Seid gut 1,5 Wochen bekommen wir in der Community Rückmeldungen, dass Werbung in den Microsoft 365 Apps, konkret Word und Outlook auftaucht. Dieses Banner taucht zwischen den Reitern/Tabs und dem Inhalt auf.

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Seid gut 1,5 Wochen bekommen wir in der Community Rückmeldungen, dass Werbung in den Microsoft 365 Apps, konkret Word und Outlook auftaucht. Dieses Banner taucht zwischen den Reitern/Tabs und dem Inhalt auf.
Die Veränderung des Modern Workplace durch Microsoft Teams ist so groß, dass sich Microsoft nicht nehmen lässt, einen eigenen Werbespot dazu zu produzieren:
Der Axel Springer Verlag hatte gegen das Angebot AdBlocker Plus geklagt und ist bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Der Axel Springer Verlag beschwerte sich, dass die auf seinen Internetseiten verfügbaren Inhalt eben mit Werbung zur Finanzierung dieser ausgestattet sind. Die Finanzierung splittet sich üblicher Weise in Klicks auf die Werbung und Ansichten dieser. Der Adblocker von der Beklagten entfernt die Werbung von der Webseite, die Webseite verdient nichts.
Leitsätze
Wirbt ein als Verkäufer tätiger Mitarbeiter eines Autohauses auf seiner privaten Facebookseite für den Kauf von Kraftfahrzeugen bei dem namentlich benannten Autohaus unter Hinweis auf seine dienstliche Telefonnummer, haftet das Autohaus für Wettbewerbsverstöße des Mitarbeiters nach § 8 Abs. 2 UWG, auch wenn es keine Kenntnis von der Handlung des Mitarbeiters hatte.”
Bei diesem Urteil des Landgerichtes Freiburg handelt es sich um ein wohl lange erwartetes Urteil. Es steht schon etwas länger im Raum, wie ein Verhalten eines Mitarbeiters eines Unternehmens in sozialen Netzwerken wie Facebook bewertet wird. Fraglich war somit, ob ein Fehlverhalten auf einem privaten Profil eines Mitarbeiters dem Arbeitgeber anzurechnen ist.
Das Landgericht Freiburg ist eindeutig der Meinung, dass dem Arbeitgeber das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in seinem privaten Profil bei Facebook zuzurechnen ist. Dies ist jedoch zunächst nur in diesem konkreten Fall entschieden worden. Dabei muss man den Sachverhalt genau lesen.
Der Mitarbeiter hatte einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begangen und nutzte über sein privates Profil seine geschäftlichen Kontaktdaten. In diesem Fall nutzte Der Arbeitnehmer seine geschäftliche Telefonnummer auf seinem privaten Profil.
Das Urteil ist auf alle Fälle lesenswert:
Quelle: