Apple mit Teilerfolg gegen Samsung

 

Der Kampf vor den Gerichten in Deutschland geht in die nächste Runde. Diese findet wie die meisten Verfahren vor dem OLG Düsseldorf statt.

Apple verlangt ein Unterlassen von Samsung gegen ihre Patente zu verstoßen. Im Ziel geht es darum, dass diese die IPad Konkurrenz in Europa nicht vertrieben wird. Apple ist der Auffassung, dass Samsung mehrere Design-Patente (Geschmacksmuster-Patente) verstößt.

Apple konnte nun einen Teilerfolg erreichen.
Das OLG Düsseldorf verbot den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 7.7 für Europa!

“Hingegen scheiterte Apple mit dem Versuch, ein bundesweites Vertriebsverbot für das modifizierte Modell Galaxy Tab 10.1N zu erreichen. Der iPad-Entwickler wirft den Südkoreanern vor, geschützte Design-Muster zu verletzen. Nach der Niederlage vor dem Düsseldorfer Landgericht im Februar war Apple in die Berufung gezogen. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.” so die Pressemitteilung des OLG Düsseldorf.

PM – OLG Düsseldorf vom 24.07.2012