Google Expertenbeitrag tagte in Berlin

146000 Anträge in ganz Europa bisher beantragt

über 498000 einzelne URLs wurden zur Lösung beantragt

Entfernungsstatistiken: im Bericht täglich veröffentlicht

Recht Abwägung: Persönlichkeitsrecht VS Recht auf Informationsfreiheit

Probleme bei Google bezüglich der Lösung:

einfache Entfernung: Opfer von Gewalt, detaillierte über medizinische Geschichte, beiläufig im Bericht erwähnt

nicht entfernt: pädophile Täter, Politiker

schwere Fälle: wann ist ein Verbrechen abgebüßt, was ist mit freiwilligen Informationen von früher, politische Äußerungen, die geltendes Recht verletzten

Stellungnahmen ohne eigene Bewertung:

1. Frau Zinke: (Verbraucherzentrale Bundesverband)

  • Spannungsverhältnis Datenschutz vs. Informationsfreiheit
  • Wer hat welche Aufgabe? An wen muss sich ein Verbraucher wenden.

Punkt 1:

  • EuGH:
    Faktor Zeit: Situation zum aktuellen Zeitpunkt berücksichtigt
  • es ist schwer feste Zeiten festzulegen, man braucht weitere Kriterien für die Abwägung
  • In welcher Rolle ist die Person, die einen Beitrag löschen lassen will: private Person ?, Bewertung geben? – Information kann entscheidend für die Öffentlichkeit sein
  • Bewertungsportal: anomysieren/Personenname löschen, Information aber zugänglich behalten
  • Rolle: Ebay-Kleinanzeigen, Arzt : Abwägen, aber Interesse der Öffentlichkeit überwiegt! Personen sind öffentliche Personen
  • Frage: wie sensibel ist die Information (BSP: Herkunft, Sexualität) für die Person = Diese Informationen besonders betrachtet werden und in der Privatsphäre, dann Recht der Öffentlichkeit nicht überwiegen
  • also: Kriterien: Informationen in Schubladen einteilen

Punkt 2:

  • EuGH: Immer an den Suchmaschinenbetreiber wenden und dann an die Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Verbraucher muss dennoch der Zivilrechtsweg offen bleiben (steht nicht im EuGH-Urteil C-131/12)
  • Verbraucherzentrale rät: immer an den Webseitenbetreiber wenden!
  • effektivster Schutz des Verbraucher bei der Quellenwebseite;
    nur bei der Suchmaschine den Link zu löschen, würde nur die Auffindbarkeit verschlechtern, aber die Beeinträchtigung nicht abstellen

 

 

Herrn Matthias Spielkamp (www.erights.info/Journalist/Reporter ohne Grenzen)

  • Reporter ohne Grenzen: sehr unglücklich über die Entscheidung des EuGH / Sie verteidigen das Recht auf Information und nicht nur die Pressefreiheit!
  • Freiheiten der Bürger werden beschränkt.
  • Grenzen zwischen öffentlichen & privaten Personen ziehen:
    nicht klar zu beantworten! Denn es deutet auf das Problem des Urteils hin. In Europa gibt es eine lange Geschichte der Definitionen dieser Begriffe. Nun wird es Pflicht von Google diese Traditionen zu berücksichtigen.
  • Ein Privatunternehmen muss diese Abwägung übernehmen, dies ist als negativ zu bewerten. Es muss ein Moratorium dafür gegründet werden, dies ist jedoch nicht wahrscheinlich.
  • Journalismus ist heute mehr bis hin zu einem persönlichen Webblog! Auch letztes ist eine journalistische Vorgehensweise und dies muss durch die Pressefreiheit geschützt werden.
  • Eine Liste mit Publikationen wie bei Google News ist nicht alleine hinnehmbar. Es ist egal welche Webseite wir ansprechen.
  • Menschen, die Informationen löschen sollen, müssen sich zuerst an den Verursacher wenden!
  • Gerichte müssen anerkennen: Schutzniveau für die Suchmaschinen als Teil der Informationsfreiheit!
  • Datensatz löschen – Reihenfolge: 1. Suchmaschine 2. Gericht & Herausgeber der Information  3. Datenschutzbehörde
  • WICHTIG: Herausgeber muss in das Verfahren eingebunden werden! Diese müssen Stellungbeziehen können.
  • Keinen Rechtsschutz für Herausgeber, da diese nicht wissen, dass Informationen gelöscht werden. Herausgeber sollten das Recht bekommen gegen die Löschung gerichtlich vorzugehen.
  • Wie sollte man löschen? Nur an lokalisierte Suchmaschinen, da es unterschiedliche Rechtsstands in Nationalitäten gibt. Es muss also ein weltweites Recht zur Löschung geben.
  • repressive Regime: Lösung weltweit entfernen ? = Jemand in China, Russland oder Syrien stellt den Antrag und der Eintrag verschwindet weltweit. Dies ist nicht umsetzbar.

Frage: Werbung von Journalisten? = journalische Vorgehen, nein dies ist so umstritten und neu, dass diese Frage nicht beantwortet werden kann (nativ advertisiung)

Frage: öffentliche Inhaltsabrufer – Definition?  = es gibt keine Definition für öffentliche Personen. Situation ist in Deutschland gut etabliert und bei Gerichten erörtert. Aktuell reden wir über die EU und nicht nur alleine über die deutsche Situation.

Frage: Warum nicht direkt die Datenschutzbehörden ? = Gleichgewicht zwischen den Grundlegenden Rechten der Privatsphäre und der Presse- und Informationsfreiheit. Die Datenschutzbehörden können dieses Gleichgewicht nicht ziehen, denn sie haben nicht die Kompetenz.

Frage: kleine Suchmaschinen = Rahmen für die Löschungsanträge festlegen? Antragsteller müsste sich dann an alle Suchmaschinen einzeln wenden? = Situation gefällt ihnen nicht! Löschen der Informationen soll nicht vereinfacht werden.

Frage: konstruktive Vorgehensweise mit dem Umgang der Anträge in der Öffentlichkeit ? //menschliche Komponente = Google muss den Weg entscheiden. Wer unzufrieden ist muss zu Gericht,. Interessen müssen von Google ausgeglichen werden. Problem = 150.000 Anfragen könnten ein Gerichtssystem eines kleinen Landes überfordern. Wir vertrauen auf Google, solange es keine andere Lösung gibt.

Frage: Wie war die Situation vor und nach dem urteil = Vor dem Urteil, war die Situation besser, denn man wendet sich an den Urheber der Information und dann ans Gericht.

Frage: Unterschied Deutschland zu England bei Veröffentlichungen/Rechte? = Es ist die Regel der grundlegenden Unterschiede, was veröffentlicht werden darf und was nicht.

 

 

Susanne Dehmel (Bitkom, Bereichsleiterin Datenschutz, Juristin)

  • öffentliche und private Person trennen = datenschutzrechtliche Abwägung sagt dazu nicht viel, das Gericht nannte einige Kriterien. Für die Abwägung ist das europäische Presse- und Datenschutzrecht heranzuziehen.
  • Problematik: Abwägung durch die Suchmaschine durchgeführt werden muss: Wirtschaftliche eigene Interessen, Recht des Betroffen und Recht der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit abwägen.  // Auffindbarkeit einer rechtmäßigen Information
  • RSP des Gerichtshofes für Menschenrechte hat Einschränkungen vorgenommen. Absolute und relative Person in der Geschichte wurde gekippt. Die Sicht muss Ereignis bezogen werden und nicht mehr personenbezogen. Es kann keine absolute Einteilung geben!
  • Welche Kriterien den Inhalt einer Seite angehen, sollten bewertet werden? = Format sollte ein Faktor sein, allg. Grundrechtsabwägung müssen alle Fragen beinhalten
  • Information nach Zeitablauf irrelevant ? = Es gibt keine festen Zeiten, es muss variabel gehandhabt werden. Nur im Begehr der Sperrung muss ich es bewerten und kann zum Beispiel nicht für die Zukunft bewerten.
  • Die Art der Quelle (Blog, Regierung usw.) ist weniger relevant bei dem Betroffeneninteresse, aber für den Abwägungsvorgang, welche Reichweite hat die Seite auch ohne die Suchmaschine. Die zusätzliche Reichweite der Suchmaschine hat diesbezüglich keinen großen Einfluss, anders bei kleinen Webseiten.
  • Wertungswidersprüche zu erzeugen, ist der Webmaster das erste Mittel der Wahl. Nur er kann die Information am effektivsten und schonendsten abstellen.  In Fallen der Eingriff des Betroffenen durch mehrere Quellen entsteht, dann wird wohl die Suchmaschine erste Stelle sein müssen. Die Gerichte und Datenschutzbehörden sollten für Beschwerden Ansprechpartner sein und Publisher sollten informiert werden, um ihre Rechte geltend machen zu können!

 

  • Frage: Google soll und muss alleine entscheiden?  Frage: Wann sollte ein Webmaster informiert werden, damit eine Abwägung stattfinden kann? Antwort: Google muss die Abwägung selber treffen und muss den Publisher nicht informieren, so der EuGH. Im Nachgang muss der Publisher informiert werden, die nicht auf dem Urteil steht.
  • Frage: öffentliche Person, nicht öffentliche Person ? Die Links bleiben bei öffentlicher Person bestehen. Was ist wenn die Information nichts mit der Person zu tun hat? Und wenn die Person nicht mehr öffentlich ist, dann muss gelöscht werden? Antwort: Auch bei einer öffentlichen Figur, kann nicht gewertet werden. Es muss gewertet werden, ob die Information vom öffentlichen Interesse ist. Auch bei Zeitablauf, muss gewertet werden, dass eine Öffentlichkeit hängen bleibt, z.B. geschichtlich.
  • Frage: Suchmaschine muss Urheber der Information informieren? Information auf anderer Webseite öffentlich machen und so Umgehung der Löschung? Antwort: Aus dem Urteil ist es nicht ersichtlich. Mit der Datenschutzbrille: Es ist notwendig auch den Urheber zu informieren, um Grundrechte wahren zu können, auch wenn es die Gefahr der Verbreitung für den Betroffenen steigert.
  • Frage: Abwägung : Allgemeines Interesse oder nicht? – Was ist ein journalistischer Akt? Antwort: Teil der Sorgfaltspflicht von Journalisten, die die Suchmaschine nun erfüllen muss. Die Abwägung muss eigentlich beim Publisher erfolgen und muss ihre eigene Rolle mit einbeziehen.
  • Frage: Urteil als Anlass, ob Suchmaschinenbetreiber mehr sind als Intermediäre von Informationen ? Suchmaschinen als Teil der Informationsbeschaffung für Journalisten? Mehr als Zugang zu Informationen? Antwort: Suchmaschinen sind nur Intermediäre. Der Vorgang, der Abläuft ist relevant für alle Bereiche/Ebenen. Zusätzliche Aufgaben der Suchmaschine ergeben sich aus dem Urteil, aber nicht originär in der Tätigkeit der Suchmaschine angelegt.

 

Niko Härting (Rechtsanwalt)

  • Beispiel: Hosenriss in der Vorlesung
  • Recht auf vergessen = naturrechtliches Hirngespinnst, kein Recht auf Vergessen, kein Fan des EuGH Urteils
  • Privacy by Default bei Onlineplattform ok, aber hier eher eine Zensur
  • Empfehlungen für Google:

1. Im Zweifel löschen! Urteil: Löschen ist die Regel und behalten die Ausnahme. Google sollte nicht verzerrte Balance herstellen. Google eignet sich nicht als Richter der freien Netzkommunikation. Dies ist Aufgabe der europäischen Gesetzgebung. Google würden sich übernehmen, wenn es dies versucht. Google Spain darf sich nicht wiederholen!
2. Don´t share! Weder Verlag noch der Autor kann von Google verlangen gefunden zu werden. Kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Suchergebnisse. Kein Rechtsanspruch auf Kenntnis der Löschung eines Ergebnisses.
Es ist überaus fraglich, ob Google überhaupt informieren darf. Dies wäre streng genommen auch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Es gibt im EU Recht keine Gegenrechte! Google darf auch nicht gemeinsame Verfahren schaffen, wenn die Informationen kreuz und quer gehen.

3. territorial Denken! Jedes Land hat eigene Vorstellungen und Gesetze was privat ist und was nicht. Balance ist auch juristisch unterschiedlich zu bewerten. 28 andere Regeln! Löschanträge geolokal zu behandeln. Gerichte haben immer das letzte Wort. Löschungsanspruch endet an der spanischen Grenze! Löschung nur innerhalb von Google in Spanien nicht weltweit.

  • öffentliche gegen Privatperson = dt. Recht nicht relevant, es geht um die Aktivitäten
  • öffentliches Interesse = keine Beschränkung auf bestimmte Plattformen
  • Es kommt immer an das Datensubjekt an.
  • Informationen haben die Verleger kein Recht auf Informationen und kein Recht sich an Gerichte zu wenden.
  • Alterativen: Google muss die Anträge nicht bearbeiten, sondern der EuGH sagt, dass es nur Löschung gibt.

 

  • Frage: Internet möglich ist zu sagen, dass Informationen national begrenzt gehalten werden? gesetzlich ist es möglich, aber technisch nicht oder?  Antwort: Dies ändert nichts an der Rechtslage. Wir brauchen eine Entscheidung aus Brüssel. Für jeden müssen gleiche Rechte gelten.
  • Frage: im Zweifel löschen! möglichst schnell EU Datenschutzgesetzgebung vorzunehmen? Richtige Standort? richtiges Gesetzesvorhaben? Antwort: Urteil zeigt, Datenschutz regelt auch die Kommunikation! Daten sind der Rohstoff der Kommunikation. Man schränkt automatisch die freie Kommunikation ein. Bislang wurde es stiefmütterlich beachtet. (Artikel 80) Man kann beides nicht trennen. BGH Richter Masing = jede Form des Datenschutzrecht ist Kommunikationsregulierung.
  • Frage: Was soll in die Gesetzgebung? Antwort: Es sollte rein eine sehr sehr weite Definition, die unter Journalismus fällt (Medienprivileg). Das kardinale Problem ist, dass Datenverarbeitung zunächst mal verboten ist = Also ein grundlegendes Verbot von Kommunikation!
  • Frage: Suche auf Grundlage eines Namens ? Antwort = keine
  • Frage: Im Zweifel löschen = Softwareentwicklung zur Löschung. Schlussfolgerung scheint nicht gut zu sein oder? Prämisse stimmt nicht! Antwort: Ratschlag, dies ist das was der EuGH geurteilt hat. Also müsste der EuGH unrecht hat.

Moritz Karg (Jurist, Vertreter des Datenschutzbeauftragen in Hamburg)

  • Engagement von Google zur Umsetzung des Urteils wird wert geschätzt.
  • nationales Datenschutzrecht ist durch internationale Konzerne zu beachten
  • Kein Urteil zum Recht auf Vergessen! Sondern das Recht einer Einzelperson auf Widerspruch der Verarbeitung seiner Daten einzulegen.
  • Anwendung des Urteils muss eng angewendet werden. Keine Anwendung auf Wikipedia, nur auf Suchmaschinenbetreiber. = Dienstanbieter mit Informationen auf Drittanbieter
  • Datenschutzbehörde sitzt mit Google in einem Boot. Datenschutzbehörde muss eine Abwägung machen. Keine Empfehlung auf Löschung.
  • Prüfung: 1 + 2 Stufe:
    1. Stufe: Sachverhalt von öffentlichen Interesse ? // Entscheidung des EGMR Caroline von Monaco ausgeurteilt wurde. Es gibt unterschiede der Rechtslage und man ist froh.
    2. Stufe: Kein öffentliches Interesse an Bekanntgabe des Namens, dann löschen. Rechtliche Grundlage der Behörde zum Eingriff. § 35 BDSG ist die entscheidende Norm.
  • Deutschland: Google nach § 35 BDSG lesen und bei der Löschung diese Vorgaben umsetzen
  • Zeitablauf: weit wie möglich die Entscheidung des Gesetzgeber nutzen, z.B. Bundeszentralregister für Straftaten. Es kann aber Situationen geben, dass dies nicht abschließend ist.
  • Bedeutung der Quelle? = Breites Interesse der Öffentlichkeit an der Information ist die Klärung
  • Verhältnis: Google zu Aufsichtsbehörde  / Name aus dem Suchindex genommen wird, ist originär bei Google und Kontrolle bei staatlichen Organe. Ob in Zukunft Gerichte oder wer ist unklar. Aktuell ist es die Datenschutzbehörde.
  • Quelleninhaltsanbieter informieren: Aufsichtsbehörden haben beschlossen, dass routinemäßig nicht zu erfolgen hat. Es gäbe eine Norm zur Abwägung. Aber das hohe Gut = Abwägung durch Google, ob informiert werden muss.
  • Widerspruch muss weltweit gelten! Recht auf informelle Selbstbestimmung muss weltweit und umfassend gelten!

 

  • Auswirkungen des Recht auf Widerspruch muss technisch gesehen global sein. Denn sonst wäre auch die Umgebung einfach umsetzbar.
  • Fragen: Wikipedia spürt die Auswirkungen und damit gilt es auch für Wikipedia! Antwort: Urteil wirkt sich nur auf Anbieter, die Informationen Dritten benutzen.
    Warum darf Wikipedia in Zitaten nutzen, Google aber nicht? Antwort: Hier Zitat, bzw. Quellenverweis bei Wikipedia. Der Quellenverweis wird nicht wie bei Google alles indexiert.  Google ist ein wirtschaftliches Unternehmen! Wenn Google Informationen bearbeiten würde, dann müsste man nochmal darüber diskutieren.
  • Frage: Global entfernt werden, Zensur aus China. Warum muss Google global entfernen? Antwort: Unterschied auf Widerspruch und Zensur. Regierung = Zensur (vorher), Widerspruch = eine Person will Löschung des Verweis auf eine Quelle
    BSP: Unruhe in der Türkei – Twitter blockiert aus Datenschutz, Missbrauch des Argumentes
  • Frage: Kein neues Recht! Dilemma: Was ist eine Person des öffentlichen Lebens und keine, was ist relevant und was nicht und wie fluktuiert es in der Zeit? Deutschland besitzt die stärksten Reche im Datenschutzrecht. Die Vergangenheit kann aber doch sehr relevant sein. Antwort: Es gibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Es gehört zum Abwägen dazu und es unterscheidet sich im Lauf der Zeit.
  • Frage: Halten Sie Sonderregelungen für Minderjährige für geboten? Jeh jünger um so vorrangiger? Antwort: Datenschutzrechtlich: ja! Es muss eine besondere Rolle spielen.
  • Frage: Abwägung muss stattfinden, auch bei der Information der Quelle. Welche Kriterien? Reichweite ? Antwort: Google muss sich die Frage stellen, in diesem Bereich könnte es Situationen geben, wo der Inhalt im Hinblick auf die Bedeutung der Quelle für die öffentliche Meinungsbildung wichtig ist. Das neue Instrument Internet muss sich den Fragen stellen.
  • Frage: Datensubjekt beantragt nur für eine Suchmaschine, Was ist mit den anderen? Antwort: Einzelne muss sich entscheiden, wo der Widerspruch einlegt. Das Subjekt hat auch das Recht sich dazu zu entscheiden.
    Wenn das Subjekt die Zustimmung gibt, dann ist dies eine Frage der Freiheit.
    Generalanwalt: Suchmaschine = Intermediär / EuGH = Verarbeiter und damit nicht mehr Intermediär
    Besser: 1. Quelle löschen 2. Suchmaschine (Verbreiter der Information)  / Frage der künftigen Konfiguration der Datenschutzbestimmungen

 

 Ulf Burmeier (Landgericht Berlin, ehemalig Mitarbeiter BVerfGe)

  • liberaler und menschlicher Aspekt
  • prozedurale Verfahrensweisen

1. delisting / Suchergebnisse werden nicht mehr aufgezeichnet
Das Urteil muss menschlich betrachtet werden. Es geht um die Umsetzung der Urteile, denn die Juristerei ist keine Einbahnstraße.  Das Urteil ist mutig und begeht neue Ebene. Man muss es nicht direkt sauber umsetzen, sondern in Schritten gehen.

Was ist neu? Die Gerichte haben die letzte Entscheidung. Aber bisher wurden die Diskussion bei der ursprünglichen Veröffentlichung geführt, also bei der Erstpublikation. Neu ist die Diskussion der Referenz, einer zweiten Bewertung der Interessen. Google hat die Verpflichtung zur Entscheidung. Es kann aber nicht das letzte Wort sein, denn die Gerichte müssen dies dann prüfen.

Neue Abwägung = Die Entscheidung die Pressefreiheit und Meinungsfreiheit einzuschränken, dass dies in der zweiten Veröffentlichung anders zu bewerten sein müsste.

Prozess des Vergessens ist ausgemerzt worden. Nun kommt es mit der Entscheidung wieder. Der typische menschliche Prozess der Verarbeitung wird nun auch im Internet umgesetzt werden können.

 

 

 

 

 

Hour of Code – Deutschland ist dabei!

Microsoft, Google, Apple, IBM und viele andere Firmen beteiligen sich an der Aktion “Hour of Code”. Auch ich werde mich in Kooperation mit Microsoft an der Aktion beteiligen. Wir haben das Gymnasium Frechen kurz vor Köln ebenfalls als Unterstützer gewonnen und werden die Aktion dort durchführen.

Ich freue mich auf zwei spannende Nachmittage mit Jugendlichen und jeder Menge Code! Natürlich werde ich auch wieder den ein oder anderen rechtlichen Hinweis geben 🙂

Hour of Code – Eine Aktion, die man unterstützen muss!

Kleiner Tipp:
Wer gerne programmieren lernen will, sollte sich bei AntMe anmelden und direkt anfangen kleine Ameisen mit seinem Code zu beherrschen.

 

Quelle des Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=rH7AjDMz_dc&gl=DE&hl=de (Code.org)

 

 

 

Alles zu Windows 10 – Ein Artikel mit Zeitraffer

Screens aus der Enterprise Version:

 

01.10.2014 – 17:55 Uhr

Download:

Technical Preview :
http://windows.microsoft.com/en-us/windows/preview-download?ocid=tp_site_downloadpage

Enterprise Preview:
http://www.microsoft.com/en-us/evalcenter/evaluate-windows-technical-preview-for-Enterprise

Information on TechNet:
http://technet.microsoft.com/en-US/windows/dn798751.aspx?ocid=wc-mscom-wol

Download über MSDN Sub: alle als US-EN

Windows Server Datacenter Technical Preview (x64) – VHD = 7661 MB
Windows Server Technical Preview (x64) = 4210 MB
Microsoft Hyper-V Server Technical Preview (x64) 1903MB

Verfügbar in folgenden Sprachen:
US-EN

Windows:

Windows Technical Preview (x64) = 3911 MB
Windows Technical Preview (x86) = 2806 MB

Verfügbar in folgenden Sprachen:
US-EN, GB-EN, Chinese – Simplified, Portuguese-Brazil

01.10.2014 – 10:55 Uhr

30.09.2014 – 19:00 Uhr

Windows 10:

Ab 01.10. wird die Preview des Betriebssystems hier verfügbar sein.
http://preview.windows.com

Windows 10 – Informationen auf dem Windows Blog:
http://blogs.windows.com/bloggingwindows/2014/09/30/announcing-windows-10/

Windows 10 for Business
http://blogs.windows.com/business/2014/09/30/introducing-windows-10-for-business/

40 Minuten Video mit einem ersten Einblick zu Windows 10:
https://www.youtube.com/watch?v=NfveyXCsiA8

 

Windows Server vNext:
aktuelle Informationen zum neuen Windows Server:
http://blogs.technet.com/b/server-cloud/archive/2014/09/30/an-early-look-at-the-future-of-the-datacenter-from-microsoft.aspx

System Center vNext:

SQl Server Community Treffen PASS am 13.10.2014

Am 13.10.2014 bin ich nun dabei. Die Community frage mich, ob ich nicht einen Vortrag zum Themenkomplex Datenschutz, Security, Compliance halten könne. Diesbezüglich sage ich natürlich nicht nein und werde für die Community die aktuellen Themen mit Schwerpunkt auf Datenbanken hin aufbereiten.

Informationen zum Treffen – Regional Gruppe:http://sqlpass.de/Regionen/Deutschland/K%C3%B6lnBonnD%C3%BCsseldorf.aspx

Informationen zum PASS Deutschland e.V. .: http://sqlpass.de/Verein/ÜberPASS.aspx

Digital Agenda Action Day 2014

Heute findet der Digitale Action Day der EU Kommission statt. Damit auch ihr nichts verpasst hier der Livestream:

http://webcast.ec.europa.eu/eutv/portal/_v_fl_300_en/player/index_player_en.html?id=23864#

 

papers:

 

Agenda:

Part 1: Introduction and keynote speeches

10.00 – 10.05: Opening by the moderator, Ann Mettler, Executive Director and co-founder of The Lisbon Council

10.05 – 10.15: Keynote speech by Neelie Kroes, Vice-President of the European Commission

10.15 – 10.25: Video message on behalf of the Italian Presidency by Sandro Gozi,  Secretary of State for European Affaires, Italy

10.25 – 10.40: A view from outside Europe on digital transformation and disruption by Jeremy Rifkin, President of The Foundation on Economic Trends, USA

Part 2: Telling the stories of the digital transformation

10.40 – 10.55: Automotive/car sectors in Europe. New models for consuming and automated manufacturing
Dr Volkmar Tanneberger, Head of electrical/electronics development, Volkswagen brand

10.55 – 11.10: Adapting disruption in the media sector: Lessons learned and next steps
John O’Donovan, CTO, Financial Times

11.10 – 11.25: Transforming traditional tourism industry
Gillian Tans, COO, Booking.com

11.25 – 11.40: Developing new disruptive digital business models
Nicolas Brusson, COO and co-founder, Blablacar

11.40 – 11.50: Making digital policy in Europe: What needs to change – transformation and accepting a changed reality
Guy Levin, Executive Director of Coadec and policy columnist of Tech City News

11.50 – 12.10: Voices of the next generation: Actions for the future, co-moderated by Julie Cullen, Young Advisor to Vice-President Kroes
Amy Mather, European Digital Girl 2013, and Jordan Casey, CEO, Casey Games

12.10 – 12.30: Closing of morning session by the moderator and Q&A with the audience

12.30 – 14.00: Lunch break

Afternoon session – Work sessions, Plenary debate and Closing

Part 3: Work sessions

14.00 – 16.00: Parallel work sessions

  • Work session 1 – Traditional industry, digital and data strategies: How to get maximum benefits from disruptive ICT developments? (#DAD14industry)
  • Work session 2 – SMEs going digital, entrepreneurship and Startup Europe: How to stimulate transformation and scaling up of traditional companies as well as creating the conditions for disruptive new companies (#DAD14sme)
  • Work session 3 – Public sector and cities also go digital: What are the solutions for smart government and smart cities? (#DAD14smart)
  • Work session 4 – Transforming the traditional media sector: How to succeed in a strongly disruptive situation? (#DAD14media)
  • Work session 5 – How to ensure that Europe has the digital skills to succeed in transforming all economic sectors for the digital age? (#DAD14skills)
  • Work session 6 – Making it in the Digital Single Market: Overcoming challenges and impact of internet ‘gatekeepers’? (#DAD14dsm)

16.00 – 16.15: Coffee break

Part 4: Debate and closing

16.15 – 16.25: Introduction by the moderator, Ann Mettler

16.25 – 16.50: Feedback on digital actions from the work sessions rapporteurs

16.50 – 17.50: Debate on future policy actions with institutional, business and consumer representatives and the audience

  • Markus Beyrer, Director-General Businesseurope
  • Arnis Daugulis, Deputy State Secretary for ICT, Ministry of Environmental Protection and Regional Development of Latvia, Latvian Presidency
  • Monique Goyens, Director-General BEUC
  • Robert Madelin, Director-General, European Commission, DG CONNECT
  • Catherine Stihler, Vice-Chair of Internal Market and Consumer Protection Committee, European Parliament

17.50 – 18.00: Closing by Vice-President Neelie Kroes with the Digital Champions and Young Advisors

 

Sicherheitsprämienprogramm für Office 365

Am 23. September verkündete Microsoft auf seinem BlueHat Blog ein neues Sicherheitsprämienprogramm. In diesem können Fehler und Bug gemeldet werden und für die Meldung erhält der Melder eine Prämie.

Meldung: http://blogs.technet.com/b/bluehat/archive/2014/09/23/bug-bounty-evolution-online-services.aspx

 

Das Microsoft Online Services Bug Bounty program startet mit Meldungen für Office 365!

 

 

Hier erhaltet Ihr die Informationen zu den Security-Meldungen:
http://technet.microsoft.com/en-us/security/dn467923.aspx

 

 

Security Bounty Programm : http://technet.microsoft.com/de-de/security/dn425036

 

 

Hier ist die E-Mail Adresse zur Meldung: secure@microsoft.com

 

 

Artikel 29 Arbeitsgruppe zu Löschanträgen in Suchmaschinen

Am 16 und 17 September 2014 traf sich die Artikel 29 Arbeitsgruppe um Themen bezüglich des EuGH Urteiles (C-131/12) um über die Sachlage zu sprechen, wenn ein Nutzer trotz Löschantrages eine Löschung verweigert wird.

Zu dieser Sachlage kann es kommen, wenn im Rahmen der Güterabwägung, welche zum Beispiel der Expertenbeitrag von Google durchführt, man zu dem Schluss kommt, dass eine Löschung und damit das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht überwiegt.

Die Güterabwägung muss zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auf der einen Seite und auf der anderen Seite der Meinungsfreiheit, wie auch der Pressefreiheit, des öffentlichen Interesses und der Informationsfreiheit abwägen.

Der Innenminister Thomas de Maziére äußerte sich in der Expertenkommission zu Big Data kritisch, dass ein Konzern wie Google diese Güterabwägung vornehme, die eigentlich nur deutschen Gerichten vorenthalten ist.

 

Mitglieder der Kommission von Google:

  • Prof. Luciano Floridi (Professor für Informationsphilosophie und Infirmationsethik an der University of Oxford)
  • Sylvie Kauffmann (Chefredaktueren in der franz. Zeitung Le Monde)
  • Lidia Kolucka-Zuk (Juristin und Executive Director des Warschauer Trust for Civil Society in Central and Eastern Europe)
  • Frank La Rue (UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNHCR))
  • José-Luis Pinar (Jurist, Spanien, ehemaliger Leiter der span. Datenschutzbehörde)
  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Juristin, ehemalige MdB über 23 Jahre, acht Jahre Bundesjustizministerin)
  • Peggy Valcke (Professorin an der KU Leuven in Belgien, Schwerpunkte: rechtliche Aspekte der Medieninnovation, Medienpluralismus und das Zusammenspiel zwischen Medien- und Telekommunikationsregulierung und Wettbewerbsrecht)
  • Jimmy Wales (Gründer und emeritierter Vorsitzender des Board of Trustees der Wikimedia Foundation)
  • Eric Schmidt (Google, Vorstand, strategische Entwicklung)
  • David C. Drummond (Google, Jurist, externer Berater von Google, Board of Directors von Uber Technologies, Inc und Rocket Lawyer Inc.

 

Entscheidung der Artikel 29 Gruppe

Die Expertenkommission entschied, dass man nun eine eigene Arbeitsgruppe mit Ansprechpartnern für die nationalen Aufsichtsbehörden gründet. Diese soll alle Entscheidungen, sowie Fälle sammeln und indexieren. So soll diese als Koordinationsstelle dienen und den nationalen Aufsichtsbehörden bei Beschwerden von Betroffenen helfen, ob gegen den Suchmaschinenbetreiber vorzugehen ist oder nicht.

 

 

Quellen:

Pressemitteilung der Artikel 29 Arbeitsgruppe vom 18. September 2014 (en)

Löschformular von Google

Expertenbeitrat von Google

Infobroschüre der Artikel 29 Gruppe zum EuGH Urteil (.pdf + en)

Webseite der EU Kommission zum Thema Datenschutz

Reform des Datenschutzgesetzes – Newsroom der EU Kommission

Expertenrunde zu Big Data

Office 365 – Rollout der Funktion groups läuft!

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Erstmal: Yeah!! Wir haben alle auf diese Funktion gewartet, denn nun können wir Teams/Arbeitsgruppen bilden. Bleibt offen, ob wir es noch mit der AD steuern können oder ob es nur innerhalb von Delve funktioniert. Also bleibt abwarten und die Informationen genießen:

Neben diesem Screenshot bekommt Ihr auf dem Office Blog auch ein kleines Video zum Thema Groups zu sehen! Ebenso wurde ein Groups- YamJam am Montag, den 29. September 2014 um  9:00-10:00 a.m. PDT.

Office Blog Post:
http://blogs.office.com/2014/09/25/delivering-first-chapter-groups-office-365/

Yammer Link zum Groups YamJam: https://www.yammer.com/itpronetwork/#/threads/inGroup?type=in_group&feedId=4740050

Datenschutz/Security

Auch bei der Funktion “Groups” wird sich nichts in Bezug auf Datenschutz und Security ändern. Die Einstellungen folgen immer noch hauptsächlich denen aus SharePoint Online und dann später auch aus Yammer/Exchange Online usw.

 

 
Zukunft – Test, Screens, Verknüpfung mit AD?, kleines Video

 

 

 

Leads Act – US Gesetzesentwurf für Daten im Ausland

Das Thema des Zugriffes von US Behörden auf User Daten von US Konzernen im Ausland ist so aktuell wie nie. Microsoft kämpft und arbeitet daran, dass die Kundendaten externe Daten bleiben und keine Business Daten des US Unternehmes sind. Letztes Folglich soll der Zugriff nur über den Kunden und nicht den Provider (Microsoft) gehen soll.

Nun gibt es einen passenden Gesetzesentwurf, da einige US Gerichte (New York) den Zugriff auf die Daten der Kunden auch in Rechenzentren, konkret Microsofts Rechenzentrum in Dublin, freigegeben haben. Microsoft solle nun die Daten der Kunden auch ohne das Wissen des Kunden rausgeben.

Gesetzesentwurf Leads Act (.pdf)

In diesem Gesetzesentwurf soll eine Grundlage geschaffen werden, dass US Behörden Zugriff auf Daten im Ausland erhalten können, wenn diese einem US Bürger gehören. Es wird nicht über die Daten eines Ausländers gesprochen.

Weiterhin wird explizit davon gesprochen, dass die Zugriffe nur US Bürger betreffen und Gesetze anderer Länder nicht gebrochen werden dürfen. Wenn dies streng beachtet wird, dann wäre ein Zugriff auf die Daten nur noch über den Rechtsweg, also dem Richtervorbehald, begrenzt. Microsoft müsste die Daten dann nicht mehr rausgeben, wenn es nicht um US Bürger handelt.