Excel-Tabellen sind ein gängiges Instrument um Daten in Unternehmen zu erheben, zu verarbeiten und auch zu verwalten. Je nach Ausgestaltung können diese eine Pflicht zur Mitbestimmung durch den Betriebs- oder Personalrat auslösen. Mit dieser Frage, ab wann sich diese Pflicht ergibt, hat sich das OLG Bautzen nun beschäftigt.