Auch diesmal freue ich mich sehr, dass nach einigen Trainings nun auch offizielle Zertifizierungen für Microsoft Partner im Bereich Microsoft Cloud Deutschland ausgegeben wurden. Ich habe folgende Zertifizierungen erhalten:
IT und Recht, Cloud und mehr
Auch diesmal freue ich mich sehr, dass nach einigen Trainings nun auch offizielle Zertifizierungen für Microsoft Partner im Bereich Microsoft Cloud Deutschland ausgegeben wurden. Ich habe folgende Zertifizierungen erhalten:
Es gibt viele Auszeichnungen, aber eine sehr schöne ist in der letzten Woche hinzugekommen. Ich habe mich sehr gefreut enger mit der Produktgruppe rund um SharePoint und genauer der OneDrive for Business Team zusammenarbeiten zu können und ihnen als Sprecher helfen zu können.
Auf Einladung des Teams wurde ich nun in das Microsoft OneDrive Expert Team aufgenommen. Im Rahmen dieses Teams werde ich noch enger mit dem Team zusammenarbeiten und auch als Sprecher für Microsoft für OneDrive Themen unterwegs sein.
Ihr solltet eure Daten klassifizieren, labeln und in euer Schutzsystem mit aufnehmen. Wenn Ihr Office 365 verwendet, liegt es natürlich nahe, dass ihr auch Azure Information Protection nutzt, um eure Daten zu schützen.
Nun steht man jedoch vor einem Problem. Wir müssen auch alte Datenbestände klassifizieren und labeln. Bisher musste man dafür per PowerShell agieren und recht grob alle Daten anfassen. Ich habe diesbezüglich immer wieder mit der Produktgruppe gesprochen und gemeinsam konnten wir erreichen, dass es AIP Scanner entwicklet wird.
Das Justizministerium hat nun doch den Surpreme Court angerufen, um höchstrichterlich klären zu lassen, ob US Sicherheitsbehörden Zugriff auf Daten, die im Ausland gehostet werden, bekommen müssen. Vorab handelte es sich um ein Verfahren USA ./. Microsoft, um die Herausgabe eines Emailkontos (Hotmail), welches in einem irländischen und damit auf Europäischen Boden liegenden Rechenzentrum auf Basis es Store Communication Act erzwungen werden kann. Der letzte Rechtszug vor dem Surpreme Court urteilte, dass die Verpflichtung zur Datenweitergabe nicht besteht, gegen das Votum eines Richters.
Nun geht in in die nächste und letzte Runde:
Heute begann die DWX-Konferenz Woche in Nürnberg mit dem Speakeressen in eine spannende Woche mit vielen Speakern, Sessions und Workshops.
Ich bin dieses Mal im Jahre 2017 das erste Mal dabei. Ich versuche im Jahr immer gut 40% auf neuen Konferenzen zu sprechen, um immer neue Leute kennen zulernen und verschiedenste Zielgruppen zu erreichen.
Die DWX ist eine Entwickler-Konferenz, warum ich als technisch begeisteter Rechtswissenschaftler dabei bin, erfahrt ihr im weiteren Blogpost:
Heute ab 14:00 Uhr startet die Anhörung zu Haftung von Internet Providern im Bundestag.
“Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sollen ihre Dienste künftig Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden. Das sieht die geplante Änderung des Telemediengesetzes vor, die am Montag, 26. Juni, im Mittelpunkt einer zweistündigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Leitung von Peter Ramsauer (CDU/CSU) steht.”
LINK: https://www.bundestag.de/
Das Windows Insider Programm für Windows Server wurde vor einigen Monaten in einem Blogpost etwas unscheinbar angekündigt. Ich hatte hierzu bereits auf diesem Blog alle bisherigen Informationen zusammengefasst. Nun gibt es ein kleines weiteres Update:
Ihr dachtet, dass eine Linux Distribution nicht im Windows Store verfügbar wird. Dies ist nun aber passiert. Ihr könnt zwei SUSE Server und Client im Windows Store runterladen und in Windows 10 betreiben.
Es ist noch etwas über ein Jahr bis zur Gültigkeit der EU Datenschutzgrundverordnung. Wie ich euch bereits mehrfach berichtet hatte, hat Microsoft viele Webseiten mit Informationen und auch schon Webinare, sogar mit Julia White und Adam Smith gehalten.
Nun wird es auch ein deutsches Webinar zum Thema geben.
Termin: Dienstag, 27. Juni 2017, 14:00 – 15:00 Uhr
Ich kann schon bald nicht mehr mitzählen, wie oft es die Vorratsdatenspeicherung gibt und diese wieder durch Gerichte oder Gutachten schon in der Entstehung beendet wurde. Nun kurz vor der Geltung der neusten Version der Vorratsdatenspeicherung am 01. Juli 2017 urteilt das OVG NRW in Münster entgegen der vorherigen Entscheidung durch das VG Köln. Der Beschluss ist des OVG ist unanfechtbar.
“Die im Telekommunikationsgesetz vorgesehene Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Unionsrecht”