Category Archives: Office 365

Office 365 wird juristisch – das Matter Center

Selber habe ich schon lange nach einer Seite gesucht, die Office 365 und Legal verbindet. Nun habe ich diese gefunden: http://www.microsoft.com/en-us/legal/productivity/mattercenter.aspx

Selber habe ich schon Projekte entwickelt, Testumgebungen gebaut und vieles mehr. Nun setzt auch Microsoft auf diese Nutzergruppe, vielen Dank! Fraglich ist, ob sich die Ideen auf Deutschland und DACH übertragen lassen. Aktuell habe ich einen Testaccount beantragt und warte einmal auf eine Rückmeldung.

Erste Informationen auf dem Office Blog vom 18. August 2014 sehen schon einmal vielversprechend aus. Laut Blog soll das Matter Center speziell für Kanzleien und Rechtsabteilungen entwickelt worden sein.

Plugins in Outlook und Office 365
Das Matter Center wird in Outlook als App/PlugIn integriert. Dadurch soll es möglich sein, auf die Fälle/Akten und deren Dateien zuzugreifen. Dies erinnert mich an Workside oder IManage Plugnis von Drittfirmen, die diese Art der Einbindung an Kanzleien verkaufen.
Weiterhin soll das Matter Center direkt in Office 365 ausgewählt werden können, wie Yammer (Zukunft), der Kalender oder Outlook.

Security/Datenschutz
Gerade in Kanzleien und dem Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten, ist dieses Thema besonders wichtig. Die sehr oft vertraulichen Informationen dürfen nicht an die Öffentlichkeit geraten und auch nicht durch Hacks erreicht werden.

Für das Matter Center gibt es laut Blog folgende Möglichkeiten:

  1. Hybrid Umgebung zwischen Online und OnPremise
  2. enterprise-grade security, management, and administrative controls.
  3. is compliant with multiple industry standards. Permission control and taxonomy are centrally managed and applied automatically; legal professionals don’t interact with the back-end settings.

Office Blog zum Matter Center:
http://blogs.office.com/2014/08/18/boost-law-firm-productivity-matter-center-office-365/

E-Mail zur Beantragung eines Beta Accountes oder weiterer Fragen: matterc@microsoft.com

 

 

 

 

 

Informationen zu Office 365 in Legal:
http://www.microsoft.com/en-us/legal/productivity/mattercenter.aspx

Gründung einer offline Community zu Office 365 & Cloud Technologien

Aufgabe 1: Namen finden!
Ich suche einen Namen für die neue Community. Einreichungen von Vorschlägen bitte bis 12. September 2014 an raphael.koellner@rakoellner.de

Vor einigen Tagen war ich mal wieder bei einem offline Community Treffen. Dieses mal war es die PASS Community rund um das Thema SQL-Server, BIG Data usw. mit meinem MVP Kollegen Frank und seinem sehr netten Kollegen Tillmann.

Nun wurde ich gefragt, ob es nicht auch eine offline Community zu Office 365 & Cloud Technologien gäbe in NRW. Dies musste ich nach kleinen Überlegungen verneinen. Ich bin in vielen Commuinities im Netz unterwegs, aber nur in sehr wenigen offline Communities. Dies bringt wohl die wenige Zeit, die Affinität zu neuen Technologien und der unbeschränkte Zugang zu Sozialen Netzwerken und Social Enterprise Tools. Aber um so mehr es in die Welt des Internets geht, um so mehr habe ich auch schon mal den Drang die Personen auch real zu treffen. Aus diesem Drang herraus organisiere ich schon zum dritten Mal dem MVP Stammtisch in Köln.

Nun liegt es doch auf der Hand eine offline Community zu gründen. Diesbezüglich habe ich mich direkt mit meinen MVP Kollegen und Freunden ausgetauscht und online gepostet. Die Postings sind auf viel Zuspruch gekommen. Deshalb möchte ich heute einen Aufschlag machen!

Gründen wir eine offline Community mit regelmäßigen Treffen zu aktuellen Themen im Bereich Cloud Technologien und im speziellen zu Office 365 und Microsoft Tools.

Ein erster Aufschlag kommt schnell zu stande:

Region der Community: DACH

Struktur – Vorschlag:
Head: Community Orga-Team  (3-4 Personen)
Departments:

1. IT Pro
– ein Head of Department
– Inhalt: Deployment von Cloud Technologien im Speziellen von Office 365 vom Unternehmen über NGOs bis zur Bildungseinrichtung

2. Development
– ein Head of Department
– Inhalt: Entwicklung von Office 365, Entwicklung mit AZURE, Entwicklung von Apps (Universal bis Office), speziell Office API, usw.

3. Business & Law
– ein Head of Department
– Inhalt: Business-Cases, Pro und Contra von Cloud Technologien, Lizensierung, Datenschutz, rechtliche Probleme, Cyber Security, IT-Sicherheitsgesetz etc.

4. mobile & Hardware
– ein Head of Department
– Inhalt: Cloud Technologien im Speziellen Office auf dem Smartphone, Tablet, Slate usw.

5. Community
– ein Head of Department
– Inhalt: Abstimmung mit anderen Communites, Planung und Organisation der Treffen, Social Media, Zusammenarbeit mit MS Partner & MS, Organisation von Schulungen usw.

Ein weiteres Ziel wäre es die bisherigen kleinen Communities zu bündeln und durch diese Effekte schneller Lösungen zu finden und Informationen schneller zum Benutzer zu bringen. Dazu gehören auch die diversen Online Communites, die von uns/mir betreut werden.

MVA Jump Start Office 365 am 26. August 2014

MVA ist die Microsoft Virtual Academy, also die kostenlose Lernplattform von Microsoft. Hier kann sich jeder Interessierte einen Account erstellen und beginnen neue Technologien zu erlernen. In regelmäßigen Abständen finden auch Veranstaltungen live statt, so dass man direkt vor dem Rechner sitzen kann und oft auch Fragen zum Thema stellen kann.

Bezüglich Office 365 findet am 26. August 2014 ein interessanter Kurs statt. Inhaltlich wird es darum gehen, wie ich mehr aus meiner Office 365 Umgebung holen kann.

 

http://www.microsoftvirtualacademy.com/liveevents/getting-the-most-out-of-your-office-365-trial

Dozenten:
1. Martin Coetzer (Microsoft)
2. Larry Kaye (Microsoft)

Inhalt:

  • Understand Office 365 Applications and Services
  • Get Started with Office 365 Trial
  • Try Office 365 Services and Applications
  • Configure Optional Settings
  • Next Steps and Additional Resources

Das E-Mailpostfach nach dem Urlaub

Alle von uns kennen das Phanomäne seit der Etablierung der E-Mail im Geschäftsverkehr und in der internen Unternehmeskommunikation:

Ein volles Email-Postfach!

Ich kenne dies aus meinen letzten Urlauben, die zwar nur 7 Tage dauerten, aber in einem Fall über 3400 E-Mails privozierten. Alle Empfänger erhielten eine Abwesenheitsbenachtigung, aber einige meldeten sich dennoch immer wieder. Nun galt es früher mindestens zwei Tage E-Mails sortieren, zuordnen, lesen, Nachfragen bei Kollegen, ob der Fall bearbeitet wurde oder den Vertreter fragen, ob der Kunde/Mandant sich bei ihm gemeldet hat.

Möglichkeiten:

1. Alles Löschen
Mir sagte mal ein Bekannter er lösche einfach alle E-Mails und arbeite einfach weiter. Wenn jemand etwas wolle oder etwas wichtig wäre, würden die Damen und Herren sich schon melden.
Gerade im Hinblick auf Service den Kunden/Mandanten gegenüber aber auch einschlägiger Urteile, die das E-Mail Postfach dem klassischen Postfach gleichstellten, ist dieses Verhalten nicht als Lösung vorzuschlagen und wurde von mir schnell verworfen.

2. Sortieren, löschen, fragen, lesen, chatten, anrufen
Dies ist die wohl aufwenigste Arbeit alle E-Mails anzuschauen, zu bewerten und in Ordner zu sortieren und den Vertreter mit Nachfragen zu bombadieren. Dies ist aber bisher die wohl effektivste und sicherste Lösung auf einem konservativen Weg.

3. Der Dailmer-Weg / VW
Der Autobauer entscheid sich nun als zweites neben VW keine E-Mails mehr im Urlaub, bzw. nach Feierabend mehr zugestellt werden. Daimler entwicklete einen strengen Abwesenheitsassistenten, der auf den Verteter verwies und ankündigt die E-Mail des Absenders zu löschen. Der Absender solle sich in der Abwesenheit ausschließlich an den Verteter wenden.
Dies mag eine Lösung sein, ob diese sich durchsetzt mag aber ebenso bezweifelt werden. Kritik lässt sich üben, dass es auch E-Mails gibt die der Mitarbeiter lesen sollte nach seinem Urlaub. So könnte er den aktuellen Stand der Projekte erfahren ohne Kollegen berichten zu lassen oder wichtige Informationen des Betriesrates oder des Betriebsarztes lesen.

4. Office 365 macht es einfach – Die Zukunft!

a) neue Technik macht es möglich
Wie ich schon in einem früheren Blog berichtet habe, entwickelt Microsoft für Office 365 konkret für Exchange (Online) eine Funktion, die mit dem User lernt und sein Verhalten bezüglich der Einschätzung der Wichtigkeit von E-Mails erlernt und anwendet. Aus 3000 Mails werden so schnell 30, denen man sich nun mehr Aufmerksamkeit widmen kann. Die übrigen E-Mails werden sortiert, verschoben oder in den vorläufigen Papierkorb verschoben. Erste Eindrücke wie Bilder auf dem Office Blog zeigen wunderbare Zustände.

Dies ist eine individuelle Lösung für jeden User. Ich freue mich darauf. Eine Kontrolle der E-Mails, wenn auch nur im Überflug, wird mir aber auch hier nicht erspart bleiben. Also muss man andere Wege gehen:

b) Social Enterprise als Lösung / Yammer
Ein anderer Weg ist die konsequente Reduzierung der Emailflut durch die Einführung von Social Enterprise Instrumenten, wie Yammer. Dies ermöglicht einen Abbau vvon E-Mailverteilern und somit insgesamt die Flut der E-Mails, die es im Postfach zu bewältigen gibt.

Über Gruppe in Yammer und mit Untertsützung der Notifikations kann der User sich schnell und effektiv informieren. Nutzt er nun auch Delve (Projekt Oslo) in Kombination, ist der erste Arbeitstag zwar kein Urlaub, aber wesentlich entspannender.

Fazit:
Die Welt dreht sich weiter, auch wenn man im Urlaub ist. Die Flut der E-Mails kann man mit moderner Technik bekämpfen und so den ersten Arbeitstag ruhig entgegen blicken.

 

 

 

 

Quelle:
FAZ
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/daimler-mitarbeiter-koennen-mails-automatisch-loeschen-lassen-13096014.html

Der USB Stick als Datenschutz-Schwachstelle

USB Sticks kennt jeder und hat wahrscheinlich jeder in seiner Hosentasche oder Aktentasche liegen. Sie werden seit Jahren benutzt, weil viele den Cloud-Speichern nicht trauen oder auch oft keine Internetverbindung besteht. Sticks gibt es mittlerweile in vielen Größen, so dass diese schon Festplatten an Speicherplatz übertreffen können. Sie werden als Boot-Sticks verwendet, oft nützlich zur Rettung von Daten, aber auch für Cyber Angriffe. Hier kommt die Gefahr von Cyber Angriffen ins Spiel.

Ein Bericht von Monitor wird über USB-Sticks als Schwachstelle berichtet. USB-Sticks fallen leider zu oft aus dem Raster, wenn man über Übergriffe auf elektronische Geräte denkt. Diese kleinen und mobilen Datenspeicher können nicht so einfach mit einer Software oder ähnlichem gesichert werden. Als eine sichere Möglichkeit viele mir hier nur Bitlocker ein.
Professore Dr. Christof Paar vom HGI an der Universität Bochum erläutert in dem sechs minütigen Bericht die großen Sicherheitslücken der USB-Sticks. Ebenfalls berichtet Ralf Benzmüller von G Data Pläne zur Absicherung dieser Lücken.

Fraglich ist, ob man nicht auf USB Sticks versichten kann. Der Grund liegt in der Tatsache, dass wir heute zum Beispiel über Office365 nicht nur viel mehr Speicherplatz haben (1 TB), sondern dass die Arbeit in diesem Speicher und über diesen Speicher als resultat aus dem Bericht wesentlich sicherer ist.

Fazit:
Dieser Bericht zeigt, dass die Zukunft bei Office 365 liegen kann. Viele Sicherheitslücken werden geschlossen, wenn auch einige sich wieder öffnen. Der USB Stick hat bei stabiler Internetverbindung ausgedient oder? Schreibt mir: rakoellner@outlook.com

 

 

Quelle:
http://www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/videounkontrollierbaresicherheitslueckedurchusbstickskatastrophefuerdendatenschutz100.html

Artikel bei Heise : Wenn USB Geräte böse werden
http://www.heise.de/security/meldung/BadUSB-Wenn-USB-Geraete-boese-werden-2281098.html

Call for Paper – Office 365 Konferenz Januar 2015

Office365-Konferenz

Ich freue mich sehr, dass wir als Office 365 MVPs in DACH gemeinsam mit Unterstützung von Microsoft eine weitere und größere Konferenz auf die Beine stellen werden. Zunächst war ein Termin im September eingeplant, aber nun wird es der:

9. + 10. Januar im Regionaloffice von Microsoft in Köln

Bis zu 100 Teilnehmer und 30 Speaker werden erwartet. Unter den Speakern befinden sich Microsoft Partner wie Adesso, die Office 365 MVPs (Martina, Kerstin, Markus, Michael und ich), sowie viele andere MVPs, die schon Vorträge eingereicht haben und auch der ein oder andere Microsoftie wird dabei sein. Der Schwerpunkt liegt aber in einer Konferenz von der Community für die Community.

Es wird drei Themenbereiche geben: Development, Business/Legal und IT Professional

Alle weiteren Informationen und wie Ihr Euch als Speaker bewerben könnt erfahrt Ihr auf unserer Webseite:

http://www.office365pills.com/

 

[Buchtipp] Cloud Computing

Cloud Computing
Handbuch (gebunden)
Herausgeber: Hilber
Verlag: Otto Schmidt Köln
Preis: 119 Euro
Auflage: 1. aus April 2014
Amazon-Link:http://www.amazon.de/Handbuch-Cloud-Computing-Marc-Hilber/dp/3504560916/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1405864638&sr=1-1&keywords=cloud+computing+Handbuch

 

Handbuch Cloud Computing

 

Erster Eindruck
Das Fachbuch ist in der gebunden Fassung im ersten Eindruck sehr wertig und vergleichbar mit dem Internetrecht Buch von Härting, welches im Aussehen und in der Form aus der gleichen Reihe stammt. Die Seiten sind haptisch sehr gut und optisch klar aufgebaut. Man erkennt zum Beispiel sofort von welchem der verschiedenen Autoren das jeweilige Kapitel bearbeitet wurde. Am oberen Rand ist das Kapitel und die jeweilige Randbummer auf jeder Seite abgedruck. Dies erleichtert direkt einmal die Stichprobe zur Durchsicht und auch eine Nutzung des Buches als Nachschlagewerk ist direkt gegeben. Dieser Eindruck wird verstärkt durch die hervorgehobenen Begriffe, die zu der Indexierung in Inhaltsverzeichnis passen.
Der erste Eindruck ist durchaus positiv und erweckt hohe Erwartungen an das Fachbuch.

Formal
Das Handbuch herausgegeben von Dr. Marc Hilber besitzt rund 801 Seiten. Bearbeitet wurden die verschiedenen Themen von 21 Autoren, diese sind zum Beispiel Rechtsanwalt bei SAP Deutschland, VMWare, Professoren oder auch selbstständige Rechtsanwälte. Aus meiner Sicht handelt es sich um eine gute Mischung aus Praxis und Wissenschaft, wobei erfreulicherweise die Anzahl der Autoren aus der Praxis überwiegen.

Das Handbuch ist in 8 Teile unterteilt, wobei der erste Teil die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen legt und die nächsten Teile 2 bis 7 rechtliche Themen beinhalten wie Vertragsgestaltung, Urheberrecht, Arbeitsrecht oder Datenschutz. Der letzte Teil, welches noch mal in die Unterkapitel A bis F unterteilt ist behandelt die regulierten Märkte.

Beim Weiterblättern fällt auf, dass sich nach dem zunächst kurzen Inhaltsverzeichnis für den Überblick ein umfangreiches Abkürzungsverzeichnis und ein besonders umfangreiches und detailliertes Literaturverzeichnis findet. Meiner Einschätzung nach war der Umfang und auch der Inhalt zu erwarten und neben den bekannten Autoren konnte man noch den ein oder anderen nützlichen Aufsatz finden, welchen man vielleicht noch nicht gelesen hatte.

Vor jedem Kapitel findet sich ein eigenes Unterkapitel, welches die jeweiligen Themen nicht mit den Seitenzahlen, sondern den aus meiner Sicht geeignerten Randnummern anzeigt. Auf den ersten Blick sind die Überschriften passend gewählt, so dass eine stichpunktartige Suche nach typischen Themen wie Vertriebskanäle im Cloud Computing oder der Vertragsaufbau bei SaaS (Software as a Service) sich schnell finden läßt.

Der Aufbau einer Seite ist traditionell gestalltet und neben dem gut leserlichen Text finden sich teilweise bis zur Hälfte der Seite sich erstreckende Fußnoten. Diese sind so gewählt, dass man die Quelle schnell findet. Dies habe ich ebenfalls stichpunktartig und im Datenschutz ausführlicher geprüft und konnte die jeweils angegeneben Fundort identifizieren.

Zusammenfassung formale Sicht auf das Werk
In der Gesamtberachtung sind die formalen Anforderungen erfüllt und bestätigen den ersten positiven Eindruck. Empfehlenswert wäre aus Gründen des Tragekonfors und der Platzsituation in der ein oder anderen Aktentasche, dass es auch eine Softcover Version oder sogar ein Ebook geben würde.

Inhaltlich
Betrachten wir den Inhalt des vorliegenden Werkes. Da dies zu meinen Fachgebiet gehört, war ich diesbezüglich sehr gespannt und auch hier sind die Erwartungen hoch. Diesbezüglich auch wegen des Titels der ein umfassendes Werk suggeriert.

zu Teil 1: Die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen
Nach den ersten Absätzen fällt auf, dass der Autor sich bemüht die Einführung in das Cloud Computing seiner Zielgruppe angepasst durchzuführen. Es ist ein deutlicher Unterschied zwischen einen Fachbuch für IT Professionals und dem vorliegenden Text vorhanden. Dies sehe ich mit Blick auf die Zielgruppe in diesem konkreten Fall als Pluspunkt an. Ebenfalls als Pluspunkt für mich als einen visuellen Menschen sind die Schaubilder, die mit wenig Text und eindeutigen Symbolen arbeiten. Meiner Ansicht nach trifft der Autor sowohl mit der Erläuterung als auch den Bildern die jeweilige Thematik.

Bei dem wirtschaftlichen Teil wurde mir bei dem aufmerksamen Lesen ein sehr guter Umfang präsentiert und mit Grafiken untermauert. Zwei Grafiken habe auch ich während eines Vortrages an Hand des Buches sogar selber zur Erläuterung einer Frage aus dem Publikum nutzen können, da mir die Darstellung besonders gut gefällt.

Als zweiten Teil nehme ich mir den Teil 4 Datenschutz herraus. Dieser wurde von zwei Rechtsanwälten verfasst und umfasst 111 Seiten mit einem gut zwei seitigen Inhaltsverzeichnis. Inhaltlich beschäftigt sich dieses Kapitel mit den Grundsatzfragen über die Datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestände, die Gestaltung der Auftragsdatenverarbeitung, den technischen- und organisatorischen Maßnahmen, dem grenzüberschreitendem Datenverkehr und schlussendlich mit dem Recht der Betroffenen und den Konsequenzen aus den Verstößen. Geht der Leser etwas inhaltlich tiefer in die Materie wird im dieses Werk helfen.

In den Fußnoten der verschiedenen Abschnitte findet man nicht nur den ein oder anderen interessanten Aufsatz, sondern gerade die bekannten Namen zum Datenschutzrecht in Deutschland wie Simitis, Gola, Schomerus oder auch Wedde, Weichert oder Schaffland und Wiltfang.

Eine inhaltliche Lektüre kommt zum Ergebnis, dass sich das Werk mit allen typischen Fallfragen auseinander setzt und auch als roten Faden einen Weg durch den Dschugel des Datenschutzrechtes im Cloud Computing vorgibt. Jedoch, was nicht am Autoren liegt, kann zum Thema Datenschutz beim Cloud Computing das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Ich freue mich auf neue Auflagen mit gleichbleibender hoher Qualität.

Zusammenfassung/Bewertung
Zusammenfassend ist dieses Fachbuch zum Cloud Computing eine wertvolle Zusammenstellung der aktuellen Rechtslage mit Klarheiten, aber auch Fragestellungen rund um das Thema. In vielen größeren und kleineren Kanzleien mit Fachabteilungen im IT/IP Recht konnte ich das Buch bereits wieder finden. 

Für das Studium selber wird das Fachbuch insbesondere für die interessierten Studierenden empfholen oder bei Studienordnungen mit dem Fach “Cloud Computing”, die ich bis heute leider vermisse. Das Thema ist meiner Meinung nach extrem heiß und sollte jedem Studierenden der Rechtsiwssenschaften näher gebracht werden.

Für das Referendariat ist dieses Buch für die Vorbereitung sowie Durchführung der Wahl- oder auch Anwaltsstattion zu empfehlen.

 

Autorenliste von Amazon:
Marc Hilber , Dirk Bieresborn , Martin Erben , Alexander Glaus , Jürgen Hartung , Christoph Hexel , Susanne Horras , Carsten Intveen , Hans-Bernd Kittlaus , Gunnar Knorr , Evangelos Kopanakis , Marco Mansdörfer , Stephan Müller , Fabian Niemann , Jörg-Alexander Paul , Johannes Rabus , Matthias Schorer , Nicholas Storm , Gerson Trüg , Claus-Dieter Ulmer , Andreas Weiss

 

OneDrive – ein AntiPornoDrive?

Immer wieder lese ich in verschiedenen Foren, dass Userkonten geschlossen oder nur gesperrt wurden, weil die User pornographische Bilder/Nacktbilder hochgeladen haben. Diese finden dies unmöglich und es gibt vielfältige massive Beschwerden.

Der OneDrive
Microsoft bietet mit diesem Produkt OneDrive einen für User kostenlosen und kostenpflichtigen Speicherplatz von aktuell 15 GB an. Damit ist Microsoft als Host-Provider in dieser Situation tätig, welcher lediglich Speicherplatz und dessen Bearbeitung über WebApps anbietet (WordOnline, ExcelOnline, PowerPointOnline, OneNoteOnline).

 

Vertragstyp beim OneDrive?
Welcher Vertragstyp vorliegt richtet sich nach dem Vertragsschwerpunkt. Es kann sich um einen Mietvertrag handeln, da man als User einen bestimmten Speicherplatz anmietet. Es könnte sich auch um einen Dienstvertrag handeln, da Microsoft für mich die Wartung, Verwaltung und Kontrolle der Server anbietet und so den Speicherplatz bereitstellt. Es könnte auch ein Werkvertrag sein, da Microsoft sich gegenüber dem Kunden zu einem Werk, also zum Anbieten von 15Gb kostenlosen Speicherplatz verpflichtet. Nun sind diese Verträge alle entgeltlich und Microsoft verlangt für den Basisbetrieb keine Entgelte. Also könnte man auch von einer Schenkung ausgehen oder um eine dauerhafte Schenkung.
Jedoch ist festzustellen, dass es sich um einen IaaS – Infrastrukture as a Service handelt. Der Cloud Service Abnehmer mietet Datenspeicher an.

Der BGH wird wohl diese Leistung ähnlich wie in dem in den Ressourcen angesprochenen Fall (1) als Miete von Ressourcen einstufen. Der User gebraucht (Gebrauchsüberlassung) eine ihm überlassene Sache, was für einen Miet- oder Pachtvertrag bei entgeltlicher Gegenleistung handelt. Dies dürfte passen. Bei einem kostenlosen Zugang muss man von einer dauerhaften Schenkung mit mietvertraglichen Elementen ausgehen.

Bei den OfficeOnline Anwendungen handelt es sich um SaaS Leistungen und damit um dienstvertragliche Elemente mit miet- und pachtvertraglichen Elemente.

 

 

Warum schränkt Microsoft die Nutzung ein und Warum darf Microsoft überhaupt die Inhalte scannen?

Der Vorwurf des AntiPornoDrive oder auch des NSA-Drive von OneNote kann so nicht im Raum stehen gelassen werden. Auch Anbieter innerhalb der EU müssen sich bestimmten Regelungen unterwerfen.

So sind alle diese Cloudspeicher-Anbieter verpflichtet Strafverfolgungsbehörden Auskunft zu geben. Dieser Auskunftsanspruch kann sich ebenso aus § 101 IX UrhG für Urheber ergründen, die zum Beispiel Provider Informationen erbitten, um Urheberrechtsverstöße zu begegnen. Weiterhin müssen Speicherplatzanbieter automatische Suchen über Ihre Speicher laufen lassen, um gegen Straftaten oder auch Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu können. Diese Suche, die nicht unverhältnismäßig sein darf, ist durch richterliche Fortbildung entwickelt worden.

Weiterhin haben auch die Unternehmen selber und auch Microsoft eigene compliance Regelungen für die Nutzung in ihren AGBs festgeschrieben:

3.5. Welche Inhalte oder Aktionen sind erlaubt? Um unsere Kunden und die Dienste zu schützen, haben wir diese Verhaltensregeln für die Nutzung der Dienste aufgestellt. Inhalte oder Aktionen, die diesen Vertrag verletzten, sind nicht gestattet.

  1. i. Nutzen Sie die Dienste nicht für illegale Zwecke.

  2. ii. Führen Sie keine Aktionen aus, die Kinder ausbeuten oder diesen Schaden zufügen oder zufügen könnten.

  3. iii. Versenden Sie kein Spam und nutzen Sie Ihr Konto nicht, um anderen beim Versenden von Spam zu helfen. Spam sind unerwünschte Massen-E-Mails, Postings oder Sofortnachrichten.

  4. iv. Veröffentlichen Sie keine unangebrachten Bilder (z. B. Nacktheit, Brutalität, Pornografie).

  5. v. Unternehmen Sie keine Aktivitäten unter falschen oder irreführenden Voraussetzungen (z. B. Versuche, unter falschem Vorwand Geld zu erbitten oder sich als jemand anderes auszugeben).

  6. vi. Unternehmen Sie keine Aktivitäten, die den Diensten oder anderen Schaden zufügen (z. B. Viren, Stalking, Hassreden, Aufruf zur Gewalt gegenüber anderen).

  7. vii. Verletzen Sie nicht die Rechte anderer (z. B. unerlaubte Weitergabe von urheberrechtlich geschützter Musik, Wiederverkauf und sonstige Verbreitung von Bing Maps, Fotografien und sonstigem Inhalt).

  8. viii. Unternehmen Sie keine Aktivitäten, die die Privatsphäre anderer verletzen.

Häufig wird Microsoft durch Beschwerden von Kunden auf Verletzungen der Verhaltensregeln aufmerksam gemacht, wir setzen jedoch auch automatisierte Technologien ein, um Kinderpornografie oder missbräuchliches Verhalten ausfindig zu machen, das dem System, unseren Kunden oder anderen Schaden zufügen könnte. Bei der Untersuchung dieser Angelegenheiten werden die Inhalte von Microsoft oder den Vertretern von Microsoft überprüft, um das Problem zu lösen. Dies ist ein Zusatz zu den in diesem Vertrag und den Datenschutzbestimmungen beschriebenen Verwendungszwecken.

3.6. Kann Microsoft meine Inhalte aus den Diensten entfernen? Ja. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Inhalte zurückzuweisen oder aus den Diensten zu entfernen, wenn wir der Ansicht sind, dass sie gegen geltendes Recht oder diesen Vertrag verstoßen oder wenn die Grenzwerte in Bezug auf Speicherbelegung bzw. Dateigröße überschritten werden. Wenn die von Ihnen in den Diensten gespeicherten Inhalte rechtmäßig sind und diesem Vertrag entsprechen, durch Urheberrechte geschützt sind und Sie zur Verwendung der Inhalte berechtigt sind, räumen wir Ihnen die Gelegenheit zum Abrufen der Inhalte ein. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Inhalte von unseren Servern entfernt wurden, weil Ihr Microsoft-Konto über den in Abschnitt 2.1 genannten Zeitraum inaktiv war. Im Rahmen der Bemühungen zum Schutz der Dienste und der Kunden können wir die Übermittlung einer Mitteilung (z. B. einer E-Mail oder Sofortnachricht) an die Dienste oder von den Diensten blockieren oder durch andere Maßnahmen die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags sicherstellen.”

Zusammenfassung:
Microsoft hat mit dem OneDrive keinen Online-Speicher geschaffen, der eine komplett freie Nutzung wie die eigene Festplatte ermöglicht.

Diese Einschränkungen sind grundlegend zunächst durch die Rechtsprechung und in einem zweiten Schritt durch die eigenen Complianceregeln geschaffen worden. Die Vorwürfe sind zurück zu weisen, es ist weder ein NSA noch ein Antipornodrive. Jeder Anbieter, ob Amazon, Google, Box, Dropbox oder auch Microsoft müssen sich den Regelungen unterwerfen, wie diese konkret ausgestaltet sind entscheidet das jeweilige Unternehmen und auch die jeweilige Rechtsprechung.

So schreibt Google im Gegensatz zu Microsoft in deren Nutzungsbedingungen, dass sie die Inhalte sogar soweit scannen und nutzen dürfen, dass sie Werbung damit machen dürfen. Microsoft schließt dies beim OneDrive zum Beispiel aus.

 

 

 

Ressourcen:
BGH v. 15.11.2006 – XII ZR 120/04, CR 2007, 75f.

Nutzungsregelungen OneDrive:
http://windows.microsoft.com/de-de/windows/microsoft-services-agreement

Google ändert Nutzungsbedigungen – Scannen aller Emails und aller Daten der User
http://www.rakoellner.de/2014/04/google-aendert-google-terms-of-service-lesen-aller-emails/

Microsoft veröffentlicht ein neues Cloud Compendium

Cloud-Compendium2014

Quelle: CloudCompendiumV2_July2014 / Microsoft Deutschland GmbH – Titelseite

Microsoft hat eine kleine Publikation veröffentlicht: das Cloud Compendium
Titel: Compliance in der Microsoft Enterprise Cloud

Inhalt dieser sechsseitigen Publikation aus dem July 2014 beantwortet Microsoft die 12 häufigsten Fragen rund um die Microsoft Cloud und gibt weiterreichende Links und Informationen an.

 

Quelle:
http://blogs.technet.com/b/kleine-unternehmen-und-mittelstand/archive/2014/07/10/neues-compendium-zur-microsoft-cloud.aspx

neue Pläne für Office 365 Business ab 1.Oktober

Microsoft und im speziellen die Office-Produktgruppe gibt nicht nur gegenüber uns MVPs mehr Informationen frei, sondern hat vor einigen Wochen begonnen Ihre Pläne auf dem Office-Blog öffentlich zu machen und zeigt so mehr Transparenz auch für Endkunden, Administratoren und User.

Heute kündigte Microsoft neue Pläne für Office 365 für kleine und mittlere Unternehmen bis 250  User an. Diese sollen am 1. Oktober 2014 verfügbar sein:

1. Office 365 Business
Die vollständigen Office-Anwendungen: – Outlook, Word, Excel, PowerPoint, OneNote and Publisher, with 1TB OneDrive for Business, bearbeiten und teilen von Dokumenten auf Windows PC, Mac, iPad, Windows Tablet and Smartphone.

keine Clouddienste
Kosten: 8 Dollar pro User pro Monat

2. Office 365 Business Essentials
Cloud-Services, wie Email, Kalender (Exchange Online)oder auch Office Online (Office Web Apps), Online-Meetings, Konferenzen, Chat und Telefonie mit Lync Online und FileSharing, sowie Cloud-Speicher mit OneDrive for Business. Ebenso dabei Yammer und active Directory Unterstützung für Hybridumgebungen.

keinen Office für den Desktop
Kosten: 5 Dollar pro User pro Monat

3. Office 365 Business Premium
Dieser größte Plan ist eine Kombination aus den Cloud-Diensten aus dem Office 365 Business Essentials Plan und dem Office 365 Business Plan. Hier hat der User Vorteile aus beiden Welten zur Verfügung.

Kosten: 12,50 Dollar pro User pro Monat

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Bildquelle: Microsoft Corp.

Wechselmöglichkeiten zu anderen Plänen:
ja, zu allen Enterprise Plänen und Bindung zu Project Online, Visio Online oder Dynamics Online

Was passiert mit bestehenden Plänen? Was sollte man wissen?
1. Reduzierung des Preises von 15 Dollar auf 12 Dollar ab dem 1. Oktober 2014
2. Erhöhung der Usergrenzen auf 300
3. neue Midsize Kunden erhalten die neuen Preise und Leistungen schon ab 1. August
4. Keine Änderungen für Bestandskunden bis Oktober 2015. Microsoft verspricht Bestandsschutz für volle 12 Monate. Dann muss man sich jedoch für einen der neuen Pläne entscheiden.
5. Jeder Kunde erhält eine individuelle Email von Microsoft mit den neusten Informationen und eventuellen Umzugsplänen, die aber laut Microsoft nur eine kleine Gruppe betreffen werden.

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Bildquelle: Microsoft Corp.

 

 

 

Quelle der Informationen:
http://blogs.office.com/2014/07/09/evolving-office-365-plans-for-small-and-midsized-businesses/