Ich freue mich, dass ich einen Verein unterstützen kann und über meine Themen Datenschutz und Cloud sprechen darf.
IT und Recht, Cloud und mehr
Ich freue mich, dass ich einen Verein unterstützen kann und über meine Themen Datenschutz und Cloud sprechen darf.
Am 22. Juni 2021 äußerst sich die Landesdatenschutzbeauftragte aus Niedersachsen Barbara Thiel zum Thema Office 365. Sie beurteilt den Einsatz als sehr kritisch, aber es gibt kein Verbot des Einsatzes in Niedersachsen.
Bei wie vielen bundeseigenen Behörden und Unternehmen hat die Bundesregierung die Einhaltung des EuGH-Urteils C-311/18 in Bezug auf die Datenübermittlung in die USA überprüft, und bei welchen Behörden oder Firmen hat es daraufhin Veränderungen bei der Nutzung von Software oder anderen IT-Anwendungen gegeben?
Die Einhaltung des geltenden Rechts, einschließlich der datenschutzrechtlichen Vorgaben, die sich aus dem „Schrems II“ – Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-311/18 für die Datenübermittlung in die USA
ergeben, wird von den Bundesministerien und den jeweils nachgeordneten Behörden in eigener Verantwortung gewährleistet. Eine zentrale Überprüfung und Erfassung durch die Bundesregierung findet nicht statt.
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.Für die Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei den Bundesministerien und Bundesbehörden ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig. Im Hinblick auf die Einhaltung der sich aus dem genannten EuGH-Urteil ergebenden Vorgaben zur Datenübermittlung in die USA hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit mit seinem Informationsschreiben vom 8. Oktober 2020 auf die Auswirkungen des Urteils hingewiesen www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Rundschreibe
n/Allgemein/2020/Rundschreiben-Informationen-Schrems-II.pdf?__blob=publicationFile&v=4.
Drucksache 19/31308 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Download: https://dserver.bundestag.de/btd/19/313/1931308.pdf
Ist die Cloud Community in Köln ist auf den Hip Hop gekommen? Nein, sondern wir schauen immer mal wieder über unseren Tellerrand und fügen dem Azure Saturday Cologne eine allgemeine Cloud Konferenz dazu. aka oder auch featuring Azure, also so etwas Hip Hop schadet dann auch nicht, denn viele von uns sind nicht nur IT oder Jura Geeks, sondern auch Musiker. Die Verbindung von Musik und IT ist nichts besonderes und sorgt für den benötigten Ausgleich.
Microsoft kündigte am 6 Mai 2021 eine neue Initiative an mit der für gewerbliche und öffentliche Kunden deren Daten innerhalb der Grenzen der EU verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass alle wichtigen Werkzeuge nur innerhalb der EU verarbeitet werden, dazu gehören Azure, Microsoft 365 und Dynamics 365.
Die Datenschutzkonferenz der LandesdatenschützerInnen und des Bundesdatenschützers (DSK) hat in ihrer letzten Sitzung eine aktualisierte Orientierungshilfe zur Verschlüsselung von Emails verabschiedet und kurz darauf veröffentlicht. Diese gibt konkrete Hinweise, welche Verschlüsselung und wann diese bei der Verarbeitung von Emails vorliegen muss.
Lange Zeit war unklar, wie nun die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Großbritannien nach dem Brexit stattfinden kann oder soll. Es gab Übergangsfristen und das Thema wurde in den Verhandlungen zum Brexit als Verhandlungsmasse eingesetzt. Aber nun gibt es einen Angemessenheitsbeschluss.
Der Streit in Hessen geht in die nächste Runde. Der Landesdatenschutz konkretisiert das Ende der Duldung der Nutzung von Microsoft Teams, dass man zwar die Videokonferenzlösung nicht mehr nutzen soll, aber alle andere Funktionen sind in Ordnung.
Microsoft bietet seit einiger Zeit mit ihrem Compliance Team und CELA (Rechtsabteilung) verschiedene Roundtable an. In diesem Fall den Roundtable für Betriebsräte, damit diese Fragen stellen können und im Bereich der Microsoft Technologien regelmäßig sich selber informieren können.
Microsoft 365 und der Datenschutz sind zwei untrennbare Themen. Die IHK Schwaben hat aus diesem Grund ein kostenloses Webinar organisiert:
07.09.2021
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Anmeldung: IHK Spezial Webinar: Datenschutz bei Microsoft 365 – IHK Schwaben