Monthly Archives: August 2012

Leistungsschutzrecht – Verlagsideen per Gesetz?

 

Der erste Entwurf des neuen Leistungsschutzrecht wurde auch “Lex Google” genannt. Aber was ist dieses “Lex Google” eigentlich?

Beim dem Entwurf des “Lex Google”, der nun schon in einer zweiten Version verfügbar ist, geht es darum dass Journalisten und deren Angebot im Internet besser geschützt werden soll. Ein Verbund aus Verlagen versucht schon seid einiger Zeit in verschiedensten Gerichtsverfahren gegen Google und andere Suchmaschinenanbieter vorzugehen. Ich habe hierzu bereits über ein Gerichtsverfahren am OLG Düsseldorf berichtet.

Bringt man das “Lex Google” auf den Punkt, versuchen die Verlage damit ihr Geschäftsmodell zu schützen. Zurzeit leiden die Verlage und kämpfen gegen Gewinnverluste. Es müssen neue Geschäftsmodelle in dem Bereich her. Aber warum die Bundesregierung hier auf die Lobbyisten der Verlage hört, bleibt ein Rätzel.

Grund für mehr Schutz von Urhebern?
Dem Verbund aus Verlagen sind Snippets mit und ohne Bild ein Dorn im Auge. Suchmaschinen stellen Inhalte von Webseiten mit einem Link, einem kurzen Text und einen Bild da. Dies stört die Journalisten. Sie sind der Meinung, dass gerade Google mit Ihren Inhalten Werbung verkaufen würde. Die Verlage werden aber an den Gewinnen von Google nicht beteiligt.

In dem ersten Entwurf gibt das so genannte Lex Google noch weiter. Es sollte jedes Zitat und jeder auch so kleine Ausschnitt von Webseiten der Verlage verboten werden, wenn der Blogbereiter oder die Community keine Gebühren zahlt.  Diese strenge Auslegung wurde in einem zweiten Entwurf abgemildert. “Die Verwendung journalistischer Texte bleiben in Blogs oder auf privaten, ehrenamtlichen und gewerblichen Homepages kostenlos”, so die Süddeutsche Zeitung.

Das “Leistungsschutzrecht” ist zurzeit wieder in den Beratergremien der einzelnen Parteien und wird beraten. Viele Blogger und Internetaktivisten sehen in diesem Vorgehen der Bundesregierung ein zweites ACTA.

Ich bleibe für Euch am Ball!

 

Eine gute Übersicht über die letzten Pressemeldungen zum Thema findet Ihr hier:
http://www.sueddeutsche.de/thema/Leistungsschutzrecht

 

Leitsatzentscheidung BGH zur Herrausgabe von Nutzedaten bei Urheberrechtsverletzungen

 

Lange ist der letzte Post her, aber bei einer so wichtigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes muss ich mir die Zeit nehmen.

Urteil: Bundesgerichtshof

Norm: UrhG § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 101 Abs. 9

Instanzen:
LG Köln
OLG Köln
BGH

 Streitwert: 3000 Euro

 Beschluss:

“Der Beteiligten wird gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer Auskunft zu erteilen, denen die in der Anlage ASt 1 des Beschlusses der 13. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. September 2011 aufgeführten IP-Adressen zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.”

Kommentar:
Folgt morgen 14.08.2012

Urteil:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=61281&pos=9&anz=660

Der gekaufte Shitstorm?

Vor wenigen Minuten brauchte mich ein Freund auf einen interessanten Blogartikel.

http://kaithrun.de/der-gekaufte-shitstorm/

Der Blogger macht sich Gedanken über die in den letzten Tagen gemachten Shitstorms auf Vodafone, H&M (weg), McDonalds oder Galileo(weg). Dieser Shitstorm äußerte sich in einem negativen Post und mit über 140000Likes des Posts und mehreren tausend Antworten.

Die Frage ist juristisch auch extrem interessant:
a) Ist es möglich den Verursacher festzustellen? Eine Firma?, eine Hackergruppe oder sind es doch alles reale Meinungen?
b) Besteht ein Unterlassensanspruch der jeweiligen “angegriffenen” Firmen ?
c) Besteht ein Schadensersatzanspruch und wie würde so ein Anspruch in der Höhe definiert?
d) Vor welchem Gericht und in welchem Land wäre ein Verfahren zu führen und würde Facebook desbezüglich Daten und Zahlen herausgeben?

Viele spannende Fragen, die es klärt gelöst zu werden. Bitte entschuldigt meinen kurzen Post heute, aber in den nächsten Tagen kommt mehr Zeit und auch ein längerer Post.

 

§312g – 1.08.2012

 Pflichten im elektronischen Rechtsverkehr

Seit gestern gilt der veränderte §312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Bei dem § 312g BGB handelt es um eine Bestimmung der Pflichten eines Unternehmens, welches sich im elektronischen Rechtsverkehr bedient, um Dienstleistungen zu erbringen.  Am nächsten Wochenende werde ich einen längeren Post schreiben und Euch die Änderungen verständlich näherbringen.

Wer nicht warten will, kann sich auf dieser Webseite schon einmal informieren. Die Änderungen sind am Ende der Webseite sehr gut dargestellt:
http://lexetius.com/BGB/312g

Datenleck bei Dropbox

 

Ihr bekamt in der letzten Zeit viele Spam-Mails und diese aus der Richtung “Casino” ? Dabei habt Ihr diese Emailadresse auch bei Dropbox angegeben, was für ein Zufall.
Heise.de berichtete gestern über ein Datenleck bei Dropbox. Es wurde laut heise.de eine Datei mit mit Emailadressen durch einen Datendieb entwendet. Dies soll laut Dropbox durch ein unsicheres Passwort möglich gewesen sein.

Weitere Infos gibt es bei heise.de
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Dropbox-bestaetigt-Datenleck-1656798.html

Hier noch mal der Hinweis, dass Ihr Eure Passwörter  nur einmal verwendet und dass Ihr diese mindestens alle 14 Tage durch neuere sichere Passwörter ersetzt. Dieser Aufwand lohnt sich.

Sichere Passwörter:
mind. 12 Stellen, Zahlen, Sonderzeichen und Großbuchstaben

Eine Anleitung und viele nützliche Hinweise findet Ihr zum Beispiel hier:
http://www.microsoft.com/de-de/security/online-privacy/passwords-create.aspx

 

Windows 8 ist fertig!

 

Heute geht es Schlag auf Schlag! Auch Windows 8 wird für Entwickler bereits ab 15.08.2012 verfügbar sein. Ich freue mich und es ist ein Grund mehr eine MSDN Subscription zu besitzen.

Daten aus dem Blog:

People will be able get Windows 8 starting on October 26th either by upgrading for $39.99 or on a new PC or device. And if you buy an eligible Windows 7 PC today, you will be able to purchase an upgrade to Windows 8 Pro for $14.99 (U.S.) through the Windows Upgrade Offer.

However, we have a number of programs that provides various audiences early access to the Windows 8 RTM code to help prepare for Windows 8 as it enters the marketplace this fall:

  • August 15th: Developers will be able to download the final version of Windows 8 via your MSDN subscriptions.
  • August 15th: IT professionals testing Windows 8 in organizations will be able to access the final version of Windows 8 through your TechNet subscriptions.
  • August 16th: Customers with existing Microsoft Software Assurance for Windows will be able to download Windows 8 Enterprise edition through the Volume License Service Center (VLSC), allowing you to test, pilot and begin adopting Windows 8 Enterprise within your organization.
  • August 16th: Microsoft Partner Network members will have access to Windows 8.
  • August 20th: Microsoft Action Pack Providers (MAPS) receive access to Windows 8.
  • September 1st: Volume License customers without Software Assurance will be able to purchase Windows 8 through Microsoft Volume License Resellers.”

Quelle: http://windowsteamblog.com/windows/b/bloggingwindows/archive/2012/08/01/windows-8-has-reached-the-rtm-milestone.aspx

 

Schadsoftware 2.0

 

Wer hat von uns nicht schon von jemanden in der Verwandtschaft gehört, dass jemand einen Anhang einer Email geöffnet hatte und wenige Zeit später einen “Blue Screen” hatte. Auf dem BlueScreen wird dem User erklärt, dass man eine teure Anti-Viren Software des Herstellers X über eine bestimmte Webseite downloaden und vorallem erwerden soll. Weiterhin gäbe es auch die Masche, dass der User durch eine Bezahlung per Paysafe oder Ukash zur “Befreiung” seines PCs gezwungen wird.

Das Bundesamt für Datensicherheit (BSI) warnt in seiner Pressemitteilung von Gestern vor dieser “Abzock-Masche”. In der Pressemitteilung waren Sie davor Emailanhänge von unbekannten Emailadressen zu öffnen, auch wenn offizelle Logos von großen Firmen oder Behörden in der Email benutzt werden. Besonders dreist ist es, dass die “Erpresser” sogar das Logo des BSI für ihre Attacken verwenden.

Das BSI gibt folgende Schutzempfehlung herraus:

“Schutzempfehlungen vor Schadsoftware

  • Öffnen Sie niemals ungeprüft Dateianhänge. Ganz gleich, ob es sich um scheinbar ungefährliche Dateien wie Bilder, Dokumente oder sonstige Dateien handelt: Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie sicherheitshalber beim Absender nach.
  • Oft verraten sich virenbehaftete E-Mails durch eine entweder leere oder neugierig machende Betreffzeile.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie E-Mails mit fremdsprachigem Betreff erhalten. Wenn Sie solche E-Mails unaufgefordert erhalten, sollten Sie diese sofort löschen.
  • Vermeiden Sie es, auf Links in unaufgefordert zugesandten E-Mails zu klicken. Immer häufiger leiten diese auf infizierte Webseiten; rufen Sie diese auf, können Sie Ihren Rechner bereits mit Schadsoftware infizieren. Geben Sie die gewünschte Internetadresse per Hand in die Adresszeile Ihres Browsers ein.
  • Nehmen Sie regelmäßige Sicherheitsupdates (Backups) des Systems und des Datenbestands vor, um im Fall einer Infektion mit Schadsoftware keine Daten zu verlieren.
  • Auch Anwendungsprogramme (z.B. Webbrowser, Office-Programme, Adobe Reader, Java, Flash Player, Media Player u.a.) sollten regelmäßig aktualisiert werden.”

Also:
1. Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle oder online bei der Polizei erstatten/ Screenshots oder Fotos vom Bildschrim als Beweis mitschicken

2. PC von einem Spezialisen untersuchen lassen und Daten “befreien”. Sinnvoll ist es vorher eine 1 zu 1 Kopie der Festplatte zu machen und die angegriffene Festplatte als Beweis zu sichern und sicher zu verpacken.

3. als erfahrender User : https://www.botfrei.de/ nutzen und auch selber den PC nach einer 1 zu 1 Spiegelung säubern

 

Quelle: BSI
https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/Presse/Pressemitteilungen/Presse2012/Aggressive-Schadsoftware_31072012.html