Daily Archives: 9. Juli 2014

Kein Auskunftsanspruch gegen Betreiber eines Internetportals

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte wieder einmal in Bezug auf ein Bewertungsportal vs. des Persönlichkeitsrechtes zu entscheiden. Bei dem vorliegenden Fall klagte ein frei praktizierender Arzt auf Auskunft der Daten eines Verletzenden von dem Bewertungsportal. Der Verletzter hatte auf dem Portal (Sanego) nach dem Kläger unwahre Tatsachenbehauptungen veröffentlicht. Der Portalbetreiber löschte die Bewertung, diese erschien aber erneut für einige Monate sichtbar.

Im zweiten Rechtszug entschied das OLG Stuttgart auf das Bestehen eines Auskunftsanspruch gemäß den allgemeinen Vorschriften §§ 242,259,260 BGB, denn § 13 VI Satz 1 TMG schließe den allgemeinen Auskunftsanspruch nicht aus, so das Gericht dogmatisch am Gesetz begründet.

Im dritten und letzten Rechtszug entschied der BGH abweichend vom OLG Stuttgart. Der BGH begründet dies mit der Aussage, dass in Ermangelung einer Ermächtigungsgrundlage nach § 12 II TMG Betreiber von Telemedien grundsätzlich nicht befugt “ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogenen Daten zur Erfüllung von Auskunftsansprüchen wegen einer Persönlichkeitsverletzung an den Betroffenen übermitteln darf”.
Weiter begründet er dies mit der Zweckbindung von § 12 II TMG, der für die Auskunft eine gesetzliche Schranke vorschreibt oder der Nutzer müsste einwilligen (vorher).

Der Zivilsenat urteile konkret laut Pressemitteilung:
“Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 Telemediengesetz grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln”, so die Begründung der Karlsruher Richter. Eine Vorschrift, die dies ermögliche, habe der Gesetzgeber “bisher – bewusst – nicht geschaffen.”

 

Rechtsschutz können Betroffene von persönlichkeitsrechtsverletzlichen Inhalten über einen “üblichen” Unterlassensanspruch ( z.B. § 1004 BGB) gegen den Dienstanbieter erhalten, den das OLG ebenfalls bejahte. “Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u. a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.”

 

Wichtig: Es handelt sich hier um ein zivilrechtliches Verfahren vor dem Bundesgerichtshof. Der Kläger hatte keine Strafanzeige gestellt und so nicht den Weg über die Strafgerichte eingeschlagen.

 

Quelle:
Urteil vom 1. Juli 2014 – VI ZR 345/13

Pressemitteilung des BGH Nr. 102/2014
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=68159&pos=0&anz=102

Rechtszug zum BGH:
LG Stuttgart – Urteil vom 11. Januar 2013 – 11 O 172/12

OLG Stuttgart – Urteil vom 26. Juni 2013 – 4 U 28/13

BGH – Urteil vom 1. Juli 2014 – VI ZR 345/13

Index der Bundesprüfstelle geleakt

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) prüft auch Domains auf die Gefährdung und teilt monatlich laut winfuture an 27 Firmen diese zur Sperrung mit. Diese findet dann den Weg in Jugendschutzsoftware oder auch in Jugendschutzeinrichtungen von Routern. Die nun geleakte Liste soll aus einem AVM Router stammen und soll Anfang Juni ans Licht gebracht worden sein, so winfuture.

Die Liste ist schon recht veraltet, aber man bekommt einen ungefähren Eindruck.

Blog/Quelle:
http://winfuture.de/news,82543.html

schnelles Internet für alle [spd]

Die SPD zurzeit Mitglied der großen Koalition wollen gemäß Ihrer Koalitionspläne den Breitbandausbau vorantreiben.

Laut einer Pressemitteilung haben Union und SPD einen Gesetzesvorhaben in die erste Lesung gebracht:
Drucksache: 18/1973
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/019/1801973.pdf

Folgende Maßnahmen sollen folgen:
“1. Innovations- und investitionsfreundliche Regulierung mit Wettbewerbsorientierung
2. Optimale Hebung von Synergieeffekten zur Kostensenkung
3. Konsequente und zeitnahe Nutzung der Potenziale von Funkfrequenzen
4. Effiziente und stärkere finanzielle Förderung für unterversorgte Gebiete
5. Bessere Abstimmung und Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen”

Laut einer aktuellen TÜV-Studie soll der Breitbandanschluss pro Haushalt zwischen 700 bis 4000 Euro kosten. “Um die Ausbauziele der Großen Koalition zu erreichen, sind ein Maßnahmenbündel sowie ein breiter Technologiemix notwendig (DSL, Glasfaser, Kabelnetze, Satellit und Funknetze/LTE). Mobilfunk ersetzt dabei nicht den notwendigen weiteren Festnetzausbau,” so die SPD in Ihrer Mitteilung.

Quelle:
http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2014/07/03/schnelles-internet/

Breitbandatlas 2013 des Bundeswirtschaftsministeriums:
http://www.bmwi.de/Dateien/BBA/PDF/breitbandatlas-bericht-mitte-2013-teil-1,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Mitteilung der EU zur digitalen Wirtschaft

Die EU Kommission des EU Parlamentes, der Rat, und der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, sowie der Ausschuss der Regionen haben eine gemeinsame Erläuterung abgegeben. Diese hat aus meiner Sicht das Ziel allgemein zu informieren, zukünftige Pläne der EU zu erläutern und letztlich aktuelle Gegebenheiten Stellung zu beziehen.

Es geht darum, dass die Europäische Union in der weltweiten Datenwirtschaft konkurrenzfähig wird, ist und bleibt. Dafür spricht das Dokument folgende Punkte an:

1. Daten – Herzstück der künftigen Wissenschaft und Wissensgesellschaft
2. Für eine datengesteuerte EU-Wirtschaft
3. Ein Aktionsplan für die Verwirklichung der datengesteuerten Wirtschaft der Zukunft
4. Aufbau einer Kompetenzbasis
5. Instrument zur Beobachtung des Datenmarkts
6. Ermittlung der Prioritäten für die Forschung und Innovation in einzelnen Sektoren
7. Werkzeuge und Methoden für den Umgang mit Daten
8. Unterstützung neuer offener Normen
9. Grundinfrastrukturen für datengesteuerte Wirtschaft
9.1 Cloud Computing
9.2 E-Infrastrukturen und Hochleistungsrechner
9.3 Netze/Breitband/5G
9.4 Internet der Dinge
9.5 Infrastrukturen für öffentliche Daten
10. Regulierungsfragen
10.1 Schutz personenbezogener Daten und Verbraucherschutz
10.2 Data-Mining
10.3 Sicherheit

 

Quelle:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52014DC0442&from=EN

neue Pläne für Office 365 Business ab 1.Oktober

Microsoft und im speziellen die Office-Produktgruppe gibt nicht nur gegenüber uns MVPs mehr Informationen frei, sondern hat vor einigen Wochen begonnen Ihre Pläne auf dem Office-Blog öffentlich zu machen und zeigt so mehr Transparenz auch für Endkunden, Administratoren und User.

Heute kündigte Microsoft neue Pläne für Office 365 für kleine und mittlere Unternehmen bis 250  User an. Diese sollen am 1. Oktober 2014 verfügbar sein:

1. Office 365 Business
Die vollständigen Office-Anwendungen: – Outlook, Word, Excel, PowerPoint, OneNote and Publisher, with 1TB OneDrive for Business, bearbeiten und teilen von Dokumenten auf Windows PC, Mac, iPad, Windows Tablet and Smartphone.

keine Clouddienste
Kosten: 8 Dollar pro User pro Monat

2. Office 365 Business Essentials
Cloud-Services, wie Email, Kalender (Exchange Online)oder auch Office Online (Office Web Apps), Online-Meetings, Konferenzen, Chat und Telefonie mit Lync Online und FileSharing, sowie Cloud-Speicher mit OneDrive for Business. Ebenso dabei Yammer und active Directory Unterstützung für Hybridumgebungen.

keinen Office für den Desktop
Kosten: 5 Dollar pro User pro Monat

3. Office 365 Business Premium
Dieser größte Plan ist eine Kombination aus den Cloud-Diensten aus dem Office 365 Business Essentials Plan und dem Office 365 Business Plan. Hier hat der User Vorteile aus beiden Welten zur Verfügung.

Kosten: 12,50 Dollar pro User pro Monat

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Bildquelle: Microsoft Corp.

Wechselmöglichkeiten zu anderen Plänen:
ja, zu allen Enterprise Plänen und Bindung zu Project Online, Visio Online oder Dynamics Online

Was passiert mit bestehenden Plänen? Was sollte man wissen?
1. Reduzierung des Preises von 15 Dollar auf 12 Dollar ab dem 1. Oktober 2014
2. Erhöhung der Usergrenzen auf 300
3. neue Midsize Kunden erhalten die neuen Preise und Leistungen schon ab 1. August
4. Keine Änderungen für Bestandskunden bis Oktober 2015. Microsoft verspricht Bestandsschutz für volle 12 Monate. Dann muss man sich jedoch für einen der neuen Pläne entscheiden.
5. Jeder Kunde erhält eine individuelle Email von Microsoft mit den neusten Informationen und eventuellen Umzugsplänen, die aber laut Microsoft nur eine kleine Gruppe betreffen werden.

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Bildquelle: Microsoft Corp.

 

 

 

Quelle der Informationen:
http://blogs.office.com/2014/07/09/evolving-office-365-plans-for-small-and-midsized-businesses/