Category Archives: Kartellrecht

In dieser Kategorie beschäftige ich mich mit aktuellen kartellrechtlichen Problematiken und Grundlagen des Kartellrecht auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Call for Papers zum 14. Deutschen IT-Sicherheitskongress

Ich berichte Euch immer wieder über die verschiedensten Kongresse gerade aus dem Schwerpunkt IT Recht mit IT-Technik Bezügen , die ich entweder selber besuche, als Dozent auftrete oder sogar selber als Organisationsleiter beschäftigt bin.

Nun möchte ich gerne die Möglichkeit weitergeben:

Das Bundesamt für Informationstechnik (BSI) hat den Call for Paper für den 14. Deutschen IT-Sicherheitskongress gestartet. Einsendeschluss ist der 31. August 2014.
Email: papers2015@bsi.bund.de

Themengruppen:

  • Standards und Prüfverfahren (z.B. IT Zertifikate etc)
  • sichere Identität (z.B. De-Mail, Basistechnologien, IDM, etc)
  • Cyber-Security (z.B.  Cyber-Angriffe, Schutz kritischer Infrastrukturen, Malware Protection, etc)
  • Sicherheit von Plattformen und Netzen (z.B. sichere Verschlüsselungen, Trusted Plattform module, etc)
  • Management von Informationssicherheit (z.B. IT-Sicherheitsteams, Benchmarking und Messbarkeit von Informationssichrheit, etc)
  • Industrielle Sicherheit (z.B. Sicherheit von Industrie 4.0, Embeeded Security etc)
  • Sichere mobile Kommunikation (z.B. Schutzmaßnahmen in mobilen Endgeräten, etc.)
  • Gewährleistung von Hochsicherheit (z.B. Anforderungen und Prüfmethoden, etc)
  • Sicherheitskultur in der digitalen Gesellschaft (z.B. IT Sicherheit für Bürgerinnen, Smart Home, etc – geht in die Richtung Digitale Agenda der EU Kommission)
  • IT-Sicherheit und Recht (z.B. rechtliche Anreize als Regelungsinstrument zur Förderung von IT Sicherheit, etc)
  • Sicheres Cloud Computing  (z.B. Auditierung von Cloud-Anbietern, Best Practise und neue Ansätze, etc)

Die Konferenz findet vom 19. bis 23. Mai 2015 in Bad Godesberg bei Bonn statt. Diese richtet sich an ein breites Publikum von Fachbesuchern aus der IT-Welt und der juristischen Welt.

Alle Informationen, sowie genauere Inhalte findet Ihr hier:
https://www.bsi.bund.de/DE/Aktuelles/Veranstaltungen/IT-Sicherheitskongress/IT-Sicherheitskongress_node.html

Ich selber werde mich auch für drei Kategorien bewerben und hoffentlich sehen wir uns dann in Bad Godesberg und nicht nur als Besucher.

[OLG] Recht der Zivilgerichte auf Einsichtnahme in Akten über Kartellordungswidrigkeiten

Fraglich war inwieweit ein Zivilgericht, an welchem ein kartellrechtlicher Schadensersatzprozess (Kartellrechtsverstoß begründender Schadensersatzanspruch) geführt wird Akteneinsicht in die Akten der aktenführenden Staatsanwaltschaft im Rahmen derer Ermittlungen erhalten kann.

Das OLG Hamm entscheid, dass geschäftliche Informationen über Kartellanten einem Zivilgericht über die Akteneinsicht bei der aktenführenden Staatsanwaltschaft beantragt werden dürfen und diese die Akte auch im Wege der Akteneinsicht aushändigen darf. Dies ist auch möglich, wenn dem Kartellanten in Kronzeugenprogramm Vertraulichkeit zugesichert wurde.

Die Gründe liegen darin, dass sich zunächst die aktenführende Staatsanwaltschaft gemäß §§ 474ff. StPO für die Gewährung der Akteneinsicht rechtmäßig entschieden hat.
Im Unterschied zu der Akteneinsichtsantrag einer Partei für den Zweck der Rechtspflege unterliegen dem Antrag auf Akteneinsicht einer Justizbehörde geringere Regelungen. Die Prüfung, ob die Kenntnis über den Akteninhalt erforderlich ist unterliegt in diesem Fall der anfordernden Stelle und nicht der ersuchten Stelle. Also obliegt die Prüfung des Zivilgerichtes und nicht der Staatsanwaltschaft. Die aktenführende Stelle überprüft lediglich, ob das Übermittlungsersuchen im Rahmen der Aufgaben des Empfängers liegt. Im vorliegenden Fall war dies gegeben.

Das Zivilgericht hat dementsprechend nach Übersendung der Akte selbstständig zu prüfen, wie die erlangten Daten im Zivilprozess unter Berücksichtigung der schützenswerten Interessen des verklagten Kartellanten zu verwenden sind.

Die Kronzeugenregelung verändert die Informationen an sich nicht, sondern hat nur Auswirkungen auf die Verwendung dieser, in dem Rahmen, dass eine Vertraulichkeit durch die Einlassung einer Person, die an der Ordnungswidrigkeit Beteiligten.
Der grundsätzlich dem Kartellanten zustehendes Recht auf den Schutz seiner Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und die informelle Selbstbestimmung rechtfertigen als allgemeine Schutznormen nicht die Verwehrung der Akteneinsicht eines Gerichtes. Genau diese Rechtspositionen sind regelmäßig bei den Anträgen der Akteneinsicht betroffen.
Im konkreten Fall waren die Informationen mehr als zehn Jahre alt, der Kartellant hat keine gegenteiligen stichhaltigen Argumente eingebracht und Informationen aus denen sich ein möglicher Kartellrechtsverstoß ergeben sind gerade keine schützenswerten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

 

Urteil: OLG Hamm vom 26.11.2013, 1 VA 116/13
Volltextentscheidung:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/1_VAs_116_13_120_13_und_122_13_Beschluss_20131126.html