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Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei Lizenzverkauf

OLG Frankfurt a.M.
Urteil vom 12.05.2009
Aktenzeichen: 11W 15/09

Der Handel mit Software-Echtheitszertifikaten und Product-Keys ist zunächst nicht erlaubt. Der Ersterwerber darf bei so genannten Volumenschlüssel nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers an einen Zweiterwerber die Nutzungsrechte der Software abtreten. Dies gilt auch für den Download der Software, in dem der Ersterwerber dem Zweiterwerber überzählige Lizenzen veräußert, so das OLG Frankfurt.

Dieses Urteil aus dem Jahre 2009 besitzt einige Nachfolger, so dass die Frage der Veräußerung im Rahmen des Erschöpfungsgrundsatzes bei einem Softwareüberlassungsvertrag noch nicht abschließend geklärt ist.

Besonderes Augenmerk haben folgende Urteile:

BGH  –  UsedSoft Entscheidung
bei Telemedicus : http://www.telemedicus.info/urteile/IT-Vertragsrecht/1153-BGH-Az-I-ZR-12908-UsedSoft.html)

OLG Düsseldorf – Erschöpfung bei vorinstallierter Software
bei Telemedicus: http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/870-OLG-Duesseldorf-Az-I-20-U-24708-Erschoepfung-bei-vorinstallierter-Software.html

In dieser Situation muss man zwischen den verschiedenen Arten und der Vergabe/Verkauf/Miete/Überlassung der Software unterscheiden. Dies behandelte ich in den nächsten Beiträgen auf diesem Blog.

 

Quelle:
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1972

http://www.telemedicus.info/urteile/Urheberrecht/898-OLG-Frankfurt-a.-M.-Az-11-W-1509-Erschoepfung-des-Verbreitungsrechts-bei-Lizenzverkauf.html