papierlose Steuerkarte – Start 1.1.2013

 

„Elektronische Steuerkarte:  Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einsparen soll. So werden die Daten wie Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge nicht mehr per Hand erfasst.“

Quelle: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/42188408_kw52_neu2013/index.html

Nun ist es endlich soweit, kein Verlust der roten, grünen, gelben oder anders farbigen Steuerkarte mehr. Die klassische Steuerkarte hat nun nach einer drei jährigen Übergangsfrist ausgedient. Dies spart nicht nur dem Staat sehr viel Geld, sondern die Umwelt wird durch den verminderten Papierverbrauch merklich geschont.

Nun ist das Verfahren noch nicht perfekt, so beschweren sich einige über mögliche falsche Übermittlung der Daten und damit einhergehende falsche Lohnsteuererklärungen. Aber in den vergangenen drei Jahren wurden ausreichend Erfahrungen gesammelt, und viele Firmen sind bereits auf das elektronische Verfahren umgestiegen. Wollen wir sehen was das Verfahren bringt, dies läßt sich wunderbar an den Verfahren vor den einschlägigen Gerichten zählen. Mein Zähler ist zurzeit auf Null und wir schauen was passiert.

Office 356 – Law Force

 

Herzlich willkommen im neuen Jahr 2013!
Wie jedes Jahr setzt man sich gute Vorsätze und sehr gut ist es, wenn diese sofort in die Tat umgesetzt werden. Also habe ich alte Beiträge fertig gestellt, einen Artikel zu Apps und Steuerrecht geschrieben und natürlich auch eine FB-Gruppe gegründet:

Office 365 – Law Force
http://www.facebook.com/groups/111475582360124/

Über diese Gruppe, die passenden Apps und einen neuen RSS-Feed wird mein Schwerpunkt Office 356 ausgebaut. Die Gruppe richtet sich an Anwenden, Entwickler und Entscheider, wie auch Juristen, die sich gerne in das Thema Office 356 einarbeiten wollen. Spannende neue Informationen und vieles mehr. Werdet Teil einer neuen und einzigen juristischen Community!

Office 356 und Windows Phone 8

 

Seit zwei Tagen teste ich ein Nokia 820 Windows 8 Phone. Es wurde mir als Trainer- und Testphone von Microsoft und Nokia zur Verfügung gestellt. Ich habe mich sehr über das Angebot gefreut und es nun zwei Tage ausgiebig getestet. Zuvor hatte ich den Vorgänger ein Nokia 800 mit Mango (7.5).

Einrichtung:
Die Einrichtung des 820 war in wenigen Sekunden erledigt. Exchange-Accounts synchronisieren, PIN eingerichtet, um das Phone vor falscher Benutzung zu schützen und eine kleine Micro-SD mit 32 GB (max. 64GB) mit allen Akten (.pdf), Worddateien, Exceldatein und PowerPoint-Präsentationen eingelegt. Fertig war das Smartphone für den Einsatz.
Heute habe ich noch schnell 10 GB meiner Musik auf die Micro-SD Karte kopiert und konnte im Auto und unterwegs etwas Musik hören. Die Qualität der beigelegten Kopfhörer ist entsprechend gut.

Fazit: leicht, unkompliziert mit mehreren Exchange-Accounts (Office 356), Outlook.com oder auch Hotmail.de

Nutzung:
Windows Phone 8 läuft stabil und flüssig auf dem Phone mit Leichtigkeit einen gesamten Tag lang. Eine kleine Ausnahme gibt es, wenn man die Internetfreigabe verwendet, dann sinkt die Akkuanzeige sichtbar schnell. Die Internetfreigabe, der gute Klang und die sehr gute Kamera, ein ausgezeichneter Bildschirm und ein Office (Word, PowerPoint, Excel + OneNote-App) wurde ein exzellentes Paket geschnürt.

Durch OneNote schreibt man schnell eine Notiz oder schickt seiner Sekretärin in Kombination mit einer Live-ID oder ich mit einer Office 365 Account kleine Notizen und Anweisungen.  Kleine aber eine feine Neuerung ist die Sprachsteuerung. Siri war gestern, heute ist OneNote das Maß aller Dinge und es wird auch noch gleichzeitig mit Office 365 synchronisiert.

Zu guter Letzt wurde Musik gehört, Radiosender erforscht, Youtube Videos geschaut oder dem Kollegen die Fotos vom Ausflug einen Tag vorher gezeigt. Consumeriation of IT wird mit diesem Phone GROß geschrieben.

Fazit: Fast perfekt, ein Business Smartphone mit MultimediaFunktionen

Empfehlung: Jeder Jurist braucht dieses Phone !

 

 

 

Urheberrecht an Hochschulen

 

Eine für Hochschulen, Schulen und Bildungseinrichtung wichtige Entscheidung in Bezug auf das Urheberrecht ist um zwei Jahre verschoben worden.  Die aktuelle Urheberrechtsregelung wurde um zwei Jahre gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen im Bundestag verlängert.

Inhalt
Die Abstimmung und damit die Entscheidung fiel auf Antrag der CDU/CSU und der FDP zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes ( 17(11317). Die Folge ist nun, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte zwei Jahre länger, also bis Ende 2013 unter denen im Gesetz genannten Voraussetzungen, einem abgegrenzten Personenreis zugänglich gemacht werden. Diese Verbreitung ist nur für Unterrichts- und Forschungszwecke zugelassen.
Ein  Beispiel für die Verbreitung könnte demzufolge weiterhin über das Intranet einer Schule oder auch einer Hochschule erfolgen. Die interne Veröffentlichung muss jedoch über eine Vergütung an eine Verwertungsgesellschaft (z.B. VG Wort) erfolgen.

Parteien im Konflikt:

Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen)
       VS
Verlage (Urheber)

Gesetzgebungsorgane
Die Regierung begrüßt die Verlängerung um zwei Jahre damit in der nun verfügbaren Zeit nun endgültig eine unbefristete Entscheidung treffen zu können. Die Auswirkungen der nun mehrmals verlängerten Regelungen (§ 52a Urherrechtsgesetz) wäre in der Praxis bisher nicht abschließen geklärt und bewertet worden.

Gegen die Einwürfe und die Voten der Opposition lehne der Bundestag noch einen Gesetzesentwurf der SPD ab. Der Gesetzesentwurf sah vor die Befristung zu Entfernen, da sich die Regelung bewehrt hätte.

Quellen:

Auszug aus dem Bundestrag Entscheidung):
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41832717_kw48_angenommen_abgelehnt/index.html

 Urheberrechtsgesetzes (17/11317)
   http://dip.bundestag.de/btd/17/113/1711317.pdf

Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11699)
 
http://dip.bundestag.de/btd/17/116/1711699.pdf 

SPD Gesetzesentwurf (17/10087)
http://dip.bundestag.de/btd/17/100/1710087.pdf

WhatsApp bleibt unsicher

 

Wie SpiegelOnline und mehrere Fachmagazine heute berichteten, ist und bleibt der SMS ähnliche Dienst WhatsApp unsicher. Immer noch können Unbefugte über das Programm Zugang zum gesamten Smartphone erhalten. Alle Bemühungen der Entwickler von WhatsApp sind fehlgeschlagen.

Betroffen sind alle großen Plattformen wie Apples AppStore, GooglePlay oder auch der WindowsPhone Store von Microsoft.

Besonders bei IOs Handy und bei Android Handys sei der unbefugte Zugang zum Smartphone besonders einfach. Es genüge deren MAC-Adresse, bzw deren IMEI Seriennummer um Zugang über die Software auf das Smartphone zu bekommen, berichtete Heise Security.

Erneut Account Klau bei Whats-App  (heise) 29.11.2012

WhatsApp geht gegen Entwickler vor (heise) 29.11.2012

WhatsApp fast ungeschützt (heise) 14.11.2012

Aus rechtlicher Sicht könnte man davon ausgehen, dass jede Nutzerin und jeder Nutzer ein aus ihrer Sicht bekanntes Risiko eingehen, wenn sie diese App auf Ihrem Smartphone installieren. Wenn bereits mehrfach auch über allgemeine Medien wie SpiegelOnline berichtet wird, ist das Sicherheitsrisiko über die Fachwelt auch an den klassischen Konsumen durchgedrungen.
Eine andere Sicht könnte es sein, dass der klassische Konsument das Sicherheitsrisiko durch fehlenden Sachverstand nicht einschätzen kann.

Interessante werden diese Fragestellungen und Meinungen, wenn man sich vor Augen führt, dass viele Anwälte, Ärzte, Polizisten und vor allem viele Unternehmen heute als Diensthandys Smartphones einsetzen. Dieser Blick eröffnet eine für Anwälte sehr lohnende Sicht. Wer möchte diesbezüglich nicht einmal die Frage vor Gericht klären lassen, wer für Schäden durch Unternehmensspionage über schädliche Apps haftet?

WLAN – Störerhaftung im Bundestag

 

Bundestag diskutiert heftig über die Störerhaftung bei offenen Funknetzen!

Endlich kommt etwas Schwung in diese Thematik. Es stehen mehrere Interessen einander gegenüber, über den Zwist berichtete ich schon in einem meiner vorherigen Beiträge.

Auf der einen Seite stehen die Vertreter eines freien Internetzuganges. Das Internet gehöre zu einem Allgemeingut und müsse jeden überall und immer zur Verfügung stehen. Dazu gehören offene WLAN-Hotspots und ein umfangreicher Schutz der Hotspot-Betreiber.
Auf der anderen Seite stehe die Vertreter und Verfechter eines strengen Urheberrechtes. Denn im Grunde geht es in dem Streit um das Urheberrecht und dessen vielfachen Verletzungen über ungesicherte WLAN-Hotspots.

Wie ich schon in einem Artikel berichtet habe,  hat die Rechtsprechung in ihrer ständigen Rechtsprechung eine Störerhaftung für WLAN-Betreiber entwicklet. Diese soll nun durch eine Gesetzesinitiative umgebaut und im Rahmen der widerstreitenden Meinungen niedergeschrieben und festgehalten werden.

[…] Weitere Inhalte folgen in wenigen Tagen

Wer sich etwas mehr einlesen will findet hier die entsprechenden Anträge:

Antrag der Linken
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711137.pdf

Antrag der SPD
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711145.pdf

Die SPD und die Linke drängen darauf, Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen und Haftungsrisiken abzumildern. Die Sozialdemokraten haben dazu einen Antrag (PDF-Datei) in den Bundestag eingebracht. Sie fordern, dass die Bundesregierung eine Initiative des Bundesrates aufgreifen, die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen und einen Gesetzesentwurf vorlegen soll. Darin sei klarzustellen, „in welchen konkreten Grenzen die Betreiber offener WLAN-Zugänge Vorkehrungen zur Wahrung von Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis zu treffen haben.“

Die Linksfraktion geht mit einem konkreten Gesetzentwurf (PDF-Datei) einen Schritt weiter. Sie schlägt vor, das Haftungsprivileg von Zugangsprovidern im Telemediengesetz auf gewerbliche und private WLAN-Betreiber auszudehnen. Die Freistellung soll ausdrücklich auch für Unterlassungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gelten, die vielen Café-Besitzern in Folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zusetzen. Die Linke hat dabei die Vorlage des Vereins Digitale Gesellschaft im Kern übernommen und nur die Begründung leicht verändert.

„Wir beseitigen das absurde Risiko, wegen Straftaten, die andere begehen, haftbar gemacht zu werden“, erklärte die linke Netzpolitikerin Halina Wawzyniak am Donnerstag bei der 1. Lesung der Initiativen im Parlament. Offene WLANs seien vor allem aus sozialen Gesichtspunkten sinnvoll. Auch Menschen mit geringem Einkommen könnten so das Internet kostenlos nutzen. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass das Potenzial von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum aufgrund der bestehenden Haftungsrisiken brachliegt“, betonte der Netzexperte der SPD-Faktion, Lars Klingbeil.

Vertreter der Regierungsfraktionen lehnten insbesondere den Vorstoß der Linken ab. Strafrechtlich relevante Handlungen könnten damit nicht mehr verfolgt werden, kritisierte der CDU-Politiker Andreas Lämmel. Zudem werde das Potenzial des offenen WLAN überschätzt. Es müsse Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen und die Behandlung der Frage der Störerhaftung im Bundesjustizministerium abgewartet werden. Der FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz gab zu bedenken, dass die Haftungsprivilegien der Zugangsanbieter auch mit zahlreichen Speicher- und Auskunftspflichten einhergehen – diese würden bei einer Gleichstellung der WLAN-Betreiber als „Kollateralschaden“ wohl mit übertragen. (Stefan Krempl) / (axk)

Microsoft raus aus der Viren – Top10

 

Kaspersky veröffentlichte vor wenigen Stunden Ihren aktuellen Bericht aus Q3 2012 zum Status der Angriffe im IT-Sektor. Microsoft konnte sich nun von der Top 10 der Unternehmen mit der schwerwiegendsten Virenanfälligkeit verabschieden.

Die Unternehmen, die die schwerwiegendsten Lücken aufweisen sind: Adobe, Apple und Oracle.

Besonders Java ist in der vergangenen Zeit zu einem der größten Einfallstore für schadhafte Programme geworden.

 Aktuelle Liste:

http://www.securelist.com/en/analysis/204792250/IT_Threat_Evolution_Q3_2012