Microsoft kündigte schon Ende September 2021 weitreichende Neuerungen des Lizenzvertriebs an. Dazu kamen nicht nur die etwas später angekündigte Preissteigerung, sondern für CSP Partner auch zum Beispiel Laufzeitänderungen und Rabatte.

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Microsoft kündigte schon Ende September 2021 weitreichende Neuerungen des Lizenzvertriebs an. Dazu kamen nicht nur die etwas später angekündigte Preissteigerung, sondern für CSP Partner auch zum Beispiel Laufzeitänderungen und Rabatte.
Lizenzen und deren Inhalt sind bei Microsoft kein leichtes Thema. Um die verfügbaren Lizenzen und deren Vergleich verständlicher zu machen, hat Microsoft begonnen ein ausführliches 5 seitiges PDF zu veröffentlichen. Continue reading
Seit dem Urteil des EuGH Schrems 2 und den Hinweisen des Europäischen Data Protection Board, hat Microsoft regiert und die Additional Safe Guards angekündigt. Dies im Rahmen des Projektes Defending your data, welches Julie Brill ankündigte.
Microsoft kündigte am 21. Oktober 2019 den Zukauf der Firma “Mover” an und führte diesen auch durch. Nun ist das Werkzeug Mover verfügbar und kann für Migrationen nach Office 365 genutzt werden:
Sobald man mit der Nutzung von Microsoft Kaizala Pro beginnt, stellt sich die Frage der Lizensierung. Die bisher bekannte Lizensierung zur Nutzung stelle ich in diesem Artikel einmal zusammen:
Ich habe Anfang Januar eine Uservoice online gestellt, die sich mit einem bestimmten Problem beschäftigt und dieses lösen soll. Wenn man nun länger Office 365 im Abonnement benutzt und mit flexiblen Arbeitsmodellen bis hin zu Elternzeit und Schwangerschaft umgehen muss, muss sich das Abonnement auch mit entwickeln.
Office 365 EDU aus europäischen Rechenzentren ist eine für Schulen und Bildungseinrichtungen wie auch Universitäten über eine kostenlose Office 365 Lizenz aus dem Hause Microsoft schon länger verfügbar. Mittlerweile können Bildungseinrichtungen Office 365 EDU auch aus der Microsoft Cloud Deutschland (MCD) beziehen, hierbei fallen jedoch nicht nur für Office 365 Pro Plus (Desktopsoftware) Kosten an, sondern auch eine kleine Pauschale für jeden Account.
Im Rahmen der Einführung wird auch diesbezüglich immer über den Datenschutz gesprochen, nun hat sich der hessische Datenschutzbeauftrage zu dem Thema geäußert.
Microsoft geht nicht erst seit der BUILD2016 den Weg Programme unter offene Lizenzbedingungen zu stellen, um so Entwicklern Zugang zu gewähren. Diesbezüglich hat Microsoft mit GitHub eine Kooperation vereinbart und die .Net Foundation gegründet, hierrüber hatte ich bereits berichtet.
Ich versuche zunächst eine kleine Datenbank auf dieser Webseite zu bauen und füge die Informationen dann in eine eigene Datendank mit eigenen Apps ein.
Die folgende Liste ist nicht abschließend, ich arbeite noch an dieser:
.Net Core (.Net Foundation)
Lizenz:
http://www.dotnetfoundation.org/projects
Touchdevelop
https://www.touchdevelop.com/docs/touchdevelop-goes-open-source
GutHub: https://github.com/Microsoft/TouchDevelop
Lizenz: The MIT License (MIT) und Font Awesome by Dave Gandy http://fontawesome.io
Windows Live Writer (Open Live Writer)
Lizenz:
http://www.dotnetfoundation.org/projects
https://github.com/OpenLiveWriter/OpenLiveWriter
Xamarin (.Net Foundation)
Xamarin.Auth, Xamarin.Mobile,
Lizenz:
http://www.dotnetfoundation.org/projects
Heute wurde auf dem Office Blog angekündigt, dass es bald auch ohne den oft schwierigen Weg über die Hochschule oder die Schule funktioniert. Auf dem weltweiten Portal könnt ihr euch anmelden und während eurer Ausbildung ein Office 365 Account erhalten. Dieser enthalt für ein Jahr: (Verlängerung über das Portal)
OLG Frankfurt a.M.
Urteil vom 12.05.2009
Aktenzeichen: 11W 15/09
Der Handel mit Software-Echtheitszertifikaten und Product-Keys ist zunächst nicht erlaubt. Der Ersterwerber darf bei so genannten Volumenschlüssel nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers an einen Zweiterwerber die Nutzungsrechte der Software abtreten. Dies gilt auch für den Download der Software, in dem der Ersterwerber dem Zweiterwerber überzählige Lizenzen veräußert, so das OLG Frankfurt.
Dieses Urteil aus dem Jahre 2009 besitzt einige Nachfolger, so dass die Frage der Veräußerung im Rahmen des Erschöpfungsgrundsatzes bei einem Softwareüberlassungsvertrag noch nicht abschließend geklärt ist.
Besonderes Augenmerk haben folgende Urteile:
BGH – UsedSoft Entscheidung
bei Telemedicus : http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/1153-BGH-Az-I-ZR-12908-UsedSoft.html)
OLG Düsseldorf – Erschöpfung bei vorinstallierter Software
bei Telemedicus: http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/870-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-24708-Erschoepfung-bei-vorinstallierter-Software.html
In dieser Situation muss man zwischen den verschiedenen Arten und der Vergabe/Verkauf/Miete/Überlassung der Software unterscheiden. Dies behandelte ich in den nächsten Beiträgen auf diesem Blog.
Quelle:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1972