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Google zahlt – aber erstmal nur in Frankreich

 

Laut einem aktuellen Bericht bei SpiegelOnline zahlte Google 60 Millionen in Frankreich an Verlagsprojekte. Der französische Präsident verkündet eigens diesen „Sieg“ der Übereinkunft der Verlage in Frankreich mit dem weltweiten Konzern Google. Der Verwaltungschef von Google Eric Schmidt meint dazu, dass es eine historische Einigung zum Wohle des französischen Volkes sei. Neben den 60 Millionen für Projekte der Verlage, will Google auch enger mit den Verlagen zusammenarbeiten und eine faire Gewinnbeteiligung einräumen. Ob Google sich daran hält, ist fraglich.

Nun fragt man sich weiter, was passiert in Deutschland oder direkt in Europa? War der französische Präsident oder genauer gesagt die Lobby der französischen Verlage einfach besser. Wer kennt schon die Antwort.

In Deutschland laufen jedenfalls die Verfahren gegen Google. Wie sich die jeweiligen Senate entscheiden, scheint offen zu sein. Ebenfalls ist das „Leitungsschutzrecht“ noch in der Beratung und noch nicht durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Schaut Euch dazu einfach mal meinen Beitrag zum Leistungsschutzrecht an.

Google vs. US-Kartellbehörde

 

Die US-Kartellbehörde hat nach vielen Zugeständnissen von Google das Verfahren eingestellt. Nun besteht nur noch ein Verfahren vor der europäischen Wettbewerbsbehörde in Brüssel.

Zugeständnisse:

  • mehr Freiheiten bei Onlinekampagnen der User
  • Werbetreibende haben die Wahl, ob Ihre speziellen Inhalte wie Bücher oder Gerichte (Restaurants) in den speziellen Googlediensten sichtbar sind oder nur in der klassischen Suche
  • Die Konkurrenz von Google bekommt Zugriff auf grundlegende Smartphone und Tablet-Technologien, die Google durch den Kauf von „Motorola“ erhalten hat

Was dies genau heißt, muss Google in Zukunft nun zeigen.

Eine sehr interessante Frage ist nun, wie reagiert Brüssel und wie die deutschen Verlage, die Google verdächtigen ihre Inhalte zu nutzen, um selber Geld zu verdienen.

Leistungsschutzrecht – Verlagsideen per Gesetz?

 

Der erste Entwurf des neuen Leistungsschutzrecht wurde auch „Lex Google“ genannt. Aber was ist dieses „Lex Google“ eigentlich?

Beim dem Entwurf des „Lex Google“, der nun schon in einer zweiten Version verfügbar ist, geht es darum dass Journalisten und deren Angebot im Internet besser geschützt werden soll. Ein Verbund aus Verlagen versucht schon seid einiger Zeit in verschiedensten Gerichtsverfahren gegen Google und andere Suchmaschinenanbieter vorzugehen. Ich habe hierzu bereits über ein Gerichtsverfahren am OLG Düsseldorf berichtet.

Bringt man das „Lex Google“ auf den Punkt, versuchen die Verlage damit ihr Geschäftsmodell zu schützen. Zurzeit leiden die Verlage und kämpfen gegen Gewinnverluste. Es müssen neue Geschäftsmodelle in dem Bereich her. Aber warum die Bundesregierung hier auf die Lobbyisten der Verlage hört, bleibt ein Rätzel.

Grund für mehr Schutz von Urhebern?
Dem Verbund aus Verlagen sind Snippets mit und ohne Bild ein Dorn im Auge. Suchmaschinen stellen Inhalte von Webseiten mit einem Link, einem kurzen Text und einen Bild da. Dies stört die Journalisten. Sie sind der Meinung, dass gerade Google mit Ihren Inhalten Werbung verkaufen würde. Die Verlage werden aber an den Gewinnen von Google nicht beteiligt.

In dem ersten Entwurf gibt das so genannte Lex Google noch weiter. Es sollte jedes Zitat und jeder auch so kleine Ausschnitt von Webseiten der Verlage verboten werden, wenn der Blogbereiter oder die Community keine Gebühren zahlt.  Diese strenge Auslegung wurde in einem zweiten Entwurf abgemildert. „Die Verwendung journalistischer Texte bleiben in Blogs oder auf privaten, ehrenamtlichen und gewerblichen Homepages kostenlos“, so die Süddeutsche Zeitung.

Das „Leistungsschutzrecht“ ist zurzeit wieder in den Beratergremien der einzelnen Parteien und wird beraten. Viele Blogger und Internetaktivisten sehen in diesem Vorgehen der Bundesregierung ein zweites ACTA.

Ich bleibe für Euch am Ball!

 

Eine gute Übersicht über die letzten Pressemeldungen zum Thema findet Ihr hier:
http://www.sueddeutsche.de/thema/Leistungsschutzrecht

 

Streit um die Tagesschau App

 

 

Tagesschau-App

Grund+Steitpunkt:
Einige Verlage haben sich zusammengetan und verklagen die ARD ( „Tagesschau App“), dass sie ihre App aus dem App-Store entfernen. Sie beklagen einen massiven Eingriff in den Wettbewerb durch die durch Gebühren finanzierte ARD.

Klägerinnen:
Axel-Springer-Konzern + die Verlagshäuser der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ + Verlage wie DuMont Schauberg + die WAZ-Mediengruppe + die Medienholding Nord

Argumentation:
Die Klägerinnen sehen in der Tagesschau App schon seit einier längeren Zeit eine unfaire Konkurrent für ihre Internetseiten. Die Redaktionen, die diese Webseiten betreiben, seinen auf die Werbeeinnahmen und den Verkauf von Abonnements angewiesen.
Die Macher der Tagesschau-App widersprechen dieser Argumentation. Die App sei weder textlastig noch presseähnlich.

(Kommentar)
Im Grunde wollen die Verlage ihre gerade erst neu entdeckten Geschäftsfelder schützen. Sie haben massive Einbrüche im klassichen Verlagsgeschäft und wollen über Apps, Online-Stores ihre Bücher, Zeitungen und auch die dort enthaltenen Informationen verkaufen. Eine kostenlose qualitativ gute Tagesschau-App würde von den Usern einer kostenpflichten App aus dem Hause der Verlage von den Usern natürlich vorgezogen werden.

Der Streit wird nicht nur unter dem Punkt „Tagesschau-App“ geführt, sondern auch parallel auf anderen Feldern wie in einem Verfahren eines Verbundes aus Verlagen gegen Google. Ich berichtete schon einmal darüber, dass die Verlage erreichen wollen, dass Google keine sogenannten Snippits mehr in ihrer Suchmaschine nutzt. Snippits setzen sich aus einem Bild und einem ersten Teil des Textes der Webseite auf die der Link leitet. Die Verlage beanstanden, dass Google seine eigenen verkauften Werbeplätze mit fremden Inhalt ausstatten würde. Die Verlage würden aber nicht an den Werbeeinnahmen beteiligt. Sie wollen beteiligt werden oder Google soll es verboten werden, automatisch Snippits mit ihrem Inhalt zu erstellen.

OLG-Düsseldorf:
Die zuständige Kammer für Wettbewerbsrecht gibt den beiden Parteien eine verlängerte Frist bis Ende August um sich außergerichtlich zu einigen. Die Kammer wünscht diese Einigung. Sollte es nicht zu einer Einigung der beiden streitenden Partein kommen, will das Gericht am 27.September sein Urteil fällen.

Sollte es neue Ergebnisse geben, werde ich auf dem Blog berichten.