EuGH Vorlage des BGH zum Thema IP Adressen – personenbezogene Daten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Fall zu entscheiden in dem ein Bürger die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassen der Speicherung von dynamischen Adressen verklagt. Hier bei geht es konkret um die Speicherung der Informationen in Protokolldateien, die bei Webseiten des Bundes über Protokolldateien erfolgen.

Mit der Klage begehrt der Kläger, die Informationen nach dem jeweiligen Nutzungsvorgang zu speichern.

Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen und das Landgericht hatte dem Kläger die Klage stattgegeben, aber nur für die Speicherung von IP-Adressen in Verbindung mit dem Zeitpunkt des jeweiligen Nutzungsvorganges und der Kläger während des Nutzungsvorganges seine Personalien angibt. Beide Parteien haben Revision eingelegt zum BGH eingelegt.

Der BGH hat zwei Fragen im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens dem EuGH vorgelegt:

“1. Der Unterlassungsanspruch setzt voraus, dass es sich bei den dynamischen IP-Adressen für die verantwortlichen Stellen der Beklagten, die die Adressen speichern, um “personenbezogene Daten” handelt, die von dem durch die Richtlinie harmonisierten Datenschutzrecht geschützt werden. Das könnte in den Fällen, in denen der Kläger während eines Nutzungsvorgangs seine Personalien nicht angegeben hat, fraglich sein. Denn nach den getroffenen Feststellungen lagen den verantwortlichen Stellen keine Informationen vor, die eine Identifizierung des Klägers anhand der IP-Adressen ermöglicht hätten. Auch durfte der Zugangsanbieter des Klägers den verantwortlichen Stellen keine Auskunft über die Identität des Klägers erteilen. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof deshalb die Frage vorgelegt, ob Art. 2 Buchstabe a der EG-Datenschutz-Richtlinie*** dahin auszulegen ist, dass eine IP-Adresse, die ein Diensteanbieter im Zusammenhang mit einem Zugriff auf seine Internetseite speichert, für diesen schon dann ein personenbezogenes Datum darstellt, wenn lediglich ein Dritter über das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen verfügt.

2. Geht man von “personenbezogenen Daten” aus, so dürfen die IP-Adressen des Nutzers nicht ohne eine gesetzliche Erlaubnis gespeichert werden (§ 12 Abs. 1 TMG*), wenn – wie hier – eine Einwilligung des Nutzers fehlt. Nach dem für die rechtliche Prüfung maßgebenden Vortrag der Beklagten ist die Speicherung der IP-Adressen zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Sicherheit und Funktionsfähigkeit ihrer Telemedien erforderlich. Ob das für eine Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 TMG** ausreicht, ist fraglich. Systematische Erwägungen sprechen dafür, dass diese Vorschrift eine Datenerhebung und -verwendung nur erlaubt, um ein konkretes Nutzungsverhältnis zu ermöglichen, und dass die Daten, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, mit dem Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs zu löschen sind. Art. 7 Buchstabe f der EG-Datenschutz-Richtlinie**** könnte aber eine weitergehende Auslegung gebieten. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof deshalb die Frage vorgelegt, ob die EG-Datenschutz-Richtlinie einer Vorschrift des nationalen Rechts mit dem Inhalt des § 15 Abs. 1 TMG entgegen steht, wonach der Diensteanbieter personenbezogene Daten eines Nutzers ohne dessen Einwilligung nur erheben und verwenden darf, soweit dies erforderlich ist, um die konkrete Inanspruchnahme des Telemediums durch den jeweiligen Nutzer zu ermöglichen und abzurechnen, und wonach der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Telemediums zu gewährleisten, die Verwendung nicht über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus rechtfertigen kann.”

 

 

Verfahrenszug:

AG Tiergarten – Urteil vom 13. August 2008 – 2 C 6/08

LG Berlin – Urteil vom 31. Januar 2013 – 57 S 87/08

ZD 2013, 618 und CR 2013, 471

 

Urteil des BGH für die Vorabentscheidung: 28. Oktober  – VI ZR 135/13 
Quelle: Pressemitteilung Nr. 152/2014 des BGH vom 28.10.2014

 

Office 365 Security & Compliance ein nächster Schritt

Im Rahmen der heute startenden TechEd Europe in Barcelona kündigte Microsoft eine Reihe von Innovationen im Bereich Sicherheit, Datenschutz und Compliance mit Office 365 an.

  • Mobile Device Management (MDM) Funktionen für Office 365

Das MDM wird entscheidend erweitert, da wir immer mehr Geräte nutzen um unsere Arbeiten zu erledigen. Es geht heute schon zum dritt oder vierten Gerät im Durchschnitt, sowie BYOD. Darauf reagiert Microsoft nun und bietet neue Funktionen an, die im ersten Quartal 2015 ausgerollt werden.

User: Daten-Sharing über alle Geräte hinweg. (Android, iOS, Windows / Smartphones, Tablets, PCs)

IT Admins:
– festlegen von Richtlinien für mobile Geräte über Azure in Office 365
– erkennen von jailbreaks direkt in der Office 365 Konsole
– entfernen von Unternehmensdaten von allen eingebundenen Geräten ohne das persönliche Daten betroffen sind
– Apps ersetzen und ins Unternehmen integrieren, dass ihre Firmenpolitik durchgesetzt werden kann

Informationen auch hier: http://blogs.office.com/2014/10/28/introducing-built-mobile-device-management-office-365/

  • Erweiterung der Data Loss Prevention (DLP)

Die DLP wird um stärkere Kontrollen zum Schutz sensibler Informationen erweitert. So soll sichergestellt werden, dass Mitarbeiter nur innerhalb der IT Richtlinien arbeiten. Der Schutz erstreckt sich über Inhalte in E-Mails, OneDrive for Business, SharePoint Online und Windows Datenservern bin hin zur eigenen Datei selber.

Schon im ersten Quartal 2015 sollen die IT Admins im neuen Office 365 Compliance Center Zugriff auf diese erweiterten Funktionen haben und bis zum Endbenutzer IT Richtlinien effektiv durchsetzen. Schon in diesem Jahr sollen die Funktionen für SharePoint Online und OneDrive for Business möglich sein und die weiteren Funktionen in 2015.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://blogs.office.com/2014/10/28/expanding-data-loss-prevention-dlp-sharepoint-online-onedrive-business-windows-file-share-office-clients/

MVA Kurs (älter, ohne neue Funktionen): http://www.microsoftvirtualacademy.com/training-courses/data-loss-prevention-in-office-365

  • pro-file Verschlüsselung

Es wird eine neue Verschlüsselungstechnologie im SharePoint Online und OneDrive for Business geben. Diese Pro-File Verschlüsselung wird aktuell schon in die Tenants ausgerollt.

Im Rahmen der Pro-File Verschlüsselung verschlüsselt die eigenen Dateien mit einem einzigartigen Schlüssel und wird auch die Aktualisierungen mit einem weiteren einzigartigen Schlüssel verschlüsseln. Es gilt als Erweiterung des Fort Knox Systems Security by Default und führt zu einem Standard, den die Konkurrenz bisher nicht erreichen kann.

  • Industriestandards und Regelungen

Office 365 erfüllt die neusten und strengsten Industriestandards:
ISO 2001, SSAE 16 mit SOC 1 und SOC 2, EU model clauses, CJIS, IRS 1075 für Regierungskunden

  • Schutz der Privatsphäre

Aktuell und schon bekannt ist, dass Office 365 der einzige Cloud Dienst ist, der die Anforderungen der Artikel 29 Arbeitsgruppe erfüllt und somit die Datenschutzanforderungen der Europäischen Union erfüllt. Darüber hinaus arbeitet Microsoft nun auch am ISO 27019 Standard für die Kontrollen zum Schutz der Privatsphäre.

Weitere Informationen:

Sicherheit in Office 2013: http://technet.microsoft.com/de-de/library/cc179050(v=office.15).aspx

Trust Center Office 365: http://trust.office365.com/

Planung von Security Standards mit SharePoint 2013: http://technet.microsoft.com/en-US/library/cc262939(v=office.15).aspx

eDiscovery Center : https://support.office.com/en-US/Article/Set-up-an-eDiscovery-Center-in-SharePoint-Online-a18f8975-aa7f-43b4-a7d6-001d14744d8e?ui=en-US&rs=en-US&ad=US

 

OneDrive mit unlimitierten Speicherplatz

Das Wettrennen des immer größeren Speicherplatzes scheint ein Ende zu nehmen. In der letzten Woche kündigte Google an, dass alle EDU Konten einen unlimitierten Speicherplatz für ihren CloudSpeicher bei Google bekommen.

Nun ist Microsoft nachgezogen und kündigte gestern auf deren OneDrive Blog an, dass alle Office 365 Nutzer einen unlimitierten Speicherplatz für OneDrive ohne zusätzliche Kosten erhalten.

Der Rollout läuft bereits für folgende Office 365 Abos:

  1. Office 365 Home
  2. Office 365 Personal
  3. Office 365 University

Um in dem Rollout schneller von dem unlimiterten Speicherplatz zu profitieren, können sich die oben genannten Besitzer eines Office 365 Abonomentes auf dieser Liste eintragen:

https://preview.onedrive.com/?wt.mc_id=oo_blog_onedrive_insertblogtitlehere

Quelle:
OneDrive Blog:  https://blog.onedrive.com/office-365-onedrive-unlimited-storage/

 

 

Rechenzentren in Deutschland – Amazon zieht nach

Nun wird wohl auch Amazon ein deutsches Rechenzentrum aufbauen und betreiben wollen. Neben der Ankündigung von Christian Illek für Microsoft Deutschland, wird nun auch Amazon in der Nähe von Frankfurt ein deutsches Rechenzentrum bauen wollen, um deren Cloud Dienste besser im deutschen Markt besser platzieren zu können. Nun läutet man also bei Amazon ein Wettrennen der Big Player für Rechenzentren auf deutschem Boden.

Warum?
Diese Initiative us-amerikanischer Cloud Service Anbieter hat keine technischen Gründe, sondern liegt in der deutschen Zurückhaltung und Ängsten bezüglich Cloud Technologien insgesamt. Die deutsche Initiative Digital Agenda 2020 scheint ein guter Weg zu sein, aber hilft nur bedingt.

Was hilft?
Meiner Meinung nach hilft kein deutsches Rechenzentrum, wenn ein anderes 200km weiter weg in den Niederlanden sich befindet. Der Breitbandausbau hilft, das stimmt, aber wir brauchen eine einheitliche europäische Regelung und wir müssen weg von der emotionalen starken Diskussion rund um das Thema Cloud.

 

Quelle:

Rechenzentrum von Amazon in Deutschland geplant
http://www.wsj.de/nachrichten/SB10109801331102324877704580232181265307328

EuGH – Video Einbau mittels Framing keine Urheberrechtsverletzung

Embbeding oder auch in Deutsch das Einbetten von Videos in einen eigenen Inhalt auf einer Webseite stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, so entschied der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) im Fall BestWater International.

Die Frage im Kern ging um die öffentliche Wiedergabe in europäischen Sinne. Der BGH vermutete diese zunächst, da der Nutzer das Video durch das Einbetten in einem Frame nicht selber vorhalte.

Die Vorabentscheidung betrifft somit die Auslegung Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG. Der EuGH beschließt somit:

“Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik, wie sie im Ausgangsverfahren in Frage steht, allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet.”

 

Quelle:
Beschluss des EuGH v. 21.10.2014 – Rechtssache C-348/13 – BestWater International
Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=lst&docid=159023&occ=first&dir=&cid=403268

Groups erreicht Office365

Die Funktion Groups erreicht nun auch Office 365 in OWA. Nun ist es möglich eigene Arbeitsgruppen innerhalb von Office 365 zu erstellen. Diese erhalten einen eigenen Bereich mit einer kleinen Dokumenten-Bibliothek und einem eigenen Kalender.

Weiterhin ist es möglich innerhalb der Gruppe zu chatten. Die Nachrichten können direkt per Email an die eigene Adresse versandt werden, so dass man nicht immer online sein muss. Dies impliziert natürlich auch, dass man Unterhaltungen in der Gruppe per E-Mail beginnen kann. Dazu muss man nur eine E-Mail schreiben an:  gruppenname@tenant.onmicrosoft.com

 

Erste Bilder:

groups
groups3

groups4

groups-Personen

groups 2

Delve mit schnellen Datenschutzzugriff

delve_Datenschutz

Unten links in der Ecke von Delve findet sich seit einigen Stunden ein direkter und schneller Zugriff zu einer eigenen Datenschutzerklärung. Hier auch mal direkt der Link:

https://support.office.com/de-de/article/Sind-meine-Dokumente-in-Office-Delve-sicher–f5f409a2-37ed-4452-8f61-681e5e1836f3?omkt=de-de&ui=de-DE&rs=de-DE&ad=DE

Damit reagierte Microsoft und vor allen die Delve Gruppe auf die Diskussionen in den Foren und auch auf meine Anregungen. In Deutschland ist das Thema extrem wichtig und wird gerade aus dem Umfeld des Unternehmens immer wieder nachgefragt.

[Rezension] JavaScript – das umfassende Training

JavaScript

 

Titel: JavaScript – das umfassende Training

Verlag: Galileo Computing

Dozent: Christian Wenz

Länge insgesamt: 10 Stunden

System: Windows 10 ,8 ,7, Vista // lauffähig auf iPad, iPhone und Android-Tablets

Kosten: 39,90 Euro

 

Ich habe mir vor einiger Zeit das oben genannte Videotutorial erhalten und war schon sehr gespannt, wie es aufgebaut ist und wie der Trainer dies umsetzt. Ich selber beschäftige mich auch schon etwas länger mit JavaScript und html5 zuerst in der Webentwicklung und aktuell mit der AppEntwicklung. So ist es möglich mit diesen beiden Technologien nicht nur schöne Webseiten zu bauen, sondern auch gleich die passenden Apps für Windows 8.1/10 und WindowsPhone 8.

Die Erwartungen sind schon mal groß! Für einen besseren Überblick durch meine Rezension habe ich Überschriften gewählt.

Als ich die kleine Kiste mit dem Training erhalten habe, habe ich eine DIN A5 große Pappschachtel mit einem Plastikverpackung im Inneren vorgefunden. In der Plastikverpackung fand ich eine DVD und ein kleines Heft zum Training.

Heft: Das Heft besteht aus 19 Seiten mit Informationen zum Trainer und einer Erläuterung zur Bedingung zum Abruf der Videos, sowie ein Inhaltsverzeichnis. Der Text ist gut geschrieben und die vielen Bilder helfen zur Orientierung und ermöglichen auch einmal querzulesen.

Hier würde ich mir ein Plakat oder 3 Seiten JavaScript – Basic Befehle wünschen. Ich kenne diese Codesheets aus vielen anderen Trainings und fand diese bisher immer sehr nützlich. Bei mir hängen diese auch direkt am Schreibtisch.

System: Ausprobiert habe ich auch die Möglichkeit die Videos auf dem iPad 2 anzusehen. Dies war einfach zu bewerkstelligen und die Videos, sowie die Navigation gut umgesetzt. Es lief übrigens auch auf Windows RT, also auf den Windows Tablets.

Die DVD habe ich an Windows 7, 8.1, 10, sowie Mac OSX ausprobiert. Es öffnete sich immer das jeweilige Programm zur Betrachtung der Videos.

Besonders gut finde ich, dass der Trainer IE 11 nutzt und die Videos auf Windows 8.1 erstellt hat, denn so ist das Video erstmal äußerst aktuell. Aber keine Angst, auch mit Windows 7 sind alle Tutorials möglich.

DVD-Übungsmaterial: Auf der DVD findet sich ein Ordner mit Übungsmaterial, welches den verschiedenen Kapiteln zugeordnet ist. In den Videotutorials wird dies angesprochen, aber im Heft taucht diese Information erst später bei der Bedienung des Kurses auf. Es ist nämlich möglich direkt auf dem Hauptfenster diese Übungsdateien zu öffnen. Es wäre wünschenswert, wenn diese Information schon auf Seite 1 oder 2 stehen würde, denn erfahrene Teilnehmer oder Teilnehmer, die gerne den Inhalt auffrischen wollen, würden meiner Ansicht nach gerne direkt ins Material einsteigen.

 

Videos: Aus meiner Sicht auch als MCT-Trainer sind der Aufbau, der Inhalt und auch die Stimme des Trainers besonders relevant. Auf diese Punkte habe ich bei der Betrachtung also besonders geachtet.

 

Stimme des Trainers:

Die Stimme des Trainers ist erstaunlich gut. Ich habe von Christian Wenz nun das erste Mal ein Training genauer angeschaut und bin recht begeistert. Für mich passt die Stimmlage gut und auch die zwischenzeitige Tonlagenveränderung, sowie Lautstärkenveränderung zeigt, dass der Trainer sein Geschäft versteht. Besonders aufgefallen ist mir die klare Aussprache mit nur wenigen Aussetzern, die ein Zuhören sehr schön ermöglicht. Ich empfehle sich diesbezüglich die Demo auf der Webseite von Galileo anzusehen.

 

Aufbau des Tutorials:

Der Aufbau ist aus meiner Sicht eine Folge eines drei bis vier tägigen JavaScript Kurses. Somit resultiert auch die Einteilung in eine Einführung, Programmieren mit JavaScript, Typische Anwendungsfälle, JavaScript für HTML-Formulare einsetzen, Modulare Fenster, Popups und IFrames, Das Dokument Object Model (DOM) und Web-Applikation mit Ajax, Die neuen HTML5-APIs und jQuery.

Der Aufbau ist sehr gelungen und hat mich schnell wieder in die Nutzung von JavaScript für die Webseitenentwicklung eingeführt. Ich habe das ein oder andere erste Video – Einleitung – übersprungen, konnte aber dennoch gut folgen.

 

Inhalte des Tutorials:

Die Inhalte, die ich getestet habe (Kapitel 1, 3,6 ,8 ,9) , sind alle auf eigene Inhalte übertrag und vor allem wiederholbar. Dass die Inhalte korrekt sind, muss wohl nicht gesondert gesagt werden, denn schon im Tutorial werden die Ergebnisse vorgeführt, welche in VS von mir genauso wiederholbar waren. Die Übungsdateien funktionieren tadellos. Ich habe, da auf meinem System schon installiert, Web Matrix 3, sowie Visual Studio 13 Ultimate mit einem Azure Webserver getestet.

Besonders aufgefallen ist mir, dass es überwiegend viele Beispiele für Anwendungsfälle gibt. Diese können, wenn man ein neues Webseitenprojekt beginnen will, direkt eingesetzt werden. An Hand des Kurses lässt sich so eine Webseite mit Features wie die Browsererkennung für die richtige CSS-Datei bauen.

Aus Testzwecken habe ich einen 10 Jährigen, eine 25 Jährige und mich eine Browser-Weiche erstellen lassen. Dies funktionierte in allen Fällen und auch in paralleler Zeit. Also Inhalte ruhig quer durch alle Altersgruppen verständlich.

Abschließend hilft die aus Visual Studio bekannten Ergänzungsmöglichkeiten, die auch Komodo bietet. Ich persönlich mag Visual Studio mehr, aber diese Versionen sind kostspielig, so dass ich verstehen kann, dass das Tool der Wahl Komodo ist.

 

Codeweek der EU – Heute noch um 16:00 Uhr!

codeweekBildquelle: http://events.codeweek.eu/#!DE

Project Siena – Mit einer App neue Apps bauen

Organized by:

Microsoft Student Partner, supported by Microsoft Deutschland GmbH

Contact email: raphael.koellner@studentpartners.de

Happening at:
Holzmarkt 2, 50676 Köln, Deutschland

From petek, oktober 17, 2014 at 16:00 to petek, oktober 17, 2014 at 18:00

Description:

Project Siena – Mit einer App neue Apps bauen

Es klingt verrückt, aber es funktioniert. Mit Fingern auf einem Touchbildschirm und einigen Zeilen Code lassen sich die schönsten Windows Apps in wenigen Minuten zaubern.

Im Rahmen des Kurses werden neben der Programmiersprache C# auch Designkonzepte für Windows Apps vermittelt. Dies ermöglicht es Kindern und Jugendlichen am Ende des zweistündigen Kurses ihre eigene App auch mit nach Hause nehmen zu können.

Durchgeführt wird der Kurs durch die Microsoft Student Partner (Link: http://www.microsoft.com/germany/visualstudio/techstudent/student-partners/default.aspx ). Ein Dank geht an Microsoft Deutschland für die Räumlichkeiten.

Veranstaltung: 16:00 bis 18:00 Uhr

Ort: Microsoft Office, Am Holzmarkt 2a, 50676 Köln (Link: http://www.microsoft.com/de-de/corporate/ueber-uns/standorte-directions.aspx)

Anmeldung bitte an der Information ab 15:30 Uhr auf der Etage 4.

Die Personenanzahl ist auf 20 Kinder/Jugendliche begrenzt.

——-
Ansprechpartner ist Raphael Köllner (Student) und
Patrick Schidler (Microsoft)

This event is for:

Elementary school students, High school students, Graduate students, Post graduate students, Employed adults

Main themes:

Basic programming concepts, Native mobile app development

Tags:

App, C#, Development, Entwicklung, Microsoft, Project Siena, Surface