zum Beispiel eine Office 365 Umgebung mit Accounts für alle Angehörigten des Rechtssystems hätte das System eine Vielzahl von Vorteilen, wenn eine sichere Umgebung ermöglicht wird.
Vorteile (Auszug):

  • Kostenersparnis ( z.B. kein Porto, massiv geringere Telefonkosten, keine Kosten für Fax, geringere Reisekosten für Anwälte)
  • Ökologische Askpekte (z.B. weniger Treibhausgas ausstoß durch weniger Reisen, weniger Papierverbrauch)

Einsatz der Technologie (Beispiele):

  • Lync:  Kommunikation innerhalb des Gerichtes und außerhalb des Gerichtes, zwischen Anwälten und auch Staatsanwälten
  • Exchange-Email Accounts: sichere Emailumgebung, die den elektronischen Rechtsverkehr ermöglicht. Die Identifikation der Sender und Empfänger ist eventuell zusätzlich über die Signatur eines Anwaltsausweises + Passwort eindeutig zuzuordnen.
    Darüber hinaus enthalten alle Kontaktbücher alle Adressen aller RichterInnen, aller Staatsanwälte und aller Anwälte. Die Suche nach Adressen und Daten findet damit ein Ende. Letztlich ist es Möglich über gemeinsame Kalender Partein zu laden und unkompliziert Termine zu verwalten.
  • SharePoint:  benutzerverwaltete Dokumentendatenbank für jedes Verfahren, alle Dokumente sind elektronisch jederzeit abrufbar. Die Akte aus Papier ist damit “von gestern”. Alle Gesetze sind immer in der aktuellsten Fassung abrufbar.

Wer macht uns ein sicheren Einsatz und eine optimale Nutzung der IT im Rechtssystem vor? Genau es sind die europäischen und internationalen Gerichtshöfe. Besonders hervorzuheben ist der internationale Strafgerichtshof. der internationale Gerichtshof und das Jugoslawien Tribunal in Den Haag, die ich bereits mehrfach besuchen konnte.

Als Beispiel schaut Euch bitte die Bilder auf der Webseite des internationalen Strafgerichtshofes an:

Bilder aus dem internationalen Strafgerichtshof:

http://www.icc-cpi.int/nr/exeres/b00f1f2d-cf4b-43fc-868a-46cf498a2dc9.htm
Achtet bitte auf das Bild “public gallery”. Dort sind die Rechner an jedem Sitzplatz zu sehen.

Der Aufbau ist wie folgt:

  • ein Rechner mit Bildschirm an jedem Arbeitsplatz
  • ein Rechner mit Scanner, Videokamera und Grafiktablet für die Unterstützung des Gerichtes ausgestattet

Ablauf:

  • jedes neue Beweismittel wird über einen Scanner digitalisiert
  • jeder Arbeitsplatz sieht in der selben Sekunde das, was alle sehen
  • jeder Arbeitsplatz hat Zugriff auf eine umfangreiche Datenbank mit allen Beweismitteln
  • jeder Arbeitsplatz hat Zugriff auf alle aktuellen Gesetze, Verordnungen, Richtlienen und dies Weltweit
  • Jeder Arbeitsplatz hat verschiedenste Suchmasken, um schnell und effektiv innerhalb weniger Sekunden die entscheidene Information zu finden

Nehmen wir uns ein Vorbild an Europa und versuchen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine optimierte und effektive Rechtsverwaltung zu etablieren.

 

Streit um die Tagesschau App

 

 

Tagesschau-App

Grund+Steitpunkt:
Einige Verlage haben sich zusammengetan und verklagen die ARD ( “Tagesschau App”), dass sie ihre App aus dem App-Store entfernen. Sie beklagen einen massiven Eingriff in den Wettbewerb durch die durch Gebühren finanzierte ARD.

Klägerinnen:
Axel-Springer-Konzern + die Verlagshäuser der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ + Verlage wie DuMont Schauberg + die WAZ-Mediengruppe + die Medienholding Nord

Argumentation:
Die Klägerinnen sehen in der Tagesschau App schon seit einier längeren Zeit eine unfaire Konkurrent für ihre Internetseiten. Die Redaktionen, die diese Webseiten betreiben, seinen auf die Werbeeinnahmen und den Verkauf von Abonnements angewiesen.
Die Macher der Tagesschau-App widersprechen dieser Argumentation. Die App sei weder textlastig noch presseähnlich.

(Kommentar)
Im Grunde wollen die Verlage ihre gerade erst neu entdeckten Geschäftsfelder schützen. Sie haben massive Einbrüche im klassichen Verlagsgeschäft und wollen über Apps, Online-Stores ihre Bücher, Zeitungen und auch die dort enthaltenen Informationen verkaufen. Eine kostenlose qualitativ gute Tagesschau-App würde von den Usern einer kostenpflichten App aus dem Hause der Verlage von den Usern natürlich vorgezogen werden.

Der Streit wird nicht nur unter dem Punkt “Tagesschau-App” geführt, sondern auch parallel auf anderen Feldern wie in einem Verfahren eines Verbundes aus Verlagen gegen Google. Ich berichtete schon einmal darüber, dass die Verlage erreichen wollen, dass Google keine sogenannten Snippits mehr in ihrer Suchmaschine nutzt. Snippits setzen sich aus einem Bild und einem ersten Teil des Textes der Webseite auf die der Link leitet. Die Verlage beanstanden, dass Google seine eigenen verkauften Werbeplätze mit fremden Inhalt ausstatten würde. Die Verlage würden aber nicht an den Werbeeinnahmen beteiligt. Sie wollen beteiligt werden oder Google soll es verboten werden, automatisch Snippits mit ihrem Inhalt zu erstellen.

OLG-Düsseldorf:
Die zuständige Kammer für Wettbewerbsrecht gibt den beiden Parteien eine verlängerte Frist bis Ende August um sich außergerichtlich zu einigen. Die Kammer wünscht diese Einigung. Sollte es nicht zu einer Einigung der beiden streitenden Partein kommen, will das Gericht am 27.September sein Urteil fällen.

Sollte es neue Ergebnisse geben, werde ich auf dem Blog berichten.

 

 

Apple mit Teilerfolg gegen Samsung

 

Der Kampf vor den Gerichten in Deutschland geht in die nächste Runde. Diese findet wie die meisten Verfahren vor dem OLG Düsseldorf statt.

Apple verlangt ein Unterlassen von Samsung gegen ihre Patente zu verstoßen. Im Ziel geht es darum, dass diese die IPad Konkurrenz in Europa nicht vertrieben wird. Apple ist der Auffassung, dass Samsung mehrere Design-Patente (Geschmacksmuster-Patente) verstößt.

Apple konnte nun einen Teilerfolg erreichen.
Das OLG Düsseldorf verbot den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 7.7 für Europa!

“Hingegen scheiterte Apple mit dem Versuch, ein bundesweites Vertriebsverbot für das modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N zu erreichen. Der iPad-Entwickler wirft den Südkoreanern vor, geschützte Design-Muster zu verletzen. Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.” so die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.

PM – OLG Düsseldorf vom 24.07.2012