WLAN – Störerhaftung im Bundestag

 

Bundestag diskutiert heftig über die Störerhaftung bei offenen Funknetzen!

Endlich kommt etwas Schwung in diese Thematik. Es stehen mehrere Interessen einander gegenüber, über den Zwist berichtete ich schon in einem meiner vorherigen Beiträge.

Auf der einen Seite stehen die Vertreter eines freien Internetzuganges. Das Internet gehöre zu einem Allgemeingut und müsse jeden überall und immer zur Verfügung stehen. Dazu gehören offene WLAN-Hotspots und ein umfangreicher Schutz der Hotspot-Betreiber.
Auf der anderen Seite stehe die Vertreter und Verfechter eines strengen Urheberrechtes. Denn im Grunde geht es in dem Streit um das Urheberrecht und dessen vielfachen Verletzungen über ungesicherte WLAN-Hotspots.

Wie ich schon in einem Artikel berichtet habe,  hat die Rechtsprechung in ihrer ständigen Rechtsprechung eine Störerhaftung für WLAN-Betreiber entwicklet. Diese soll nun durch eine Gesetzesinitiative umgebaut und im Rahmen der widerstreitenden Meinungen niedergeschrieben und festgehalten werden.

[…] Weitere Inhalte folgen in wenigen Tagen

Wer sich etwas mehr einlesen will findet hier die entsprechenden Anträge:

Antrag der Linken
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711137.pdf

Antrag der SPD
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711145.pdf

Die SPD und die Linke drängen darauf, Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu schaffen und Haftungsrisiken abzumildern. Die Sozialdemokraten haben dazu einen Antrag (PDF-Datei) in den Bundestag eingebracht. Sie fordern, dass die Bundesregierung eine Initiative des Bundesrates aufgreifen, die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen und einen Gesetzesentwurf vorlegen soll. Darin sei klarzustellen, “in welchen konkreten Grenzen die Betreiber offener WLAN-Zugänge Vorkehrungen zur Wahrung von Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis zu treffen haben.”

Die Linksfraktion geht mit einem konkreten Gesetzentwurf (PDF-Datei) einen Schritt weiter. Sie schlägt vor, das Haftungsprivileg von Zugangsprovidern im Telemediengesetz auf gewerbliche und private WLAN-Betreiber auszudehnen. Die Freistellung soll ausdrücklich auch für Unterlassungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gelten, die vielen Café-Besitzern in Folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zusetzen. Die Linke hat dabei die Vorlage des Vereins Digitale Gesellschaft im Kern übernommen und nur die Begründung leicht verändert.

“Wir beseitigen das absurde Risiko, wegen Straftaten, die andere begehen, haftbar gemacht zu werden”, erklärte die linke Netzpolitikerin Halina Wawzyniak am Donnerstag bei der 1. Lesung der Initiativen im Parlament. Offene WLANs seien vor allem aus sozialen Gesichtspunkten sinnvoll. Auch Menschen mit geringem Einkommen könnten so das Internet kostenlos nutzen. “Es ist nicht länger hinnehmbar, dass das Potenzial von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum aufgrund der bestehenden Haftungsrisiken brachliegt”, betonte der Netzexperte der SPD-Faktion, Lars Klingbeil.

Vertreter der Regierungsfraktionen lehnten insbesondere den Vorstoß der Linken ab. Strafrechtlich relevante Handlungen könnten damit nicht mehr verfolgt werden, kritisierte der CDU-Politiker Andreas Lämmel. Zudem werde das Potenzial des offenen WLAN überschätzt. Es müsse Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen und die Behandlung der Frage der Störerhaftung im Bundesjustizministerium abgewartet werden. Der FDP-Netzpolitiker Jimmy Schulz gab zu bedenken, dass die Haftungsprivilegien der Zugangsanbieter auch mit zahlreichen Speicher- und Auskunftspflichten einhergehen – diese würden bei einer Gleichstellung der WLAN-Betreiber als “Kollateralschaden” wohl mit übertragen. (Stefan Krempl) / (axk)