Digitale Agenda – Treffen Microsoft & Dobrint

Wo? Microsoft Office Berlin
Wann? ab 18.00 Uhr
Veranstaltung: Digitales Deutschland – Digitale Agenda auf der Überholspur

Ihr habt Fragen zur Digitalen Agenda und wollte diese direkt stellen? Dann kann ich euch den morgigen Tag im Microsoft Office in Berlin empfehlen. Denn dort wird Herr Dobrindt MdB als Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur treffen.

Er wird unter der Moderation von Herrn Dr. Wolfram Weimer Fragen zur Digitalen Agenda beantworten.

Anmelden könnt Ihr Euch noch hier:
http://www.microsoft.com/de-de/politik/events/digitales-deutschland/digitale_agenda.aspx

Das MVP Summit 2014 – Ein Besuch bei Microsoft in Redmond

Einmal um die Welt und zurück

Das MVP Summit fand in der ersten November Woche 2014 statt. Dort trafen sich diesmal 2000 der rund 4500 weltweiten MVPs. Das Publikum war bunt gemixt und schon auf dem Weg vom Flughafen zum Hotel traf dich einen Australier, der schon 39 Stunden unterwegs war. Im Gegensatz zu mir, der gerade mal gut 14 Stunden hinter sich hatte.

Ich gebe nun auch direkt zu Beginn zu: Ja ich bin oder besser war ein Newbee! Es war mein erste Konferenzbesuch beim MVP Summit und so war ich auch schon am Freitag vor Ort. Im Rückblick war es die richtige Entscheidung schon drei Tage vorher anzureisen und einen Tag später zurück zu fliegen. Hier mal ein Foto aus dem Flieger:

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Wie oben schon gesagt, ging es direkt vom Flughafen ins Hotel zum Hyatt, welches das zentrale Konferenzhotel war. Es lag direkt in Bellevue neben der Mall. Dies nutzten wir nach einem äußerst schnellen Bezug unserer Zimmer aus.

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Man gelangte über eine Brücke, auf dem Bild rechts zu sehen, direkt in das erste der drei Gebäude der Mall. In der Mall angekommen ging es natürlich direkt in die üblichen Elektronikmärkte und zu Apple, sowie dem Microsoft Store. Was sahen wir:

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Als wir im Flugzeug saßen, wurde das Microsoft Band angekündigt und am gleichen Tag startete der Verkauf. Wir waren natürlich schon zu spät, denn nach Auskunft des Storemanagers wurden 1000 Bands in den ersten 20 Minuten verkauft. Aber wir hatten noch gut sieben Tage Zeit uns eines zu organisieren. Redmond6

Neben dem Microsoft Band gab es natürlich schon neuste Technik zum Testen. Auf dem oberen Bild sieht man ein neues Device von HP (sprout) welches es erlauben soll ohne Maus und Tastatur arbeiten zu können. Der Clou an dem Device ist es, dass alle Gegenstände eingescannt werden und man mit diesen dann interaktiv am PC Bildschirmarbeiten kann. Einen ausführlicheren Test, ich stand daneben, findet ihr bei meinem MVP Kollegen Mark: http://blog.microle.de/2014/11/09/hands-on-mit-dem-hp-sprout/

MVP Summit

Das MVP Summit begann mit einer Registration. Diese fand praktischer Weise im Hyatt statt. Auf dem unteren Bild seht ihr den Wegweiser zur Registrierung.

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Nach der Registrierung waren wir mit einer Tasche und einer Jacke sehr gut ausgestattet. Dazu gab es ein Batch und aus Deutschland hatten wir ein Trikot dabei. Auf der EMEA-Party am ersten Tag bekamen wir noch ein Tshirt geschenkt, so dass ich eigentlich keine Tshirts mitnehmen musste. Dies lernt man dann wohl als newbee.

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MVP Vorstellung der eigenen Projekte

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Ziemlich interessant fand ich am Sonntag, die Vorstellung der eigenen Projekte der MVPs. Im Rahmen dieser Veranstaltung im Ballsaal des Hyatt konnte man sehr viele MVPs aus der ganzen Welt kennenlernen. Ich hatte das Vergnügen mich einmal um die Welt zu diskutieren. Neben vielen interessanten Projekten, war auch Clipi wieder dabei. (Mitte des Bildes)

Was war das wichtigste auf einer Konferenz:
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Genau: Alles war unter NDA! Also werdet ihr auf meinem Blog und in diesem Bericht keine Informationen finden, die nicht schon freigegeben waren.

 

Essen:

Natürlich gibt es auch hier die obligatorischen Bilder:

 

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Bild oben: Cheesecake Factory, letzter Abend
Bild unten: letztes Mittagessen mit Surface Pro bei Microsoft

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Bild unten: Buffet mit Salat und Burgern

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Hier seht ihr viele MVPs aus dem DACH Gruppe. Das Bild entstand kurz vor unserem Gruppenbild nach dem Treffen mit Sadya Nadella.

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Als letztes bekommt ihr natürlich ein schönes Bild von der Seattle Waterfront. Auch für zwei Besuche in Seattle war noch Zeit vor dem Konferenzbeginn:

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Nun kommt natürlich noch der Dank an meine Zimmerpartner in Reihenfolge der Nächte: Holger Wendel, Daniel Neumann und Torben Blankertz.

Mit Torben Blankertz habe ich sogar einen Podcast produziert und wir haben unsere Ideen einer Pocastreihe weiter ausgebaut! Torben wird den Podcast bald auf deinem Blog posten. Hier kommt ihr zum Blog: http://tblankertz.wordpress.com/ 

 

 

 

Anleitung – Teamspeak Server auf Azure hosten

Ich bin heute von interessierten Jugendlichen gefragt worden, ob ich helfen könnte, dass sie auf Azure einen Teamspeak Server hosten. Diese Herausforderung habe ich natürlich gerne angenommen und es scheint doch mal eine gute Sache zu sein so immer mehr Jugendliche für Cloud Technologie zu begeistern.

Damit dieses Thema auch immer mehr Leute begeistere:  Hier eine Anleitung zum deployen von einem Teamspeak Server auf Azure.

Anleitung

A. AZURE

1. Erstellen eines virtuellen Computers

a) Neu – Server – Virtueller Computer

b) Virtuelle Maschine auswählen:
1. Ich wähle hierfür einen WindowsServer 2012 R2 Datacenter, wobei auch ein Ubuntu Server 12.04LTS oder Ubuntu 14.04LTS ausreichen würde.

Der Teamspeak Server läuft schon auf der kleinsten buchbaren Maschine A0 mit nur 9,98€ im Monat. Ich habe, weil ich noch andere Gaming Server wie Minecraft, Arma III laufen lassen möchte mich für A1 mit 41,01 Euro pro Monat entschieden. Die Auslastung zeigt 71MB Ram und 3% Prozessorleistung an, so dass A0 ausreicht um 500 User pro TeamspeakServer zu versorgen. Achtet bitte darauf, dass ihr zunächst nur 32 User hosten könnt. Wenn ihr mehr Slots benötigt, müsst ihr den Server registrieren. Die Registrierung ist aktuell geschlossen und nur zu bestimmten Zeiten offen. Schaut hier bitte am Ende des Artikels für den Link.

2. Download der rdp-Datei für die RemoteDesktop Verbindung
Mit dieser kleinen Datei könnt ihr mit einem Doppelkick euch direkt mit dem Server verbinden. Dies benötigen wir später. Ihr könnt natürlich auch einen Teamviewer später auf dem Serverinstallieren, aber die Remotedesktopverbindung genügt und aus Sicherheitsgründen sollte man nicht allzu viele Gefahren/Risiken schaffen.

Zusammenfassung: Es wurde in Azure erstellt:
A0 = 9,98 Euro im Monat (günstig)
meine: A1 für 41,01 Euro im Monat
virtuelles Netzwerk
Cloud-Dienst

 

B. Konfiguration von Azure

Um euch mit dem Teamspeak Client auf den WindowsServer zu verbinden, benötigt ihr einen Zugang. Diesen könnt ihr unter der virtuellen Maschine unter dem Punkt Endpunkt erstellen. Folgende Einstellungen müsst ihr vornehmen:

Endpunkte

– WinRM & der Remote Desktop sollte bereits vorhanden sein.
– Zahl 1 in der Tabelle = öffentlicher Port, Zahl 2 = privater Port
– wichtig: 1. TeamspeakTCP = 11011 (Standardport) + 2. TeamspeakUDP = 9987 (Standardport)
– Teamspeak2UDP = 9988. Diesen Port habe ich für einen zweiten TeamspeakServer gebaut, der nach Freigabe durch das Teamspeak Team auch laufen kann.

Die Ports müssen freigegeben werden, damit der TeamspeakServer von außen erreichbar ist. Ihr könnt mit einem installieren TeamspeakClient auf dem Server auch mit der internen IP des virtuellen Netzwerkes eine Verbindung bekommen. Dies klappt jedoch von Außen nicht!

C. WindowsServer 2012 R2 & Installation des TeamSpeak Servers

Auf dem WindowsServer per RemoteDesktop angemeldet, könnt ihr der allgemeinen Anleitung folgen: http://forum.teamspeak.com/showthread.php/63164-Complete-guide-to-setup-a-TeamSpeak-3-Server-on-Windows-Desktops

Tipps:
– erstellt unter C einen neuen Ordner für den Server. Dieser wird aus dem Ordner heraus gestartet und läuft dort. Es gibt keine GUI.
– Prüft bitte die Firewall und erstellt ggf. Löcher in diese, indem ihr die Ports öffnet. Bitte öffnet nur die oben angegeben Ports und nicht alle. Stellt bitte auch nicht die Firewall aus! Über die rechte Seite könnt Ihr die Firewall wie auf euren eigenen PC konfigurieren.

teamspeak-server
(Leistung des Servers)

D. Test

Als nächsten Schritt könnt Ihr mit eurem Teamspeak Client auf eurem eigenen Rechner eine Verbindung herstellen. Als Server tragt ihr nur den DNS-Namen der Azure Maschine ein. Die IP wird automatisch erkannt und auf eure externe IP geroutet.

Schon könnt ihr sprechen, chatten und Teamspeak nutzen.

E. Konfiguration

Als letzten Schritt gibt es zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten mit denen ihr euren TeamspeakServer konfigurieren könnt. Dies geht von der Einstellung wie viele Nutzer sich verbinden können bis hin zu Sicherheitseinstellungen. Bitte schaut dazu oben in die Install-Anleitung und die Erläuterungen auf der Webseite von Teamspeak.

Wer auf Statistiken und GUIs braucht, der/die kann noch YaTQA installieren. Die Software ermöglicht es euch Einstellungen am Server vorzunehmen und auch viele Statistiken abrufen. Hier mal ein Screenshot ohne meinen Server.

statistik
Screenshot/ Infos zum Funktionsumfang: http://addons.teamspeak.com/directory/tools/administration/YaTQA-Query-Admin-Tool-(German).html

Anzahlen der Slots bei TeamSpeak

  • einfache Installation: 10 Slots
  • dedicated Server: 32Slots (unlizensiert/selbergehostet)
  • NPL-Lizenz, registrierter Server/Webseite : 2 Server a 512 Slots

WICHTIG:

Achtet unter allen Umständen auf die Lizenzbedingungen!

TeamSpeak Server: http://www.teamspeak.com/?page=eula

Beim TeamSpeakServer handelt es sich um eine NPL ( Non Profit licence) oder AAL Lizenz (ANNUAL ACTIVATION LICENSEES).
Registrierungen der Server: http://npl.teamspeakusa.com/ts3npl.php  

YaTQA: http://addons.teamspeak.com/directory/tools/administration/YaTQA-Query-Admin-Tool-(German).html
Licence: Addon zu teamspeak , teamspeak licence

1. deutsche Office 365 Konferenz ist online

bannerkonferenz

Ich freue mich sehr heute zu verkünden, dass die AGENDA und die Anmeldung für die erste Office 365 Konferenz in Deutschland online ist!

AGENDA:
http://www.office365konferenz.net/sessionlist

Anmeldung:
http://www.office365konferenz.net/teilnehmer-registrierung/

Alle Links auf einen Blick für die Teilnehmerinnen:

https://curah.microsoft.com/256127/office-365-konferenz-januar-2014

 

 

 

Microsoft Virtual Academy – Office 365 security & compliance Kurse

 

Seit einiger Zeit gibt es nun auch drei security & compliance Kurse bei der Microsoft Virtual Academy (MVA). Hier kommt ihr direkt zu den Kursen. Die Kurse sind in englischer Sprache verfasst und leider nicht auf Europa spezifiziert. Sehr viele Inhalte lassen sich jedoch übertragen und die Kurse bieten einen sehr guten Einblick in die Thematik.

Laut meiner Informationen wird es auch bald deutsche Kurse geben.

 

Kurs 1:
Office 365 Security & Compliance: Exchange Online Protection
http://www.microsoftvirtualacademy.com/training-courses/office-365-security-compliance-exchange-online-protection

 

Kurs 2:
Encryption in Office 365
http://www.microsoftvirtualacademy.com/training-courses/encryption-in-office-365

 

Kurs 3:
Data Loss Prevention in Office 365
http://www.microsoftvirtualacademy.com/training-courses/data-loss-prevention-in-office-365

EuGH Vorlage des BGH zum Thema IP Adressen – personenbezogene Daten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Fall zu entscheiden in dem ein Bürger die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassen der Speicherung von dynamischen Adressen verklagt. Hier bei geht es konkret um die Speicherung der Informationen in Protokolldateien, die bei Webseiten des Bundes über Protokolldateien erfolgen.

Mit der Klage begehrt der Kläger, die Informationen nach dem jeweiligen Nutzungsvorgang zu speichern.

Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen und das Landgericht hatte dem Kläger die Klage stattgegeben, aber nur für die Speicherung von IP-Adressen in Verbindung mit dem Zeitpunkt des jeweiligen Nutzungsvorganges und der Kläger während des Nutzungsvorganges seine Personalien angibt. Beide Parteien haben Revision eingelegt zum BGH eingelegt.

Der BGH hat zwei Fragen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH vorgelegt:

„1. Der Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass es sich bei den dynamischen IP-Adressen für die verantwortlichen Stellen der Beklagten, die die Adressen speichern, um „personenbezogene Daten“ handelt, die von dem durch die Richtlinie harmonisierten Datenschutzrecht geschützt werden. Das könnte in den Fällen, in denen der Kläger während eines Nutzungsvorgangs seine Personalien nicht angegeben hat, fraglich sein. Denn nach den getroffenen Feststellungen lagen den verantwortlichen Stellen keine Informationen vor, die eine Identifizierung des Klägers anhand der IP-Adressen ermöglicht hätten. Auch durfte der Zugangsanbieter des Klägers den verantwortlichen Stellen keine Auskunft über die Identität des Klägers erteilen. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof deshalb die Frage vorgelegt, ob Art. 2 Buchstabe a der EG-Datenschutz-Richtlinie*** dahin auszulegen ist, dass eine IP-Adresse, die ein Diensteanbieter im Zusammenhang mit einem Zugriff auf seine Internetseite speichert, für diesen schon dann ein personenbezogenes Datum darstellt, wenn lediglich ein Dritter über das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen verfügt.

2. Geht man von „personenbezogenen Daten“ aus, so dürfen die IP-Adressen des Nutzers nicht ohne eine gesetzliche Erlaubnis gespeichert werden (§ 12 Abs. 1 TMG*), wenn – wie hier – eine Einwilligung des Nutzers fehlt. Nach dem für die rechtliche Prüfung maßgebenden Vortrag der Beklagten ist die Speicherung der IP-Adressen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit ihrer Telemedien erforderlich. Ob das für eine Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 TMG** ausreicht, ist fraglich. Systematische Erwägungen sprechen dafür, dass diese Vorschrift eine Datenerhebung und -verwendung nur erlaubt, um ein konkretes Nutzungsverhältnis zu ermöglichen, und dass die Daten, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, mit dem Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs zu löschen sind. Art. 7 Buchstabe f der EG-Datenschutz-Richtlinie**** könnte aber eine weitergehende Auslegung gebieten. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof deshalb die Frage vorgelegt, ob die EG-Datenschutz-Richtlinie einer Vorschrift des nationalen Rechts mit dem Inhalt des § 15 Abs. 1 TMG entgegen steht, wonach der Diensteanbieter personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit dies erforderlich ist, um die konkrete Inanspruchnahme des Telemediums durch den jeweiligen Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, und wonach der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Telemediums zu gewährleisten, die Verwendung nicht über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann.“

 

 

Verfahrenszug:

AG Tiergarten – Urteil vom 13. August 2008 – 2 C 6/08

LG Berlin – Urteil vom 31. Januar 2013 – 57 S 87/08

ZD 2013, 618 und CR 2013, 471

 

Urteil des BGH für die Vorabentscheidung: 28. Oktober  – VI ZR 135/13 
Quelle: Pressemitteilung Nr. 152/2014 des BGH vom 28.10.2014

 

Office 365 Security & Compliance ein nächster Schritt

Im Rahmen der heute startenden TechEd Europe in Barcelona kündigte Microsoft eine Reihe von Innovationen im Bereich Sicherheit, Datenschutz und Compliance mit Office 365 an.

  • Mobile Device Management (MDM) Funktionen für Office 365

Das MDM wird entscheidend erweitert, da wir immer mehr Geräte nutzen um unsere Arbeiten zu erledigen. Es geht heute schon zum dritt oder vierten Gerät im Durchschnitt, sowie BYOD. Darauf reagiert Microsoft nun und bietet neue Funktionen an, die im ersten Quartal 2015 ausgerollt werden.

User: Daten-Sharing über alle Geräte hinweg. (Android, iOS, Windows / Smartphones, Tablets, PCs)

IT Admins:
– festlegen von Richtlinien für mobile Geräte über Azure in Office 365
– erkennen von jailbreaks direkt in der Office 365 Konsole
– entfernen von Unternehmensdaten von allen eingebundenen Geräten ohne das persönliche Daten betroffen sind
– Apps ersetzen und ins Unternehmen integrieren, dass ihre Firmenpolitik durchgesetzt werden kann

Informationen auch hier: http://blogs.office.com/2014/10/28/introducing-built-mobile-device-management-office-365/

  • Erweiterung der Data Loss Prevention (DLP)

Die DLP wird um stärkere Kontrollen zum Schutz sensibler Informationen erweitert. So soll sichergestellt werden, dass Mitarbeiter nur innerhalb der IT Richtlinien arbeiten. Der Schutz erstreckt sich über Inhalte in E-Mails, OneDrive for Business, SharePoint Online und Windows Datenservern bin hin zur eigenen Datei selber.

Schon im ersten Quartal 2015 sollen die IT Admins im neuen Office 365 Compliance Center Zugriff auf diese erweiterten Funktionen haben und bis zum Endbenutzer IT Richtlinien effektiv durchsetzen. Schon in diesem Jahr sollen die Funktionen für SharePoint Online und OneDrive for Business möglich sein und die weiteren Funktionen in 2015.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://blogs.office.com/2014/10/28/expanding-data-loss-prevention-dlp-sharepoint-online-onedrive-business-windows-file-share-office-clients/

MVA Kurs (älter, ohne neue Funktionen): http://www.microsoftvirtualacademy.com/training-courses/data-loss-prevention-in-office-365

  • pro-file Verschlüsselung

Es wird eine neue Verschlüsselungstechnologie im SharePoint Online und OneDrive for Business geben. Diese Pro-File Verschlüsselung wird aktuell schon in die Tenants ausgerollt.

Im Rahmen der Pro-File Verschlüsselung verschlüsselt die eigenen Dateien mit einem einzigartigen Schlüssel und wird auch die Aktualisierungen mit einem weiteren einzigartigen Schlüssel verschlüsseln. Es gilt als Erweiterung des Fort Knox Systems Security by Default und führt zu einem Standard, den die Konkurrenz bisher nicht erreichen kann.

  • Industriestandards und Regelungen

Office 365 erfüllt die neusten und strengsten Industriestandards:
ISO 2001, SSAE 16 mit SOC 1 und SOC 2, EU model clauses, CJIS, IRS 1075 für Regierungskunden

  • Schutz der Privatsphäre

Aktuell und schon bekannt ist, dass Office 365 der einzige Cloud Dienst ist, der die Anforderungen der Artikel 29 Arbeitsgruppe erfüllt und somit die Datenschutzanforderungen der Europäischen Union erfüllt. Darüber hinaus arbeitet Microsoft nun auch am ISO 27019 Standard für die Kontrollen zum Schutz der Privatsphäre.

Weitere Informationen:

Sicherheit in Office 2013: http://technet.microsoft.com/de-de/library/cc179050(v=office.15).aspx

Trust Center Office 365: http://trust.office365.com/

Planung von Security Standards mit SharePoint 2013: http://technet.microsoft.com/en-US/library/cc262939(v=office.15).aspx

eDiscovery Center : https://support.office.com/en-US/Article/Set-up-an-eDiscovery-Center-in-SharePoint-Online-a18f8975-aa7f-43b4-a7d6-001d14744d8e?ui=en-US&rs=en-US&ad=US

 

OneDrive mit unlimitierten Speicherplatz

Das Wettrennen des immer größeren Speicherplatzes scheint ein Ende zu nehmen. In der letzten Woche kündigte Google an, dass alle EDU Konten einen unlimitierten Speicherplatz für ihren CloudSpeicher bei Google bekommen.

Nun ist Microsoft nachgezogen und kündigte gestern auf deren OneDrive Blog an, dass alle Office 365 Nutzer einen unlimitierten Speicherplatz für OneDrive ohne zusätzliche Kosten erhalten.

Der Rollout läuft bereits für folgende Office 365 Abos:

  1. Office 365 Home
  2. Office 365 Personal
  3. Office 365 University

Um in dem Rollout schneller von dem unlimiterten Speicherplatz zu profitieren, können sich die oben genannten Besitzer eines Office 365 Abonomentes auf dieser Liste eintragen:

https://preview.onedrive.com/?wt.mc_id=oo_blog_onedrive_insertblogtitlehere

Quelle:
OneDrive Blog:  https://blog.onedrive.com/office-365-onedrive-unlimited-storage/

 

 

Rechenzentren in Deutschland – Amazon zieht nach

Nun wird wohl auch Amazon ein deutsches Rechenzentrum aufbauen und betreiben wollen. Neben der Ankündigung von Christian Illek für Microsoft Deutschland, wird nun auch Amazon in der Nähe von Frankfurt ein deutsches Rechenzentrum bauen wollen, um deren Cloud Dienste besser im deutschen Markt besser platzieren zu können. Nun läutet man also bei Amazon ein Wettrennen der Big Player für Rechenzentren auf deutschem Boden.

Warum?
Diese Initiative us-amerikanischer Cloud Service Anbieter hat keine technischen Gründe, sondern liegt in der deutschen Zurückhaltung und Ängsten bezüglich Cloud Technologien insgesamt. Die deutsche Initiative Digital Agenda 2020 scheint ein guter Weg zu sein, aber hilft nur bedingt.

Was hilft?
Meiner Meinung nach hilft kein deutsches Rechenzentrum, wenn ein anderes 200km weiter weg in den Niederlanden sich befindet. Der Breitbandausbau hilft, das stimmt, aber wir brauchen eine einheitliche europäische Regelung und wir müssen weg von der emotionalen starken Diskussion rund um das Thema Cloud.

 

Quelle:

Rechenzentrum von Amazon in Deutschland geplant
http://www.wsj.de/nachrichten/SB10109801331102324877704580232181265307328

EuGH – Video Einbau mittels Framing keine Urheberrechtsverletzung

Embbeding oder auch in Deutsch das Einbetten von Videos in einen eigenen Inhalt auf einer Webseite stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, so entschied der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) im Fall BestWater International.

Die Frage im Kern ging um die öffentliche Wiedergabe in europäischen Sinne. Der BGH vermutete diese zunächst, da der Nutzer das Video durch das Einbetten in einem Frame nicht selber vorhalte.

Die Vorabentscheidung betrifft somit die Auslegung Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG. Der EuGH beschließt somit:

„Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.“

 

Quelle:
Beschluss des EuGH v. 21.10.2014 – Rechtssache C-348/13 – BestWater International
Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=lst&docid=159023&occ=first&dir=&cid=403268